Bitte um Hilfe!

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    • Bitte um Hilfe!

      Liebe Forum-Mitglieder,

      ich möchte meine Situation "kurz" schildern!
      Ich bin 46 Jahre alt und seit 26 Jahren verheiratet. Meine Frau musste seit 1998 nicht mehr arbeiten, weil ich genug verdient habe und sie sich um unsere zwei Töchter gekümmert hat. Meine Kinder sind, 23 Jahre (Ausbildung beendet) und verdienst selbst über 5000 Euro im Monat und meine zweite Tochter lebt noch bei uns und ist 15 Jahre alt.
      Wir besitzen ein Haus (Wert ca. 230.000 Euro/Belastung noch ca. 65.000 Euro). Leider hat sich unsere Ehe zu eine Hassliebe verädert und es geht einfach nicht mehr. Die Meinungsverschiedenheiten werden immer öfter.
      Ich habe meiner Frau schon signalisiert, dass ich mich trennen möchte. Antwort; "Das kannste mal versuchen, dann mache ich dich fertig". Finde ich sehr schade, wir haben 29 Jahre zusammen verbracht. Im Guten trennen, geht leider nicht.

      Mein jetziger Verdienst, Lohnsteuerklasse 3, verh. und ein Kind= 3100 Euro netto / Beamter, abzüglich 500 Euro Krankenkasse. Somit 2600 netto.

      Meine Fragen:

      1. Was passiert mit meiner Steuerklasse nachdem wir uns trennen? Sofort Steuerklasse 1 oder erst nach der rechtskräftigen Scheidung? Ich frage wegen dem Unterhalt, den ich zahlen muss.

      2. Was passiert mit dem Haus und den Restschulden?

      3. Was wird mir bezügl. Versorungsausgleich blühen?

      4. Ich habe oben geschrieben, dass ich immer genug verdient habe, damit meinte ich nicht die 3100 Euro, wir haben seit 1998 im Ausland gelebt (ich bin Diplomat) und mein Gehalt war dementsprechend höher! Was passiert, wenn ich weiter im Ausland arbeite und das doppelte verdiene (je nach Land) wird das auf die Unterhaltsansprüche angerechnet?

      Kann mir jemand sagen, was mir, sollte ich im Inland leben und dann entweder 2600 netto oder mit Lohnsteuerklasse 1 nur noch ca. 1800 netto, an Unterhaltszahlung bevorsteht (Was würde mir bleiben).

      Sollten wir das Haus für 230.000 Euro verkaufen und dann die Restschuld zurückzahlen hätten wir ein Vermögenswert von 165.000 Euro (bar) bekommt das alles meine Frau? Wie würde das Vermögen geteilt?

      Sorry, dass ich so viele Fragen stelle. Hab halt ein bisschen Angst!

      Aber lieber ein Ende mit Schrecken, als...........!

      Vielen Dank an alle, die sich hierfür Gedanken für mich machen.

      Ganz lieben Gruß

      Frank

      PS: Sollte ich was vergessen haben, was mir so bevorsteht, bin ich für Hilfe sehr dankbar!!!
    • Hallo Frank,

      Willkommen bei ISUV.

      Du schreibst das Einkommen der Noch-Frau ist höher als dein Einkommen?

      Bei wem wird die Tochter weiterhin leben?

      Steuerklassenänderung ist im Folgejahr der Trennung vorzunehmen. ( per 1.1.XXX)

      Die Auswirkungen des Versorgungsausgleiches, wirst du erst mit dem Eintritt einer Rente feststellen.

      Wer was vom Haus bekommt ( finanziell) wird durch eine Zugewinnberechnung festgestellt.( wenn kein Ehevertrag vorliegt).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Frank,

      Consul68 schrieb:

      Hab ich das geschrieben, wo? Meine Frau verdienst gar nichts und hat seit 1998 nicht mehr gearbeitet!
      Sorry, dann war dies das Einkommen der ältesten Tochter.

      Du hast ein Einkommen von 2600€-Netto.

      Dieses muss erst bereinigt werden. Dein ca. Netto-Einkommen dann evtl. 2400€ ( vor Steuerklassenänderung).

      Wo wird die Tochter wohnen ( 15 Jährige).?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • edy schrieb:

      Hallo Frank,

      Consul68 schrieb:

      Hab ich das geschrieben, wo? Meine Frau verdienst gar nichts und hat seit 1998 nicht mehr gearbeitet!
      Du hast ein Einkommen von 2600€-Netto.

      Dieses muss erst bereinigt werden. Dein ca. Netto-Einkommen dann evtl. 2400€ ( vor Steuerklassenänderung).

