Trennungsunterhalt

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    • Trennungsunterhalt

      Gibt es für den Trennungsunterhalt eine höchst Bezugsdauer?

      11 Monate nach Trennung wurde die Scheidung eingereicht.

      Mit der Erweiterung des Scheidungsverfahrens zu einem
      sogenannten Verbundverfahren zahle ich jetzt 19 Monate Trennungsunterhalt.

      Nachdem Besitz in unterschiedlichster Art vorhanden ist hat mich mein RA darauf vorbereitet, daß
      das Scheidungsverfahren durch die Gegenseite mit der nicht Anerkennung vonWerten und der Beantragung zur Einholung von Gutachten, durch das Gericht, weiter verzögert wird.

      Ist der Zeitraum in dem Trennungsunterhalt gezahlt werden muß zeitlich eingrenzbar wenn die Gegenseite die Scheidung möglichst lange hin zögert :?:

      Gruß Freiheitf ?(
    • Hallo Freiheitf,
      mir sind zahlreiche Fälle bekannt, bei denen das Scheidungsverfahren von der- oder demjenigen erheblich verzögert wurde, die/der Trennungsunterhalt erhält.
      Wie chico_LB schon schreibt: Der Zugewinnausgleich kann vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden. Sprich mit deiner Anwältin/deinem Anwalt und entscheide dann darüber.

      Beste Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Freiheitf,

      Bei uns war es so, dass mein LG nach 10 Monaten seine Ex über seine Anwältin informiert hat, dass sie nach 12 Monaten einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen muss, hat dann nach 12 Monaten ihr fiktives Einkommen berechnet und von da an keinen TU mehr gezaht wegen fehlendem Anspruch. Die Scheidung wird jetzt im April weiter verhandelt, also auch 16 Monate nach Einreichen, 28 Mon. Nach Trennung.

      VG Diabolo
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