kindesunterhalt gekürzt

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    • kindesunterhalt gekürzt

      Hallo,

      Heute bekam ich von meinem Ex eine Kurznachricht aufs Handy. Das er den Kindesunterhalt ab sofort um 130 Euro kürzt da der Selbstbehalt um 80 Euro gestiegen ist. Ich bin Total fertig deswegen.
      Er bezahlt eh nur 490 Euro bisher und das für 2 Jungs 14 und 18 Schüler und Azubi. Jetzt die Kürzung von 130 Euro, wie soll ich mit 360 Euro auskommen. Mein ex hat ein netto Einkommen von ca1300 Euro geschätzt da er es nicht offen legt.
      Kann mir da wer weiterhelfen, ist das rechtens?

      Gruß

      Wanessa

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wanessa ()

    • Hallo Wanessa,

      Wenn der Selbstbehalt um 80€ steigt, kann er doch höchstens den Unterhalt um 80€ kürzen.

      Bestehen für beide Kinder noch gültige Titel/Jugendamtsurkunden ? Auch für den 18 Jährigen?

      Wie hoch ist der AZUBI-Lohn des 18 Jährigen ?

      Nachtrag, nachdem du deinen Beitrag editiert hast:

      Zwischen 1300€ und Selbsthalt (1080€) besteht ein Unterschied von 220€.



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Wanessa,

      Da zahlte dein EX aber mit z.Z. 490€ zu viel Unterhalt.( mindestens seit der 18 Jährige AZUBI ist).

      Der Bedarf des 18Jährigen dürfte gedeckt sein. 500€ + 184€ Kindergeld ? ( also der bekommt keinen Unterhalt mehr).

      Der Jüngere bekommt evtl. nur 220€ Unterhalt.( da fehlen noch Infos).

      Die 500€ des 18.Jährigen sind natürlich nicht sein Taschengeld. Er muss einen Betrag für Kost und Logis bei dir abgeben.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Wanessa schrieb:

      netto Einkommen von ca1300 Euro geschätzt


      Hallo Wanessa,

      wenn sein bereinigtes, d.h. unterhaltsrelevantes Netto tatsächlich 1300 € betrüge, läge er gerade mal 220 € über dem Selbstbehalt, d.h. mehr könnte und müsste er gar nicht zahlen als eben diese 220 €.

      Gegenüber dem minderjährigen Kind ist er zwar gesteigert erwerbspflichtig und muss alles tun, um den Mindestunterhalt zu sichern, das sind derzeit 334 €, aber ob man ihm fiktive Einkünfte anrechnen könnte oder ihm einen Nebenjob zumuten würde, ist immer vom Einzelfall abhängig.

      Der Azubi hat, wie schon geschrieben wurde, vermutlich keine Ansprüche mehr und muss sein Gehalt zur Deckung des Bedarfs einsetzen. Wenn deine Kosten für ihn durch das Kindergeld, das vermutlich du erhältst, nicht gedeckt sind, liegt es an dir, von ihm einen Unkostenbeitrag zu verlangen. Mit Beginn der Volljährigkeit ist außerdem nicht mehr nur der Vater barunterhaltspflichtig, sondern auch du.

      Ist also der Azubi nicht mehr unterhaltsberechtigt und stimmt das Netto in etwa, wären 490 € viel zu viel.

      Solange allerdings ein Titel besteht, ist er rein rechtlich an diesen gebunden, kann ihn aber abändern lassen. Eine Abänderung würde ihm vermutlich dahingehend Recht geben, dass er weniger zahlen muss, und zwar sogar weniger als die 360 €, die er derzeit anbietet und die über dem Mindestunterhalt liegen. Ein juristischer Streit könnte da für dich vielleicht sogar nach hinten losgehen.

      Gruß, HT