Trennungsjahr ohne Unterhalt ?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Trennungsjahr ohne Unterhalt ?

      Hallo zusammen.
      Leider bin ich wie viele hier zu diesem Forum gekommen, da mein Leben von heute auf morgen kaputt gemacht wurde.
      Meine Frau hat mich seit 4 Wochen mit einer Affäre betrogen, wir sind 13 Jahre lang zusammen, davon 6 Jahre verheiratet.
      Wir haben 2 Kinder im Alter von 6 und 2.
      Aber diese Geschichte soll hier nicht behandelt werden, dafür gibts andere Bereiche.

      Wir sind uns einig, das wir uns beide trennen wollen.
      Auch sind wir uns einig, das wir so wenig "TamTam" wie möglich machen, uns
      also auch bis zur rechtskräftigen Scheidung untereinander absprechen.

      Nun zu meinen Fragen :

      Wir werden uns zum 01.02.2015 aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, ab hier soll das Trennungsjahr auch beginnen.
      Meine
      Frau möchte kein Trennungsunterhalt einfordern, sondern wir wollen uns
      in dem Jahr einigen, das wir alle Einnahmen (mein großes Einkommen, ihr
      geringfügiges Einkommen und das Kindergeld) zusammenlegen, und das dann
      durch 2 teilen. Somit hätte jeder 1700 Euro für sich in diesem Jahr, um auch der Kinder wegen "gut" über die Runden zu kommen.
      Wir
      einigten uns darauf, da ich sie 13 Jahre finanziell mitgezogen habe ...
      und es jetzt einfach unfair wäre, mich an dieser Stelle "bluten" zu
      lassen ... und das habe ich schon genug durch den Ehebruch.

      Nun möchten wir aber gern die Kinder im Sinne des Wechselmodelles "teilen".
      Benötigen wir hierzu zwingend gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht ? Wenn ja, tritt das automatisch in Kraft oder wer erteilt das ?
      Muss
      das Wechselmodell schon zum Beginn des Trennungsjahres durch das ?
      Jungendamt ? festgesetzt werden, in Form des Kinderunterhalts ?
      Da
      wir ja im ersten Jahr die Einnahmen teilen wollen, brauchen wir diese
      Regelung des Kinderunterhalts eigentlich nicht. Ist das rechtens ?

      Angenommen
      der Kinderunterhalt MUSS beantragt werden und es klappt nicht mit dem
      Wechselmodell von Amtswegen und die Kinder leben "offiziell" bei ihr.
      Somit zahle ich die vollen ~600 Euro Kinderunterhalt an Sie.
      Die Kinder sind aber zu 50 % bei mir (intern geregelt) ... demnach stehen mir doch auch ~300 Euro Kinderunterhalt zu.
      Kann sie mir die 300 Euro (oder auch nur 200 Euro) nach der vollen Überweisung von 600 Euro an mich zurückbuchen ?
      Es
      geht mir darum, das sie nicht nach 5 Jahren doch plötzlich ankommt und
      sagt, ich hätte immer zu wenig Unterhalt bezahlt, und das jetzt
      einfordern möchte.
      Ich zahle die volle, durch das Jugendamt
      festgelegte Summe X an Sie ... wenn sie mir das durch internen
      Regelungen teilweise zurücküberweist, ist das doch nicht mehr
      nachforderbar, oder ?

      Die andere Alternative ist halt, sie lässt mich bluten. Demnach wird es mir mind. ein Jahr verdammt dreckig gehen.
      Da muss sie allerdings berechnen, das sie nach diesem ~Jahr von mir nichts mehr erwarten braucht.

      Wie ihr seht sind die Fragen kaum verständlich und ich gerade echt etwas hilflos.
      Habe noch weitere Fragen, doch das reicht denke ich jetzt erstmal.

