Trennungsjahr ohne Unterhalt ?

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    • Hallo.

      Woow, danke für die umfassende Antwort.
      Es ist zwar für mich vieles nachvollziehbar,leider aber auch vieles nicht verständlich.
      Du scheinst aber vom Fach zu sein. :thumbup:

      Mal eine ganz doofe Frage. Meinst du, man kann das ganze mal evtl telefonisch klären ?
      Oftmals fallen einem im Gespräch ja noch Fragen oder Ideen ein, die man schriftlich immer schwer zusammen kann.
      In Zeiten der Flatrate könnte ich dir auch meine Telefonnummer zukommen lassen, und du rufst einfach mit unterdrückter Nummer an, falls du deine Telefonnummer nicht preisgeben möchtest.

      Allesentscheidend ist wohl, ob Unterhalt beansprucht werden kann oder nicht.


      Besteht nicht grundsätzlich immer nachehelicher Unterhaltsanspruch für den Ex-Ehegatten, wenn ein Partner Vollzeit arbeitet, der andere nur Teilzeit ?
      Oder wie kann ich erfahren, ob ihr Unterhalt zusteht ?
      Eigentlich geht es mir bei den ganzen Rechnungen nur um meine wohnliche Situation.
      Ich hatte das Glück und bin eine Straße weiter als zuvor in der gemeinsamen Wohnung gezogen.
      Ich verzichte nun auf meinen geliebten Garten und Balkon, alles nur damit meine Tochter ihren Schulweg beibehalten und mit ihren Freundinnen zusammen laufen kann.
      Und sollte ich jetzt schon in Erfahrung bringen können, das die Wohnung nicht mehr zu halten ist (nächstes Jahr), dann würde ich mich schon rechtzeitig nach einer neuen Bleibe umschauen,
      natürlich auch hier in der Umgebung für meine Kleine.

      Lieben Gruß, Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomas81 ()

    • Hallo Thomas,

      zum Unterhalt hab ich bewusst nix gesagt, weil das Andere hier viel besser können. Grundsätzlich ist es aber wohl so, dass bei eurem Einkommensunterschied vermutlich Unterhalt zu zahlen sein wird. Allerdings ist bei eurem geplanten Modell ja wechselseitig ein Unterhaltsanspruch da, weil ihr beide Kinder betreut.

      Ab sofort können wir auch über PN kommunizieren. ;) Bitte hab Verständnis, dass ich die telefonische Klärung nicht möchte.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,

      Mal eine doofe, vielleicht etwas provozierende Frage: warum muss die EX nicht Vollzeit arbeiten gehen, bevor sie zum Amt geht, und die Allgemeinheit zählt? Sie hat doch auch noch das Glück einen verantwortungsvollen Kindsvater zu haben, der glücklicher Weise auf Grund seiner Arbeitszeiten seine Kinder im Wechselmodell mitbetreut?
      Dieses Glück haben nicht viele Mütter, und müssen trotzdem Vollzeit arbeiten!

      Da platzt mir etwas die Hutschnur!

      LG Diabolo
    • Hallo Diabolo,

      nee, die Frage ist nicht doof. Auch beim JobCenter wird man auf Dauer verlangen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft erwirtschaftet. Im Moment würde man ihr vermutlich nicht mehr als Teilzeit zumuten, sobald das jüngste Kind 3 Jahre alt ist, evtl. schon Vollzeit. In der Praxis geht man eher schrittweise vor. Das halte ich auch für vernünftig. Sollten ihre Vermittlungschancen zu gering sein, ist auch an eine Qualifizierung, evtl. sogar an eine Ausbildung zu denken. Das wird in jedem Einzelfall entschieden.

      Hmmm... zuerst Vollzeit arbeiten, um dann zum Amt zu gehen... na ja, das ist - sagen wir mal - etwas schlicht gedacht. Wenn sie erst Vollzeit arbeitet, braucht sie das Amt nicht mehr. SGB II-Leistungen sind für momentane Notlagen gedacht. Und von der Verpflichtung, Vollzeit zu arbeiten oder eine solche Stelle irgendwann in Aussicht zu haben, kann sie keine Scheibe Brot kaufen. Eine vernünftige, schrittweise Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist für alle Beteiligten die beste Lösung. Auch für Thomas, der im Zweifelsfall mehr Unterhalt leisten müsste. Das wird wohl niemand wirklich gerecht finden.

      Ich wünsche dir und deiner Hutschnur etwas mehr Gelassenheit. Das 'Verschuldensprinzip' gibt es bei SGB II-Leistungen nur sehr eingeschränkt (z.B. fahrlässige Aufgabe des Arbeitsplatzes, sprich Sperrzeit). Was willst du den Alkis und übrigen Suchtkranken vorhalten? Was machen die Selbständigen, die ihr Geschäft aufgeben müssen, die sogenannten 'Freigestellten', die nach dem ALG-Anspruch ganz plötzlich in Hartz IV rutschen, die Väter, die durch Arbeitslosigkeit plötzlich nicht mehr in der Lage sind, ihre Unterhaltsverpflichtungen zu stemmen, die Familien, die von genau diesem Unterhalt gelebt haben und nun plötzlich ohne alles da stehen?

      Diabolo, ich wünsche dir - und das meine ich jetzt wirklich aufrichtig - dass du niemals in eine solche Notsituation gerätst. Niemand weiß, wie krank er noch wird, welche Unfälle er erleiden wird, ob er dann seine Wohnung verliert, seine Schulden nicht mehr bedienen kann. Das ist nicht vergnüguingssteuerpflichtig.

      Gruß
      Susanne

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Susanne ()

    • Ach Diabolo,

      da hab ich doch in meinem Eifer glatt was überlesen. Was zum Teufel meinst du den damit?
      Sie hat doch auch noch das Glück einen verantwortungsvollen Kindsvater zu haben, der glücklicher Weise auf Grund seiner Arbeitszeiten seine Kinder im Wechselmodell mitbetreut?


      Oh Mann, das kann man doch so nicht stehen lassen. Ist es nach deiner Meinung wirklich Glücksache, einen verantwortungsvollen Vater zu haben? Du schreibst das so locker als sei das ein Einzelfall. Ich kenne eine Menge Väter - hier aus dem Forum und auch aus meiner Arbeit - und ich kann dir nur sagen, dass die allermeisten sehr wohl und gerne Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Manchen nimmt man die Möglichkeit, ihre Verantwortung voll auszuleben. Die Fälle kennen wir doch hier zur Genüge. Was mögen die von Deinem Statement wohl halten?

      Dieses Glück haben nicht viele Mütter, und müssen trotzdem Vollzeit arbeiten!
      Na ja, das mag in deinem ganz persönlichen Erfahrungsbereich so sein. Ich halte es für normal, zumindest ab einem gewissen Alter der Kinder auch Vollzeit zu arbeiten. Ich habe immer gearbeitet, ganz schnell auch wieder Vollzeit. Trotz der Kinder. Das geht nicht ohne einen Vater, der Verantwortung für die Kinder übernimmt.

      Aus deiner Vorstellung (Glück für die Frau) spricht ein uraltes Rollenbild - sagen wir aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts.

      Da platzt mir nun bald der Kragen - wenn nicht sogar die Hutschnur :D

      Susanne
    • Hallo Susanne,

      Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor, vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt! ?(
      Ich versuche es nochmal, ja?

      Es geht mir doch nicht um die generelle Infragestellung von Hilfeleistung in Not!
      Ich habe mich hier nur auf Thomas EX bezogen!
      Und ich wollte hier keinen Vater angreifen, sich nicht verantwortungsbewusst um seine Kinder zu kümmern.
      Doch das Wechselmodell scheitert doch auch nicht selten an der Arbeitszeit des Vaters.

      Natürlich schwingen bei mir auch meine eigenen Erfahrungen mit!
      Meine Kinder haben einen verantwortungsbewussten Vater, auch wenn sie bei mir leben, ihn jedes 2. WE sehen und in den Ferien, Feiertage, usw. Trotzdem könnte er auf Grund seines Jobs die Kinder nicht während der Woche betreuen!
      In dem Zusammenhang meinte ich, dass es doch toll ist, dass es auf Grund der Arbeitszeit geht!! Sie hat doch dann was Stundenzahl angeht, mehr Freiraum! Nur auf diesen Punkt war das bezogen!

