Hallo und Frohe Weihnachten an alle Forenteilnehmer!
2008 haben meine Exfrau und ich einen Vergleich bzgl. nachehelichen Ehegattenunterhalt geschlossen. Unter anderem steht dort drin, dass ich mich "bis Vollendung des 14. Lebensjahres meiner Tochter" dazu verpflichte Unterhalt zu zahlen. Diese hat übermorgen ihren 14. Geburtstag. Soweit also alles klar.
Aber genau steht in diesem Vergleich, dass "bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, also bis Dezember 2015" Unterhalt bezahlt wird. Dieser Satz ist aber ja nun widersprüchlich. Dieses ist mir aber erst jetzt aufgefallen, als ich eben den Dauerauftrag abändern wollte.
Wann hört denn jetzt meine Unterhaltspflicht auf?
Gruß
Fritze
2008 haben meine Exfrau und ich einen Vergleich bzgl. nachehelichen Ehegattenunterhalt geschlossen. Unter anderem steht dort drin, dass ich mich "bis Vollendung des 14. Lebensjahres meiner Tochter" dazu verpflichte Unterhalt zu zahlen. Diese hat übermorgen ihren 14. Geburtstag. Soweit also alles klar.
Aber genau steht in diesem Vergleich, dass "bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, also bis Dezember 2015" Unterhalt bezahlt wird. Dieser Satz ist aber ja nun widersprüchlich. Dieses ist mir aber erst jetzt aufgefallen, als ich eben den Dauerauftrag abändern wollte.
Wann hört denn jetzt meine Unterhaltspflicht auf?
Gruß
Fritze