Hallo,
ich möchte dieses Thema gern mal separat zur Diskussion stellen. Anlass:
Nehmen wir mal an, ein Kind wird in wenigen Wochen volljährig, es besteht keine Beistandschaft. Dann ist doch analog zur obigen Aussage der betreuende Elternteil auch verpflichtet, einen solchen Antrag anzunehmen.
Stellt nun der bisher allein barunterhaltspflichtige Elternteil einen schriftlichen "Antrag" beim betreuenden Elternteil auf Abänderung des titulierten Unterhalts ab Volljährigkeit und fordert diesen und das Kind gleichzeitig zur Auskunft auf, dann hat er doch alle Voraussetzungen geschaffen. Er wartet einfach die Antwort ab, zahlt ab Volljährigkeit zunächst keinen Unterhalt mehr. Er ist durch dieses "in Verzug setzen" vor der Vollstreckung geschützt. Vollstreckt das volljährige Kind dennoch, ohne darauf zu reagieren, erfolgt sofort Abänderungsklage auf 0,00 (Vergleiche und Urkunden sind rückwirkend abänderbar).
Somit wären Vergleiche und zeitlich unbefristete Urkunden also völlig harmlos, oder nicht?
ich möchte dieses Thema gern mal separat zur Diskussion stellen. Anlass:
_Ernst_ schrieb:
Der Beistand ist als gesetzlicher Vertreter verpflichtet einen entsprechenden Antrag des Vaters anzunehmen.
Nehmen wir mal an, ein Kind wird in wenigen Wochen volljährig, es besteht keine Beistandschaft. Dann ist doch analog zur obigen Aussage der betreuende Elternteil auch verpflichtet, einen solchen Antrag anzunehmen.
Stellt nun der bisher allein barunterhaltspflichtige Elternteil einen schriftlichen "Antrag" beim betreuenden Elternteil auf Abänderung des titulierten Unterhalts ab Volljährigkeit und fordert diesen und das Kind gleichzeitig zur Auskunft auf, dann hat er doch alle Voraussetzungen geschaffen. Er wartet einfach die Antwort ab, zahlt ab Volljährigkeit zunächst keinen Unterhalt mehr. Er ist durch dieses "in Verzug setzen" vor der Vollstreckung geschützt. Vollstreckt das volljährige Kind dennoch, ohne darauf zu reagieren, erfolgt sofort Abänderungsklage auf 0,00 (Vergleiche und Urkunden sind rückwirkend abänderbar).
Somit wären Vergleiche und zeitlich unbefristete Urkunden also völlig harmlos, oder nicht?