Eine Frage dazu...

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    • Eine Frage dazu...

      Hallo miteinander,

      es besteht ein unbefristeter Unterhaltstitel. Das Kind ist 19 Jahre alt, hat eine Ausbildung und lebt bei KM. Nach einer Berechnung des Jugendamtes aus dem vergangenen Jahr ist eine angepasste Zahlung des Unterhalts vereinbart, die den Einkünften der Eltern und dem des Kindes gerecht wird.

      Wenn ich Euch richtig verstehe, kann trotzdem, wenn KM das Kind beeinflusst, eine Vollstreckung der Jugendamtsurkunde erfolgen, wenn auf die Ansprüche der Jugendamtsurkunde nicht ausdrücklich verzichtet wird. Wer muss das im Falle eines Volljährigen tun? Er selbst, nehme ich an, denn seine Mutter kann ihn nicht mehr vertreten.

      Wie gesagt, unstrittig ist, dass wir ihn während seiner Ausbildung unterstützen und der Unterhalt, den KV (mein Mann) zahlt, ist höher, als das, was er zahlen müsste. Darüber hinaus fahren wir mit unseren beiden erwachsenen Kindern in den Urlaub und lassen auch den einen oder anderen Taler mal so zwischendurch rüberwachsen.

      Ich begründe meine Sorge auch: Der Chef des Kindes meines Mannes hat ein WG-Zimmer angeboten, damit die Wege zur Arbeit nicht mehr so weit sind. KM hat, als der Junge ihr das erzählt hat, sinngemäß so reagiert: "Das kannst Du nicht machen. Ich brauche das Geld, was von Deinem Vater kommt." Erklärend dazu: Sie ist in Frührente.

      Danke für Eure Hilfe und einen schönen Abend wünscht

      Gretel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: eigenes Thema aufgemacht.,

    • Moment mal...

      Das heißt, dass dann nicht mehr gefordert werden kann? Also er fordert sowieso nix. Wir zahlen einfach und berechnen anhand einer vorliegenden Unterhaltsberechnung eines Jugendamtes, die er im letzten Jahr hat machen lassen, selbst. Und wir zahlen, wie gesagt, auch mehr an ihn, um seine Ausbildung zu unterstützen... Und das tun wir auch gern.
    • Gretel schrieb:

      es besteht ein unbefristeter Unterhaltstitel. Das Kind ist 19 Jahre alt, hat eine Ausbildung und lebt bei KM. Nach einer Berechnung des Jugendamtes aus dem vergangenen Jahr ist eine angepasste Zahlung des Unterhalts vereinbart, die den Einkünften der Eltern und dem des Kindes gerecht wird.


      Hallo Gretel,

      wenn ich dich richtig verstehe, wurde der alte, unbefristete Titel im Zuge dieser "Anpassung" nicht herausgegeben. Der Sohn akzeptiert die angepassten Zahlungen "nur" aufgrund eines mündlichen Einverständnisses. Theoretisch könnte also aus dem alten Titel vollstreckt werden, solange dieser nicht "offiziell" abgeändert wurde. Zumindest gibt es Gerichte, die das so sehen.
      Die Kindsmutter kann dies aber nicht tun, sondern nur der Sohn selbst.

      Bei gut situierten Eltern kann der Unterhaltsanspruch tatsächlich sinken, sobald das Kind auszieht und damit eine "eigene", nicht mehr am Standard der Eltern orientierte "Lebensstellung" hat. Gerade bei Azubis entfällt der Anspruch oft ganz.

      Gruß, HT
    • Hochtief schrieb:

      wenn ich dich richtig verstehe, wurde der alte, unbefristete Titel im Zuge dieser "Anpassung" nicht herausgegeben.

      Hi HT,

      das "scheint" die Regel zu sein, wenn meine Freunde vom Jugendamt im "Erstprozess" zum Volljährigenunterhalt rechtsunwirksam "berechnen" und um Zahlung "bitten". ;) 8) :P

      Siehe tompi: Beistandschaft bis und ab Volljährigkeit

      Frag doch mal einen von ihnen der regelmäßig hier ist... 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()