Trennungsjahr ohne Unterhalt ?

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    • Hallo Thomas81,

      Das Jobcenter könnte so argumentieren:

      Wenn die Kinder nur zur Hälfte des Monats bei der Mutter leben, benötigen es auch nur die Hälfte des Regelsatzes.

      Und was den Trennungsunterhalt betrifft:

      Die Mutter kann nicht auf etwas freiwillig verzichten was ihr zusteht, und dann vom Jobcenter Geld fordern.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Thomas,

      ihr meldet ein Kind bei Dir, das andere bei deiner Ex an. Jeder zahlt für das Kind beim anderen Kindesunterhalt. Ist sie nicht leistungsfähig, dann zahlst nur du. Hartz IV bekäme sie dann für das Kind, dass bei dir lebt. Allerdings wird das Jobcenter prüfen, ob du nicht unterhaltspflichtig bist.

      Ich würde mal prüfen, ob sie nicht ihren Anspruch auf Unterhalt verwirkt hat. Klingt nach Ausbruch aus einer intakten Ehe.

      Gruß Adler
    • Ich werde dann mal diesen Beitrag aus der Versenkung hervorholen.

      Kurz zum Standpunkt :

      Wir leben seit März im getrennten Wohnungen (Beginn Trennungsjahr), und verstehen uns ganz gut.
      Die Kinder sehe ich aufgrund meines Schichtdienstes genauso oft, wie meine Noch-Frau diese sieht.
      Das tut den Kids sehr gut, und Papa und Mama selbstverständlich auch.

      Zum Geld : es läuft alles aussergerichtlich, wir addieren die Gehälter und das Kindergeld zusammen, und jeder bekommt davon die Hälfte im Monat.

      Nun zum neuen Problem :

      Meine Noch Frau arbeitet nur teilzeit (keine abgeschlossene Berufsausbildung) und verdient derzeit 760 Euro netto.
      Sie kündigte aber an, das wenn nächstes Jahr die Scheidung vollzogen wird, sie sich beim Hartz4 Amt melden wird.
      Und genau da kommt das Problem auf MICH zu.
      Dem Amt wird es wahrscheinlich schei** egal sein, wie oft ich meine Kinder gerne sehe ... vermutlich werde ich den vollen Betrag nach Düsseldorfer Tabelle zahlen dürfen.
      Was total unverschämt wäre, da ich ja auch immerhin die Kids bei mir verpflege und ernähre.

      Jetzt gehen wir einfach mal davon aus, das ich den vollen Satz zahlen muss :

      Nettoeonkommen Frau : 760 Euro
      Kindesunterhalt (voll) : ca. 600 Euro
      Kindergeld hälftig : 187 Euro

      Gesamt : 1547 Euro für meine Frau

      Angenommen sie bekommt das gesamte Kindergeld : + 187 Euro

      Gesamt : 1734 Euro

      Wieviel steht einer Frau mit 2 Kindern vom Amt her im Durschnitt zu ?
      Kommt bei diesen Summen noch nachehelicher Unterhalt auf mich zu ?

      Vielleicht kann mir das jemand grob erklären ... das macht mich nervlich alles fertig.

      Gruß, Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo Thomas,

      Thomas81 schrieb:

      Wieviel steht einer Frau mit 2 Kindern vom Amt her im Durschnitt zu ?
      Kommt bei diesen Summen noch nachehelicher Unterhalt auf mich zu ?
      Die Frage muss anders lauten. Was steht der Frau und den Kindern an Unterhalt zu? den Rest bekommen Frau und Kinder vom Job-Center.

      Voraussetzung die KdU (Kosten der Unterkunft sind angemessen.

      Wie hoch ist dein durchschnittliches monatliches Netto?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy

      derzeit verdiene ich (Steuerklasse 3) im Schnitt 2700 Euro monatlich.
      Aufgrund der Steuerklassenänderung nächstes Jahr (Steuerklasse 1) und dem Wegfall des Ehegattenzuschlages werden es dann wohl nur noch 2350 Euro sein.
      Davon abzuziehen ist ja dann noch meine private Krankenversicherung von (nur für mich 170 Euro), mit den Kids 230 Euro (weiss nicht ob man die auch abziehen kann).
      Falls jetzt jemand fragt, warum nur so wenig in der privaten KV, ich bin beihilfeberechtigt (Beamter).

