Kindesunterhalt nach neuer Eheschließung

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    • Kindesunterhalt nach neuer Eheschließung

      Hallo zusammen,

      ich habe aus erster Ehe zwei Kinder im Alter von 4 und 6 Jahren. Für beide Kinder zahle ich den Mindestunterhalt von 450,00 €.
      Die Kinder leben bei der leiblichen Mutter und Sie bekommt auch das volle Kindergeld für beide.

      Nun bin ich seid längeren neu verheiratet und lebe mit meiner Frau und Ihrem Kind zusammen.
      Wir gehen beide arbeiten und der große geht in die Schule.
      Sie bekommt allerdings keinen Unterhalt von Ihrem Ex-Partner, sodass Sie nur ihr kleinen Gehalt und das Kindergeld bekommt.
      Ich selbst habe Ihr Kind mit auf meiner Steuerkarte und erhalte Familienzuschlag für Ihn und meine eigenen Kinder.

      Kann meine eigene Ex-Frau nun mehr Unterhalt für die Kinder verlangen, weil ich neu geheiratet habe und wir nun etwas mehr Geld zu Verfügung haben durch Zuschläge, Steuerklasse etc. ???

      Würde mich über jede Antwort freuen.
    • Hallo TobiAnna,

      Bei höherem Einkommen ist eine höhere Unterhaltszahlung möglich.

      Ohne Heirat hätte deine neue Frau Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gehabt ( evtl. bis zum 12.Lebensjahr des Kindes).

      Wie hoch ist z.Z. dein Nettoeinkommen? ( nach Heirat?).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      danke für die schnelle Antwort.

      Wo ich alleine war hatte ich ca. 1800 €/netto Steuerklasse 1

      Nach der Ehe ca. 2700 Steuerklasse 3 incl. Familienzuschlag für Frau und Kind sowie 0,5 Kind zusätzlich auf der Steuerkarte

      Ich zahle seid Trennung 450 €uro für meine eigenen Kinder und auch eine weitere Unterhaltsverhandlung hat damals nichts daran geändert.
      Ehegatten/Trennungsunterhalt zahle ich nicht, da ich dies aufgrund von Schulden nicht kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von TobiAnna ()

    • Hallo,

      TobiAnna schrieb:

      Wie hast du dies berechnet, hast du einen speziellen Rechner hierfür?
      ich bin bei dir von einem bereinigten Netto von 2500€ ausgegangen.

      Vergleiche hier die google Düsseldorfer Tabelle ( dort wird das bereinigte Netto angenommen).

      natürlich ist die Bereinigung immer unterschiedlich.

      Rechner gibt es im Netz google Unterhaltsrechner

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo TobiAnna,

      im Unterhaltsrecht sollen die Kinder immer am aktuellen Lebensstandard des Barunterhaltspflichtigen teilhaben. Steigt also dein Einkommen, egal, wodurch, steigt auch der Unterhaltsanspruch. Ein Anrecht auf Auskunft bzw. Neuberechnung besteht grundsätzlich alle 2 Jahre, bei berechtigten Vermutungen auch vorher. Auch wenn du ohne die Heirat und das Kind deiner neuen Frau weniger verdienen würdest, deine Kinder also letztlich von der neuen Ehefrau "profitieren", steigt der Anspruch. Die Auswirkungen der Steuerklasse sowie die Kinderzuschläge wirken nicht bereinigend.

      Dass deine Frau für ihr Kind keinen Unterhalt erhält, spielt bzgl. des Unterhalts, der deinen Kindern zusteht, keine Rolle. Sie sollte sich hier ans Jugendamt wenden, das kostenlos eine Beistandschaft übernehmen und ihr helfen kann, die Ansprüche durchzusetzen. Ist das Kind jünger als 12, kommt auch Unterhaltsvorschuss in Frage. Oder aber sie lässt sich von einem guten Familienrechtsanwalt beraten. Weißt du, warum sie für ihr Kind keinen Unterhalt bekommt?

      Wenn deine Frau erheblich weniger als du verdient, ist sie allerdings "Zählperson" im Sinne der Düsseldorfer Tabelle, d.h. du bist nicht nur gegenüber deinen beiden Kindern, sondern auch gegenüber der neuen Frau unterhaltspflichtig (Familienunterhalt), sodass eine Herabstufung um eine Stufe in Frage kommt, da die DDT von 2 Berechtigten ausgeht.

      Wenn du konkrete Fragen zur Bereinigung des Einkommens hast, können dir hier sicher einige weiterhelfen.

      Gruß, HT
    • Hallo @all,

      die neue Ehefrau muss aber doch mindestens einen Ausgleich für ihre Steuerklasse V erhalten, wenn der Ehemann und unterhaltspflichtige Vater nun in Steuerklasse 3 ist. Der ganze Vorteil des höheren Verdienstes aufgrund der Heirat käme nur der Ex und den dort lebenden Kindern zugute, statt wie geplant, der neuen Familie und im übertragenen Sinne muss die neue Frau noch für den Unterhalt an seine Kinder zahlen.

      Gruß von Frau Glück
    • Hallo TobiAnna, hallo Frau Glück,

      es ist richtig, dass der Zweitfrau "ihr" Anteil am Splittingvorteil zusteht, wenn sie berufstätig ist.

      Es wäre also okay, wenn beide Steuerklasse IV wählen, oder aber man berechnet den Verdienst, den TobiAnna mit Klasse IV hätte, und legt diesen für die Berechnung zugrunde. Allerdings steigt dann die Höhe der Lohnsteuererstattung, und "sein" Anteil daran erhöht wiederum das unterhaltsrelevante Netto. BGH XII ZR 111/03

      Gruß, HT
    • Hallo,
      der Mindestunterhalt für Kinder von 4 und 6 Jahren beläuft sich auf 497,00 Euro (225,00 + 272,00 Euro). Die Zahlung sollte zumindest mal hier angepasst werden.

      Sollte die Mutter der beiden Kinder eine Erhöhung (Neuberechnung( fordern, wäre es notwendig auch die Einkommensverhältnisse der neuen Ehefrau detailliert nachzuweisen. Dadurch kann diese bei der Berechnung berücksichtigt werden. Der Nachrang der neuen Frau gegenüber den Minderjährigen spielt erst bei Gefährdung des Mindestunterhaltes eine Rolle, bis dahin ist sie als Unterhaltsberechtigte "voll" in die Berechnung mit einzubeziehen. Man darf sich halt nur nicht scheuen, die dazu notwendigen Angaben zu deren Einkommensverhältnisse offenzulegen.

      Bei einem bereinigten Einkommen von ~ 2.500 Euro könnte es jedoch bei der Herabstufung um 1 Stufe (3 Unterhaltsberechtigte) bleiben.
      Gruß
      ernst