Sehr geehrte Forenmitglieder,
in meiner Lohnsteuerrückerstattung ist ein erhblicher Teil der Ersattung
durch das ansetzen vom Mehrverpflegungsaufwand entstanden.
Kann ich diesen Betrag vom zusätzlichen Einkommen der Lohnsteuerrückerstattung abziehen ?
Wegen erhöhten berufsbedingter Aufwendung ?
Vielen Dank für Eure Beiträge
Gonzo
in meiner Lohnsteuerrückerstattung ist ein erhblicher Teil der Ersattung
durch das ansetzen vom Mehrverpflegungsaufwand entstanden.
Kann ich diesen Betrag vom zusätzlichen Einkommen der Lohnsteuerrückerstattung abziehen ?
Wegen erhöhten berufsbedingter Aufwendung ?
Vielen Dank für Eure Beiträge
Gonzo