      Aber wenn meine Frau doch 760 Euro verdient, dazu noch das Kindergeld von 370 Euro bekommt, + 300 Euro (Hälfte von Kindesunterhalt), hat sie 1430 Euro zur Verfügung.
      Da glaube ich kaum, das da das Amt noch was zusteuert, oder denke ich da falsch ? 8|

      Daher wollte ich ja ungefähr den Vergleich haben, was einer Frau mit 2 Kindern vom Amt (Hartz4) her zusteht.

      Gruß, Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomas81 ()

    • Hallo,

      zum Jobcenter kann ich nur sagen da kannst Du auch Lotto spielen was da raus kommt und zu einem großem Anteil ist das Anfechtbar.

      Ich praktiziere auch das Wechselmodel wobei meine EX auf 3/4 besteht zu meinem Ungunsten wenn es mal hart auf hart kommt. Das Amt hat es aber Akzeptiert und Zahlt entsprechend der Aufteilung. Wobei ich nicht sicher sagen kann ob das Kindergeld und so weiter richtig berücksichtigt wird (Anteilig).

      Unterhalt Zahle ich zur Zeit nicht und die Ausgaben der Kinder teilen wir irgendwie nach Zuruf nach Gefühl.
      Eine Vereinbarung schriftlich auch nur zwischen Uns ohne Notar lehnt Sie ab will noch nicht mal darüber reden. Aber bei jeder Ausgabe muss man wieder Diskutieren. Ich glaube das ist Angst sich festzulegen und Ihr Gefühl im Zweifel steht die Deutsche Justiz auf Ihrer Seite (wohl leider zurecht). Ganz schwierig wird es mit den weiteren Sozialleistungen auf Antrag welche statt einer Erhöhung des Kindersatzes eingeführt wurden nachdem das Verfassungsgericht Diesen kritisiert hat. (Sportverein, Nachhilfe, Klassenfahrten, Essensgeld) Da im gemeinsamen Interesse das Optimale zu finden ist schwierig weil man da Experte im Familienrecht und Sozialrecht sein muss und willens, dies vor einem Sozialgericht einzuklagen.

      Gruß
      Sebastian
    • Hallo,

      Thomas81 schrieb:

      Daher wollte ich ja ungefähr den Vergleich haben, was einer Frau mit 2 Kindern vom Amt (Hartz4) her zusteht.
      siehe mal hier:

      jobcenter-heidenheim.de/aktuel…lg-ii-regelsatze-ab-2015/


      Wobei das Kindergeld vom Job-Center als "Einnahme" der Kinder angerechnet wird.

      Hinzu werden die KdU ( angemessenen Kosten der Unterkunft) noch gezahlt.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo,

      Das jüngste Kind ist /wird 3 Jahre, ist 40 Std. In der Kita, der/die Große in der OGS, also beide betreut. Ihr habt Wechselmodell, Du arbeitest Vollzeit.
      Warum sollte Deine Ex nicht aufstocken müssen, bevor sie Leistungen vom Amt erhält?

      Sie hat doch deutlich mehr Zeit, wenn die Kids bei Dir sind! Und die andere Zeit sind sie betreut!

      Was ist denn mit ihrer Affäre? Leben Sie vielleicht zusammen? Dann bist Du ihr für sie gar keinen Unterhalt schuldig!

      LG Diabolo
    • Hallo Diabolo

      Ja, mein Kleiner wird im August 2015 3 Jahre alt, und er besucht JETZT schon einen Kindergarten in der U3 Betreuung.
      Die Kurze ist in der Schule, hat Betreuung bis 14 Uhr, Antrag auf ein OGS Platz ist gestellt.

      Wir betreiben das Wechselmodell, aber es ist nirgends irgendwo schriftlich hinterlegt.
      Vielleicht sollte ich mir mal einen Kalender anlegen, wo ich jeden Tag/Nacht eintrage, wo die Kids bei mir sind, man weiss ja nie.

      Sie hat halt keine abgeschlossene Berufsausbildung, weiß nicht wie sie da aufstocken soll.
      Ich habe ihr empfohlen, eine Ausbildung zu machen, die Möglichkeiten gibt es mit Sicherheit. Sie macht aber keine Anstalten diesbezgl. X(
      Aber meiner Ansicht nach kann es doch nicht sein, das sie von mir womöglich "nachehelichen Unterhalt" verlangen wird, aber nicht bereit ist, selbst besser auf eigenen Beinen zu stehen.

      Sie hat einen neuen Freund, nur ob das ihre Affäre war oder nicht, wird vermutlich niemals herauskommen.
      Zusammen wohnen tun sie noch nicht.

      Gruß
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo Thomas,

      Wie "teilt" ihr denn die Betreuung? Wochenweise? Tageweise?

      Auch ohne Ausbildung arbeitet sie Teilzeit, dann muss sie schauen, ob sie da die Stunden aufstocken kann, oder noch einen Zweitjob annimmt. Wieviel Stunden arbeitet sie denn? Als was?

      Ich bin Alleinerziehende, meine beiden Jungs, 7 und 10, sind bei mir, sehen ihren Vater aber regelmäßig.
      Er zählt für beide Unterhält, den wir zusammen festgelegt haben.
      Aber für mich hat er noch nie gezahlt, auch keinen Trennungsunterhalt, weil ich das nie wollte!!

      Ich könnte mich nicht im Spiegel ansehen, wenn er mich "aushalten" müsste!
      Wir waren beim Notar.

      Vielleicht hilft es, sie zum Notar zu bekommen, wenn Du ihr ganz klar sagst, dass sie sonst verpflichtet wird, mehr zu arbeiten! Ansonsten wird bei der Unterhaltsberechnung von einem fiktiven Einkommen ausgegangen, welches sie in Vollzeit erwirtschaften könnte!!!

      Anstatt Hartz 4 zu beantragen, könnte sie doch mit Hilfe des Arbeitsamtes eine Qualifizierungsmaßnahme machen!

      Es handelt sich nicht um eine Ehe von langer Dauer, so dass sie sich sowieso nicht auf "Unterhalt" ausruhen könnte. Denn lange, wird sie keinen bekommen!

      LG Diabolo
    • Hi Diabolo

      Da ich im 24h Schichtdienst arbeite, bin ich im Monat ca 8-10 mal auf Schicht. Eine Schicht geht immer von 12 Uhr mittags bis 12 Uhr mittags
      In der Zeit betreut meine Noch-Frau die Kinder. Komme ich von der Arbeit um 12 Uhr mittags, hole ich die Kinder um 14 Uhr von der Schule und vom Kiga.
      Sie verbringen dann den Tag, die Nacht, evtl den nächsten Tag auch bei mir, da ich da meistens frei habe.
      Sicherlich habe ich auch mal Freitage in Form von arbeitsfrei und kinderfrei.
      So kommen wir im Schnitt 15 Tage / Monat jeweils mit den Kids.

      Dazu kommt, das wenn ich frei habe, oder an den Tagen wo ich um 12 Uhr aus der Schicht komme, ich GRUNDSÄTZLICH die Kids um 14 Uhr abhole,
      da meine Noch Frau an diesen Tagen immer bis 15 Uhr arbeitet, anstatt sonst bis 13 Uhr. Ich bringe oder sie holt die Kinder dann gegen 16 Uhr, wenn es ihr Kindertag ist.
      Demnach habe ich weit mehr als 15 Tage Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen, etc.
      Ich mache das sehr gerne, die Kinder sind mein Ein und Alles, aber das wird so nicht mehr möglich sein, je nachdem wieviel ich nach der Scheidung zahlen muss :S

      Meine Frau ist in der Schulbetreuung und hat einen Vertrag über 16h die Woche (460 Euro netto / Monat).
      Dazu hat sie noch einen 300 Euro Nebenjob (Di, Do, Fr) im Kindergarten unseres Sohnes, und sorgt da für Ordnung.

