Unterhalt Kinder bei nicht verheirateten Vätern

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    • Unterhalt Kinder bei nicht verheirateten Vätern

      Hallo Forum,

      ich versuche das mal hier zu platzieren.

      Es geht um meine Freundin.
      Diese hat aus zwei vorherigen Beziehungen 2 Kinder (Tochter 8 + Sohn 10).

      Den ersten Vater hat Sie in der Schwangerschaft verlassen. (weil Sie verprügelt wurde..)

      Mit dem Zweiten hat Sie ein paar Jahre zusammengelebt und dann auch verlassen. (weil auch dieser dann aggressiv wurde....der Kontakt besteht aber noch....und er nimmt auch beide Kinder...ca. 4x im Jahr)

      1. Problem: Der Sohn kennt seinen "richtigen" Vater nicht (Sie hat Angst es ihm zu sagen)

      2. Problem: Der Vater des Sohnes hat seine Unterhaltszahlungen eingestellt. (In wie weit dieser einer regelmäßigen Arbeit nachgeht ist nicht bekannt)

      3. Problem: Sie möchte hier nichts einfordern, weil Sie keinen Kontakt zu diesem Menschen mehr möchte. (der erste Vater hat bisher auch kein Interesse an seinem Sohn gezeigt)

      4. Problem: Der Vater der Tochter zahlt seinen Unterhalt auch nur unregelmäßig. (und hat die Vaterschaft, wie mir gesagt wurde, noch nicht offiziell anerkannt, und ist Selbständig)

      5. Problem: Sie lebt ausschließlich vom Kindergeld! (Sie wohnt zwar in einer Wohnung ihrer Mutter umsonst, aber ansonsten lebt Sie von den Rücklagen/Ersparnissen, die nun bald aufgebraucht sind)

      6. Problem: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht, lediglich Harz4 könnte Sie beantragen, den Schritt scheut Sie aber, zum einen aus Stolz, zum anderen, weil dann sicherlich die Forderungen an Vater 1 eingetrieben werden. Sie hat auch die Befürchtung, dass Sie dann arbeiten gehen muss, aber ja nur Vormittags Zeit hat....
      7. Problem: Beide Kinder sind "etwas schwierig"....d.h. brauchen mehr Betreuung + Die Mutter ist sehr fürsorglich/furchtsam was ihre Kinder angeht.


      Fragen dazu:

      zahlt das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss, wenn die Väter nicht zahlen/zahlen wollen/zahlen können?...bis zu welchem Alter?
      welche weiteren Möglichkeiten hat Sie hier sich Hilfe zu holen ? ....Arbeitsagentur ? (den Krankenkassenbeitrag zahlt Sie auch selber...)
      bei welchen Behörden kann Sie sich noch Hilfe holen?

      Auf der einen Seite möchte Sie die Konflikte (mit den Vätern) vermeiden, aber auf der anderen Seite geht in den nächsten Wochen das Geld aus..... ;(

      Ich danke euch für alle Hinweise und Vorschläge. ?(
      ....und sagt mir, wenn ich noch etwas fragen soll, was ihr wissen müsst!



      Grüße

      Geldverlust

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Geldverlust ()

    • Hallo Geldverlust,

      sie wird den Weg gehen müssen und es wird versucht werden, bei den Vätern das Geld einzutreiben. Ob sie will oder nicht!

      Warum sollte die Allgemeinheit jahrelang für zwei Kinder zahlen, wenn die Väter vorhanden und zahlungsfähig sind?

      Oder ihr zieht zusammen und DU finanzierst von Deinem Geld alles. Das bleibt natürlich Dir überlassen.

      Gruß von Frau Glück
    • Guten Morgen!

      Für die Kinder kann noch bis zum 12. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

      Dann sollte für die Kinder beim zuständigen JA eine Beistandschaft eingerichtet werden. Der Beistand kümmert sich dann kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. DA muss die Mutter gar nicht mit den Vätern in Kontakt treten.

      Wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist, sollte sie zum Jobcenter gehen und ALG2 beantragen. Dann gibt´s dazu auch die Krankenversicherung.

      LG chico
    • Hallo Geldverlust,

      Zunächst stelle ich fest, deine Freundin braucht nicht nur finanzielle Hilfe.


      Sie sollte schon wissen was nötig ist, was man sich getrauen muß,was man fordern muss usw.

      Hier sollte sie sich einen Termin bei z.B. Caritas/Diakonie oder einer staatlichen Familienberatung geben lassen.

      ansonsten wie @Chico bereits schrieb.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo.

      Geldverlust schrieb:

      Diese hat aus zwei vorherigen Beziehungen 2 Kinder (Tochter 8 + Sohn 10).

      Geldverlust schrieb:

      Mit dem Zweiten hat Sie ein paar Jahre zusammengelebt und dann auch verlassen. (weil auch dieser dann aggressiv wurde....der Kontakt besteht aber noch....und er nimmt auch beide Kinder...ca. 4x im Jahr)

      Geldverlust schrieb:

      Der Vater der Tochter zahlt seinen Unterhalt auch nur unregelmäßig. (und hat die Vaterschaft, wie mir gesagt wurde, noch nicht offiziell anerkannt, und ist Selbständig)

      Wie bitte? Getrennt wegen Aggressivität und er nimmt beide Kinder, obwohl Vaterschaft der Tochter gar nicht anerkannt/geklärt? Was sind das denn für Verhältnisse?
    • Geldverlust schrieb:

      Auf der einen Seite möchte Sie die Konflikte (mit den Vätern) vermeiden, aber auf der anderen Seite geht in den nächsten Wochen das Geld aus..... ;(

      Geldverlust schrieb:

      7. Problem: Beide Kinder sind "etwas schwierig"....d.h. brauchen mehr Betreuung + Die Mutter ist sehr fürsorglich/furchtsam was ihre Kinder angeht.


