Hallo
ich habe folgendes Problem und suche dringend Hilfe
Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe.
Beide volljährig 18 und 20 Jahre alt. Kind 1 Student und hat eigenen Haushalt. Kind 2 geht auf Gymnasium und wohnt bei KM.
Ich bin wieder verheiratet. Neue Ehepartnerin hat selbst zwei minderjährige Kinder aus 1. Ehe im Haushalt lebend. Patchwork-Familie sozusagen.
Kindesmutter ist ebenfalls verheiratet. Keine weiteren Kinder.
Gehalt KM ca. 43.000-44.000 Eur Brutto im Jahr. Monatl. Netto ca. 1700 zur Zeit bei Steuerklasse 5.
Mein Gehalt ca. 32.000 Brutto im Jahr. Monatl. 1.700 bei Steuerklasse 4, bzw. ca. 2.000 nach Steuerklasse 3.
Jetzt stellt sich die Frage wieviel jeder Elternteil anteilsmässig den Kindesunterhalt zu zahlen hat.
Meine Fragen dazu:
Kann es sein daß mein unterhaltsrechtliches Einkommen (fiktives Einkommen) nach Steuerklasse 3 berechnet wird und das Einkommen der KM nach Steuerklasse 5, obwohl die KM erheblich mehr verdient ?
Begründung: Laut mündl. Aussage der KM, würde ihr jetziger Mann mehr verdienen und deshalb wäre sie in Steuerklasse 5.
Meine jetzige Frau verdient weniger wie ich, aber momentan haben wir beide Stkl. 4/4. Aber ich habe gelesen daß ich in die Stkl. 3 gehen müsste, bzw. mein Unterhalt nach Stkl. 3 berechnet wird.
Das würde bedeuten daß ich nach Stkl. 3 und meine Ex nach Steuerklasse 5 den KU leisten müssen ?
Müsse nicht zur Anrechnung des Kindesunterhalts das Einkommen meiner Ex-Frau dann auch mind. aus Steuerklasse 4 berechnet werden ?
Es kann doch nicht gerecht sein, daß ich, der weit weniger verdient, am Ende genauso viel, bzw. sogar etwas mehr KU zahlen muss, nur aufgrund der Steuerklasse oder ist das so ?
Kann mir da wer helfen wie das rechtlich geregelt ist mit den Steuerklassen.
Gruss
Nikodemus
ich habe folgendes Problem und suche dringend Hilfe
Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe.
Beide volljährig 18 und 20 Jahre alt. Kind 1 Student und hat eigenen Haushalt. Kind 2 geht auf Gymnasium und wohnt bei KM.
Ich bin wieder verheiratet. Neue Ehepartnerin hat selbst zwei minderjährige Kinder aus 1. Ehe im Haushalt lebend. Patchwork-Familie sozusagen.
Kindesmutter ist ebenfalls verheiratet. Keine weiteren Kinder.
Gehalt KM ca. 43.000-44.000 Eur Brutto im Jahr. Monatl. Netto ca. 1700 zur Zeit bei Steuerklasse 5.
Mein Gehalt ca. 32.000 Brutto im Jahr. Monatl. 1.700 bei Steuerklasse 4, bzw. ca. 2.000 nach Steuerklasse 3.
Jetzt stellt sich die Frage wieviel jeder Elternteil anteilsmässig den Kindesunterhalt zu zahlen hat.
Meine Fragen dazu:
Kann es sein daß mein unterhaltsrechtliches Einkommen (fiktives Einkommen) nach Steuerklasse 3 berechnet wird und das Einkommen der KM nach Steuerklasse 5, obwohl die KM erheblich mehr verdient ?
Begründung: Laut mündl. Aussage der KM, würde ihr jetziger Mann mehr verdienen und deshalb wäre sie in Steuerklasse 5.
Meine jetzige Frau verdient weniger wie ich, aber momentan haben wir beide Stkl. 4/4. Aber ich habe gelesen daß ich in die Stkl. 3 gehen müsste, bzw. mein Unterhalt nach Stkl. 3 berechnet wird.
Das würde bedeuten daß ich nach Stkl. 3 und meine Ex nach Steuerklasse 5 den KU leisten müssen ?
Müsse nicht zur Anrechnung des Kindesunterhalts das Einkommen meiner Ex-Frau dann auch mind. aus Steuerklasse 4 berechnet werden ?
Es kann doch nicht gerecht sein, daß ich, der weit weniger verdient, am Ende genauso viel, bzw. sogar etwas mehr KU zahlen muss, nur aufgrund der Steuerklasse oder ist das so ?
Kann mir da wer helfen wie das rechtlich geregelt ist mit den Steuerklassen.
Gruss
Nikodemus