Ermittlungsverfahren wegen Kindergeld

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    • Ermittlungsverfahren wegen Kindergeld

      Hallo Forum,

      da mein Kind 18Monate im Ausland gelebt hat, habe ich zu viel Kindergeld erhalten.
      Es waren insgesamt 3300€.

      Diese zahle ich aktuell in 3 Raten zurück, da ich tatsächlich kein Recht auf das Kindergeld hatte.

      Nun habe ich eine Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung bekommen.

      Ist es üblich, dass es on-top noch eine Strafe wegen Steuerhinterziehung gibt?

      Dabei zahle ich es in 3 Raten ab. Gibt es irgendwas was ich dagegen tun kann?

      Ich bitte um Eure Hilfe, denn das ist gerade ein richtiger Schock für mich.

      Gruss
      Tommi
    • Hallo Tommi,
      aufgrund deiner Darstellung erschließt sich mir nicht, weshalb ein Zusammenhang wegen des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes und einer Steuerhinterziehung bestehen soll.
      Insofern kann aus meiner Sicht nicht von "on top" bei der Einleitung eines Verfahrens wegen Steuervergehens geschrieben werden. Vielmehr scheint es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalt zu handeln.
      Welcher Straftatbestand wird dir vorgeworfen? Wer hat Anzeige erstattet?

      Grüße

      heute
    • Hallo Heute,

      nun ja, mein Kind war tatsächlich so lange im Ausland und ich habe es damals weiterhin KG bezogen. Ich wusste nicht dass wir keinen Anspruch darauf hatten. Meine Pflicht wäre es gewesen diese Veränderung rechtzeitig zu melden, stattdessen habe ich 18 Monate lang KG erhalten welches mir nicht zusteht.

      Daher verstehe ich dass der Verdacht besteht ich würde das mit Absicht tun.

      Aber als ich den Brief von der Familienkasse bekommen habe dass ich das zurückzahlen muss, habe ich sofort die Ratenzahlung eingeleitet, und ich zahle auch monatlich 1100€ zurück, da ich das eigesehen habe und das schnellstens wieder zurückzahlen will.

      Einen Monat danach, also heute, bekomme ich den Brief von der BA für Arbeit bzw. der Familienkasse, in der dieses Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

      Ich werde morgen sofort meinen Anwalt fragen ob ich Einspruch einlegen soll. Ich hätte mit Verzugszinsen gerechnet, aber nicht mit einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

      Was denkst du, habe ich eigentlich Argumente, dass das nicht vorsätzlich gemacht wurde? Es war einfach Unwissenheit und etwas fahrlässiges handeln. Eine Strafe könnte ich echt verstehen. Nur trifft es mich in der jetzigen finanziellen Lage extrem hart.

      Danke
      Tommi
    • Hallo,

      Ja klar, ich scanne es morgen ein nehme meine Adresse weg und schicke sie dir?
      Habe eben nochmal überprüft, die erste Rate ging auf deren Konto ein mit richtigem Kennzeichen.

      Hätte ich Einspruch einlegen sollen?
      Ich habe einfach bei deren Inkassostelle angerufen und die Ratenzahlung vereinbart die mir schriftlich bestätigt wurde.

      Ich fürchte die Familienkasse hat recht, nur hätten Sie sofort diese Verhandlung einleiten sollen oder mir zumindest in den Briefen mitteilen sollen dass sie das noch tun. So kam das wie ein Schock.
    • Hallo Thomas Müller,

      Zunächst wird doch nur gegen dich ermittelt.

      Evtl. hast du glaubhafte Erklärungen warum du das KG weiterhin bezogen hast.

      Vielleicht kommt es ja gar nicht zu einer Verurteilung?

      Ich denke da gibt es keine pauschalen Tagessätze.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hi edy,

      Danke du machst mir Hoffnung. Der Sachbearbeiter hat das gleiche gesagt, aber wenn ich ehrlich bin habe ich kein Argument. Ich dachte wirklich mein Kind hätte vollen Anspruch, ich hätte es melden sollen das war ein grosser Fehler. Ich habe es ja der getrennten Frau natürlich weitergeleitet ( Bankauszüge habe ich)

      Was ist deine Meinung, soll ich die Stellungnahme vom Anwalt schreiben lassen oder soll ich einfach ehrlich sagen wie es war. Wenn das ein Strafbestand war dann zahle ich das auch, ich will nur wieder eine Gerichtsverhandlung und wieder Prozesskosten und Abwaltskosten vermeiden. Ich zahle ja auch in grossen Raten ab das ist im Januar zurückgezahlt.

      Gruss
      Tommi
    • Hallo Thomas,

      ThomasMüller schrieb:

      aber wenn ich ehrlich bin habe ich kein Argument. Ich dachte wirklich mein Kind hätte vollen Anspruch, ich hätte es melden sollen das war ein grosser Fehler. Ich habe es ja der getrennten Frau natürlich weitergeleitet ( Bankauszüge habe ich)
      Das ist doch schon mehr als ein Argument.

