Kann mir mein Mann das Auto wegnehmen??

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Kann mir mein Mann das Auto wegnehmen??

      Hallo liebe Leidensgenossen,

      ich habe gerade ein dringendes akutelles Problem.
      Mein Mann trennt sich nach 30 Ehejahren von mir. Wir wollten eigentlich friedlich miteinander umgehen und bis alles über die Bühne ist, auch im gemeinsamen Haus (getrennt von Tisch und Bett) wohnen bleiben. Von meiner Seite aus kein Problem. Jetzt fängt er aber an und will mich zwingen auszuziehen.
      Wir haben zwei Autos, die beide noch finanziert werden. Er will mir nun mein Auto wegnehmen. Er sagt, da der Vertrag auf seinen Namen läuft, kann er das und ich kann nichts dagegen tun.
      Ich bin extra nicht ausgezogen, um ihm den Trennungsunterhalt zu sparen und es so die billigste Lösung ist. Ich bin seit 15 Jahren nur noch Hausfrau, 52 Jahre alt und will im Sommer eine Wohung und Arbeit suchen. Dafür muss ich unbedingt mobil bleiben, was er auch weiß. Kann er mir wirklich das Auto wegnehmen, weil der Vertrag mit dem Autohaus und die Versicherung auf ihn laufen?
      Und wenn nicht, wie kann ich es verhindern oder vielmehr ihm klar machen, dass er es nicht darf? Er sagt nämlich seine Anwältin hätte gesagt er darf es.

      Tausend Dank für die Antworten im voraus.
      Claudia
    • Hallo ClaudiaW,


      Die Auto mögen zwar auf seinen Namen laufen, wurden aber von eurem (nicht seinem) Geld bezahlt.


      Oder besteht ein Ehevertrag?


      Zunächst steht dir Trennungsunterhalt von ihm zu. Dieser würde sich, hättest du eigenes Einkommen verringern. (Soll er sich überlegen)


      Den Trennungsunterhalt solltest du sofort von ihm schriftlich fordern.


      Wie hoch ist denn sein mtl. Netto? ( dann kann man alles weitere besser einschätzen).


      Du solltest alles was an Unterlagen vorhanden ist kopieren (Bankkonten,Lebensversicherungen,Autos, usw.).


      Wenn er beide Auto unbedingt behalten oder eins verkaufen will, muss er den Wert bei der Zugewinnberechnung evtl. mit dir teilen.


      lg
      edy



      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Vielen Dank! Er verdient kanpp 2500 Euro netto. Die beiden Autos, die wir haben (er Mercedes B Klasse, ich Mini) werden im Monat aber noch mit je 160 Euro finanziert.
      Das ist sein Argument...er könne es zurück geben, weil es auf seinen Namen gekauft ist und er auch die Raten zahlt.

      Kann ich den Trennungsunterhalt auch fordern, wenn ich im eigenen Haus wohnen bleibe?
    • Hallo ClaudiaW,

      Trennungsunterhalt kannst du au jeden Fall fordern.

      Das wohnen im eigenen Haus könnte aber als Wohnvorteil ( dein Einkommen) angerechnet werden.

      Was würde das Haus bei einer Vermietung bringen?

      Laufen noch Kredite/Zinsen?

      Sind Kinder vorhanden?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo ClaudiaW,

      das mit der Rückgabe des Autos durch deinen Mann dürfte sich zu einer voreiligen unüberlegten Aktion entwickeln.

      In der Regel sind die Konditionen für solche Finanzierungen festgeschrieben, da kann man nicht einfach so den Restkredit zurückzahlen. Wenn das Autohaus oder die Bank zustimmt, wird mit ziemlicher Sicherheit eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, die in etwa den für die Restlaufzeit durch die vorzeitige Tilgung gesparten Zinsen entspricht. Man spart also so gut wie nichts.
      Außerdem ist normalerweise bei einer solchen vorzeitigen Auflösung einer Kfz-Finanzierung der Restkredit höher als der Wert des Autos, so dass bei Rückgabe oder Verkauf ein Restkredit offen bleibt, der zusätzlich aus anderen Mitteln als der Fahrzeugrückgabe bezahlt werden muss - oder die Raten bleiben erst mal weiterhin so bestehen.
      Also auch keine Lösung.

      Viele Grüße
      Treckerfahrer
    • Hallo,
      Das Haus ist noch nicht ganz bezahlt, bringt aber sicher mehr als noch offen ist. Es müssten auf jeden Fall schätzungsweise noch zwischen 80 000 und 120 000 Euro übrig bleiben. Kinder haben wir nicht. Die ersten 15 Jahre unserer Ehe hatte ich gearbeitet, die letzten 15 war ich Hausfrau.

      Ach ja, am Anfang der Ehe habe ich (aber bereits verheiratet) 85 000 DM und dann noch mal 60 000 DM, also ca. 75 000 Euro von meiner Familienseite in das Haus gesteckt, das kann nachgewiesen werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo ClaudiaW,

      Wir können dir hier im Forum gerne alles erklären.

      Ohne einen Fachanwalt für Familienrecht wirst du aber nicht auskommen.

      Sieh`dir doch mal die Haupseite von ISUV an:

      isuv.de/


      Vielleicht besuchst du mal eine ISUV-Veranstaltung in deiner Gegend?

      Und wie ich schon schrieb: kopiere alle Unterlagen (jetzt schon). Sammle alle Nachweise über das Geld von deiner Familienseite,

      Das wirst du bei einer Zugewinnberechnung m.E. zurück bekommen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo ClaudiaW,
      herzlich willkommen in diesem Forum.
      Aus deinen Beiträgen entnehme ich, dass du - verständlicherweise - viele Fragen hast.
      Es hat sich bewährt, zunächst einen Themenbereich (Beispiel: die beiden PKW) abschließend zu diskutieren und dann für die nächsten Fragen (Trennungsunterhalt; Haus) nacheinander einen neuen Thread zu eröffnen. Dadurch hast du es leichter, die Antworten zu verstehen und einen besseren Überblick über deine Situation zu erhalten.

      Zu deiner Frage nach Trennungsunterhalt/Wohnen im Haus:
      Wie stellst du dir deine finanzielle Möglichkeit vor, im gemeinsamen Haus wohnen zu bleiben? Mit dem Trennungsunterhalt allein wirst du es kaum schaffen, deinen Lebensunterhalt zu bestreiten und allein für die monatliche Kreditrate aufzukommen. Und (d)ein Auto muss auch noch abbezahlt und unterhalten werden!
      Wenn du ausziehst wird dein Mann - je nach Höhe der Kreditrate - diesen Betrag alleine zahlen müssen. Dir steht der Trennungsunterhalt zur Verfügung, bei dessen Berechnung allerdings die Kreditrate (nur der Zinsanteil), sofern dein Mann sie zahlt, vorher von seinem Einkommen abgezogen wird.
      Stell' bitte mal die Höhe der monatlichen Kreditrate (Zinsanteil) hier ein, wenn du möchtest, dann kann ungefähr berechnet werden, wie hoch dein Anspruch auf Trennungsunterhalt ist.

      Viele Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen