Hallo zusammen.
Leider bin ich wie viele hier zu diesem Forum gekommen, da mein Leben von heute auf morgen kaputt gemacht wurde.
Meine Frau hat mich seit 4 Wochen mit einer Affäre betrogen, wir sind 13 Jahre lang zusammen, davon 6 Jahre verheiratet.
Wir haben 2 Kinder im Alter von 6 und 2.
Aber diese Geschichte soll hier nicht behandelt werden, dafür gibts andere Bereiche.
Wir sind uns einig, das wir uns beide trennen wollen.
Auch sind wir uns einig, das wir so wenig "TamTam" wie möglich machen, uns
also auch bis zur rechtskräftigen Scheidung untereinander absprechen.
Nun zu meinen Fragen :
Wir werden uns zum 01.02.2015 aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, ab hier soll das Trennungsjahr auch beginnen.
Meine
Frau möchte kein Trennungsunterhalt einfordern, sondern wir wollen uns
in dem Jahr einigen, das wir alle Einnahmen (mein großes Einkommen, ihr
geringfügiges Einkommen und das Kindergeld) zusammenlegen, und das dann
durch 2 teilen. Somit hätte jeder 1700 Euro für sich in diesem Jahr, um auch der Kinder wegen "gut" über die Runden zu kommen.
Wir
einigten uns darauf, da ich sie 13 Jahre finanziell mitgezogen habe ...
und es jetzt einfach unfair wäre, mich an dieser Stelle "bluten" zu
lassen ... und das habe ich schon genug durch den Ehebruch.
Nun möchten wir aber gern die Kinder im Sinne des Wechselmodelles "teilen".
Benötigen wir hierzu zwingend gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht ? Wenn ja, tritt das automatisch in Kraft oder wer erteilt das ?
Muss
das Wechselmodell schon zum Beginn des Trennungsjahres durch das ?
Jungendamt ? festgesetzt werden, in Form des Kinderunterhalts ?
Da
wir ja im ersten Jahr die Einnahmen teilen wollen, brauchen wir diese
Regelung des Kinderunterhalts eigentlich nicht. Ist das rechtens ?
Angenommen
der Kinderunterhalt MUSS beantragt werden und es klappt nicht mit dem
Wechselmodell von Amtswegen und die Kinder leben "offiziell" bei ihr.
Somit zahle ich die vollen ~600 Euro Kinderunterhalt an Sie.
Die Kinder sind aber zu 50 % bei mir (intern geregelt) ... demnach stehen mir doch auch ~300 Euro Kinderunterhalt zu.
Kann sie mir die 300 Euro (oder auch nur 200 Euro) nach der vollen Überweisung von 600 Euro an mich zurückbuchen ?
Es
geht mir darum, das sie nicht nach 5 Jahren doch plötzlich ankommt und
sagt, ich hätte immer zu wenig Unterhalt bezahlt, und das jetzt
einfordern möchte.
Ich zahle die volle, durch das Jugendamt
festgelegte Summe X an Sie ... wenn sie mir das durch internen
Regelungen teilweise zurücküberweist, ist das doch nicht mehr
nachforderbar, oder ?
Die andere Alternative ist halt, sie lässt mich bluten. Demnach wird es mir mind. ein Jahr verdammt dreckig gehen.
Da muss sie allerdings berechnen, das sie nach diesem ~Jahr von mir nichts mehr erwarten braucht.
Wie ihr seht sind die Fragen kaum verständlich und ich gerade echt etwas hilflos.
Habe noch weitere Fragen, doch das reicht denke ich jetzt erstmal.
Lieben Gruß
Leider bin ich wie viele hier zu diesem Forum gekommen, da mein Leben von heute auf morgen kaputt gemacht wurde.
Meine Frau hat mich seit 4 Wochen mit einer Affäre betrogen, wir sind 13 Jahre lang zusammen, davon 6 Jahre verheiratet.
Wir haben 2 Kinder im Alter von 6 und 2.
Aber diese Geschichte soll hier nicht behandelt werden, dafür gibts andere Bereiche.
Wir sind uns einig, das wir uns beide trennen wollen.
Auch sind wir uns einig, das wir so wenig "TamTam" wie möglich machen, uns
also auch bis zur rechtskräftigen Scheidung untereinander absprechen.
Nun zu meinen Fragen :
Wir werden uns zum 01.02.2015 aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, ab hier soll das Trennungsjahr auch beginnen.
Meine
Frau möchte kein Trennungsunterhalt einfordern, sondern wir wollen uns
in dem Jahr einigen, das wir alle Einnahmen (mein großes Einkommen, ihr
geringfügiges Einkommen und das Kindergeld) zusammenlegen, und das dann
durch 2 teilen. Somit hätte jeder 1700 Euro für sich in diesem Jahr, um auch der Kinder wegen "gut" über die Runden zu kommen.
Wir
einigten uns darauf, da ich sie 13 Jahre finanziell mitgezogen habe ...
und es jetzt einfach unfair wäre, mich an dieser Stelle "bluten" zu
lassen ... und das habe ich schon genug durch den Ehebruch.
Nun möchten wir aber gern die Kinder im Sinne des Wechselmodelles "teilen".
Benötigen wir hierzu zwingend gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht ? Wenn ja, tritt das automatisch in Kraft oder wer erteilt das ?
Muss
das Wechselmodell schon zum Beginn des Trennungsjahres durch das ?
Jungendamt ? festgesetzt werden, in Form des Kinderunterhalts ?
Da
wir ja im ersten Jahr die Einnahmen teilen wollen, brauchen wir diese
Regelung des Kinderunterhalts eigentlich nicht. Ist das rechtens ?
Angenommen
der Kinderunterhalt MUSS beantragt werden und es klappt nicht mit dem
Wechselmodell von Amtswegen und die Kinder leben "offiziell" bei ihr.
Somit zahle ich die vollen ~600 Euro Kinderunterhalt an Sie.
Die Kinder sind aber zu 50 % bei mir (intern geregelt) ... demnach stehen mir doch auch ~300 Euro Kinderunterhalt zu.
Kann sie mir die 300 Euro (oder auch nur 200 Euro) nach der vollen Überweisung von 600 Euro an mich zurückbuchen ?
Es
geht mir darum, das sie nicht nach 5 Jahren doch plötzlich ankommt und
sagt, ich hätte immer zu wenig Unterhalt bezahlt, und das jetzt
einfordern möchte.
Ich zahle die volle, durch das Jugendamt
festgelegte Summe X an Sie ... wenn sie mir das durch internen
Regelungen teilweise zurücküberweist, ist das doch nicht mehr
nachforderbar, oder ?
Die andere Alternative ist halt, sie lässt mich bluten. Demnach wird es mir mind. ein Jahr verdammt dreckig gehen.
Da muss sie allerdings berechnen, das sie nach diesem ~Jahr von mir nichts mehr erwarten braucht.
Wie ihr seht sind die Fragen kaum verständlich und ich gerade echt etwas hilflos.
Habe noch weitere Fragen, doch das reicht denke ich jetzt erstmal.
Lieben Gruß
Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomas81 ()