      Habe ihr auch schon gesagt, sie solle mal zum Amt und sich nach einer Ausbildung erkundigen ... aber wie oben schon erwähnt, ist das zwar auf ihrer "To Do" Liste, es läuft aber nicht an. ?(

      Ich weiss nur, das wenn ich für die Kinder volle 600 Euro zahlen muss, sie das Kindergeld zugesprochen bekommt UND von mir noch Nachehelichen Unterhalt in Form von Aufstockungsunterhalt,
      dann bleiben mir irgendwas zwischen 1200 und 1300 Euro über, womit ich meine Wohnung nicht mehr halten kann.
      Herzlichen Glückwunsch, dafür habe ich 3 Ausbildungen gemacht und mich immer wieder fortgebildet.

      Der Satz klingt schon merkwürdig : "ja, ich bin Beamter, und ja ... auch privat versichert, habe aber 1250 Euro zum Leben" 8| ;(

      Ich glaub ich brauche bald einen Nervendoktor :huh:
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hartz IV - Bedarf für Deine Frau mit 2 Kindern (2 und 4 Jahre)

      Hallo Thomas,

      der Bedarf rechnet sich sehr einfach:

      Regelsatz Haushaltsvorstand 399,00 €
      Regelsatz Kind 6 Jahre 267,00 €
      Regelsatz Kind 2 Jahre 234,00 €
      Miete (angemessen) 460,00 €
      Gesamt 1.360,00 €.

      Meines Wissens gibt es irgendwelche Freibeträge vom Erwerbseinkommen.

      Ansonsten wird alles als Einkommen gerechnet. Kindergeld, Unterhalt, Erwerbseinkommen.

      Insofern solltet ihr vielleicht wirklich überlegen, das Wechselmodell für ein Kind mittels Meldeanschrift bei Dir festzuklopfen. Somit hast Du Anspruch auf das Kindergeld für ein Kind und die Sache mit dem Unterhalt und Wechselmodell wäre damit auch geregelt. Da sich für deine Ex nichts ändert, sollte das doch eigentlich kein Problem sein, so sie nicht vorhat, zum Amt zu gehen.

      Allerdings empfehle ich, genau wie viele meiner Vorredner, die notarielle Beurkundung. Diese sollte allerdings veränderte Lebensverhältnisse (wie beispielsweise neue Eheschließung Deiner Ex) insofern berücksichtigen, dass die Beträge dort nicht auf ewig festgeschrieben sind.

      Hinsichtlich der Steuerklasse hast Du dann natürlich weniger Einkommen, jedoch Deine Ex vermutlich mehr, denn auch sie hat dann nicht mehr Steuerklasse 5.

      Freundliche Grüße

      Gretel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gretel ()

    • Hallo gretel,

      Danke für die Antwort.
      Wie würde sich das denn beim Jobcenter verhalten, wenn ich ein Kind meldetechnisch bei mir habe.
      Somit bin ich ja dem Kind, das bei meiner Frau gemeldet ist unterhaltspflichtig, meine Frau aber dem Kind welches bei mir gemeldet ist.
      Ist ja nix illegales, und so würde sich dann "fast" die Unterhaltspflicht aufheben.
      Demnach steht ihr doch "mehr" Bedürftigkeit vom Amt zu, oder holen die das hintenrum in Form von nachehelichen Unterhalt bei mir?
      Würde es was bringen, die Kinder anschriftlich so aufzuteilen?
      Das ich dadurch einen Vorteil hätte, wäre mir klar.
      Nur hat sie dadurch einen Vorteil, um das überhaupt machen zu wollen?

      Gruß Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomas81 ()

    • sauber rechnen!

