Hallo liebe Foris,
am 18.3.15 hat das Bundesverfassungsgericht ein von ihm getroffenes Urteil veröffentlicht, nach dem eine Kindesmutter den Namen des Kindesvaters nicht nennen muss, weil das Persönlichkeitsrecht einer Mutter, die dem Vater ein Kind „untergeschoben“ hat, höher zu wichten ist als das Recht eines Vaters, der deswegen über Jahre zu Unrecht Unterhalt gezahlt hatte und nun die Kindesmutter auf Nennung des biologischen Erzeugers verklagte.
Was haltet ihr von der Entscheidung?
Viele Grüße
Villa
am 18.3.15 hat das Bundesverfassungsgericht ein von ihm getroffenes Urteil veröffentlicht, nach dem eine Kindesmutter den Namen des Kindesvaters nicht nennen muss, weil das Persönlichkeitsrecht einer Mutter, die dem Vater ein Kind „untergeschoben“ hat, höher zu wichten ist als das Recht eines Vaters, der deswegen über Jahre zu Unrecht Unterhalt gezahlt hatte und nun die Kindesmutter auf Nennung des biologischen Erzeugers verklagte.
Was haltet ihr von der Entscheidung?
Viele Grüße
Villa
Leben und leben lassen