Ab welchem Alter

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    • Ab welchem Alter

      Hallo,

      Ab welchem Alter kann unserem Enkelsohn, ohne seine Mutter, zugemutet werden, gemeinsam mit seinem sorgeberechtigten Vater, einen Besuch der ca. 40 km vom Wohnort des Kindes entfernt wohnenden Großeltern (wir) vorzunehmen?

      Ich denke mit einem halben Jahr sollte das kein Problem mehr darstellen oder sehe ich da etwas falsch?

      liebe Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Deduschka,

      Habe deine Frage abgetrennt und ein neues Thema augemacht.(bitte immer eigenes Thema aufmachen).


      Ich denke hier kommt es darauf an,wie lange die Umgangszeiten des Vaters mit dem Kind, bisher waren.

      Die Entfernung dürfte keine Rolle spielen, viel mehr die Dauer des Besuches.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Edy,

      die Umgangszeiten für den KV liegen bisher, wie vom Jugendamt beiden Eltern vorgeschlagen, bei (alle 14 Tage) zwei Stunden in der Wohnung der KM (Höhle des Löwen :S ).

      Der Reiseaufwand des KV liegt bei einer Reisezeit von ca. 5h und einer Fahrleistung von ca. 500km. Die große Entfernung ist dem Wegzug der KM geschuldet.

      Wir als Großeltern, in der Nähe der KM wohnend, könnten dem KV eine ruhiges Umgangsrecht mit seinem Sohn ermöglichen.

      Die KM willigt hierbei nicht ein, weil dem Kind eine Fahrt mit dem KV, ihrer Meinung nach, noch nicht zumutbar ist.



      Viel Grüße ;)
    • Hallo Deduschka,
      es liegt nicht im Ermessen oder in der Entscheidungsbefugnis der Kindesmutter, in welcher Form, bei wem und wie lange der Kindesvater seinen Umgang mit dem Kind verbringt, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
      Allerdings sollte aus taktischen Gründen auch an die "Folgen" gedacht werden, wenn dein Sohn mit dem Enkel die Umgangszeit bei euch verbringt.
      Wer hat die Umgangszeiten festgelegt? Wurde - das ist aber ein anderes Thema - bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt, dass die Kindesmutter die große Entfernung geschaffen hat?

      Grüße

      heute
    • Hallo Heute,

      dass es nicht im Ermessen oder in der Entscheidungsbefugnis der KM liegt, in welcher Form bzw. bei wem und wie lange der Kindesvater seinen Umgang mit dem Kind verbringt, haben wir inzwischen auch in Erfahrung bringen können, aber wenn die Einsicht bei der KM nicht gegeben ist und sie dem KV den gemeinsamen Sohn nicht überlässt, kann das Jugendamt auch nur mit Empfehlungen kommen.

      Bei dem letzten gemeinsamen Termin beim JA wurde die Regelung der "Besuchszeit" des Vaters, im Einvernehmen von 1h auf 2h erweitert, alles wie gesagt im Abstand von 14 Tagen in den Räumlichkeiten der KM.

      Nach Meinung der KM ist das Kind durch den KV noch nicht transportfähig. Dem gegenüber steht, dass die KM mit dem gemeinsamen Sohn bereits mehrere, größere Touren von ca. 300 km, bei Nacht und Nebel, unternommen hat.



      An welche "Folgen" sollte gedacht werden?

      Der KV ist mit großer Leidenschaft Vater und auch wir wollen auch mit Leidenschaft Großeltern sein, konnten unseren Enkelsohn bisher nur kurz nach der Geburt sehen, alles andere wird von der KM erschwert, verkompliziert bzw. verhindert.



      Die Unterhaltsberechnungen laufen noch, der KV überweist aber bereist seit geraumer Zeit den Sockelbetrag an die KM, damit auch hier Wohlwollen dokumentiert wird.

      Somit hat auch der Fakt, dass die Kindesmutter die große Entfernung geschaffen hat, noch keine Berücksichtigung gefunden.

      Eine juristische Klärung wollten wir bisher vermeiden, in der Hoffnung auf Einsicht der KM, dass die Umgangszeit für den KV für die weitere Entwicklung des gemeinsamen Sohnes wichtig ist, wie auch das Kennenlernen seiner Großeltern väterlicher Seits.



      Gruß Deduschka
    • Hallo Deduschka,

      Ich würde auch eher auf eine gute Zusammenarbeit mit dem JA tendieren .

      Wenn die Kindesmutter sich "querstellt" wird es für sie, auch bei einer gesetzlich festgelegten Regelung,

      Möglichkeiten geben, dem Umgang zu erschweren ( Kind ist krank usw.).Damit waren wohl auch "die Folgen" gemeint?


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Ja, das meinte ich.
      Nach allem was mir bekannt ist lässt sich das Wohlwollen (hier: der Kindesmutter) kaum "erkaufen", indem zu viel Nachsicht geübt wird.
      Momentan rate ich aber, den Unterhalt solange wie möglich nicht als zusätzlichen Streitpunkt zu thematisieren.
      Wann wurde der Umgang auf zwei Stunden erhöht? Das Ziel kann und muss - so, wie ihr es anstrebt - sein, die Umgangsintervalle (sofern es deinem Sohn möglich ist) und -zeiten sukzessive auszudehnen und den Umgang allein durch deinen Sohn außerhalb der Wohnung der Kindesmutter durchzuführen. Das kann dann z. B. in deiner Wohnung/deinem Umfeld erfolgen.
      Das Argument, das Kind sei durch deinen Sohn nicht transportfähig, ist natürlich Blödsinn und kann rechtlich nicht standhalten.