      Lieben Gruß
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomas81 ()

    • Hallo Thomas,

      Unterhalt ist ab " in Verzug- Setzung" zu zahlen, d.h. vom Zeitpunkt der Forderung.

      Es kann zwar hier nicht auf Unterhalt verzichtet werden, aber "wo keine Kläger,da kein Richter".

      Würde die EX aber später eine Berechnung fordern, wäre ab diesem Zeitpunkt der Unterhalt nach dem Ergebnis der Berechnung zu zahlen.

      Sollten allerdings staatliche Leistungen für die EX +Kinder nötig sein, sind private Abmachungen hinfällig.

      Das Wechselmodell ist eine gute Sache, wenn man es finanziell geregelt bekommt.

      Ich würde hier " Spielchen" wie zurück überweisen usw. unterlassen.

      Somit habe ich erstmal ein paar Fragen beantwortet?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hi edy ... ein paar Fragen ja.

      Aber wie verhält sich das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht in Bezug auf das Wechselmodell.
      Dies würde ja grob sagen, das die Kinder in beiden Haushalten Barunterhalt brauchen ... sprich mir stehen auch 300 Euro zu, bzw ich muss nur 300 überweisen.
      Wo und wie muss man dieses Wechselmodell beantragen ?
      Ich würde ihr ja sogar 100 Euro so überweisen, sprich 400 Euro, da sie die Kinder ja auch einkleidet (hat sie immer gemacht).

      Und wenn wir nun dieses Splitting des gesamten Einkommen machen ... sprich jeder 1700 Euro für dieses Trennungsjahr, und ihr das aber im Nachhinein nach 4 Jahren übel aufstoßt.
      Kann sie dann aufgrund der "Berechnung" das fehlende Geld aus der Zeit (Trennungsjahr) nachfordern ?

      Lieben Gruß
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Thomas81 ()

    • Hallo Thomas,

      Ein Wechselmodell gibt es nur wenn beide Elternteile sich "einig" sind.

      Den Barunterhalt könnt ich euch gerne teilen. Nur ob diese "fehlenden 300€" von der Mutter zu verkraften sind ?

      Nebenkosten und Verpflegung sinken zwar, die Miete wird aber nicht geringer.

      Das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt ihr beide. Die Frage ist aber wer das Kindergeld erhält?

      Thomas81 schrieb:

      sprich jeder 1700 Euro für dieses Trennungsjahr, und ihr das aber im Nachhinein nach 4 Jahren übel aufstoßt.
      Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung zu zahlen.( endet also nicht nach dem Trennungsjahr).Natürlich kann die EX evtl. arbeiten ?

      Wie ich schon schrieb:

      Wenn der Unterhalt nicht gefordert wurde besteht auch kein Recht auf rückwirkende Zahlung.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,
      Ok ... wir splitten im Trennungsjahr (ab 01.02.2014) das komplette Einkommen.
      Wir sind uns einig mit dem Wechselmodell, alleine schon der Kinder wegen.
      Wo also muss das beantragt werden ? Jugendamt ?

      Nach dem Trennungsjahr lassen wir uns rechtskräftig scheiden, da sind wir uns auch einig.
      Ab August 2015 hat die Kurze in der Schule ein OGS Platz, der kleine im KiGa ein 40h Vertrag.
      Demnach kann und will meine Frau wieder mehr arbeiten ... und auch ohne den 300 Euro Barunterhalt kommt sie ganz gut weg (Sie 1500 Euro netto, ich 1800 Euro netto).

      Das Kindergeld soll eigentlich sie komplett bekommen (374 Euro). Ändert das was am Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

      lg
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Thomas,

      zuerst meinen Glückwunsch, dass es wohl doch noch Frauen gibt, die fair mit dem - obwohl betrogenen - Expartner umgehen wollen.

      Das Wechselmodell müsst ihr nicht beantragen, auch der Trennungsunterhalt muss nicht fließen - alles jedoch nur machbar, wenn ihr Euch einig seid.