      Bleib ehrlich und schildere den Fall wie er wirklich ablief.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Thomas,

      edy schrieb:

      Ich dachte wirklich mein Kind hätte vollen Anspruch, ich hätte es melden sollen das war ein grosser Fehler. Ich habe es ja der getrennten Frau natürlich weitergeleitet ( Bankauszüge habe ich)
      Erkläre das du dachtest dir steht das KG zu. Und sage das du das KG weitergeleitet hast ( nimm die Bankbelege mit).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Thomas,

      ich würde auch versuchen, das Geld von der Mutter wieder zu bekommen oder mit anderen Zahlungen zu verrechnen. Sie war an der rechtswidrigen Handung beteiligt, möglicherweise hat sie zusätzlich im Ausland auch Leistungen erhalten.

      Man darf eine zu Unrecht erhaltene Leistung behalten, wenn man sie "in gutem Glauben" verbraucht hat (gilt in der Regel für Unterhalt). Ob das hier zutrifft, würde ich prüfen lassen.

      Gruß Adler
    • Hallo,

      Sie hat nicht doppelt KG kassiert, das habe ich mir im Ausland über meinen Anwalt bestätigen lassen, das wäre mal höchst kriminell. Auch diese Bestätigung habe ich dem Ermittler zukommen lassen.

      Nein von ihr ist nichts zu holen oder gar zu verrechnen, sie wird hier in Deutschland wie eine Heilige beschützt da sie ja Mutter ist und bedürftig dazu. Ich hingegen war im ganzen Leben kein einzigen Tag arbeitslos und zahle monatlich mehr Lohnsteuer als viele Netto verdienen.

      Einen Erlass? Daran zweifle ich und hab es schon zurücküberwiesen, das ist bei Steuerhinterziehubg auch sehr wichtig dass man das tut, es mindert die Strafe so habe ich es gelesen.
      Die Behörden wissen von wem sie es sich holen, und weil ich so gut verdiene wird es nach meinem Gefühl auch eine Strafe geben. Ich habe es nun mal zu unrecht bezogen, das ist strafbar. Ich kann nur hoffen dass der Ermittler etwas Mitgefühl hat und die Ermittlung stoppt. Ich halte euch am laufenden.

      Danke
      tommi
    • Hallo,

      also die Einleitung wird nicht gestoppt, die Argumente reichen dem Ermittler nicht, es wird der Staatsanwaltschaft vorgelegt, und ich kann mich auf eine saftige Strafe freuen.
      Denkt ihr es lohnt sich dann vor Gericht zu gehen, oder wäre es besser die Strafe zu bezahlen und das wars?

      Ich überlege es auch abzusitzen, vielleicht treffe ich dann den HoenessUlli und lerne wie man es richtig macht. Wie ist es dann mit dem Arbeitgeber? Kann man unbezahlten Urlaub nehmen um in den Knast zu gehen?

      Eine starke Depression und Erniedrigung führt im Endstadium zum Sarkasmus, und somit wieder zum Humor und Glück :D

      Gruss
      TM
    • Hallo Thomas,

      war wohl Galgenhumor, der dich bewogen hat. Nur der Ordnung halber: Man kann sich das nicht aussuchen. Wenn man in der Lage ist, die Geldstrafe zu bezahlen, kann man nicht stattdessen die Haft 'wählen'. Zahlst du nicht, wird erst einmal gepfändet.

      Kopf hoch - die 'Schwere' deiner Verfehlung kann ich hier wirklich nicht erkennen, du hast dich nicht mal bereichert. Das Unwissen schützt dich hier zwar nicht, aber einen Vorsatz kann ich nicht erkennen. Ich hoffe, du triffst auf einen Richter mit gesundem Menschenverstand. Vielleicht wird ja auch vorher eingestellt.

      Alles Gute für dich
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      nein bereichert habe ich mich wirklich nicht, und habe den grossen Betrag auch sofort zurückgezahlt, da ich auch wirklich Schuldgefühle hatte.
      Unwissenheit schützt eben nicht. Auch in der schwersten Situation des Lebens, wo man sich von seinem Kind trennt, sollte man alles weiter prüfen lassen, man muss einfach weiter funktionieren und fleissig arbeiten. Leider bin ich auf einen Ermittler geraten, der kein Verständnis hatte, obwohl ich es schon zurückgezahlt hatte wo er erst angefangen hat zu ermitteln. Habe ihm auch alle Überweisungen geschickt, als Nachweis dass ich es weitergeleitet hatte und ihm die Situation erklärt in einem 3 seitigem Brieg. Er meinte die Staatsanwaltschaft wird muss nun entscheiden er kann sieht es nicht ein. VIelleicht hätte ich auch einen Anwalt das verfassen lassen sollen. VIelleicht liegt es auch an dem strengen Bundesland, ich weis es nicht.

      Jedenfalls habe ich nun daraus eine Lektion gelernt.

      Gruss
      TM
    • Bitte um Kontaktaufnahme

      Guten Tag Herr Müller, könnten Sie mich bitte privat kontaktieren, da wir ebenfalls solch ein Problem haben.

      Des weiteren würde mich der Ausgang des Verfahrens interessieren.

      Für mich und meine Frau (Beide in der gleichen Firma selbstständig) steht viel auf dem Spiel, da für die Ermittlung des Tagessatzes das Einkommen zugrunde liegt, was in unserem Fall nicht wenig ist. Geht man davon aus das 3% von Einkommen auf 100 Tagessätze kommen (BW), würde das die Insolvenz bedeuten.

      Die Überzahlung wurde 2012 schon zurückgezahlt. Jetzt aber kam die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

      Bitte um Kontaktaufnahme.

      LG