Scheinväter: Mutter muss biologischen Vater nicht nennen (1 BvR 472/14)

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    • Scheinväter: Mutter muss biologischen Vater nicht nennen (1 BvR 472/14)

      Hallo liebe Foris,
      am 18.3.15 hat das Bundesverfassungsgericht ein von ihm getroffenes Urteil veröffentlicht, nach dem eine Kindesmutter den Namen des Kindesvaters nicht nennen muss, weil das Persönlichkeitsrecht einer Mutter, die dem Vater ein Kind „untergeschoben“ hat, höher zu wichten ist als das Recht eines Vaters, der deswegen über Jahre zu Unrecht Unterhalt gezahlt hatte und nun die Kindesmutter auf Nennung des biologischen Erzeugers verklagte.
      Was haltet ihr von der Entscheidung?

      Viele Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      In dem Prozess ging es ja um Unterhalt, da sollte halt die Möglichkeit geschaffen werden diesen von der Mutter zurückzufordern wenn Sie den Vater nicht Preis gibt.

      Was passiert aber wenn das Kind die Identität seines Vaters erfahren will? Das muss mit Volljährigkeit zumindest bei Adoptivkindern soweit ich das erinnere in Deutschland möglich sein. Wo ist da der Rechtsschutz für das Kind falls die Mutter die Volljährigkeit nicht mehr erlebt?

      Gruß
      Sebastian
    • Hallo "in die Runde" :)

      Ich finde die vom Verfassungsgericht gesteckten Grenzen recht gut ausformuliert. Die Oberlandesgerichte und das BGH haben dadurch nur Pflicht, die Grenzen im Einzelfall genau festzulegen. Es bedeutet nicht, dass der Auskunftsanspruch generell nicht besteht.

      Wenn man 15 Jahre lang mit dem Wissen "man(n) könnte nicht der Vater sein" lebt, hat sich die nun vom Gericht gesetzten Grenzen selbst verdient.

      Gruß
      ernst