Streit um Ablauf Trennungsjahr

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    • Streit um Ablauf Trennungsjahr

      Hallo Forum,
      im November des vergangenen Jahres habe ich meiner Frau schriftlich mitgeteilt, daß ich mich trennen möchte und habe ihr ein Getrenntleben in meinem Haus vorgeschlagen (bin Alleineigentümer).Das hat jedoch nachweislich nicht funktioniert, weil sich meine Frau dem widersetzt hat, so daß es keine Trennung im Sinnes des Gesetzes gab. Eine richtige Trennung erfolgte erst vier Monate später am 1.März, nachdem meine Frau ausgezogen ist.

      Meine Frau verlangt Trennungsunterhalt seit Nov. 2013, während ich der Meinung bin, daß ihr dieser erst seit dem 1.März 2014 zusteht. Wir sind beide anwaltlich vertreten, und der Scheidungsantrag wurde im Novemver 2014 zugestellt. Der Versorgungsausgleich läuft.
      Es geht hier jetzt erst einmal um den Trennungsunterhalt. Ich möchte erst ab dem 1.März 2014 zahlen, weil ich natürlich den Trennungsunterhalt für Nov. 13 bis Februar 14 sparen möchte und den Wechsel von StKl. III nach StKl. I erst in 2015 und nicht schon in 2014 vornehmen möchte. Das Gericht kennt die streitige Situation wegen des Trennungsjahres, hat aber noch nicht entschieden.

      Ich bin übrigens 66 Jahre und schon seit 2008 Rentner. Meine Frau ist 60 Jahre alt und verweigert bisher jegliche Arbeitsaufnahme.
      Meine Frage: Lohnt sich der Streit über den Ablauf des Trennungsjahres überhaupt? Soll ich nicht einfach zustimmen und mit Trennung seit Nov. 2013 einverstanden sein?
      Als Vorteil dabei sehe ich, daß dann der Druck auf meine Frau endlich eine Arbeit aufzunehmen größer wird. ( je länger die Trennung, je größer der Druck).

      Im Augenblick kann ich mich einfach nicht entscheiden, weil ich nicht weiss, ob ich mir mit der Zustimmung - Trennungsbeginn Nov.2013 - nicht irgendwelche Nachteile einhandel. Meine Anwältin rät mir übrigens zu zustimmen und eine schnelle Scheidung zu betreiben,damit meine Frau nachehelichen Unterhalt beantragen muss.

      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      Was den Trennungsunterhalt angeht: ab wann wurde dieser von deiner Noch-Fraur nachweislich von dir gefordert ? ( im November 2013 ? ).

      Eine Trennung im eigenen Haus ist auch möglich (auch im Sinn des Gesetzes).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Edy,
      der Trennungsunterhalt wurde ab 19.November 2013 über einen Anwalt verkangt.
      Daß eine Trennung im eigenen Haus möglich ist, ist mir bekannt. Ich hatte das ja vorgeschlagen, um Kosten zu sparen.Meine Frau hat aber nicht mitgespielt. Ich hatte keinen Rückzugsbereich, sie benutzte meine Sachen, gemeinsame Fernsehabende, getrenntes Kochen aber Essen an einem Tisch usw. Sie hat meinen Trennungswunsch schlichtweg untergraben. Schließlich war ich froh, daß sie endlich ausgezogen ist.

      Viele Grüße
      Hajo

      Bin übrigens jetzt Mitglied bei der ISUV
    • Hallo Hajo,

      Der Treuunungsunterhalt wurde also ab Nov. gefordert.

      Du hast ihr keinen Betrag auf ihr eigenes Konto überwiesen?

      Von was hat sie in der Zeit von Nov. bis zum Auszug gelebt?

      Nehmen wir an die Trennung läuft ab November? was hat sie an Miete und Nebenkosten usw. gezahlt?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,
      richtig, ab dem 19.November 2013. Dummerweise habe ich ihr von da an monatlich 400,- Euro auf ihr eigenes Konto überwiesen und diese Zahlungen als Trennungsunterhalt gekennzeichnet.. Von diesem Geld hat sie gelebt. Zusätzlich habe ich wie bisher sämtliche Fixkosten alleine bezahlt, also auch anteilig für meine Frau: Strom, Gas, Wasser, Priv. Zusatzversicherung, Hausratversicherung, Abo-Nahverkehr usw.; eben alles. Sie hat also an Miete (Haus ist mein Alleineigentum) und Nebenkosten überhaupt nichts bezahlt.