      Wo wird die Tochter wohnen ( 15 Jährige).?

      lg
      edy
      Was bedeutet bereinigt? Mit Lohnsteuerklasse 3 bekomme ich nett 2600 Euro und mit Lohnesteuerklasse 1 dann nur noch ca. 1800 Euro.
      Die Tochter sagt zwar, dass sie bei mir leben möchte, das möchte ich aber nicht, weil ich denke es ist für ein Mädchen in diesem Alter wichtig bei Mama zu sein.

      Was bleibt mir von diesen Gehältern? Ich blicke bei der Düsseldorfer Tabelle einfach nicht durch:

      Danke dir!!

      LG
      Frank

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Consul68 ()

    • Hallo Frank,

      Dein Einkommen kann um bestimmte Beträge ( Arbeitsaufwendendungen, Versicherungen,Schuldzinsen usw.) bereinigt werden.

      Dann ergibt sich das unterhaltsrelevante Einkommen ( laut Düsseldorfer Tabelle).

      Bei angenommenen bereinigtem EK vom 1800€ hast du zunächst den Kindesunterhalt von 356€ ( Kind 15 Jahre) zu zahlen.

      Dein Selbstbehalt der Noch-Frau gegen über 1100€.

      Dir bleiben also nur ca. 1100€.

      Nach dem Trennungsjahr ist die Frau verpflichtet sich um das eigene EK zu kümmern.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Frank,
      diese Aussage irritiert mich schwer:

      Consul68 schrieb:

      Die Tochter sagt zwar, dass sie bei mir leben möchte, das möchte ich aber nicht, weil ich denke es ist für ein Mädchen in diesem Alter wichtig bei Mama zu sein.

      Ist das wirklich der Grund, dass du nicht möchtest, dass dieTochter bei dir wohnt? Oder möchtest du es halt nicht, aus welchen Gründen auch immer. Ehrlich gesagt,vermute ich genau das. In der neuen Situation ist erstmal wichtig, wie deine Tochter und du als ihr Vater euch die Zukunft vorstellt und was ihr jeweils möchtet. Darüber solltet ihr euch unterhalten.Und nicht irgendwelche Allgemeinplätze, was angeblich für ein Mädchen wichtig ist, zur Grundlage von weitreichenden Entscheidungen machen. Immerhin hat deine Tochter einen konkreten Wunsch geäußert, den du ernst nehmen solltest.
      Gruß
      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • Hallo Consul68,
      die Lohnsteuerklasse ist in dem Jahr zu ändern, das dem Scheidungsjahr folgt.
      Tipp: Trennt euch nicht mehr 2014, erst Anfang 2015, dann kannst du die StKl. 3 noch für 2015 behalten. Das kommt der gesamten(!) Familie zugute.

      Auch mir ist nicht klar, warum du den Wunsch deiner Tochter nicht freudig aufgreifst, sie bei dir - zumindest im Wege des Wechselmodells - die Hälfte der Zeit, also abwechselnd mit deiner Frau,
      z. B. im vierzehntägigen Rhythmus aufzunehmen und zu betreuen.
      Wie enttäuscht muss ein Kind von einem Elternteil sein, das ihn trotz seines Wunsches nicht bei sich aufnehmen möchte. Selbst wenn du wieder im Ausland arbeiten solltest: An deinem Arbeitsplatz gibt es sicher eine deutsche Schule oder eine andere Schule, die sie besuchen kann.

      Zum Haus: Hier ist zu klären, ob es verkauft werden oder von einer der Eheleute übernommen werden soll.
      Bei Verkauf: Verkehrswert der Immobilie (z. B. 230 000 Euro) abzüglich Restschuld (65 000 Euro) gleich 165 000 Euro. Dieser Erlös wird zu gleichen Teilen unter den Eheleuten geteilt.
      Zu berücksichtigen ist ggf. die Vorfälligkeitsentschädigung; diese ist vom Erlös vor der Aufteilung abzuziehen.

      Versorgungsausgleich: Deine Renten- bzw. Pensionsansprüche während der Ehezeit werden halbiert und deiner Frau übertragen. Deine Frau muss ihre Rentenpunkte/Pensionsansprüche analog an dich übertragen (Dies ist eine vereinfachte Darstellung, mit der du aber sicher schon etwas anfangen kannst).

      Höheres Einkommen: Wirkt sich erhöhend beim Kindesunterhalt (falls deine 15-Jährige bei der Mutter lebt) und ggf. auf den Trennungsunterhalt aus.

      Tipp: Aus deiner Sicht ist es sinnvoll, nach Ablauf des Trennungsjahres umgehend die Scheidung einzureichen.

      Bei ISUV gibt es den "Ratgeber für die Trennungs- und Scheidungssituation - Rechtliche Hinweise und praktische Tipps". Ich kann dir die Broschüre sehr empfehlen. Preis: 7 Euro.

      Gruß

      heute

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von heute ()