      Hallo Thomas,

      erstmal Glückwunsch zu eurer Entscheidung, beide für die Kinder da zu sein. Wie ihr das letztlich formal regelt, sollte vorher genau besprochen, möglichst auch schriftlich festgehlten werden. Welche Entscheidung auch immer ihr treffen werdet, sie sollte der Realität entsprechen. Alles andere kann nach hinten losgehen und ihr macht euch gegenseitig - ohne Not - voneinander abhängig, was das Verschweigen der tatsächlichen Wohnsituation betrifft.

      In dem Fall dass jeder 1 Kind bei sich gemeldet hat, hebt sich der Unterhalt nicht einfach auf. Er wird ja nach der Leistungsfähigkeit berechnet. Auch der nacheheliche Unterhalt kann nicht einfach wegdiskutiert werden - zumindest dann nicht, wenn deine Frau SGB II - Leistungen beantragt. Kindergeld wäre relativ einfach zu händeln, jeder bekommt eins. Für deine Frau würde der Bedarf vom JobCenter wie folgt ausgerechnet: Regelsatz 399 € + Zuschlag für Alleinerziehende für das jüngere Kind 36 % des Regelsatzes (144 Euro), für ein Kind ab 7 Jahre nur noch 12 % (48 Euro). Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft. Das sind nicht nur die reinen Mietkosten, sondern auch Betriebskosten, Nebenkosten und Heizung. Welche Kaltmiete in eurer Region als 'angemessen' gilt, musst du erfragen. Für das Kind gilt entweder der Regelsatz von 234 oder 267 Euro. Die KdU kommen auch hier anteilig hinzu.

      Dann wird bei jedem einzeln das anzurechnende Einkommen ermittelt. Bei deiner Frau ist das ihr Arbeitseinkommen, hiervon werden Freibeträge in Höhe von 232 Euro abgezogen. Der Rest wird angerechnet. Bei den Kindern bzw. bei dem einen Kind wird dein Unterhalt und das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Freibeträge fallen in der Regel bei minderjährigen Kindern nicht an.

      Bei dieser Konstellation wird deine Frau für das bei dir lebende Kind Unterhalt zahlen müssen. Der mindert ebenfalls ihr Einkommen.

      Der Haken bei der Sache ist, dass es ja so nicht stimmt. Beide Kinder sind jeweils zur Hälfte bei beiden Eltern. Wenn das rauskommt, gibt's Ärger.

      Damit es jetzt nicht zu lang wird, melde ich mich später nochmal und sag was zu der anderen Variante.

      Gruß
      Susanne

      Betrag geändert, da war die 7 reingerutscht. 36 % kriege ich eigentlich noch so grade hin. :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Susanne ()

    • Hallo.

      Die Rechnung haut mich gerade etwas um.
      1447 Euro + Kosten der Unterkunft?
      Dann stünde meiner Noch Frau ja knapp 2000 Euro zu 8|
      Das kann doch nicht der Realität entsprechen, viele gehen VOLLTAGS für weit weniger arbeiten.
      Mir würden dann ja nach der Rechnung wirklich nur fast der Selbsterhalt bleiben, wofür geht man dann noch arbeiten und hat sich sein Leben lang den Ar** aufgerissen 8| ?(
      Um am Ende soviel zu bekommen wir bei Hartz4?

      Lieben Gruß, Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomas81 ()

    • Hallo Thomas,

      hab den Tippfehler korrigiert. Irre ich mich oder war es deine Absicht, die Antwort zu verspotten? Ich dachte, du bist an einer ernsthaften Antwort interessiert. Da passt der Sarkasmus so gar nicht. Sollte ich falsch liegen, entschuldige ich mich. Aber weißt du bei '36 % von 399 €' nicht sofort in 1447 € den Tippfehler zu erkennen? Hmm... das schien mir wenig glaubwürdig.

      Susanne
    • Hi Susanne

      Ich wollte ganz sicher nichts verspotten, meine Nerven liegen einfach nur blank, da ich nicht weiß, wie es in der Zukunft weiter geht.
      Ich bin jedem für seine Antwort dankbar, um mir ein besseres Bild der Situation zu verschaffen.
      Also, nicht böse nehmen :thumbup:
      Aber wieso steht ihr denn ein Zuschlag als Alleinerziehende zu?
      Ich erziehe meine Kinder doch zu gleichen Anteilen mit?