      Die tatsächliche Trennung konnte ich wegen des Verhaltens meiner Frau jedoch nicht durchsetzen: Getrennt geschlafen wurde seit Jahren. Ich hatte keine räumliche Rückzugsmöglichkeit, sie kleidete sich in meinem Schlafraum an und aus, verbrauchte von mir gekaufte Lebensmittel, sie benutze weiterhin meine privaten Sachen, hinderte mich am Kochen, gegessen wurde gemeinsam in der Eßecke, gemeinsame Fernsehabende wie bisher, die Zimmerschlüssel hat sie einkassiert. Es gab keinen Plan für Bad und Küchenbenutzung. Die Hausarbeit wurde mehr oder weniger gemeinsam verrichtet; gewaschen hat sie zum Schluß allerdings nicht mehr für mich.

      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      Wenn du ihr doch 400€ mtl. überwiesen hast,Wohnung zur Verfügung gestellt hast,Nebenkosten usw., übernommen hast.

      Dann hast du doch bereits ab November TU gezahlt?

      Da kann sie doch nicht nochmals ab November fordern?

      Was sagt deine Anwältin dazu?

      Und ob das Trennungsjahr 6 Monate früher oder später begann, dürfte dir als Rentner doch fast egal sein? ( wegen des Finanzamtes).

      Was die Scheidung betrifft ist halt zu überlegen.(Versorgungsausgleich ). Wie hoch sind deine "Einbußen" ? gegenüber Trennungsunterhalt?

      lg
      edy
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    • Hallo Edy,
      so ist es; ab November habe ich faktisch TU gezahlt, ohne daß es bis Februar 2014 eine wirkliche Trennung im Sinne des Gesetzes gab, weil meine Frau mein Vorhaben diesbezüglich wie beschrieben torpediert hat.
      Über die Höhe des Trennungsunterhalts wird noch vor Gericht gestritten. Natürlich kann sie nicht zweimal ab November fordern. Das sagen auch meine Anwältin und die Richterin. Meine Frau verlangt jedoch mehr als ich geleistet habe.Allerdings hat die Richterin schon durchblicken lassen, daß sie wohl nicht mehr bekommen wird. Bleiben meine Bedenken wegen des Steuerklassenwechsels. Habe die Situation noch einmal geprüft und festgestellt, daß ich unter Berücksichtigung der Anlage U nur eine Mehrbelastung von ca. 1000,- Euro zu erwarten habe, die ich bei der Unterhaltsberechnung wiederum berücksichtigen lassen kann.
      Wenn keine weiteren Nachteile zu erwarten sind, dann sollte ich eine Trennungszeit ab Nov. 2013 wohl doch besser einfach akzeptieren. Als Rentner ist es es mir im Grunde tatsächlich egal, ob ein paar Monate früher oder später getrennt gelebt wurde.

      Der Scheidungsantrag ist gestellt; Stichtag für Zugewinn 1.November 2014. Beim Zugewinn liegt der Hund begraben. Meine Frau wird Zugewinn bekommen und wird vermutlich sehr bald einen entsprechenden Antrag im Scheidungsverbund stellen.Sie ist ganz heiss auf Zugewinn. Ich brauche einfach Zeit um das Geld für diesen Zugewinnausgleich aufzubringen und möchte deswegen das Scheidungsverfahren solange wie möglich verzögern. Andererseits ist es wohl günstiger, wenn ich schnell geschieden werde, weil meine Frau dann arbeiten muß und nachehelichen Unterhalt verlangen muß (sagt meine Anwältin). Das ist wirklich eine Zwickmühle, in der ich mich befinde. Schnelle Scheidung ja oder nein?
      Der Versorgundausgleich läuft. Deine letzte Frage verstehe ich leider nicht richtig. Ich erhalte eine Bruttorente i.H.v. ca. 3000,- Euro und werde voraussichtlich etwa 700,- Euro abgeben müssen.

      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      edy schrieb:

      Was die Scheidung betrifft ist halt zu überlegen.(Versorgungsausgleich ). Wie hoch sind deine "Einbußen" ? gegenüber Trennungsunterhalt?

      Du schreibst beim Versorgungsausgleich wirst du 700€ einbüßen.

      Der Trennungsunterhalt dürfte wesentlich höher sein?

      Womit kommst du besser weg?

      lg
      edy
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    • Hallo Edy,
      ja der Trennungsunterhalt liegt mit aktuell geschätzten 1200,- Euro wohl deutlich höher als die 700,- Rentenverlust. Ich meine deswegen, daß für mich ohne Rentenkürzung mehr übrigbleibt.
      Die Unterhaltsberechnung ist hier ziemlich kompliziert: Im November 2014 habe ich die letzte Rate für mein Haus bezahlt. Außerdem ist es ist noch völlig offen inwieweit mein überobligatorischer Nebenverdienst (ca. 500,- /Mon.) angerechnet wird. Genauso unklar ist, ob meine Frau schon jetzt zur Arbeitsaufnahme verpflichtet ist.Die Richterin hat das in der letzten Verhandlung bejart. Hinzu kommt, daß ich Verwirkung beantragt habe. Über das alles wird es in den nächsten Tagen ein Verhandlungsprotokoll geben. Das muß ich erst einmal abwarten und mit meiner Anwältin besprechen.

