trennungsunterhalt-nachehelicher unterhalt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • trennungsunterhalt-nachehelicher unterhalt

      Hallo,
      Habe hier schon viel gelesen darüber, aber noch nichts richtiges gefunden.
      Bei meiner noch Frau und mir ist bald das Trennungsjahr um.
      Ich arbeite im Niedriglohnsektor und verdiene nur 1300 netto bei einer Steuerklasse.
      Nun hat meine noch Frau während des Trennungsjahres eine Firma gegründet, die gut läuft nach eigener Aussage.
      Habe Ich eventuell Unterhaltsansprüche gegen Sie (Trennung oder nach ehelicher Unterhalt)?
      Oder ist der nach eheliche unterhält verwirkt, weil Ich selber Einkommen habe, wenn auch nur wenig?
      Gruss klontotonto
    • Hallo klontotonto,

      so lange deine Nochfrau Leistungen vom JobCenter bezieht ( Unterhaltsnachforderung), kannst du jede Hoffnung auf Unterhalt begraben.

      Ansonsten müsste sie schon eine Menge verdienen, bevor du an der Reihe bist. Da wären zunächst eure Kinder, für die sie dann allein den Unterhalt aufbringen muss und natürlich ihr eigener Lebensunterhalt.

      Wenn du sicher gehen willst, musst du Trennungsunterhalt fordern und später im Scheidungsverfahren (nur mit Anwalt) nachehelichen Unterhalt. Niemand kann wissen, was mit 'gut läuft' gemeint ist. Gut laufen würde es ja auch schon, wenn sie überhaupt Gewinne erzielt und evtl. beim JobCenter nur noch aufstocken muss.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo klontotonto,
      erstmal herzlich willkommen hier im Forum.
      Ist denn die Scheidung bereits beantragt?
      Warum möchtest du jetzt, kurz vor Ende des Trennungsjahrs Unterhalt? Nur weil es deiner Noch-Ehefrau jetzt möglicherweise finanziell besser geht als dir. Allerdings hast du damit leider schlechte Karten, denn beim Trennungsunterhalt bzw. dessen Berechnung spielen nur die "eheprägenden Vermögensverhältnisse" eine Rolle. Die Firma hat deine Frau aber erst vor kurzem nach der Trennung gegründet. Von Einkommen aber, welches erst nach der Trennung neu hinzukommt, soll der andere Ehegatte nicht profitieren. Beim Trennungsunterhalt soll nur der während der Ehe bestehende Standard aufrechterhalten werden. Warum solltest du davon mitprofitieren, wenn deine Frau sich in der Trennungszeit finanziell verbessert? Auch wenn du nicht viel verdienst, du kannst dich selbst erhalten. Und für die Forderung nach nachehelichem Unterhalt ist es schon gar kein Argument, wenn man darauf verweist, dass der andere mehr verdient, wenn das mit den ehelichen Verhältnissen gar nichts zu tun hat.

      Gruß
      Kurt
    • Benutzer online 1

      1 Besucher