Hallo beisammen,
Positive Folgevereinbarung schlägt nach hinten los - oder
Braucht es für eine Personenstreichung im Grundbuch eigentlich einen Notar?
Meine Scheidung ist ENDLICH rechtsgültig und der gerichtlich geschlossene Vergleichsvertrag klingt EIGENTLICH ok: Ich zahle ihr einmalig eine fünfstelligfe Summe, zahle ihren kompletten Schuldenbetrag an der Wohnung (auch fünfstellig, zusammen zahle ich dann noch sechsstellig), darf dafür hierbleiben und das Eigentum (aber auch alle verbundenen Pflichten) ganz übernehmen. Sie ist dann schuldenfrei und ich habe ebenerdigen Wohnraum für meinen Rollstuhl und mich.
ABER: Hier hakt es nichtmal mehr mit der Ex-Frau, sondern bald wahrscheinlich an zwei weiteren Parteien, die sich irgendwie noch an meiner Misere bereichern könnten: Der Grundeigentümer des Bodens unter meiner Erbpachtimmobilie und das Finanzamt. Letzteres wird das als Schenkung sehen und Schenkungssteuer verlangen, Ersterer wird wohl durch die Änderung im Grundbuch (Frau fällt raus) wieder einen Grund zu der ohnehin schon mal erhöhten monatlichen Last finden. Habe ihren Eerstbetrag auf Pump finanziert, jetzt ist nix mehr da.
Braucht es für eine Personenstreichung im Grundbuch eigentlich einen Notar?
Ein solcher der womöglich von anderer Seite unterstützt wird hat einen Vertragsvorschlag gemacht, bei dem einem die Ohren schlackern. Dabei müsste er nur eine vereinbarte Eintragung vornehmen - Es handelt sich ja weder um Schenkung noch um Verkauf, und die Scheidungfolgenvereinbarung ist ja schon beim Amtsgericht durch!
Gruß, Manfred, der fälschlicherweise glaubte aus dem Gröbsten raus zu sein.
Positive Folgevereinbarung schlägt nach hinten los - oder
Braucht es für eine Personenstreichung im Grundbuch eigentlich einen Notar?
Meine Scheidung ist ENDLICH rechtsgültig und der gerichtlich geschlossene Vergleichsvertrag klingt EIGENTLICH ok: Ich zahle ihr einmalig eine fünfstelligfe Summe, zahle ihren kompletten Schuldenbetrag an der Wohnung (auch fünfstellig, zusammen zahle ich dann noch sechsstellig), darf dafür hierbleiben und das Eigentum (aber auch alle verbundenen Pflichten) ganz übernehmen. Sie ist dann schuldenfrei und ich habe ebenerdigen Wohnraum für meinen Rollstuhl und mich.
ABER: Hier hakt es nichtmal mehr mit der Ex-Frau, sondern bald wahrscheinlich an zwei weiteren Parteien, die sich irgendwie noch an meiner Misere bereichern könnten: Der Grundeigentümer des Bodens unter meiner Erbpachtimmobilie und das Finanzamt. Letzteres wird das als Schenkung sehen und Schenkungssteuer verlangen, Ersterer wird wohl durch die Änderung im Grundbuch (Frau fällt raus) wieder einen Grund zu der ohnehin schon mal erhöhten monatlichen Last finden. Habe ihren Eerstbetrag auf Pump finanziert, jetzt ist nix mehr da.
Braucht es für eine Personenstreichung im Grundbuch eigentlich einen Notar?
Ein solcher der womöglich von anderer Seite unterstützt wird hat einen Vertragsvorschlag gemacht, bei dem einem die Ohren schlackern. Dabei müsste er nur eine vereinbarte Eintragung vornehmen - Es handelt sich ja weder um Schenkung noch um Verkauf, und die Scheidungfolgenvereinbarung ist ja schon beim Amtsgericht durch!
Gruß, Manfred, der fälschlicherweise glaubte aus dem Gröbsten raus zu sein.