Liebe Forenmitglieder,
der Umgang mit Familienangehörigen ist nicht immer leicht. Es gibt zwar das Umgangsrecht für Großeltern und Geschwister, aber was ist mit den Tanten.
Nach Paragraph
dient.
Was ist hier gemeint ? Die Geschwister des Kindes oder auch die Tanten/Onkel die ihre Neffen und Nichten ebenfalls sehr vermissen können ?
viele Grüße Frau F
der Umgang mit Familienangehörigen ist nicht immer leicht. Es gibt zwar das Umgangsrecht für Großeltern und Geschwister, aber was ist mit den Tanten.
Nach Paragraph
§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes
dient.
Was ist hier gemeint ? Die Geschwister des Kindes oder auch die Tanten/Onkel die ihre Neffen und Nichten ebenfalls sehr vermissen können ?
viele Grüße Frau F