      Wie hoch wird wohl für mich der nacheheliche Unterhalt ausfallen?
      Denn wenn sie zum Amt geht, wird das ganz sicher ermittelt werden.
      Daher ist mir ganz wichtig, wie ich am Ende finanziell da stehe, und ob ich meine Wohnung noch halten kann, in die ich erst im März diesen Jahres eingezogen bin.

      Gruß, Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo Thomas,

      Schwamm drüber, war wohl ein bisschen überempfindlich.

      Alleinerziehendenzuschlag steht ihr zu, weil sie bei dem beschriebenen Modell zumindest formal 1 Kind allein erzieht (was ja nicht so ganz stimmt - und da sehe ich auch das Problem). Ich hab zunächst mal aufgezeigt, welche Leistungen deine Frau bekommt, wenn ihr so verfahren würdet. Der von dir ggf. zu zahlende Unterhalt würde - neben dem Einkommen aus Arbeit - natürlich auch als Einkommen angerechnet. Wie hoch der ausfallen würde, kann ich dir nicht sagen.

      Wenn ihr bzw. deine Frau bei der Antragstellung die wirklichen Wohnverhältnisse angibt - und dazu kann ich nur raten - ergibt sich eine andere Rechnung. Deine Frau bekäme ihre Regelleistung wie oben beschrieben. Der Alleinerziehendenzuschlag entfällt, weil sie ja definitiv nicht alleinerziehend ist. Anrechnung von allen Einkommen erfolgt ebenfalls wie oben beschrieben.

      Für die beiden Kinder würde jeweils der halbe Regelsatz gezahlt, die KdU jedoch voll. Zumindest ist das meine Überzeugung. Falls ein JobCenter das anders sähe würde ich mich sofort dagegen wehren. Man kann eine Wohnung schließlich nicht tageweise mieten. Bei den Kindern erfolgt ebenfalls die Anrechnung aller Einkommen, d.h. Unterhalt und Kindergeld. Insofern ist es natürlich günstig (und auch rechtens), dass deine Frau für die halben Monate KU zahlt. Dieser Betrag würde einkommensmindernd angerechnet.

      Wir haben also 399 € Regelsatz plus 2 halbe Kinder-Regelsätze = 250 € plus volle Kosten der Unterkunft (so lange die 'angemessen' sind), sagen wir ca. 600 €. Ergibt rund 1250 Euro. Davon werden - bei jeder Person einzeln - die jeweiligen, ggf. um Freibeträge bereinigten Einkommen abgezogen.

      Der Einzelbedarf eines Kindes beträgt dann in eurem Fall 234 + 200 = 434 €. Davon wird das Kindergeld in Höhe von 184 € und der von dir zu zahlende halbe KU (sagen wir 180 €) abgezogen. Es verbleibt ein ungedeckter Bedarf von 70 Euro, der vom JobCenter noch ausgezahlt würde. Beim anderen Kind 103 Euro.

      Bei deiner Frau sieht die individuelle Berechnung so aus: Bedarf 399 + 200 = 599 €. Bereinigtes Arbeitseinkommen (760 minus 232 €) wird abgezogen. Es verbleibt ein Restbedarf von 71 Euro. Nun werden aber auch die von deiner Frau zu leistenden Unterhaltszahlungen (hier angenommen 200 Euro). Damit verringert sich das anzurechnende Einkommen, der Restbedarf erhöht sich entsprechend und beträgt dann 271 €.

      Allesentscheidend ist wohl, ob Unterhalt beansprucht werden kann oder nicht. Sollte das zutreffen oder gar über 271 € betragen, wäre der Anspruch auf ALG II weg.

      Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen erklären. Du müsstest nun die tatsächlichn Beträge in die Beispielrechnung einsetzen und vor allen Digen muss geklärt sein, ob der Unterhaltsanspruch deiner Frau besteht.

      Gruß
      Susanne