Hallo und Guten Abend ,
ich habe folgendes Problem. Bin seit Anfang 2014 geschieden, zur Zeit laufen die Verhandlungen über die Anwälte mit der Ex
über den Zugewinnausgleich. Nun schaltet sich die Ex Schwiegermutter ein und fordert von mir anteilige Rückzahlung eines "Darlehens" mit dem ein an die Ex übertragene ETW noch belastet war. Hier mal kurz der zeitliche Ablauf :
2000 Heirat (kein Ehevertrag )
2003 Schenkung einer ETW an die Tochter, Wert 174 T€ ( belastet noch mit 50 T€ über die Schwiegereltern )
2004 Kauf eines Hauses durch mich und meine Ex ( Grundbuch 50:50) für 240 T€, gemeinsames Darlehen über 90 T€ und
170 T€.
2006 Ablösung des letzten Darlehens durch Verkauf der ETW für 177 T€ durch die EX
2007 Tilgung der Schwiegereltern des bestehenden Altdarlehens in einer Summe , 50 T€
2012 Ex will die Trennung , Auszug meinerseits, Kinder und Frau bleiben im Haus
2013 Einreichung Scheidung durch EX ( lebt bereits mit neuem Partner im Haus )
2014 Scheidung, danch Zugewinnberechnung über meinen Anwältin an die Gegenseite, Ex : Fehlanzeige bis jetzt
Die Zugewinnberechnung meiner Anwältin ergab eine Anspruch der Ex in Höhe von rd.42 T€ gegen mich, Sie möchte das Haus behalten und mich auszahlen, Wert abzgl. Restschulden rd. 218 T€, Die ETW wurde bereits mit dem vollen Wert, 177 T€ als ehebedingte Zuwendung in ihrem AV berücksichtigt. Habe ihr ein Angebot über 67 T€ gemacht ( Hauswert - Schulden ./. 2 = 109 T€ - 42 T€ Zugewinn = 67 T€.
Sie will aber nur max 40 T€ zahlen. Nun tritt die EX Schwiegermutter auf den Plan und fordert zusätzlich Anrechnung ihrer Darlehnstilgung . Zur Info : Habe nie ein Cent persönlich von der SWM bekommen, es gibt auch keinen Darlehnsvertrag zwischen uns. Von den Schwiegereltern wurden uns in der Ehezeit zusätzlich insgesamt rd. 20 T€ zur Sanierung und Umbau des Hauses geschenkt, für das ich in Eigenleistung diverse Modernisierungen vorgenommen habe. Meine Frage ist jetzt:
Hat die SWM überhaupt einen Anspruch gegen mich ? Meine Anwältin ist der Meinung, nein, Alles ist über die Tochter ( Ex ) bereits im Zugewinn berücksichtigt worden.
Über eine Anwort würde ich mich freuen !
Einen schönen Abend wünscht
meercatcarlos
ich habe folgendes Problem. Bin seit Anfang 2014 geschieden, zur Zeit laufen die Verhandlungen über die Anwälte mit der Ex
über den Zugewinnausgleich. Nun schaltet sich die Ex Schwiegermutter ein und fordert von mir anteilige Rückzahlung eines "Darlehens" mit dem ein an die Ex übertragene ETW noch belastet war. Hier mal kurz der zeitliche Ablauf :
2000 Heirat (kein Ehevertrag )
2003 Schenkung einer ETW an die Tochter, Wert 174 T€ ( belastet noch mit 50 T€ über die Schwiegereltern )
2004 Kauf eines Hauses durch mich und meine Ex ( Grundbuch 50:50) für 240 T€, gemeinsames Darlehen über 90 T€ und
170 T€.
2006 Ablösung des letzten Darlehens durch Verkauf der ETW für 177 T€ durch die EX
2007 Tilgung der Schwiegereltern des bestehenden Altdarlehens in einer Summe , 50 T€
2012 Ex will die Trennung , Auszug meinerseits, Kinder und Frau bleiben im Haus
2013 Einreichung Scheidung durch EX ( lebt bereits mit neuem Partner im Haus )
2014 Scheidung, danch Zugewinnberechnung über meinen Anwältin an die Gegenseite, Ex : Fehlanzeige bis jetzt
Die Zugewinnberechnung meiner Anwältin ergab eine Anspruch der Ex in Höhe von rd.42 T€ gegen mich, Sie möchte das Haus behalten und mich auszahlen, Wert abzgl. Restschulden rd. 218 T€, Die ETW wurde bereits mit dem vollen Wert, 177 T€ als ehebedingte Zuwendung in ihrem AV berücksichtigt. Habe ihr ein Angebot über 67 T€ gemacht ( Hauswert - Schulden ./. 2 = 109 T€ - 42 T€ Zugewinn = 67 T€.
Sie will aber nur max 40 T€ zahlen. Nun tritt die EX Schwiegermutter auf den Plan und fordert zusätzlich Anrechnung ihrer Darlehnstilgung . Zur Info : Habe nie ein Cent persönlich von der SWM bekommen, es gibt auch keinen Darlehnsvertrag zwischen uns. Von den Schwiegereltern wurden uns in der Ehezeit zusätzlich insgesamt rd. 20 T€ zur Sanierung und Umbau des Hauses geschenkt, für das ich in Eigenleistung diverse Modernisierungen vorgenommen habe. Meine Frage ist jetzt:
Hat die SWM überhaupt einen Anspruch gegen mich ? Meine Anwältin ist der Meinung, nein, Alles ist über die Tochter ( Ex ) bereits im Zugewinn berücksichtigt worden.
Über eine Anwort würde ich mich freuen !
Einen schönen Abend wünscht
meercatcarlos