Versteigerung/Verkauf nur der Hälfte des Hauses möglich?

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    • Versteigerung/Verkauf nur der Hälfte des Hauses möglich?

      Hallo, ich hoffe, hier hat jemand ne Idee.

      Meine Exfrau ist unbekannt verzogen und wurde trotz Fahndung der Polizei aus anderen Gründen noch nicht gefunden. Ich hab das gemeinsame Haus noch hier. Kann ich ihren Hausteil allein versteigern lassen oder besteht die Möglichkeit, dass die Bank nur den Teil meiner Exfrau versteigert?

      Eine Teilungsversteigerung des gesamten Hauses macht keinen Sinn, weil ich dann das gesamte Haus nochmal bezahlen müsste, aber aus dem Erlös erstmal gar nichts bekommen würde, weil der ja nur ausgezahlt wird, wenn sich alle über die Verteilung einig sind, was aber nicht geht, weil meine Exfrau ja nicht mehr da ist. Außerdem würde mir meine Bank wohl kaum nochmal einen zweiten Kredit für dasselbe Haus geben.

      War das verständlich, was ich meine?
    • Hallo Wpunkt,

      Herr Wpunkt schrieb:

      Ich schrieb ja, dass es unser gemeinsames Haus ist - also ja, sie ist mit eingetragen.

      Du solltest schon die gestellten Fragen beantworten. ( und ein kurzes "Hallo" bei jedem Beitrag wäre nett.).
      Dann kannst du nicht versteigern und nicht verkaufen ohne ihr Einverständnis und das Einverständnis der Bank (wenn eine Hypothek im GB eingetragen ist).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      das mit dem zwingenden Hallo ist mir neu - kenne ich aus anderen Foren nicht, aber mache ich natürlich gern.

      Deine Frage hatte ich auf meinem kleinen Handybildschirm überlesen.

      Zu Deiner letzten Aussage: versteigern geht sehr wohl ohne das Einverständnis meiner Exfrau - genau dazu gibt es ja die Teilungsversteigerung. Und bei einer Zwangsversteigerung muss sie auch nicht zustimmen, weil das die Bank allein entscheidet.

      LG
      Wpunkt
    • Hallo

      Herr Wpunkt schrieb:

      das mit dem zwingenden Hallo ist mir neu - kenne ich aus anderen Foren nicht, aber mache ich natürlich gern.
      es darf auch etwas anderes als ein "Hallo" sein.
      Ich kenne auch andere Foren, aber da finde ich den Umgang miteinander halt auf deren Niveau.


      Herr Wpunkt schrieb:

      Zu Deiner letzten Aussage: versteigern geht sehr wohl ohne das Einverständnis meiner Exfrau - genau dazu gibt es ja die Teilungsversteigerung. Und bei einer Zwangsversteigerung muss sie auch nicht zustimmen, weil das die Bank allein entscheidet.
      Die Teileversteigerung setzt aber voraus, dass dir jemand deinen Anteil z.B. am Haus nicht auszahlen will?, oder dir ein Übernahmeangebot macht.

      Hat sich deine Frau sich dem entsprechend geäußert?

      Es kann doch nicht sein, dass dir wenn du z.B. 1 Jahr "auf Tour" bist, die "Hütte" verkauft/versteigert ?

      Und die Bank muss zustimmen.

      lg
      edy





      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy...

      edy schrieb:

      Herr Wpunkt schrieb:

      Zu Deiner letzten Aussage: versteigern geht sehr wohl ohne das Einverständnis meiner Exfrau - genau dazu gibt es ja die Teilungsversteigerung. Und bei einer Zwangsversteigerung muss sie auch nicht zustimmen, weil das die Bank allein entscheidet.
      Die Teileversteigerung setzt aber voraus, dass dir jemand deinen Anteil z.B. am Haus nicht auszahlen will?, oder dir ein Übernahmeangebot macht.

      Hat sich deine Frau sich dem entsprechend geäußert?

      Es kann doch nicht sein, dass dir wenn du z.B. 1 Jahr "auf Tour" bist, die "Hütte" verkauft/versteigert ?

      Und die Bank muss zustimmen.
      Meine Frau hat offiziell nur Hartz4, so dass sie nie ein Kredit kriegen würde. Abgesehen davon ist sie nicht auf Tour, sondern wird von der Polizei gesucht und befindet sich vermutlich im Ausland.
      Aber selbst wenn beides nicht wäre, habe ich die von Dir angeführten Voraussetzungen bisher noch nirgends gelesen. Ich hatte das so verstanden, dass bei einer Teilungsversteigerung jeder Miteigentümer die Versteigerung veranlassen kann, ohne dass er das begründen muss. Hast Du einen Link, wo ich das mal genauer nachlesen kann?

      LG Wpunkt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Herr Wpunkt ()

    • Hallo Herr Wpunkt,
      nicht zum Thema, sondern nur zur Form: Lass das doch bitte mit den Vollzitaten vorangegangener Postings. Welchen Sinn soll das haben. Allein durch deine Antwort zeigst du doch, dass du, ja was wohl, darauf antwortest. Zitate sind dann sinnvoll, wenn man sich auf eine bestimmte Aussage beziehen will.
      So wird der Thread doch nur unübersichtlich.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo Kurt, welches Vollzitat meinst Du? Ich lösche eigentlich immer alles raus, was für meine Antwort nicht relevant ist, damit die Mitleser genau wissen, worauf ich mich beziehe.

      Hallo Villa, danke für den Hinweis - das habe ich schon gelesen, aber leider steht da zu meinem Beispiel nichts drin.

      LG Wpunkt
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