Kann Vater die Möbel des Kindes behalten?

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    • Kann Vater die Möbel des Kindes behalten?

      Hallo Zusammen!


      Ich hoffe jemand weiß einen Rat.


      Ich bin 2013 aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. Die gemeinsamen Kinder beide jetzt 17 J. sind erst dort geblieben. Seit Feb. 2015 sind wir geschieden. Reden tun wir nicht mehr miteinander. Die Gründe dafür sind recht vestörend und würden hier den Rahmen sprengen. (Es ging um sexuelle Belästigung von ihm an meiner Mutter)


      Aus dem gleichen Grund wie ich ist eine Tochter im Januar 2014 zu mir "geflüchtet" hat aber später hin und wieder beim Vater das Wochenende verbracht. Mittlerweile weiß ich das er ihr dann jedesmal ein schlechtes Gewissen machte oder sie anmeckerte.


      Im Dezember 2014 eskalierte die Situation, sodass meine Tochter erst mal keinen Kontakt mehr zu ihm wollte. An diesem besagten Wochenende machte er ihr Vorwürfe das ich ALG II beantragt hatte (Aufstockung zu meinem Gehalt da er keinen TU bezahlen musste , er meinte ALG II wäre Asozial) als sie in ihr Zimmer flüchtete kam er hinter ihr her und sagte ihr wenn sie da wäre und bloß in ihrem Zimmer hockte brauchte sie gar nicht mehr kommen und er könne ja dann ihr Zimmer vermieten. Obwohl er ihr immer bestätigte dass das Haus immer ihr Zuhause bliebe nahm er ihr den Schlüssel ab. Nun soll die Schwester dieses Zimmer bekommen und das ist der Punkt das sie endgültig mit ihm gebrochen hat.
      Meine andere Tochter hat sich übrigens schon geritzt, einen Nervenzusammenbruch in der Schule gehabt und ist nun in therapeutischer Behandlung aber Zuhause ist ja alles in Ordnung, (Ironie).


      2010 hatten wir die Zimmer neu möbliert in diesem Jahr haben die Kinder nichts zum Geburtstag bekommen, dafür alles neue Möbel. Meine Mutter schenkte ihnen ein Schlafsofa. Die Möbel bestanden aus Bett, Kommode und Kleiderschrank.
      Meine Tochter möchte ihre Möbel gerne nun haben und verkaufen um ihren Führerschein teilweise zu finanzieren oder zu sparen, der Vater weigert sich aber die Sachen heraus zu geben mit dem Argument: Die Sachen gehören ins Haus!
      Ich habe ihn schon deswegen angeschrieben aber keine Antwort mehr bekommen.


      Was können wir machen? Darf er sich weigern?


      Meine Tochter möchte auch nicht das er ihre Sachen in Kartons packt, es ist ihr zuwider das er in ihren Sachen "wühlt" und sehen möchte sie ihn auch nicht mehr.
      Er soll sich ihr, so sagt sie, nicht näher als 100 Meter nähern.


      Ich möchte auch nicht gleich mit Anwalt kommen.


      Danke im Voraus
    • Hallo,
      Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass selbst wenn Du oder Deine Tochter einen rechtlichen Anspruch auf die Möbel hätten, es Dir nicht helfen würde. Ich hatte damals im Rahmen einer Umgangsvereinbarung vor Gericht auch mit rein verhandelt, dass die Hälfte der Kindersachen zu mir kommen sollten, aber das hat keine Exfrau nie getan. Lt. meinem Anwalt hätte ich sie auf die Herausgabe der Sachen verklagen müssen und das kostet natürlich auch wieder Geld und dauert wie alle Verfahren ne ganze Weile. Ich habe mich dann gedanklich von den Sachen verabschiedet und neue besorgt. (Recht haben ist nicht dasselbe wie Recht bekommen)

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    • Hallo Bibi02,
      der Vater kann die Sachen nicht behalten.Allerdings wird ihn deine Tochter auf Herausgabe verklagen müssen, wenn er sich weiterhin weigert.
      Ich war und bin immer noch in einer vergleichbaren Situation: Am 1.März 2014 hat sich meine Frau getrennt und hier heimlich in einer Nacht- und Nebelaktion meine Wohnung ausgeräumt und auch den kompletten Zimmerinhalt meiner 22-jährigen Tochter mitgenommen. Meine Tochter und ich waren zu der Zeit unterwegs und völlig ahnungslos. Als meine Tochter abends heimkehrte fand sie ihr leeres Zimmer vor. Ihr blieb deswegen keine andere Wahl als zunächst bei ihrer Mutter zu wohnen. Ein paar Wochen später floh sie regelrecht vor ihrer Mutter und wohnt seitdem bei mir.

      Ihre Mutter weigerte sich die Sachen meiner Tochter herauszugeben.Mit Unterstützung der Polizei konnte meine Tochter wenigstens ihr Bett und ein paar persönliche Sachen mitnehmen.Das war am 19.4.2014. Alles andere -Möbel und sämtliche persönliche Sachen - wurden von der Mutter nicht herausgegeben.Im Ergebnis mußte meine Tochter ihre Mutter auf Herausgabe verklagen. Es gab ein Anerkenntnisurteil. Trotzdem hat meine Frau nicht alle Sachen herausgegeben und behauptet jetzt einfach, daß sie bestimmte Sachen nicht in ihrem Besitz hat. Das Verfahren läuft noch; nunmehr seit etwa einem Jahr.Im Mai wird verhandelt.Es geht jetzt nur noch um die restlichen Sachen und um einige persönliche Dinge an denen ihr Herz hängt (Fotos, Briefe, Geschenke vom Freund u.ä.

      Das Problem dabei ist: Wenn man auf Herausgabe klagt, dann muß jedes Teil so genau beschrieben sein ( Fotos, Texte), damit ein Gerichtsvollzieher die Teile bei einer Vollstreckung identifizieren kann.

      Meine Tochter befindet sich noch in der Ausbildung und hat Prozesskostenhilfe bekommen.Deine Aussichten sind meiner Meinung nach nicht schlecht.Für so ein Verfahren braucht man neben Geld einen langen Atem und gute Nerven. Du solltest dir das deswegen gut überlegen.Feststeht: Der Vater darf die Sachen nicht behalten.Sie sind Eigentum deiner Tochter.
      Viele Grüße
      Hajo