Rechtsanwaltsrechnung für aussergerichtliche Tätigkeit

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    • Rechtsanwaltsrechnung für aussergerichtliche Tätigkeit

      Hallo,
      ich bin noch im Trennungsjahr, 16.Monat :)
      Nach zwei Treffen, einem Schreiben und zwei Telefonaten mit meinem Rechtsanwalt habe ich eine Rechnung für außergerichtliche Tätigkeit bekommen.
      Streitwert war die Höhe des Unterhaltes (Kind und Frau). Rechnungsbetrag 808€, was ich für den geringen Zeitaufwand des RA viel finde, aber ich habs bezahlt.

      Gestern (nach der Rechnung) war ich nochmal beim RA und wir hatten die weitere Vorgehensweise der Scheidung besprochen.
      Insbesondere inwieweit unser Ehevertrag bestand hält - in Bezug aud Unterhalt und ggf. Versorgungsausgleich.

      Frage: Sind mit der 1. Rechnung jetzt die außergerichtlichen Tätigkeiten bis zur Scheidung abgegolten oder kann er mir im neuen Kalenderjahr wieder so eine Rechnung stellen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von goettinger ()

    • Hallo Frau Glück :)

      Nein, es ging sofort los und ich wurde nach Zahlen, etc ausgefragt.
      Dabei habe ich es versäumt zu fragen. Hab mich auch über mich geärgert.

      Dass mit dem Streitwert und den Tabellen wusste ich.

      Wieviel der aussergerichtlichen Honorare wirs denn auf das Gerichtsverfahren angerechnet - 50%?
    • Hallo goettinger,

      Der Anwalt kann jedes mal eine Rechnung stellen, wenn ein Teil der Scheidungs/Unterhaltssache

      abgeschlossen ist.( z.B. die Unterhaltsberechnung).

      Er kann auch einen Vorschuss verlangen.

      Eine Unterhaltsberechnung fürs Kind ist beim Jugendamt zunächst kostenlos.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      Ich habe eben mit dem Anwalt telefoniert.

      Die erste Zahlung rechnet er für den Trennungsunterhalt ab.

      Da wir über den Nachehelichen Unterhalt gesprochen haben, möchte er hierfür nochmal eine Geschäftsgebühr und Vergleichsgebühr haben.

      Das ist alles so sch... teuer. Ich wusste vorher auch ohne den Anwalt, dass ich der Ehefrau monatlich 500€ zahlen werde.
      Das hat er mir nun bestätigt, dass ich Ihr das ruhig mal vorschlagen soll und zack, 1700€ in Sack.
      Wird dass wenigstens auch zu 50% auf das Scheidungsverfahren angerechnet?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo goettinger,

      ( Hallo bei jedem Beitrag)

      goettinger schrieb:

      Wird dass wenigstens auch zu 50% auf das Scheidungsverfahren angerechnet?

      Ich denke nein.

      Die Scheidung ( wenn dann alles geklärt ist) wird den 3-Fachen Verfahrenswert euer beider Einkommen haben.

      Unterhalt,Klärung des Ehevertrages ( gültig oder nicht) kostet extra.

      Man sollte sich mit dem Partner einvernehmlich einigen.

      Eine Scheidung im Streit, kostet gerne mal einen 5-Stelligen Betrag. ( wenn alles strittig ist z.B. Haus/Zugewinn usw.).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

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