      Ja, ich halte Arbeiten auch für normal!!!

      Es gibt aber doch gerade hier viele Berichte von Vätern über ihre EX, die das ganz anders sehen, und beim Thema Unterhalt auf eine lebenslange Versorgung spekulieren! Die eben nicht arbeiten wollen. Denn ich glaube schon, dass es häufig ums wollen, nicht um Können geht!

      Ich hatte ja geschrieben, Qualifizierungsmaßnahme, oder nicht? Genau das habe ich gemeint! Doch Thomas hatte gemeint, sie wolle nicht! Und das hab ich angeprangert!

      Die Ex meines LG ist so einParadebeispiel! Der Jüngste ist 11, hat die Möglichkeit einer super Betreuung in der Schule,( in die meine natürlich gehen, wenn ich arbeite), aber sie will sehr viel Unterhalt für sich, da sie nur auf 450,- arbeiten will! Sie möchte keine Fremdbetreuung. Also das hat mit altem Rollenbilder bei mir nicht viel zu tun!!!

      Ich hoffe, ich habe mich verständlicher ausgedrückt!
      Liebe Väter, ich hoffe, ich bin Euch nicht zu nahe getreten, und ihr könnt nachvollziehen, wie ich das gemeint habe!

      Es war keine Wertung!

      LG Diabolo

      PS. Danke Kurt, Kragen, Hutschnur, egal! Ich werde es mir merken! :thumbsup:
    • Hallo Diabolo,

      es ist gut, dass du verschiedene Dinge klarstellst. Gesagtes und Gemeintes stimmen halt nicht immer überein.

      Es geht mir doch nicht um die generelle Infragestellung von Hilfeleistung in Not!
      Ich habe mich hier nur auf Thomas EX bezogen!
      Und warum nicht für Thomas Ex? Auch Trennung und Scheidung sind oft mit persönlichen Notlagen verbunden. Müssen wir darüber hier diskutieren?

      Die Ex meines LG ist so einParadebeispiel! .....

      Das hab ich mir schon gedacht. Es ist immer gefährlich und meistens falsch aus einer einzelnen persönlichen Erfahrung heraus zu generalisieren. Man nennt das ganz altmodisch auch Vorurteile. Nun ja, davon kann sich sicher niemand wirklich freisprechen. Aber man kann es doch versuchen. Mal die andere Position einzunehmen, über den Tellerrand hinaus zu gucken.... das kann hilfreich sein.

      Weißt du, wenn ich das nicht ein ganz kleines bisschen könnte, wenn ich von meinen eigenen - durchaus leidvollen - Erfahrungen auf alle Exmänner schließen würde.... Vermutlich wär ich wegen unqualifizierte Beiträge und Verunglimpfung ganzer Bevölkerungsgruppen hier längst rausgefolgen. 8)

      Ich finde, es ist einen Versuch wert.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo .

      Nach längerer Pause melde ich mich auch mal wieder, um über den aktuellen Stand zu berichten.
      Die grundsätzlichen Fakten bestehen immer noch :
      Mein Gehalt netto : 2750 Euro
      Gehalt Ex Frau : vermtl. 760 Euro

      Die Situation ändert sich aber nun wie folgt, das meine Ex nächstes Jahr (nach der Scheidung) eine Ausbildung in Teilzeit beginnen möchte.
      Teilzeit aufgrund der Kinder, damit verlängert sich eine 2 jährige Ausbildung auf knapp 4 Jahre, so ihre Aussage.

      Nun verdient sie ja in der Ausbildung in Teilzeit deutlich weniger als die bisherigen 760 Euro.
      Muss ich nun auch noch für die Differenz aufkommen, die dadurch verursacht wird ?
      Und wenn ja, wie lange ? Die gesamte Ausbildungszeit ?
      Dann würde ich den Glauben in deutsche Gesetze verlieren ...