      Hallo Geldverlust,

      es geht hier primär um die Ansprüche und Bedürfnisse der Kinder, nicht die der Mutter. Es ist wichtig, dass sie das erkennt. Vielleicht hilfst du ihr dabei.

      Beide Väter sind zu Unterhalt verpflichtet und in diesem Rahmen derzeit auch gesteigert erwerbspflichtig, d.h. sie sind gehalten, alles zu tun, um zumindest den Minderunterhalt zu sichern. Dazu gehört u.U. auch die Aufnahme eines Nebenjobs, zusätzlich zum Vollzeitjob, falls zumutbar. Derzeit (durch das Alter der Kinder) wären das 272 € zusätzlich pro Kind.

      Unterhaltsvorschuss gibt es, wie schon geschrieben, maximal bis zum 12. Lebensjahr (12. Geburtstag) des Kindes und insgesamt maximal 72 Monate. Er beträgt 180 € pro Kind. Eine "dauerhafte" Lösung ist das also nicht. Aber sobald sie als ersten Schritt den Unterhaltsvorschuss beim JA beantragt hat, gehen die Unterhaltsansprüche in Höhe des Vorschusses an das Land über, das sich an den Vater wenden und den Unterhalt zurückforden wird. Es dürfte dann für die Zukunft leichter werden, den Unterhalt zu fordern und ggfs. auch durchzusetzen.

      Wie die anderen schon geschrieben haben, muss sie das Ganze nicht direkt und persönlich mit den beiden Vätern klären. Wenn sie beim JA eine (kostenlose) Beistandschaft einrichtet, ist das JA für die Väter der Ansprechpartner. Das JA ist auch Ansprechpartner bzgl. der Vaterschaftsanerkennung.

      Ob ein persönlicher Kontakt zwischen Vater und Kind besteht, ist für die Frage des Unterhalts unerheblich.

      Für sich selbst (und die Kinder) sollte sie Alg-II beantragen. Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt zählen als Einkommen, sind also vorrangig, und werden, wie auch das Kindergeld, verrechnet. Beantragt sie keinen Vorschuss, wird das Jobcenter dies vermutlich tun, da dies zurückgefordert werden kann (vom Vater), Alg-II jedoch nicht, vgl. Absatz 3, hier: dejure.org/gesetze/SGB_II/5.html.
      Bzw. weigert sich die Mutter hartnäckig, den UV zu beantragen, können die Alg-II-Leistungen entsprechend gekürzt werden. vgl. dejure.org/gesetze/SGB_II/12a.html

      Als Alleinerziehende erhält sie einen Alg-II-Zuschlag. Der Regelsatz beläuft sich auf 399 €, plus 36 % Mehrbedarf für 2 Kinder unter 16. Auch das "Problem" mit der KV wäre dann gelöst.

      Da beide Kinder in der Schule sind, könnte sie halbtags arbeiten oder zumindest einen Minijob suchen, der das Einkommen zumindest teilweise erhöhen würde. Bei 450 € bleiben 170 € anrechnungsfrei.
      Wichtiger allerdings fände ich den Effekt, dass ihr Arbeit vielleicht guttun und ihr Selbstvertrauen stärken könnte.
      Auch Grundschulen bieten i.d.R. eine Betreuung an, die für Bezieher von Alg-II auf Antrag oft kostenfrei (wenn für berufl. Tätigkeit nötig) und für Geringverdiener wirklich erschwinglich ist. etc.

      Ob die Kinder tatsächlich und objektiv so intensiv durch die Mutter betreut werden müssen (oder ob das ihre Einschätzung ist), kann ich nicht beurteilen. Was heißt "schwierig"?

      Womöglich ist die Mutter aber auch einfach überfordert und "überfürsorglich", weil sie selbst Angst hat, sich dem Leben und den unangenehmen Dingen zu stellen? Das soll jetzt nicht abwertend gemeint sein, aber ich kann es nicht fassen, dass sie da sehenden Auges und letztlich wie gelähmt auf eine finanzielle Katastrophe zusteuert und nichts ändert, obwohl absehbar ist, dass es nicht wie bisher weiterlaufen kann. Und wenn es tatsächlich so ist, dass es Angst ist, die sie hindert, dann kann sie es nicht allein, und dann braucht sie Hilfe.

      D.h., ich denke, sie sollte dringend nicht nur etwas für die finanzielle Lage der Familie, sondern auch für sich selbst (und damit für die Kinder...) tun. Die Caritas bietet z.B. kostenlose Beratungen an. Wenn sie das nicht alleine tun möchte, wäre vielleicht ein guter Freund wichtig, der sie begleitet, "anschubst" unsd auch mit ihr zu den Ämtern geht.

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hallo HT,

      ich Danke für die vielen Infos, das hilft mir beim Helfen.

      Die Bezeichnung "schwierig" bei den Kindern bezieht sich auf z.B. darauf, dass der "Große" derzeit nicht in die Schule gehen will.

      Aber das Problem liegt sicherlich in der Einstellung der Mutter.
      Ich sehe dass so, dass Sie zuwenig Selbstvertrauen hat. Sie spielt zwar vor ihren Kindern (und im normalen Leben) gerne die starke Mutter, aber das ist Sie nicht wirklich.
      Hinzu kommen noch sehr große Verlustängste (d.h. Sie kann die Kinder nicht alleine lassen, oder mal weiter weg fahren....denn da könnte ja ein Unfall passieren...)
      Auch sonst versucht Sie den Kindern eine problemfreie Zone zu schaffen (meist daheim)....

      Grüße

      Geldverlust
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