Ihr Kinderlein kommet, oh kommet doch all... nicht alle dürfen kommen – was tun , wenn der Umgang verweigert wird?

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    • Ihr Kinderlein kommet, oh kommet doch all... nicht alle dürfen kommen – was tun , wenn der Umgang verweigert wird?

      PRESSEERKLÄRUNG 37/2014 2.12. 2014

      Ihr Kinderlein kommet, oh kommet doch all... nicht alle dürfen kommen – was tun , wenn der Umgang verweigert wird?
      Nürnberg (ISUV) Trotz gemeinsamer elterlicher Sorge kommt es auch heute noch vor, dass ein Elternteil – meist der Vater – an Weihnachten ausgesperrt wird. Ihm wird der Umgang mit den Kindern verweigert, ja nicht einmal sein Geschenk „darf“ er persönlich übergeben. „An Weihnachten tut das richtig weh. Man muss jetzt Druck machen, wenn der Umgang an Weihnachten klappen soll, beispielsweise das Jugendamt jetzt schon um Vermittlung bitten oder einen Eilantrag bei Gericht stellen. Wenn alles nichts hilft, kann man die Geschenke beim Jugendamt abgeben, das sie dann hoffentlich an die Kinder weitergibt. Aber ist das im Sinne des Kindeswohls?“, fragt der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Josef Linsler.

      ISUV weist darauf hin, dass ein Eilantrag bei Gericht durchaus sinnvoll sein kann. Das Gericht wird dann kurzfristig beide Eltern zur mündlichen Verhandlung laden und primär nach einer einvernehmlichen Regelung suchen. Gelingt dies nicht entscheidet der Richter. Wenn Betroffene rechtzeitig einen Antrag stellen, stehen ihre Chancen erfahrungsgemäß nicht einmal so schlecht, mit den Kindern zumindest für ein paar Stunden gemeinsam Weihnachten zu feiern.
      Das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen ist Kinderrecht, so steht es u.a. in der UN-Kinderrechtekonvention, die auch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat. Der Umgang mit den Kindern ist laut Gesetz (vgl. §§ 1684, 1685 BGB) Recht und Verpflichtung aller Elternteile sowie auch Recht der Großeltern und Geschwister. „Es wird einfach zu wenig ins Bewusstsein gerufen: Wer diese Umgangsrechte willkürlich einschränkt oder gar verweigert, beugt Recht, vor allem Kinderrecht.“, kritisiert Linsler.
      Der ISUV Vorsitzende verbindet mit Weihnachten folgende Wünsche, „dass alle Kinder an Weihnachten Vater und Mutter sehen können, dass die Eltern sich Zeit für die Kinder nehmen, dass Kinder nicht enttäuscht werden, wenn die vereinbarten Besuchstermine nicht eingehalten werden, dass die Kinder ihr Geschenk vom jeweiligen Elternteil überreicht bekommen und nicht vom Jugendamt, dass alle Kinder sich spontan über Geschenke freuen können, dass die Kinder alle Geschenke erhalten, dass kein Geschenk ungeöffnet wieder zurückgesandt wird.“

      Der Verband fordert dazu auf Fälle von Umgangsverweigerung an Weihnachten zu melden: forum.isuv.de/ . ISUV möchte diese in einem Dossier veröffentlichen und an die verantwortlichen Stellen weiterleiten.