Lohnsteuerrückerstattung und Kindesunterhalt

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    • Nochmal kurzes nachhaken meinerseits, also sollte ich das geforderte ( Stufe 5 120% ) einfach zahlen? Da meine Sichtweise bzw. Gedankengänge in den Punkten nicht sattelfest wären? Bzw die Rechtsprechung die Benachteiligung zahlender eher fördern täte?

      Für mich ist halt Fakt, das über 3000€ im kommenden Jahr fehlen welche zuvor per Einmalige Zahlungen kamen, was umgerechnet im Monat über 250€ ausmachen. Für Unterhaltszahler schon eine Hausnummer.
      Es macht letztenendes einen Unterschied ob ich nach Stufe 3, 4 oder 5 zahle.
      Ich möchte mich halt nur korrekt verhalten und das es „richtig“ gerechnet wird, ich kann dazu keine klaren Rechtsprechungen finden zu den ganzen Unsicherheiten.
    • Hallo Nuffue,

      das hat keiner hier gesagt.
      M.M. nach solltest Du dem JA eine eigene Berechnung vorlegen und dementsprechend Unterhalt anbieten.
      Gestaffelt nach Zeiträumen ab Zahlung der jeweiligen Einmahlzahlung(en) - umgelegt auf 12 Monate ab Zahlung.
      Anders bei der Steuererstattung.
      Hast Du da jetzt eine Vergleichsberechnung machen können?
      Seit 2 oder 3 Jahren sind die Behindertenpauschbeträge ja nicht nur erhöht worden, sondern es gibt jetzt schon ab einem G.d.B. ab 30% einen PB.
      Die dann niedrigere Erstattung legst Du natürlich auch auf 12 Monate um, rechnest sie aber "dauerhaft" dem Einkommen hinzu.
      Wobei dauerhaft auch hier vermutlich weniger als 1 Jahr ist, da Deine Tochter ja schon 17 ist. Und ab 18 muss sowieso - auch im Hinblick darauf, was das Kind jetzt und dann macht - neu gerechnet werden.
      Kann also durchaus sein, dass 3 Zeiträume zu betrachten sind - je nachdem, ab wann Du zur Auskunft aufgefordert wurdest und wann die Einmahlzahlung(en) ausgezahlt wurden...
      Verständlich?
      Sonst musst Du ein paar Zahlen liefern, damit z.B. ich das anhand dieser erklären könnte.

      Gruß Tanja
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