Beurkundung Kindesunterhalt über Jugendamt obwohl Mutter das doppelte verdient

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Hallo,

    jetzt wird es etwas freundlicher hier. :)

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann der betreuende Elternteil ausnahmsweise selbst dann, wenn bei Inanspruchnahme des anderen Elternteils dessen angemessener Selbstbehalt nicht gefährdet würde, dazu verpflichtet sein, zusätzlich zu seiner Betreuungsleistung zum Barunterhalt des Kindes beizutragen. Das ist anzunehmen, wenn andernfalls ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern aufträte (vgl. hierzu etwa BGH, NJW 2002, 1646; NJW 2003, 3770).

    a) Von einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht im Sinne von § 1603 II 3 BGB wird jedenfalls dann auszugehen sein, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils mindestens doppelt so hoch ist wie das des anderen Elternteils. Dann entfällt dessen Barunterhaltspflicht vollständig, selbst wenn bei dem nicht betreuenden Elternteil (über die Grenze des angemessenen Selbstbehalts hinaus) noch eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit besteht.
    Ja das sind Einzelfälle.Und das ist ja auch völlig klar.Wie oft kommt es vor, daß die Mutter doppelt so viel verdient und sich die Eltern dann noch uneinig sind und vor Gericht streiten?


    Für diese seltenen Fälle gab es eben auch Entscheidungen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ophsei ()

  • Hallo. Ich bin leider ein solcher Einzelfall. Leider ist es fast unmöglich eine/n mit diesen Einzelfällen betraten Fachanwalt/-anwältin zu finden. Die Situation ist folgendermaßen. Meine Gattin hat als Frühpensionärin mit Wohnvorteil 4700, - eigenes bereinigte Einkommen. Ich berufstätig 2700 Euro. Mindestunterhalt als Zahlbetrag 1827. Meine erste Anwältin hat im Grunde gar nichts getan, selbst Trennungsunterhalt für mich, hat sie nicht angesprochen und ich bin zu spät selbst drauf gekommen. Ich wollte über den Einkommensunterschied und Beteiligung der Mutter am Barunterhalt gehen und habe meine Zeit in diese Frage investiert. Über diese Frage haben wir uns entzwei und sie ihr Mandat niedergelegt. Ich war der Meinung dass mir der angemessene Selbstbehalt schon ab 850, - zusteht. Sie war der Meinung, erst ab dem 3fachen VOR Unterhaltszahlungen. Die neue Anwältin schiebt wenigstens den Trennungsunterhalt an, der mir wohl noch ein paar Monate zusteht. Auch sie ist von den Grenzen für den angemessenen Selbstbehalt nicht überzeugt und redet auch von dem 3fachen Unterschied VOR Unterhaltszahlungen.
    Ich lese die Urteile anders.... Abgesehen davon, möchte ich mal wissen, wie ich mit 1160,- Umgang mit 5 Kindern sicherstellen soll, während meine Gattin 4790 zur freien Verfügung hat ohne Unterhaltszahlungen für die Kinder.
    Ich habe der Anwältin die Urteile dagelassen und dringend um Einarbeitung gebeten. Ich kann das so echt nicht akzeptieren. Lese ich das alles falsch und sehe nur das, was mir gefällt. Gibt es dazu bitte eine Einschätzung?!
  • Hallo Bigpuster,

    bitte eröffne doch mit Deinem Anliegen ein neues Thema.
    Es ist mehr als ungünstig, ein über 6 Jahre altes Thema bzw. Beitrag als Aufhänger zu nutzen.
    Vorab möchte ich Dich noch darauf hinweisen, dass wir hier Laien sind und es sicherlich sinnvoller ist, wenn Du einen Rechtsanwalt findest, der Deine Interessen auch tatsächlich vertritt.
    In Deinem neuen Thema dann gern mehr von mir zu diesem Thema. - Dieses werde ich jetzt schließen (Du kannst ja trotzdem copy and paste machen...)

    Gruß Tanja
  • Benutzer online 1

    1 Besucher