      Kann ja nicht sein, das weil Sie eine Ausbildung (nun endlich) mal machen möchte, ich dadurch an die Selbsterhaltungsgrenze gedrückt werde :huh: 8|

      Würde mich über Antworten freuen.

      Lieben Gruß
      Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo edy.

      Das ist ehrlich gesagt ein "dickes Ei".
      Was ist denn mit den Lebensjahren 16-26 von meiner Ex Frau?
      Das war alles vor der Ehe, wo sie massig Zeit gehabt hätte, eine Ausbildung (wie jeder andere Menschen in dem Alter) zu machen.
      Mit welcher Begründung haben nun ausgerechnet die 6 Ehejahre ihr eine Ausbildung verbaut 8| ?
      Das sind so Dinge, die ich einfach nicht verstehen kann.
      Wo wir wieder bei dem Thema sind... So prüfe er sich ewig bindet... :thumbdown:

      Nicht böse nehmen, doch ich sehe gerade meine Zukunft über Jahre als eine finanzielle Ruine.

      Gruß, Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hi Thomas,

      Ich muss zum Glück nicht immer recht haben.

      Da hilft nur eins : Urteile mir ähnlichen Fällen sammeln.

      Oder ein guter Fachanwalt ?

      Ihr solltet alles "abchecken" was möglich ist.Evtl. wird ja eine Ausbildung von staatlicher Seite gefördert?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Leute.

      Neues zum Sachstand :

      Meine Ex sucht sich zu diesem oder nächstem Jahr mit ihrem neuen Freund eine gemeinsame Wohnung.
      Demnach sollten die Unterhaltsansprüche ihr gegenüber erstmal weitestgehend unter dem Tisch fallen, da er sehr gut verdient.

      Jetzt drängt sich mir die Frage auf, wie das nun mit dem Kinderunterhalt läuft bei folgendem (praktizierten) Modell :

      Seit März diesen Jahres habe ich aufgrund meines Schichtdienstes die Kids fast genau zu 50 % bei mir ... ein Monat mal etwas mehr, einem anderen mal etwas weniger.
      Demnach läuft das Wechselmodell schon seit knapp einem guten halben Jahr.
      Wie wird das nun nächstes Jahr mit dem Kinderunterhalt laufen ?
      Sie verdient offiziell knapp 1000 Euro netto.
      Ich verdiene nächstes Jahr (tolle Steuerklasse 1) knapp 2500 Euro netto - private Krankenversicherung 240 Euro.

      Theoretisch wäre Sie den Kids wenn diese bei mir sind ja auch Kinderunterhalt schuldig.
      Geht das denn überhaupt bei 1000 Euro Nettoverdienst ?

      Ich muss halt weiterhin "Land in Sicht haben" für nächstes Jahr, vielleicht kann mir irgendwer GROB einen Anhaltspunkt geben, wie sich die Zahlungen belaufen.

      Und bitte nicht falsch verstehen ... ich zahle und kümmere mich gern für/um meine Kinder.
      Nicht umsonst wohnen die beiden Süßen zu 50 % bei mir ^^
      Nur auch ich muss einen finanziellen Grundstein für nächstes Jahr haben (Sprich : kann ich mir die jetzige Wohnung noch leisten ?)

      Lieben Gruß
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomas81 ()

    • Hallo Thomas81,

      wenn ihr beide das Wechselmodell fahrt, dann solltet ihr eine entsprechende schriftliche Vereinbarung treffen. Eben, beim Notar, bzw. in Rahmen der Scheidung z.B. als Scheidungsfolgenvereinbarung, die dem Gericht am Termin vorliegt und als Anlage mit ins Urteil der Scheidung gelangt. Derjenige, bei dem die Kinder gemeldet sind erhält ansonst, wenn nichts anderes vereinbart ist den vollen Kindsunterhalt sowie das Kindergeld, das steht ihm/ihr zu.

      Denkbar wäre also, das auch ein Kind bei Dir offiziell gemeldet ist, dann hättet ihr gegenseitige Ansprüche bezüglich Unterhalt. Möglicher Nachteil, wenn Sie bockt, Du kannst nicht mehr Schichtarbeiten, daher wäre hier eine Lösung zu suchen.

