Hallo beisammen,
Frage: Wenn zwei Ex-Eheleute als gemeinsame Wohnungseigentümer im Grundbuch zu gleichen Teilen stehen, nach dem Trennungsjahr aber nur einer davon brav (und dumm?) weiter die Schulden abzahlt, gehört ihm dann auch mehr oder gilt nur das Grundbuch?
Für die sich immer weiter hinziehenden Verhandlungen ist das wichtig. Die mesten Fragen wie Kinderbetreuung, Unterhalt oder Versorgungsausgleich sind schon geklärt (zwar zu meinem Nachteil und möglichem aufkommenden Bankrott, aber sei's drum, seelisch ist das wenigstens verarbeitet). Am Zugewinn hakt es noch - mit einer Antwort auf die Frage lässt sich dieses letzte Thema vielleicht entspannter lösen.
Danke, Manfred.
Frage: Wenn zwei Ex-Eheleute als gemeinsame Wohnungseigentümer im Grundbuch zu gleichen Teilen stehen, nach dem Trennungsjahr aber nur einer davon brav (und dumm?) weiter die Schulden abzahlt, gehört ihm dann auch mehr oder gilt nur das Grundbuch?
Für die sich immer weiter hinziehenden Verhandlungen ist das wichtig. Die mesten Fragen wie Kinderbetreuung, Unterhalt oder Versorgungsausgleich sind schon geklärt (zwar zu meinem Nachteil und möglichem aufkommenden Bankrott, aber sei's drum, seelisch ist das wenigstens verarbeitet). Am Zugewinn hakt es noch - mit einer Antwort auf die Frage lässt sich dieses letzte Thema vielleicht entspannter lösen.
Danke, Manfred.