Gibt es für den Trennungsunterhalt eine höchst Bezugsdauer?
11 Monate nach Trennung wurde die Scheidung eingereicht.
Mit der Erweiterung des Scheidungsverfahrens zu einem
sogenannten Verbundverfahren zahle ich jetzt 19 Monate Trennungsunterhalt.
Nachdem Besitz in unterschiedlichster Art vorhanden ist hat mich mein RA darauf vorbereitet, daß
das Scheidungsverfahren durch die Gegenseite mit der nicht Anerkennung vonWerten und der Beantragung zur Einholung von Gutachten, durch das Gericht, weiter verzögert wird.
Ist der Zeitraum in dem Trennungsunterhalt gezahlt werden muß zeitlich eingrenzbar wenn die Gegenseite die Scheidung möglichst lange hin zögert
Gruß Freiheitf
11 Monate nach Trennung wurde die Scheidung eingereicht.
Mit der Erweiterung des Scheidungsverfahrens zu einem
sogenannten Verbundverfahren zahle ich jetzt 19 Monate Trennungsunterhalt.
Nachdem Besitz in unterschiedlichster Art vorhanden ist hat mich mein RA darauf vorbereitet, daß
das Scheidungsverfahren durch die Gegenseite mit der nicht Anerkennung vonWerten und der Beantragung zur Einholung von Gutachten, durch das Gericht, weiter verzögert wird.
Ist der Zeitraum in dem Trennungsunterhalt gezahlt werden muß zeitlich eingrenzbar wenn die Gegenseite die Scheidung möglichst lange hin zögert
Gruß Freiheitf