      In dieser Vereinbarung sollte also auch stehen, das es euch um das Wohl der Kinder geht. Ich schlage euch vor, das ihr beide euch darauf einigt, das die Unterhaltszahlungen und oder das Kindergeld auf ein treuhänderisches Konto gehen. Es einen neutralen Treuhänder gibt, der dieses neutral verwaltet und unter welchen Bedingungen eine Auszahlung erfolgt. Der Treuhänder des Kontos könnte vom Grundsatz her auch als Mediator vor der Entscheidung z.B. teure Designerklamotten für Kids versuv normale einfache fungieren. Das sollte unbedingt rechtssicher ausgearbeitet werden.

      Es kommt zudem auf das Alter der Kinds an. Mit 1.000 Euro liegt Sie denk ich unter dem Selbstbehalt. Beim Netto must Du vom Bereinigten Netto ausgehen, bei beiden. Für Dich ggfls. wichtig wäre, ob Sie Ihren Freund (Beziehung+Sex) bereits vor eurer Trennung (Scheidungseinreichung) hatte. Damit könnte Sie Ihren Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt verwirkt haben. Daher hält Sie sich hier einen Notnagel (Dich) offen. Duschen ohne nass machen ist toll, geht aber in aller Regel nicht. Versuche hier eine Vereinbarung schriftlich zu treffen, z.B. Da Sie mit ihrem Freund zusammenzieht verzichtet Sie auf Ex-Unterhalt (das wäre dann dauerhaft, Dein Vorteil).

      Die Erfahrung vieler auch hier zeigt, das mündliche Vereinbarungen nur eingehalten werden, solange sie einem selbst nutzen. Daher unbedingt schriftlich und rechtssicher vereinbaren, notiert euch was jetz beim Wechselmodell läuft. Schreibt euch auch die jeweiligen Eingangsbedingungen auf. Kannst ja mal User Frau Glück? nachschauen, die ist Verfechter des Wechselmodells. Was passiert bei Arbeitslosigkeit, Krankheit? Den Vorteil, den sie hier hat ist, das Sie durch die 50% mehr Zeit für sich und Ihren Freund hat. Sie wird vom Grundsatz her schnell merken, wie teuer Leben sein kann, vor allem, wenn man sich eine neue Wohnung sucht. Sie hätte also 1.000+188+188+UHKind1+UHKind2 als ihr Haushaltseinkommen zur Verfügung, während bei Dir der Kindsunterhalt vom Netto abgezogen wird. Es wäre ggfls, sinnvoll, wenn ihr euch darauf einigt, das Du z.B. für das jüngere Kind das Kindergeld erhälst, sie dann für das ältere....

      Diese Vereinbarung solltest Du unbedingt vor dem Bezug der neuen Wohnung treffen. Die Gefahr, das Sie plötzlich erkennt, das das Leben doch etwas teurer ist, könnte bestehen. Von der Gefahr von plötzlichen Stimmungsschwankungen oder Meinungsänderungen ganz zu Schweigen.

      Solange ihr keine schriftliche rechtssichere andere Vereinbarung habt, must Du damit rechnen, das Sie entsprechende Zahlungsbegehren auch plötzlich warum auch immer in der Zukunft stellt, auch bezüglich eigenem Unterhalt. Wenn Sie einen Titel für Kindsunterhalt fordert, wäre dies ein Indiz, dann darauf achten, das dieser bis zum 18 Lebensjahr befristet ist. Was wäre, wenn Sie vonm neuen Schwanger wird? Also bitte, alles schriftlich und rechtssicher eintüten, nur so hast Du "Land in Sicht" ohne eventuelles Riff.

      Sorry, ich weiß, etwas viel Text. Aber eine Münze hat nicht nur zwei sondern drei Seiten :) die es zu entdecken gilt.

      Viel Glück

      Ephesus 8o

      PS. Schau Dir doch mal die ISUV-Merkblätter an!
    • Hallo Thomas,

      wie ist denn der Stand aktuell? Deine Exfrau bezieht keine Sozialleistungen, sie macht keine Ausbildung und verdient aktuell ca.1000 Euro?