      Um spätere Nachforderungen, Hetzereien oder Kriege einzudämmen (ganz ausschließen lassen sie sich leider nicht) empfehle ich Euch eine Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar.

      Hier vereinbart ihr alles - Haus, Wechselmodell, Finanzierung, wer erhält Kindergeld, wo sind trotz Wechselmodell die Kinder gemeldet, wie werden Ausgaben für die Kinder verrechnet, welche Zeiten verbringen die Kinder wo, usw.

      Denn dann habt ihr beide eine Grundlage, die erst mal angefochten werden müsste, wenn einer etwas ändern möchte.

      Das Wechselmodell funktioniert dann auch gleich zum Zeitpunkt, wenn einer von euch auszieht - sonst wäre ein Residenzmodell geschaffen, dass nur schwer wieder rückgängig gemacht wird.

      Mein Tipp: So lange deine zukünftige Ex noch mit sich reden lässt und andere über ihre Meinung und über dein Geld noch keine Vorherrschaft errungen haben (passiert öfter, als man denkt) solange kannst du jetzt noch Nägel mit Köpfen und damit Pläne für dich, die Kinder und das Finanzielle machen, ohne dass du zukünftig nur noch zahlen musst.

      Viel Glück von Frau Glück - und dass die Einsicht und Fairness deiner Ex noch lange anhält!!!
    • Hallo

      @ Frau Glück

      ja, ich hoffe auch, das meiner Frau nicht irgendwelche Flusen in den Kopf gesetzt werden.
      Aber da wir uns ja einig sind, und das Beste für die Kinder wollen, sehe ich dem Ganzen positiv entgegen.
      Das mit dem Notar ist aber eine ganz gute Sache. Ich habe schon viel im Internet gelesen, das auch bei dem Wechselmodell über Jahre Abweichungen entstanden, bei wem die Kinder öfter sind.
      Das ganze wurde dann von der so liebevollen Ex eingeklagt ... und siehe da, der Ex Ehemann musste dieses Ungleichgewicht in Form von erhötem Kinderunterhalt nachzahlen.

      Ich finde es einfach nur traurig, das einem sowas wie mir und vielen anderen wiederfährt. Das ganze aufgebaute Leben ist mit einem Mal im Arsch.
      Von meinen knapp 3000 Euro netto darf ich mich auch verabschieden ... und am Besten nie wieder dran denken :S ... habe mich ja extra dafür weiterqualifiziert ... das ich jetzt zahlen darf :| (Achtung Ironie)

      Aber riesen Danke für die guten Antworten.

      Doch ein paar Fragen habe ich noch immer.
      Was ist mit dem Kindergartengeld, welches an das Jugendamt geht. Wird das nun immer vom Höchstverdienenden verlangt, oder von dem, bei dem die Kinder gemeldet sind ?
      Würde das auch schon für das Trennungsjahr gelten, oder werden da aufgrund der noch bestehenden Ehe alle Bezüge zusammengerechnet (sprich der Betrag ist gleichbleibend) ?

      Stünde mir bei dem Wechselmodell theoretisch auch die Hälfte des Kindergeldes (187 Euro) zu ?
      Versteht mich nicht falsch ... ich will hier nicht um Kohle drücken. Nur muss ich auch Argumente haben, falls es doch schlimmer kommen sollte.

      Lieben Gruß
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo Thomas,

      Wenn deine EX sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wendet, könnte folgendes Szenario gelten:

      Alles was abzüglich des Kindesunterhaltes bis auf 1100€ deines Einkommens übrig bleibt, könnte als Trennungsunterhalt gefordert werden.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy.

      Es wäre mir ein Rätsel, warum sie das tun sollte. Ich habe 13 Jahre alles für sie gemacht, selbst Ihre Schulden beglichen, die sie noch vor unserer Zeit hatte.
      Und Sie hat die Beziehung auf eine solch "Schreckliche" Art beendet ... ;(
      Und es wäre komplett entgegen des Willen "wir tun das Beste für unsere Kinder". Aber gut, man weiss nicht, was in manchen Köpfen vor sich geht.

