Zugewinnausgleich - Forderung der Schwiegermutter

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    • Zugewinnausgleich - Forderung der Schwiegermutter

      Hallo und Guten Abend ,
      ich habe folgendes Problem. Bin seit Anfang 2014 geschieden, zur Zeit laufen die Verhandlungen über die Anwälte mit der Ex
      über den Zugewinnausgleich. Nun schaltet sich die Ex Schwiegermutter ein und fordert von mir anteilige Rückzahlung eines "Darlehens" mit dem ein an die Ex übertragene ETW noch belastet war. Hier mal kurz der zeitliche Ablauf :
      2000 Heirat (kein Ehevertrag )
      2003 Schenkung einer ETW an die Tochter, Wert 174 T€ ( belastet noch mit 50 T€ über die Schwiegereltern )
      2004 Kauf eines Hauses durch mich und meine Ex ( Grundbuch 50:50) für 240 T€, gemeinsames Darlehen über 90 T€ und
      170 T€.
      2006 Ablösung des letzten Darlehens durch Verkauf der ETW für 177 T€ durch die EX
      2007 Tilgung der Schwiegereltern des bestehenden Altdarlehens in einer Summe , 50 T€
      2012 Ex will die Trennung , Auszug meinerseits, Kinder und Frau bleiben im Haus
      2013 Einreichung Scheidung durch EX ( lebt bereits mit neuem Partner im Haus )
      2014 Scheidung, danch Zugewinnberechnung über meinen Anwältin an die Gegenseite, Ex : Fehlanzeige bis jetzt

      Die Zugewinnberechnung meiner Anwältin ergab eine Anspruch der Ex in Höhe von rd.42 T€ gegen mich, Sie möchte das Haus behalten und mich auszahlen, Wert abzgl. Restschulden rd. 218 T€, Die ETW wurde bereits mit dem vollen Wert, 177 T€ als ehebedingte Zuwendung in ihrem AV berücksichtigt. Habe ihr ein Angebot über 67 T€ gemacht ( Hauswert - Schulden ./. 2 = 109 T€ - 42 T€ Zugewinn = 67 T€.
      Sie will aber nur max 40 T€ zahlen. Nun tritt die EX Schwiegermutter auf den Plan und fordert zusätzlich Anrechnung ihrer Darlehnstilgung . Zur Info : Habe nie ein Cent persönlich von der SWM bekommen, es gibt auch keinen Darlehnsvertrag zwischen uns. Von den Schwiegereltern wurden uns in der Ehezeit zusätzlich insgesamt rd. 20 T€ zur Sanierung und Umbau des Hauses geschenkt, für das ich in Eigenleistung diverse Modernisierungen vorgenommen habe. Meine Frage ist jetzt:
      Hat die SWM überhaupt einen Anspruch gegen mich ? Meine Anwältin ist der Meinung, nein, Alles ist über die Tochter ( Ex ) bereits im Zugewinn berücksichtigt worden.
      Über eine Anwort würde ich mich freuen !

      Einen schönen Abend wünscht
      meercatcarlos



    • Hallo meercatcarlos,

      Um hier überhaupt was sagen zu können müsste man das jeweilige Endvermögen

      jedes Partners kennen ( ebenso das Anfangsvermögen). Wie hoch ist dies jeweils ? (Endvermögen jedes Partners minus evtl. Immo-Kredite).

      Schenkungen während der Ehe sind ins jeweilige Anfangsvermögen zu stellen ( wenn der Schenker das Geschenk nicht ausdrücklich beiden zukommen lassen wollte).

      Bei der Zugewinnberechnung bleibt die Schwiegermutter außen vor.

      Wenn sie aber den Restkredit des Hauses getilgt hat, ist dies eine Schenkung, und erhöht evtl. das Anfangsvermögen der Ex.



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Meercatcarlos,

      mir drängt sich hier stark die Vermutung auf, dass man der "armen" Tochter, die Dich nun auszahlen soll, mal schnell mit irgendwelchen Behauptungen unter die Arme greifen möchte, damit weiteres Geld von dir in ihre Kasse fließt und sie nichts mehr zahlen muss.

      Ich sehe das mit meinem laienhaften Verständnis wie dein RA - also lass dich nicht irreführen und bleibe standhaft.

      Viel Glück von Frau Glück
    • Zugewinn - Forderung der Schwiegermutter

      Hallo edy,

      danke für deine Antwort. Das AV / EV stellt sich wie folgt dar :
      Ich : Ex :
      AV : 15 T€ 177 T€ geschenkte ETW durch SWM
      EV : 145 T€ 145 T€ halber Hauswert
      - 36 T€ -36 T€ halbes Restdarlehen ( anderes Darlehen wurde durch Verkauf ETW abgelöst ( ehebedingte Zuwendung )
      - 17 T€ 0 AG Darlehen nur auf mich
      + 8 T€ 20 T€ sonstiges Barvermögen
      EV 100 T€ 129 T€

      Zugewinn : 85 T€ 0

      Ausgleich: 42,5 T€ muss ich leisten.