      Wenn ihr 'fast' das Wechselmodell praktiziert, ist das eben nur 'fast'. Aus vielen Erfahrungen und Beiträgen hier wisse wir beide, dass das Wechselmodell nur funktioniert, wenn beide Eltern dahinter stehen. Gerichtsurteile dazu gibt es wenige - und wenn, sind die eher unbefriedigend. Solange das Wechselmodell nicht juristischer Standard ist, wird sich daran auch vermutlich nix ändern. D.h. für dich, dass du weiterhin für den finanziellen Unterhalt der Kinder allein sorgen musst. Auch, wenn du sie nahezu hälftig betreust. Eine Gerechtigkeitsdebatte müssen wir deswegen nicht lostreten. Wir sind da beieinander.

      Ich würde an deiner Stelle lieber die kleinen Schritte gehen und die dann auch rechtssicher festzurren. Der 1. 'kleine' Schritt (in Wahrheit ein großer) ist, dass du vom EU wegkommst. Dauerhaft. Dafür stehen die Zeichen jetzt gut. Wenn deine Exfrau zu dem LG zieht, kommt sie mit ihrem geringen Verdienst wahrscheinlich ganz gut über die Runden. Erst wenn das alles in trockenen Tüchern ist, und wenn diese neue Beziehung auch Bestand hat, würde ich an deiner Stelle über KU nachdenken. Ich fürchte, sonst könnte passieren, dass die Pläne wieder über den Haufen geworfen werden und du am Ende doch wieder EU zahlen musst. Oder das Wechselmodell wieder zur Disposition steht.

      Ich weiß nicht, ob meine 'Strategie' wirklich die richtige ist. Du wirst dazu sicher noch einige Meinungen hier hören. Meine Meinung kommt in erster Linie aus dem Bauch heraus. Was nicht immer falsch war. ;)

      Ich wünsche dir viel Glück und ein gutes Händchen bei deinen Entscheidungen!

      Gruß
      Susanne
    • Hi.

      danke erstmal für die Antworten.
      Ich muss mich leider kurz fassen, da ich jetzt zur Arbeit muss.

      Also das Wechselmodell ansich praktizieren wir schon "komplett".
      Wenn ich meine Liste nachrechne, haben wir seit einem halben Jahr die Kinder zeittechnisch genau aufgeteilt.
      Desweiteren zählen ja noch weitere Faktoren hinzu : Wer kauft Anziehsachen, wer kocht, wer lernt, Freizeit (als Beispiel schwimmen lernen), und und und.
      Eigentlich kann ich derzeit nur den Punkt mit den Anziehsachen verneinen. Sie fordert dafür Geld von mir und kauft diese.
      In Zukunft werde ich selbst die Kids mit einkleiden, um da auch wieder ein 50% Modell rauszubekommen.

      Und zu der "Grundsatzdisskusion" :
      Manche Gerichtsurteile sind lachhaft. Selbst bei annähernd 50 % Zeitaufteilung, wird trotzdem der Mutter das VOLLE Unterhaltsgeld zugesprochen, da bei dieser das "Erziehungsschwergewicht" liegt.
      Dazu muss ich nicht Mathematiker sein um zu sagen, das Man(n) dann noch draufzahlt.
      Man kümmert sich schon um 50 % um die Kids, hat demnach auch Naturalaufwand, muss aber zusätzlich noch zu 100% den Unterhalt zahlen.
      Das deutsche Gesetz zwingt dem Vater also dazu, seine Kinder mehr oder weniger auf die 14 Tage "abzuschieben" ... unfassbar.

      Na ja, soviel zu Grundsatzdisskusion ... ich muss nun arbeiten. ;)

      Gruß, Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo Thomas 81,

      deshalb wäre es ja besonders wichtig, das Wechselmodell nicht nur zu leben, sondern auch entsprechend schriftlich zu vereinbaren. Im Vordergrund sollte hierbei das Wohl der Kinder stehen. Wie Du ja selbst bemerkt hast, ist das Wechselmodell hier in Deutschland nicht unbedingt das, was der Standard ist. Meist wird den Müttern recht gegeben und geholfen. Selten sind die Kinder beim Vater geschweige denn im Wechselmodell bei beiden (Nein, keine Schimpfteraden hier) aber das sind offensichtliche Erfahrungen. Susanne hat es ja schon geschrieben, was und wie. Klar, die Kunst ist nun, für die Kids das Beste zu machen und für Dich langfristig auch eine tragbare Lösung zu finden, die Dir die Sicherheit gibt, weiter für die Kids da zu sein, ohne finanziell auszubluten.

