Hallo Forum,
im November des vergangenen Jahres habe ich meiner Frau schriftlich mitgeteilt, daß ich mich trennen möchte und habe ihr ein Getrenntleben in meinem Haus vorgeschlagen (bin Alleineigentümer).Das hat jedoch nachweislich nicht funktioniert, weil sich meine Frau dem widersetzt hat, so daß es keine Trennung im Sinnes des Gesetzes gab. Eine richtige Trennung erfolgte erst vier Monate später am 1.März, nachdem meine Frau ausgezogen ist.
Meine Frau verlangt Trennungsunterhalt seit Nov. 2013, während ich der Meinung bin, daß ihr dieser erst seit dem 1.März 2014 zusteht. Wir sind beide anwaltlich vertreten, und der Scheidungsantrag wurde im Novemver 2014 zugestellt. Der Versorgungsausgleich läuft.
Es geht hier jetzt erst einmal um den Trennungsunterhalt. Ich möchte erst ab dem 1.März 2014 zahlen, weil ich natürlich den Trennungsunterhalt für Nov. 13 bis Februar 14 sparen möchte und den Wechsel von StKl. III nach StKl. I erst in 2015 und nicht schon in 2014 vornehmen möchte. Das Gericht kennt die streitige Situation wegen des Trennungsjahres, hat aber noch nicht entschieden.
Ich bin übrigens 66 Jahre und schon seit 2008 Rentner. Meine Frau ist 60 Jahre alt und verweigert bisher jegliche Arbeitsaufnahme.
Meine Frage: Lohnt sich der Streit über den Ablauf des Trennungsjahres überhaupt? Soll ich nicht einfach zustimmen und mit Trennung seit Nov. 2013 einverstanden sein?
Als Vorteil dabei sehe ich, daß dann der Druck auf meine Frau endlich eine Arbeit aufzunehmen größer wird. ( je länger die Trennung, je größer der Druck).
Im Augenblick kann ich mich einfach nicht entscheiden, weil ich nicht weiss, ob ich mir mit der Zustimmung - Trennungsbeginn Nov.2013 - nicht irgendwelche Nachteile einhandel. Meine Anwältin rät mir übrigens zu zustimmen und eine schnelle Scheidung zu betreiben,damit meine Frau nachehelichen Unterhalt beantragen muss.
Viele Grüße
Hajo
im November des vergangenen Jahres habe ich meiner Frau schriftlich mitgeteilt, daß ich mich trennen möchte und habe ihr ein Getrenntleben in meinem Haus vorgeschlagen (bin Alleineigentümer).Das hat jedoch nachweislich nicht funktioniert, weil sich meine Frau dem widersetzt hat, so daß es keine Trennung im Sinnes des Gesetzes gab. Eine richtige Trennung erfolgte erst vier Monate später am 1.März, nachdem meine Frau ausgezogen ist.
Meine Frau verlangt Trennungsunterhalt seit Nov. 2013, während ich der Meinung bin, daß ihr dieser erst seit dem 1.März 2014 zusteht. Wir sind beide anwaltlich vertreten, und der Scheidungsantrag wurde im Novemver 2014 zugestellt. Der Versorgungsausgleich läuft.
Es geht hier jetzt erst einmal um den Trennungsunterhalt. Ich möchte erst ab dem 1.März 2014 zahlen, weil ich natürlich den Trennungsunterhalt für Nov. 13 bis Februar 14 sparen möchte und den Wechsel von StKl. III nach StKl. I erst in 2015 und nicht schon in 2014 vornehmen möchte. Das Gericht kennt die streitige Situation wegen des Trennungsjahres, hat aber noch nicht entschieden.
Ich bin übrigens 66 Jahre und schon seit 2008 Rentner. Meine Frau ist 60 Jahre alt und verweigert bisher jegliche Arbeitsaufnahme.
Meine Frage: Lohnt sich der Streit über den Ablauf des Trennungsjahres überhaupt? Soll ich nicht einfach zustimmen und mit Trennung seit Nov. 2013 einverstanden sein?
Als Vorteil dabei sehe ich, daß dann der Druck auf meine Frau endlich eine Arbeit aufzunehmen größer wird. ( je länger die Trennung, je größer der Druck).
Im Augenblick kann ich mich einfach nicht entscheiden, weil ich nicht weiss, ob ich mir mit der Zustimmung - Trennungsbeginn Nov.2013 - nicht irgendwelche Nachteile einhandel. Meine Anwältin rät mir übrigens zu zustimmen und eine schnelle Scheidung zu betreiben,damit meine Frau nachehelichen Unterhalt beantragen muss.
Viele Grüße
Hajo