Hallo an alle!
Meine Exfrau und ich hatten eine gemeinsame Anwältin für die Scheidung.
Jetzt hat meine Exfrau über diese Anwältin einen Zugewinnausgleich beantragt. Wer trägt hierfür die Kosten? Ich denke nebenbei, dass meiner Exfrau mathematisch kein Zugewinn zusteht, zumindest nach meiner berichtigten Berechnung der Anwältin... Die vorläufige Rechnung "Zugewinn" beläuft sich auf 4182 €.
Liebe Grüße
Lebkuchen4
PS: Die Scheidungskosten tragen wir hälftig. Die Anwältin wurde von meiner Exfrau beauftragt, die Rechnung geht entsprechend auch an sie. Kann ich die Scheidungskosten trotzdem steuerlich absetzen?
Meine Exfrau und ich hatten eine gemeinsame Anwältin für die Scheidung.
Jetzt hat meine Exfrau über diese Anwältin einen Zugewinnausgleich beantragt. Wer trägt hierfür die Kosten? Ich denke nebenbei, dass meiner Exfrau mathematisch kein Zugewinn zusteht, zumindest nach meiner berichtigten Berechnung der Anwältin... Die vorläufige Rechnung "Zugewinn" beläuft sich auf 4182 €.
Liebe Grüße
Lebkuchen4
PS: Die Scheidungskosten tragen wir hälftig. Die Anwältin wurde von meiner Exfrau beauftragt, die Rechnung geht entsprechend auch an sie. Kann ich die Scheidungskosten trotzdem steuerlich absetzen?