      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      schon möglich das ich "auf dem Schlauch" stehe?

      daß mir bei Rentenkürzung weniger übrig bleibt.

      für wen?




      Aber bei Rentenkürzung musst du auf 700€ verzichten und keine TU zahlen,

      Verzichtest du nicht auf die 700€, musst du 1200€ zahlen,



      lg
      edy
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    • Hallo Edy,
      irgendwo gibt es zwischen uns ein Mißverständnis. Wenn alle Bedingungen unverändert bleiben, dann bleibt für mich unterm Strich nach Rentenkürzung weniger übrig. Es geht ja nicht darum, ob ich auf die 700,- verzichte. Die Rentenkürzung kommt in jedem Fall.
      Soweit ich wiess, kann ich aber beantragen, daß die Rentenkürzung erst dann wirksam wird, wenn meine Frau ebenfalls Rente bekommt. Das wird erst in etwa 6 Jahren der Fall sein. Solange ich in dieser Zeit Unterhalt zahlen muss, wird die Rente nicht gekürzt. Bin ich da richtig informiert?
      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      hier mal ein Link zu einer Broschüre:

      deutsche-rentenversicherung.de…edene_ausgleich_rente.pdf

      Hajo48 schrieb:

      Soweit ich wiess, kann ich aber beantragen, daß die Rentenkürzung erst dann wirksam wird, wenn meine Frau ebenfalls Rente bekommt.
      Das dürfte sich ab 2009 geändert haben.

      Die in der Ehe erworbenen Rentenpunkte werden dir direkt ab Scheidung abgezogen.

      lg
      edy
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    • Hallo Hajo48,
      der Versorgungsausgleich und damit die Kürzung deiner Rente wird mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.

      Im Trennungsjahr muss deine Frau keine Arbeitstätigkeit aufnehmen.
      Glaubst du wirklich, sie findet dann mit 61 noch eine Arbeitsstelle?
      Daher stellt sich aus meiner Sicht sehr wohl die Frage nach Anspruch auf nachehelichen Unterhalt für deine Frau bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Ob sie danach zusätzlich zu dem von dir an sie zu übertragenden Rentenanteils Anspruch auf Aufstockungsunterhalt haben wird hängt von der Höhe ihrer "Gesamtrente", d. h. einschl. des von dir zu leistenden Versorgungsanteils, ab.
      Dein Zusatzeinkommen aus einer Arbeitstätigkeit nach Renteneintritt gilt allgemein als "überobligatorisch" und fällt weder in den Versorgungsausgleich noch wird es beim Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt zu dessen Berechnung herangezogen.

      Wegen deiner Frage zum Zugewinnausgleich wäre es sinnvoll, wenn du dafür einen gesonderten Thread beginnst.

      Ich empfehle dir, ergänzend einige ISUV-Merkblätter zu bestellen: isuv-online.de/?page_id=145916

      Dort findest du gute Hinweise zu deinen Fragen.

      Viele Grüße

      heute

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heute ()

    • HalloEdy und heute,
      ein Anwalt sagte mir, daß die Kürzung der Rente mit Rechtskraft der Scheidung bis zur Höhe des Unterhalts ausgesetzt werden kann, wenn der Unterhaltsberechtigte selbst noch keine Rente erhält. Dazu ist ein Antrag beim Familiengericht erforderlich. So habe ich auch die Broschüre der Rentenversicherung verstanden. Werde dazu noch einmal meinen Anwalt befragen.

      Das Trennungsjahr ist abgelaufen, und die Richterin hat in der letzten Verhandlung bestätigt, daß meine Frau mittlerweile zur Erwerbstätigkeit
      verpflichtet ist. Sie soll darlegen, was sie diesbezüglich unternommen hat. Der BGH hat bestätigt, daß man auch mit 60 noch bis zur Regelaltersgrenze arbeiten muß.
      Ob sie eine Arbeitsstelle finden wird ist auch aus meiner Sicht fraglich. Sie hat weder in den Jahren vor unserer Eheschließung noch während der Ehe gearbeitet.Warum soll sie nicht im Reinigungsgewerbe, in Supermärkten oder sonstwie einfache Tätigkeiten ausüben können? Klar, es wird schwierig.

      Das mit den überobligatorischen Nebeneinkünften sieht die Richterin leider anders: Im ersten Ansatz will sie voll anrechnen.Begründet hat sie das bisher nicht. Es sieht im Augenblick so aus, als ob sie ihre Einschätzung nochmal überdenken will. Ich soll noch einmal alle Belege (Verträge, Abrechnungen, Zeiträume usw.) zusammenfassend darlegen.

      Heute hat, Recht. Den Zugewinn lasse ich mal an dieser Stelle außen vor. Dafür eröffne ich demnächst einen gesonderten Thread.

      Viele Grüße
      Hajo