Hallo,
ich bin noch im Trennungsjahr, 16.Monat
Nach zwei Treffen, einem Schreiben und zwei Telefonaten mit meinem Rechtsanwalt habe ich eine Rechnung für außergerichtliche Tätigkeit bekommen.
Streitwert war die Höhe des Unterhaltes (Kind und Frau). Rechnungsbetrag 808€, was ich für den geringen Zeitaufwand des RA viel finde, aber ich habs bezahlt.
Gestern (nach der Rechnung) war ich nochmal beim RA und wir hatten die weitere Vorgehensweise der Scheidung besprochen.
Insbesondere inwieweit unser Ehevertrag bestand hält - in Bezug aud Unterhalt und ggf. Versorgungsausgleich.
Frage: Sind mit der 1. Rechnung jetzt die außergerichtlichen Tätigkeiten bis zur Scheidung abgegolten oder kann er mir im neuen Kalenderjahr wieder so eine Rechnung stellen?
ich bin noch im Trennungsjahr, 16.Monat
Nach zwei Treffen, einem Schreiben und zwei Telefonaten mit meinem Rechtsanwalt habe ich eine Rechnung für außergerichtliche Tätigkeit bekommen.
Streitwert war die Höhe des Unterhaltes (Kind und Frau). Rechnungsbetrag 808€, was ich für den geringen Zeitaufwand des RA viel finde, aber ich habs bezahlt.
Gestern (nach der Rechnung) war ich nochmal beim RA und wir hatten die weitere Vorgehensweise der Scheidung besprochen.
Insbesondere inwieweit unser Ehevertrag bestand hält - in Bezug aud Unterhalt und ggf. Versorgungsausgleich.
Frage: Sind mit der 1. Rechnung jetzt die außergerichtlichen Tätigkeiten bis zur Scheidung abgegolten oder kann er mir im neuen Kalenderjahr wieder so eine Rechnung stellen?
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