      Mir macht nur derzeit die Aufteilung der Wohnungsgegenstände Sorge.
      Irgendwie herrscht da ein großes Ungleichgewicht, da müssen wir uns nochmal in aller Ruhe hinsetzen.
      Der Wohnsitz der Kinder, bzw die Meldeadresse wird bei meiner Ex sein. Das hat sie heute nochmal unmissverständlich gesagt.
      Die Idee mit dem Notar ist ihr glaube ich auch nicht so gut aufgestoßen ... wobei es doch wirklich das Beste ist, damit sich jeder auch zumindest an das Wechselmodell hält.

      Ich hatte einen Beitrag oben nochmal das Kindergartengeld bzw Jungendamtgeld angesprochen.
      Wie verhält sich das nun ? Wird es von dem besser verdienenden Teil berechnet, oder werden noch alle Einkünfte zusammen berechnet (Trennungsjahr). Wie sieht es nach dem Trennungsjahr aus ?

      Lieben Gruß, Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomas81 ()

    • Hallo Thomas,

      Thomas81 schrieb:

      Es wäre mir ein Rätsel, warum sie das tun sollte. Ich habe 13 Jahre alles für sie gemacht, selbst Ihre Schulden beglichen, die sie noch vor unserer Zeit hatte

      Thomas81 schrieb:

      Ich hatte einen Beitrag oben nochmal das Kindergartengeld bzw Jungendamtgeld angesprochen.
      Wie verhält sich das nun ? Wird es von dem besser verdienenden Teil berechnet, oder werden noch alle Einkünfte zusammen berechnet (Trennungsjahr). Wie sieht es nach dem Trennungsjahr aus ?
      Ist doch schön wenn ihr euch einigen könnt.


      Aber wenn alles geregelt ist, gibt es doch keine Frage wegen des Kindergarten Geldes.

      Hier könnte es zum Streit kommen, der in einer echten Berechnung endet.

      Wenn die Kinder betreut werden können (Kindergarten) , kann die EX mehr Stunden für ihr eigenes Einkommen aufwenden = weniger Trennungsunterhalt.

      Thomas81 schrieb:

      Die Idee mit dem Notar ist ihr glaube ich auch nicht so gut aufgestoßen ... wobei es doch wirklich das Beste ist, damit sich jeder auch zumindest an das Wechselmodell hält.
      Hier kann m.E. nur die finanzielle Seite des Wechselmodells festgeschrieben werden. ( beendet werden kann es m.E. jederzeit).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Thomas,

      dann bleib auf jeden Fall dabei, alles vor einem Notar zu regeln. Für mich sind nämlich solche Dinge schon erste Anzeichen, im Nachgang nachzukarren und dich für alles und auf ewig zahlen zu lassen. Solche mündlichen Bekundungen, du hättest schließlich für sie gesorgt, sind überhaupt nichts wert, da die Rechtslage IMMER zugunsten der "armen" Frau entscheidet. Und Du bist dann wirklich der Dumme. Also pass bitte auf und lass Dich nicht auf irgendwelche mündlichen Zusagen ein. In diesem Fall gilt nur das schriftlich fixierte und am besten beim Notar beglaubigte Papier. Selbst das ist anfechtbar, aber es wird teurer und dauert.

      Eine Frau, die wirklich eine faire - und zum Wohl der Kinder - ausgerichtete Lösung sucht, hat kein Problem damit, alles vor einem Notar in eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu nehmen. Lass dich auch nicht bequatschen, von wegen, DU muss Trennungsunterhalt zahlen etc. Es kann geregelt werden, wenn ihr beide sagt, dass ihr es so wollt. Dazu muss deine zukünftige Ex dies ebenso bestätigen.