      Klar, es kommt da auch viel diplomatisches Feingefühl auf Dich zu. Bei dem was ich da bisher von Dir bzw. über Sie gelesen habe, wird es wohl nicht ganz so einfach werden. Für einen neuen Partner ist es ja auch nicht immer einfach, zwei fremde Kinder zu akzeptieren. Letztlich hättet ihr mindestens bezüglich der Kinder eine Art Viererbeziehung (Eltern und Ihre jeweiligen Partner), denn das wirkt sich wie auch immer darauf aus.

      Drück euch die Daumen und gut das ihr das macht..

      Bei dem mit dem Abschieben, ist es halt so, das man wenn man Unterhalt für zwei Kinder und EU zahlt man zeitlich viel mehr eingespannt ist um die Kohle entsprechend rüber zu bringen. Wenn dann noch entsprechende Entfernungen hinzu kommen, dann tut sich da das übrige... Ich denke, viele Väter/Eltern möchten da beides, Unterhalt zahlen und Zeit mit den Kids verbringen..
    • Hallo miteinander.

      Ich melde mich nach langer Zeit zurück, da ich vor neuen Problemen stehe.
      Meine Ex und ich sind nun seit 2 Wochen (gerichtlich) geschieden, also noch nicht rechtskräftig (Brief).

      Kurz eine Zusammenfassung zu den Fakten :

      Wir lebten die letzten 2 Jahre (nach Trennung) wie folgt :
      1 Jahr Wechselmodell der Kinder (50/50), Finaziell : ihr/mein Einkommen + Kindergeld zusammenaddiert und durch 2 geteilt
      2 Jahr nur noch "Wechselmodell" 60/40, da meine Ex Frau die Kinder öfter haben wollte.
      Das ganze läuft wie folgt immer weiter : 3 Tage bei meiner Ex, 2 Tage bei mir, 3 Tage bei meiner Ex, 2 bei mir. Einmal im Monat habe ich auch eine 3er Folge mit den Kids.
      Wir haben uns dann außerhalb von Anwälten/Gerichten/Düsseldorfer Tabelle auf einen Kinderunterhalt von 400 Euro geeinigt, den ich an Sie zahle (laut Tabelle müsste ich 620 Euro zahlen)
      An sie habe ich keinen Trennungsunterhalt bezahlt, diesen wollte sie nicht (ich habe es leider nicht schriftlich).

      In der gesamten Trennungszeit hatte meine Ex einen neuen Freund, die Anfang diesen Jahres zusammengezogen sind (aktuell ist er wieder ausgezogen und sie leben allein).
      Sie ist zur Zeit im ersten Lehrjahr ihrer 3jährigen Ausbildung.
      Aufgrund der Trennung von ihrem Freund, hatte sie nun beim JobCenter um finanzielle Hilfe gebeten.

      Und nun kommen wir zu den Problemen :


      Im "gelben" Brief steht :
      ... für die nachstehend aufgeführten Personen werden Leistungen nach den Bestimmungen des SGB II gewährt :
      meine Ex-Frau (Trennungsunterhalt)
      meine beiden Kinder (Kindesunterhalt)

      Angeblich wollte meine Ex den Trennungunterhalt weiterhin ausschlagen, das JobCenter sieht das allerdings anders (bevor die zahlen, zahle ich).
      Ich muss nun Auskunft meiner finanziellen Mittel der letzten 12 Monate auflisten.

      Was kommt nun in folgenden Dingen auf mich zu :


      Kindesunterhalt :
      - die beiden sind im Monat zu 40 % (natürlich mit Übernachtung) bei mir und meiner Freundin, zu 60 % bei meiner Ex.