      Angebot : Verkauf meiner Haushälfte an Ex abzgl. Schulden = 145 - 36 = 109 - ZGA 42,5 = 67 T€ wären an mich zu zahlen.

      So sieht die momentane Situation aus . Die SWM hat nicht das Hausdarlehen getilgt, sondern ihr eigenes mit dem die später an die Ex geschenkte ETW damals noch belastet war. Ex hat also eine schuldenfreie Wohnung bekommen, die auch so im AV berücksichtigt wurde.
      Halbe - Halbe zu machen war unsere Entscheidung während der Ehe. Ex versucht jetzt dafür noch irgendwie "Schadenersatz " zu bekommen. SWM droht mit Klage. Wollen mich anscheinend unter Druck setzten um den VP zu drücken.

      Schönen Abend noch

      LG meercatcarlos

    • Hallo meercatcarlos,

      Bei deiner Aufstellung steige ich nicht ganz durch.

      Schreibe bitte nochmals wie folgt:

      Anfangsvermögen Mann:

      Bargeld ? ........
      Wert der Immobilie (nach Abzug des Darlehens) ..........

      Weitere Werte (Lebensversicherung usw.) ...............

      Endvermögen Mann:


      Wert der Immobilie nach Abzug Restdarlehen ...............


      Anfangsvermögen Frau

      Bargeld? ........Wert der Immobilie (nach Abzug des Darlehens) ..........
      Weitere Werte (Lebensversicherung usw.) ...............
      Endvermögen Frau:
      Wert der Immobilie nach Abzug Restdarlehen ..........



      In welcher Form will Schwiegermutti denn die Darlehenstilgung getätigt haben?


      Hat sie Nachweise?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Zugewinn - Forderung der Schwiegermutter

      hallo edy,

      hab ich schon befürchtet, daß das so nicht zu lesen ist. Hier also nochmal nach deinem Schema.

      Hauswert : 290.000 ( 50:50 )
      Restschuld: 72.000 ( 50:50 )

      Anfangsvermögen Mann : Bargeld und Kfz = 15.000 ( Haus wurde erst 4 Jahre nach der Heirat gekauft. )

      Endvermögen Mann :

      Halber Hauswert : 145.000

      halbes Restdarlehen : 36.000

      Restschuld Arbeitgeberdarlehen : 17.000

      sonst. Vermögen : Kfz und Bargeld : 8.000


      Anfangsvermögen Frau : 174.000 ( geschenkte ETW während der Ehe )

      Endvermögen Frau :

      halber Hauswert : 145.000

      halbes Restdarlehen : 36.000

      sonstiges Vermögen : Kfz und Bargeld 30.000

      Schwiegermutti hat ihr Restdarlehen der geschenkten ETW ( rd. 50.000 ) ungefähr 2 Jahre nach dem wir das Haus gekauft und dafür die ETW verkauft haben, in einer Summe getilgt. Hab zwar bislang nichts schriftliches gesehen, hat sie mir aber schon vor Jahren mehrfach erzählt. Belege dafür sowie für jedes andere "Geschenk" hat sie, so wie ich sie kenne , sorgfältig aufgehoben.

      LG
      meercatcarlos
    • Hallo meercatcarlos,

      War bei der Überschreibung des Hauses an deine EX bekannt dass das Haus nicht schuldenfrei ist?.
      eine Grundschuldeintragung bestand weiterhin? ( oder war das Haus frei von Restkrediten? )

      Bestand noch ein Restkredit ,dann war das Haus als Anfangsvermögen deiner Frau um diesen Betrag geringer.

      Hat die Schwiegermutter dann diese Grundbucheintragung (Kredit) getilgt, dürfte der Betrag als Schenkung gelten ( ins AV).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Zugewinn - Forderung der Schwiegermutter

      Hallo edy,

      ich fürchte, ich konnte mich bis jetzt noch nicht so richtig verständlich machen. Das Haus wurde gekauft, kurz danach wurde alte Eigentumswohnung verkauft ( lief auf Ex, Geschenk der SWM an Tochter, noch mit 50T€ belastet ). Vom Erlös wurde das erste kurzfristige Darlehen für das neue Haus abgelöst. Grundschuld / Restdarlehen auf die alte Eigentumswohnung wurde später noch von SWM abgelöst. Ex war das bekannt. Verkaufspreis der Eigentumswohnung wurde bei EX zu 100% , also "schuldenfrei", im Zugewinnausgleich im AV als ehebedingte Zuwendung berücksichtigt. Bei mir wurde davon nichts berücksichtigt, statt dessen hab ich ja das halbe Haus im EV.

      Mir gehts jetzt nur darum, ob bei mir die Tilgung des Restdarlehns der ETW, 50% von 50 T€ = 25 T€, von der SWM auch bei mir im AV oder EV zu berücksichtigen wäre , und ob das die SWM von mir irgendwie zurückfordern kann. Über das Haus ( 50:50 ) in das der Wert der verkauften ETW eingeflossen ist, habe ich ja schon rd. 40T€ Zugewinnausgleich zu leisten.
      Dann nochmals die Hälfte der getilgten Restschuld der ETW von mir zu fordern, halte ich für rechtswidrig.

      lg meercatcarlos
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