      Kindergeld muss genau so geteilt werden, denn es steht euch beiden zu.

      Das Wechselmodell dann einfach zu beendet wäre nicht fair, denn wenn ein Vater ein Residenzmodell beenden will, kann er dies auch nur mit Einwilligung der Mutter tun. Dies sollte doch bitte für das Wechselmodell genau so gelten. Genau deshalb empfehle ich ja den Notarvertrag - damit es eben nicht einfach mal so geht.

      Viel Glück von Frau Glück
    • Hallo Thomas,

      wenn ihr das verfügbare Einkommen addiert und jedem die Hälfte zur Verfügung stellt, dann wird doch faktisch Trennungsunterhalt gezahlt, sogar mehr als sein muss, denn bei TU wird nur 3/7 der Differenz gezahlt.

      Für Änderung des Wechselmodells fallen mir erstmal nur zwei Gründe ein: Erstens, ein Elternteil kann die Betreuung nicht mehr leisten, zweitens, ausdrücklicher Wunsch des Kindes ab festgelegtem Alter (z.B. 12 oder 14J).

      Gruß Adler
    • Hallo Thomas,
      alles, was ihr vereinbart, sollte unbedingt notariell beurkundet werden. Andernfalls habt ihr keine Rechtssicherheit für eure Vereinbarungen. Um Rechtssicherheit zu haben genügt es nicht, dies lediglich schriftlich zwischen den Beteiligten zu vereinbaren.
      Wenn deine Frau wirklich bereit ist, ihre Zusagen einzuhalten, dann gibt es für sie doch keinen Grund, einen Notarvertrag nicht zu unterschreiben. Bei Weigerung unterstelle ich, sie hat nicht vor, ihre mündlichen Zusagen einzuhalten.

      Viele Grüße

      heute
    • Hallo.

      Danke für eure vielen Antworten.

      Der Notargang wird unausweichlich sein. Und da sie mir auch sagte, das WIR uns einig werden müssen, damit die Kinder so wenig damit zu tun haben wie möglich, sollte es doch klappen.

      @adler

      Deine Aussage verstehe ich nicht ganz. Angenommen wir handeln nach dem Wechselmodell. Demnach zahle ich dann an meine Frau für ein Kind Kinderunterhalt.
      DOch meiner Frau stehen doch 3/7 meines Einkommens zu, vom gereinigten Nettoeinkommen.
      Wenn ich mir das durchrechne, hätte ich in etwa 300 weniger, als wenn wir splitten.

      Gruß, Andre
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo Thomas,

      bin kein wirklicher Experte, deshalb unter Vorbehalt:

      Du hast ein Einkommen, sie hat ein Einkommen. Ihr praktiziert das Wechselmodell. Korrekt wäre, jetzt den jeweiligen Kindesunterhalt auszurechnen, weil diese im Rang höher stehen als Ehepartner, wobei du in einer höheren Stufe eingeordnet wirst als Sie. Jeder bezahlt dem anderen die Hälfte, also in Summe zahlst du an deine Frau. Anschließend wird vom Einkommen der jeweilige Kindesunterhalt abgezogen, die dann verbleibende Differenz müsstest du zu 3/7 ausgleichen.

      Der Frau stehen nicht 3/7 deines Einkommens zu, sonder 3/7 der Differenz, wobei Kindesunterhalt für minderjährige Kinder abgezogen wird.

      (Bei nicht privilegierten volljährigen Kindern, wie bei mir, wird zuerst der Unterhalt für die Ex errechnet, dieser dann aber bei der Quotelung für den Kindesunterhalt berücksichtigt)

      Wahrscheinlich dreht es sich nur um ein paar Euro, da würde ich zu meiner Zusage stehen, aber es ist keine Großzügigkeit deiner Frau. Wenn noch etwas unklar ist, stell doch mal die Zahlen ein, bestimmt kriegst du hier genaue Auskunft.

