Hallo alle miteinander,
jetzt muss ich doch noch mal eine Frage zur Berechnung des Unterhaltsanspruches stellen:
Der Unterhalt für ein volljähriges Kind in der Ausbildung, das noch bei einem Elternteil lebt, beträgt nach DT 703,00 €. Das Kind erhält 425,00 € Ausbildungsvergütung. Dort ist die Kranken- und Pflegeversicherung bereits abgezogen.
Ich würde jetzt, wie folgt, den Unterhalt berechnen: 703,00 € - 184,00 € - 425,00 € + 90,00 € (Freibetrag für Ausbildung) =184,00 €, der für die Eltern zu quoteln ist. Damit tragen die Eltern doch die Kranken- und Pflegeversicherung komplett mit.
Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Die andere Variante wäre, den Unterhalt um 49 € Kranken- und Pflegeversicherung zu erhöhen, aber damit auch das Einkommen des Azubis höher anzusetzen, was schlussendlich zu genau demselben Ergebnis führt.
Für Meinungsäußerungen wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Gretel
jetzt muss ich doch noch mal eine Frage zur Berechnung des Unterhaltsanspruches stellen:
Der Unterhalt für ein volljähriges Kind in der Ausbildung, das noch bei einem Elternteil lebt, beträgt nach DT 703,00 €. Das Kind erhält 425,00 € Ausbildungsvergütung. Dort ist die Kranken- und Pflegeversicherung bereits abgezogen.
Ich würde jetzt, wie folgt, den Unterhalt berechnen: 703,00 € - 184,00 € - 425,00 € + 90,00 € (Freibetrag für Ausbildung) =184,00 €, der für die Eltern zu quoteln ist. Damit tragen die Eltern doch die Kranken- und Pflegeversicherung komplett mit.
Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Die andere Variante wäre, den Unterhalt um 49 € Kranken- und Pflegeversicherung zu erhöhen, aber damit auch das Einkommen des Azubis höher anzusetzen, was schlussendlich zu genau demselben Ergebnis führt.
Für Meinungsäußerungen wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Gretel