      Grüße

      heute
    • Hallo heute

      vor ca. 14 Tagen wurden 2h beim JA festgelegt, ohne weitere Festlegungen wann die nächste Steigerung erfolgen kann.

      Wir als Großeltern haben nur die Bedenken, dass je länger es dauert, unser mögliches Umgangsrecht so langsam erlischt, weil unser Enkelsohn uns gegenüber evtl. fremdeln könnte.

      Dem Vorschlag, dass der KV seinen Sohn nimmt, im Maxi-Cosi festschnallt und dann zu uns kommt (ca. 40 Minuten) wollte das JA gegenüber der KM nicht folgen und legte das o.g. "Strafmaß" fest.

      Begründung, das Kind könne ohne Mutter nicht so lange Auto fahren. Prinzipiell könnte bzw. sollte die KM den KV unterstützen und das Kind auch zu uns bringen, dann könnte sich der KV ca. 1,5 h der doch recht langen Fahrzeit ersparen und trägt nicht die alleinige Last des Reisens.



      Gruß Deduschka
    • Hallo Deduschka,

      vielleicht könnt Ihr der KM den Vorschlag unterbreiten, einmal pro Woche dorthin zu fahren....und Euch dort an einem neutralen Ort treffen. Zum Beispiel in einem kinderfreundlichen Restaurant oder Cafe....wenn es bei ihr zuhause nicht möglich ist.

      Damit könntet ihr den Wind aus den Segeln nehmen, was die Fahrerei mit dem Kleinen betrifft.

      Warum darf eigentlich die KM derartig den Umgang beschränken ? Was tut sie ihrem Kind bloß an..... ;(


      Grüße Magnolia
    • magnolia schrieb:

      Hallo Deduschka,

      vielleicht könnt Ihr der KM den Vorschlag unterbreiten, einmal pro Woche dorthin zu fahren....und Euch dort an einem neutralen Ort treffen. Zum Beispiel in einem kinderfreundlichen Restaurant oder Cafe....wenn es bei ihr zuhause nicht möglich ist.

      Damit könntet ihr den Wind aus den Segeln nehmen, was die Fahrerei mit dem Kleinen betrifft.

      Warum darf eigentlich die KM derartig den Umgang beschränken ? Was tut sie ihrem Kind bloß an.....;(

      Grüße Magnolia

      Hallo Magnolia,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Das mit dem Restaurant ist sicherlich eine gute Idee, da aber die KM in ländlichen Strukturen lebt, müsste trotzdem wieder ein Auto herhalten und dann wäre der Fahrtaufwand ähnlich dem von uns vorgeschlagenen.

      Außerdem wäre die KM permanent mit dabei und ob das auf Grund der Trennung der Kindeseltern ein sinnvoller Umgang für uns bzw. dem Kind wäre, sei zu bezweifeln.

      Wir wollen versuchen, auch mittels ISUV, eine Lösung zu finden, dass die KM, evtl. ab dem 6.Monat, vierzehntägig, dem KV das gemeinsame Kind für 3-4 h überlässt, so dass wir evtl. dadurch auch ein wenig Umgangszeit bekommen können.

      Deshalb auch die Frage, ab wann einem Säugling eine Fahrt von 2x 40 Minuten am Tag, ohne seine Mutter, nur mit dem sorgeberechtigten KV zuzutrauen ist. Ich denke in anderen Beziehung wird danach nicht gefragt, sondern einfach getan.


      So richtig verstehen können wird das Verhalten der KM auch nicht, zu mal wir unserem Enkel auch das bieten könnten, was er jetzt auch schon hat. Auch den Hol- und Bringeservice würden wir als Großeltern gern übernehmen.

      Wir wissen, dass die KM immer die Mutter unseres Enkelkindes bleiben wird, mit all ihren wichtigen Funktionen und Eigenschaften für das Kind, und können in der Kommunikation durchaus zwischen Sach- und Beziehungsebene differenzieren.


      Grüße Deduschka
    • Hallo,

      das Verhalten der Mutter ist rational nicht erklärbar. Sie sollte sich freuen mal einen freien Tag zu haben.
      Ihr geht es um Macht über den Vater aber auch das Kind. Die Argumente das es dem Kind zu viel ist etc müssen nur dafür herhalten. Meißt glauben die Täter das aber selber was Sie sagen.
      Ich kann nur empfehlen da nicht locker zu lassen und den Umgang mit Hilfe aller beteiligten (Jugendamt Gericht) auszuweiten dabei darauf drängen klare Regeln mit Sanktionen bei Wiederhandlung zu treffen. Sonst heißt es am Ende wegen Entfremdung ist ein Kontakt nicht zuzumuten. Das ist leider ein Teufelskreis wo wenn Ihr und der Vater nicht stark dagegen haltet in diesem Fall die Mutter die Macht hat. Diese wird Sie weiter zu lasten des Kindes ausbauen.

      Ich wünsche gutes durchhalten
      Sebastian

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sekue ()

    • Hallo Deduschka und alle anderen Teilnehmer,
      ich hoffe, dass sich in den vergangenen Monaten die Situation gebessert hat, bin aber in Anbetracht der hier geschilderten Situation nicht sehr optimistisch. Falls sich die unhaltbaren und unberechtigten Vorstellungen und Forderungen der KM bis jetzt nicht etwas Euren Vorstellungen und Wünschen angenähert haben, würde ich dringend raten, vor Gericht eine Umgangsvereinbarung einzuklagen - diese wäre verbindlich und die KM wäre vor offiziellen Stellen nicht in der Lage, diese Forderungen umzusetzen.
      Euch alles Gute!