      Gruß Adler
    • Hallo Thomas,

      meine Meinung zum Notarvertrag: Er bietet beiden Seiten Sicherheit. Ihr schließt einen Vertrag, der über viele Jahre gelten wird. In dieser Zeit kann sich jeder ändern, durch eine/n neuen Partner/in, beide könnten krank, alkohol- oder spielsüchtig oder sonst etwas werden. Es ist kein Misstrauen dem anderen gegenüber, sondern Vernunft, und ein Vertrag, der auf Dauer Frieden schließen soll (z.B. der Kinder wegen) muss ausgewogen sein, d.h. jeder geht Verpflichtungen ein und beide profitieren.

      Wir haben in unserem Vertrag alles geregelt, dadurch brauchte ich keinen Anwalt (die Tipps hier waren mindestens so gut wie die von so manchem Anwalt), damit sind wir am Ende preiswerter davongekommen.

      Gruß Adler
    • Hallo zusammen.

      Neue Infos von der Front.
      Meine Frau hatte nun zu, 01.02.2015 eine neue Wohnung gefunden. Dem Vermieter passte das Einkommen (460 Euro) von meiner Frau natürlich nicht.
      Da wir ja dieses Gehaltssplitting im Trennungsjahr machen wollen, müssten wir ja eh zum Notar (wie oben schon besprochen, um auch viele andere Dinge zu regeln).
      Reicht das einem Vermieter wohl aus, wenn er ein notariellen "Finanzplan" vorliegen hat ?

      Oder müssen wir wirklich dann den offiziellen Weg über die Ämter und Unterhaltszahlungen gehen ?

      Lg
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo Thomas,

      Trennungsunterhalt wird nicht über Ämter geregelt. Ihr regelt das unter euch, wenn ihr euch nicht einigt, dann kann deine Frau den Unterhalt einklagen. Was dem Vermieter reicht oder nicht, kann hier keiner sagen. Ein Notarvertrag bietet natürlich höchstmögliche Sicherheit, insofern hast du hier ein gutes Argument um deine Frau zu überzeugen.

      Gruß Adler
    • Hallo zusammen.

      Nach langer Zeit melde ich mich hier mal wieder, um auch mal einen Zwischenbericht zu erstatten.
      Meine Frau möchte das nicht notariell absegnen lassen ... sie meinte, wenigstens da müsste ich ihr vertrauen 8| :huh:
      Wir waren heute bei einem Anwalt (Freund von uns) , der uns auch einiges erzählt und erklärt hat.

      Jetzt kommt nochmal eine Frage ins Spiel, die ich nicht so ganz nachvollziehen konnte.
      Angenommen meine Frau ist nach dem Trennungsjahr (im Trennungsjahr Gehaltssplitting, danach nicht mehr) weiterhin nur halbtags beschäftigt,
      und meldet sich dann beim Hartz4 Amt für Unterstützung.
      Wie verhält sich das mit dem Kinderunterhalt und dem Wechselmodell, welches wir anstreben ?
      Aufgrund des Wechselmodells zahle ich ja auch nur die Hälfte an Kinderunterhalt, sprich ca 300 Euro.
      Macht dann an dieser Stelle das Hartz-Amt Stress, da ihr ja "eigentlich" 600 Euro zustehen "könnten" ??
      Wobei das ja total ungerecht wäre, da ich meine Kinder ja zur Hälfte der Zeit sehen möchte, und dafür auch Bar-Unterhalt zahlen muss.
      Und zum Bar-Unterhalt (50% Aufenthalt der Kinder bei mir) muss ich dann noch den vollen Satz am Kinderunterhalt zahlen ??

      Hat damit jemand Erfahrungen ?

      Lieben Gruß ..... der, der vermtl. nie wieder heiraten wird ... :thumbdown:
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Benutzer online 1

      1 Besucher