Hallo an Alle,
zuerst einmal: dieses Forum hier ist eine tolle Sache. Habe in den letzten 2 Jahren oft nach Antworten gesucht und bin dabei ein paarmal hier gelandet.
Meine Frage:
Ich habe zwei große Töchter:
Tochter 1:
19 Jahre / Abitur 2014 / seitdem noch nicht in Ausbildung oder Studium. Hier habe ich immer Unterhalt (auch nach dem Abi) gezahlt bis ich erfahren hatte, dass Sie über 1000 EUR netto mit Ihrem Aushilfsjob, welchen Sie schon lange vor dem Abi gemacht hatte verdiente. Sie hat jetzt zum 01.01.15 diesen Job gekündigt und wohl gerade einen 450 EUR Job begonnen. Sie wohnt zusammen mit Ihrem berufstätigen Freund. Derzeit sucht sie nach Ausbildungen und schreibt Bewerbungen.
Sehe ich es richtig, dass ich für diese Tochter keinen Unterhalt zahlen muss, solange Sie keine Ausbildung oder ein Studium beginnt? Wenn sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium beginnt gilt doch 670 EUR minus Kindergeld minus Bafög oder Ausbildungsvergütung unter Beachtung eines Freibetrages von 90 EUR für berufliche Aufwendungen?
Tochter 2:
21 Jahre hat bis 2013 eine zweiteilige Ausbildung zur Erzieherin gemacht. Sie wurde nach 1 jahr psychisch krank und fiel ein paar Mal über längere Zeit aus, sodass Sie nicht zur Prüfung nach 2 Jahren für den Abschluss als pädagogischer Assisten oder ähliches zugelassen wurde. Sie beendete das Schuljahr trotzdem und wollte das Jahr wiederholen. Die Schule lehnte dies aber anscheinend ab. Sie wurde dann aber sowieso schwanger und bekam in 03/2014 ihr Kind. Seitdem wohnt Sie mit dem Vater des Kindes zusammen. Dieser ist voll berufstätig und hat ein regelmäßiges Einkommen. Sie hat kürzlich wieder eine Ausbildung begonnen und Bafög beantragt.
Nun ist Sie der Meinung, dass ich wieder Unterhalt zahlen muss. Ich meine dagegen, dass Sie zwar theoretisch einen Unterhaltsanspuch hätte aber der Kindesvater in erster Linie unterhaltspflichtig für Sie ist. Sehe ich das richtig oder falsch? So oder so hätte Sie meines Erachtens einen Anspruch auf 670 EUR minus 184 EUR Kindergeld und minus Bafög. Da bliebe eh kaum ein Anspruch übrig.
Seit Oktober 2014 habe ich ein weiteres Kind bekommen und zahle dafür Unterhalt.
Soweit ich die Dame vom Jugendamt richtig verstanden habe ist die Kleine jetzt priviligiert und ebenso die Kindesmutter mit dem Betreuungsunterhalt oder? Wie verhält es sich denn wenn ich jetzt für Tochter 1 und 2 Unterhalt zahlen muss, wer kommt zuerst? Das Problem ist zum Beispiel, dass ich aufgrund des Unterhaltes und eines bestehenden Kredites bisher keinen Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter zahle, weil ich einen alten Kredit zu zahlen habe, der ind diesem Fall wohl angerechnet wird. Bei meinen großen Kindern wurde der nie angerechnet und akzeptiert.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen bzw. Tipps geben was richtig und was falsch ist.
Danke vorab.
Papa66
zuerst einmal: dieses Forum hier ist eine tolle Sache. Habe in den letzten 2 Jahren oft nach Antworten gesucht und bin dabei ein paarmal hier gelandet.
Meine Frage:
Ich habe zwei große Töchter:
Tochter 1:
19 Jahre / Abitur 2014 / seitdem noch nicht in Ausbildung oder Studium. Hier habe ich immer Unterhalt (auch nach dem Abi) gezahlt bis ich erfahren hatte, dass Sie über 1000 EUR netto mit Ihrem Aushilfsjob, welchen Sie schon lange vor dem Abi gemacht hatte verdiente. Sie hat jetzt zum 01.01.15 diesen Job gekündigt und wohl gerade einen 450 EUR Job begonnen. Sie wohnt zusammen mit Ihrem berufstätigen Freund. Derzeit sucht sie nach Ausbildungen und schreibt Bewerbungen.
Sehe ich es richtig, dass ich für diese Tochter keinen Unterhalt zahlen muss, solange Sie keine Ausbildung oder ein Studium beginnt? Wenn sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium beginnt gilt doch 670 EUR minus Kindergeld minus Bafög oder Ausbildungsvergütung unter Beachtung eines Freibetrages von 90 EUR für berufliche Aufwendungen?
Tochter 2:
21 Jahre hat bis 2013 eine zweiteilige Ausbildung zur Erzieherin gemacht. Sie wurde nach 1 jahr psychisch krank und fiel ein paar Mal über längere Zeit aus, sodass Sie nicht zur Prüfung nach 2 Jahren für den Abschluss als pädagogischer Assisten oder ähliches zugelassen wurde. Sie beendete das Schuljahr trotzdem und wollte das Jahr wiederholen. Die Schule lehnte dies aber anscheinend ab. Sie wurde dann aber sowieso schwanger und bekam in 03/2014 ihr Kind. Seitdem wohnt Sie mit dem Vater des Kindes zusammen. Dieser ist voll berufstätig und hat ein regelmäßiges Einkommen. Sie hat kürzlich wieder eine Ausbildung begonnen und Bafög beantragt.
Nun ist Sie der Meinung, dass ich wieder Unterhalt zahlen muss. Ich meine dagegen, dass Sie zwar theoretisch einen Unterhaltsanspuch hätte aber der Kindesvater in erster Linie unterhaltspflichtig für Sie ist. Sehe ich das richtig oder falsch? So oder so hätte Sie meines Erachtens einen Anspruch auf 670 EUR minus 184 EUR Kindergeld und minus Bafög. Da bliebe eh kaum ein Anspruch übrig.
Seit Oktober 2014 habe ich ein weiteres Kind bekommen und zahle dafür Unterhalt.
Soweit ich die Dame vom Jugendamt richtig verstanden habe ist die Kleine jetzt priviligiert und ebenso die Kindesmutter mit dem Betreuungsunterhalt oder? Wie verhält es sich denn wenn ich jetzt für Tochter 1 und 2 Unterhalt zahlen muss, wer kommt zuerst? Das Problem ist zum Beispiel, dass ich aufgrund des Unterhaltes und eines bestehenden Kredites bisher keinen Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter zahle, weil ich einen alten Kredit zu zahlen habe, der ind diesem Fall wohl angerechnet wird. Bei meinen großen Kindern wurde der nie angerechnet und akzeptiert.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen bzw. Tipps geben was richtig und was falsch ist.
Danke vorab.
Papa66