Zugewinausgleich - wer bezahlt den Anwalt?

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    • Zugewinausgleich - wer bezahlt den Anwalt?

      Hallo an alle!

      Meine Exfrau und ich hatten eine gemeinsame Anwältin für die Scheidung.

      Jetzt hat meine Exfrau über diese Anwältin einen Zugewinnausgleich beantragt. Wer trägt hierfür die Kosten? Ich denke nebenbei, dass meiner Exfrau mathematisch kein Zugewinn zusteht, zumindest nach meiner berichtigten Berechnung der Anwältin... Die vorläufige Rechnung "Zugewinn" beläuft sich auf 4182 €.

      Liebe Grüße

      Lebkuchen4

      PS: Die Scheidungskosten tragen wir hälftig. Die Anwältin wurde von meiner Exfrau beauftragt, die Rechnung geht entsprechend auch an sie. Kann ich die Scheidungskosten trotzdem steuerlich absetzen?
    • Hallo Lebkuchen,
      dein Thread besteht aus mehreren Fragen, die ich wie folgt beantworte:
      - Für die Scheidung hat nur eine(r), nämlich deine Frau, eine Anwältin gehabt. Wenn zwischen deiner Frau und dir die reinen Scheidungskosten vereinbarungsgemäß
      geteilt werden darf die Anwältin ihre Rechnung hälftig teilen und dir auf deinen Namen lautend anteilig eine Rechnung (nur) für diese Kosten zusenden.
      Dies ist Bedingung dafür, dass du diesen Betrag steuerlich geltend machen kannst.
      Gerichts- und Anwaltskosten für das Zugewinn-Ausgleichs-Verfahren sind steuerlich nicht absetzbar.
      - Die Kosten für ein Zugewinn-Ausgleichsverfahren trägt derjenige, der die Anwältin/den Anwalt beauftragt. Auch hier kann - wie oben beschrieben - eine Kostenbe-
      teiligung vereinbart werden. Aber warum willst du das machen, wenn deine Frau Zugewinnausgleich fordert?
      TIPP: Falls du dich an den Anwaltskosten für das Scheidungsverfahren beteiligst verringert sich dein Zugewinn um diesen Betrag und somit ein etwaiger Ausgleichsanspruch deiner Frau.
      - Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, dass die "Scheidungsanwältin" nicht auch den Zugewinnausgleich für euch durchführen darf, wenn sie zuvor im Scheidungsver-
      fahren auch mit dir über mögliche Zugewinnausgleichs-Ansprüche bzw. über deine Vermögenssituation gesprochen hat.

      Viele Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen

    • Villa schrieb:Wenn zwischen deiner Frau und dir die reinen Scheidungskosten vereinbarungsgemäß

      geteilt werden darf die Anwältin ihre Rechnung hälftig teilen und dir auf deinen Namen lautend anteilig eine Rechnung (nur) für diese Kosten zusenden.
      Hallo!

      Danke für die Antwort!

      Habe sonst im Internet gelesen, dass nur derjenige die Kosten steuerlich absetzen kann, der den Anwalt beauftragt hat...

      Was ist also richtig?

      Liebe Grüße

      Lebkuchen

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