      - die Kinder haben bei mir und meiner Freundin beide ein eigenes Kinderzimmer

      - sie bekommen von uns auch Kleidung gekauft


      werde ich nun trotzdem zu 100 % Kindesunterhalt verdonnert, als Dank dafür, das ich mich mit Herz und Seele um meine Kinder kümmere ?



      Trennungsunterhalt :
      - die Fakten stehen oben. Im ersten Jahr hatten wir alles durch 2 geteilt, im zweiten Jahr zahlte ich nur noch Kindesunterhalt, da sie keinen Trennungsunterhalt wollte und auch mit ihrem Freund zusammen lebte.
      - fordert das Amt (JobCenter) jetzt den nicht in Anspruch genommenen Trennungsunterhalt nach, den meine Ex niemals "angefordert" hat ?

      nachehelicher Unterhalt :

      - kommt das nun auch noch auf mich zu, aufgrund ihrer Ausbildung und der Hilfe durch das JobCenter ?


      Ich möchte einfach nur mit diesem Thema abschliessen können, aber selbst der Scheidungstermin vor Gericht lässt die Sache nicht ruhen.
      Ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten ?

      Ich bin für jede Antwort / Erfahrung dankbar.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thomas
      Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich nicht wenn die Liebe beginnt, sondern wenn diese endet.
    • Hallo Thomas,

      Thomas81 schrieb:

      werde ich nun trotzdem zu 100 % Kindesunterhalt verdonnert, als Dank dafür, das ich mich mit Herz und Seele um meine Kinder kümmere ?
      Vielleicht könnt ihr euch auf ein "echtes Wechselmodell, einigen".

      Das JC wird dann evtl. die "eingesparten" Kosten deiner EX von der Leistung an sie abziehen.

      Somit übernimmt jeder die Hälfte des Unterhalts-Bedarf.( nach Berechnung lt. DT)


      Thomas81 schrieb:

      - sie bekommen von uns auch Kleidung gekauft
      Geld für Kleidung ist im Regelsatz (ALGII) bereits enthalten.

      Thomas81 schrieb:

      - kommt das nun auch noch auf mich zu, aufgrund ihrer Ausbildung und der Hilfe durch das JobCenter ?
      Ich fürchte ja.


      Thomas81 schrieb:

      Ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten ?

      ISUV-Mitglieder können einen Fachanwalt kostenlos im Fach-Chat befragen.

      Weitere Vorteile ( auch finanzieller Art, bietet die ISUV-Mitgliedschaft)

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Thomas81 schrieb:

      Trennungsunterhalt :
      - fordert das Amt (JobCenter) jetzt den nicht in Anspruch genommenen Trennungsunterhalt nach, den meine Ex niemals "angefordert" hat ?

      nachehelicher Unterhalt :
      - kommt das nun auch noch auf mich zu, aufgrund ihrer Ausbildung und der Hilfe durch das JobCenter ?
      Hallo Thomas,

      bei Eltern, die beide im Alg2-Bezug sind ist die Wechselbetreuung eigentlich schon ganz gut geregelt (das sah vor nicht langer Zeit noch ganz anders aus). Da du verdienst und deine Frau Leistungen beziehen will, ist das nicht so eindeutig. Der Unterhalt wird ja im schlimmsten Fall vom Familiengericht festgelegt - und da ist noch immer die Vorstellung, dass es sich um ein 'echtes' Wechselmodell handeln muss. Ansonsten wird der volle KU fällig. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das noch immer der aktuelle Stand ist.

      Trennungsunterhalt kann weder deine Exfrau noch das JobCenter von dir rückwirkend fordern. Da muss du keine Sorge haben. Du solltest die Auskunft erteilen und dann abwarten, ob nachehelicher Unterhalt gefordert wird. Ich fürchte auch, dass du zahlen musst. Die Frage ist, wieviel. Das wird das JobCenter dir genau mitteilen und auch erklären, wohin der Unterhalt gehen soll. Sobald du eine solche Mitteilung bekommst, solltest du nichts mehr direkt an die Exfrau zahlen (das steht dann aber auch in dem Schreiben).

      Ob die dann errechnete Summe richtig ist, muss natürlich geprüft werden.

      Gruß von
      Susanne
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