hallo,
Ich habe lange überlegt, ob ich noch mal auf dieses Thema antworten soll.
was das Thema Hobbits angeht, die haben sich die Kids immer selbst gesucht und auch immer mindestens ein Jahr, eher aber 4-8 Jahre gehabt.
aber eine 4jährige oder eine 8jährige ist nicht immer in der Lage das argumentativ gegenüber jemandem durchzusetzen, der das nicht will.
wohlgemerkt, in meinem Fall reden wir nicht über einen anderen Elternteil, der am existenzminimum lebt und auch damals nicht gelebt hat, sondern von jemandem für den es wichtig war, sich zweimal im Jahr beim herrenausstatter einkleiden zu lassen.
ja, aber grundsätzlich ist es richtig, dass der Elternteil, der nicht überwiegend betreut, das Gefühl hat, der Unterhalt kommt beim Kind an.
Aber all das wäre kein Problem, wenn man von Geburt an gleichberechtigt betreut.
Ich weiß, jetzt kommen wieder Argumente, dass die Frauen meist weniger verdienen etc. Aber in der Elterninitiative darf man ja inzwischen auch arbeiten, so dass man sich die Betreuung teilen kann und beide Elternteile auch arbeiten können.
Diese Regelungen sowie die Betreuung ab 1 Jahr kommt für mich und die Kids zu spät.
Aber das ist eine Möglichkeit, die ich den erwachsenen Kids aufzeige, wenn das Gespräch auf. Nachwuchs kommt. Aber ich sehe auch, dass viele immer noch das traditionelle Familienbild leben und sich wundern, wenn der hautbetreuungselternteil nach der Trennung nicht bereit ist, betreuungsanteile abzugeben.
In meinen Augen dürfte es für jedes Elternteil nur so viel Erziehungszeit und Elterngeld geben, wie der andere Elternteil auch beantragt hat. Wenn der Mann, als Beispiel, nur die 2 elternmonate beantragt, bekommt die Frau auch nur 2 Monate bewilligt. Dann würde es die gleichberechtigte Elternschaft ab Geburt und bei einer evtl. Trennung zwangsläufig das Wechselmedien geben.
solange, das nicht so ist, wird es immer wieder betreuungselternteile geben, die den kindesunterhalt nicht ausschließlich für das Kind verwenden. Es wird auch weiterhin Elternteile geben, die sich der Unterhaltspflicht entziehen. Und Elternteile, die .... (List selbst vervollständigen).
deswegen ab Geburt gleichberechtigte Betreuung und dann ist das alles einfacher zu handeln.
ich sehe einige Paare, wo das gut funktioniert und ich sehe Paare, wo der Mann nur die 2 elternmonate nimmt und sich ansonsten auch nicht viel in die Betreuung einbringt. Oder wie der Mann meiner Nichte, mit dem älteren Kind nicht wirklich klar kommt, weil dies ihm nicht taff und autark genug ist.
Sophie
Ich habe lange überlegt, ob ich noch mal auf dieses Thema antworten soll.
was das Thema Hobbits angeht, die haben sich die Kids immer selbst gesucht und auch immer mindestens ein Jahr, eher aber 4-8 Jahre gehabt.
aber eine 4jährige oder eine 8jährige ist nicht immer in der Lage das argumentativ gegenüber jemandem durchzusetzen, der das nicht will.
wohlgemerkt, in meinem Fall reden wir nicht über einen anderen Elternteil, der am existenzminimum lebt und auch damals nicht gelebt hat, sondern von jemandem für den es wichtig war, sich zweimal im Jahr beim herrenausstatter einkleiden zu lassen.
ja, aber grundsätzlich ist es richtig, dass der Elternteil, der nicht überwiegend betreut, das Gefühl hat, der Unterhalt kommt beim Kind an.
Aber all das wäre kein Problem, wenn man von Geburt an gleichberechtigt betreut.
Ich weiß, jetzt kommen wieder Argumente, dass die Frauen meist weniger verdienen etc. Aber in der Elterninitiative darf man ja inzwischen auch arbeiten, so dass man sich die Betreuung teilen kann und beide Elternteile auch arbeiten können.
Diese Regelungen sowie die Betreuung ab 1 Jahr kommt für mich und die Kids zu spät.
Aber das ist eine Möglichkeit, die ich den erwachsenen Kids aufzeige, wenn das Gespräch auf. Nachwuchs kommt. Aber ich sehe auch, dass viele immer noch das traditionelle Familienbild leben und sich wundern, wenn der hautbetreuungselternteil nach der Trennung nicht bereit ist, betreuungsanteile abzugeben.
In meinen Augen dürfte es für jedes Elternteil nur so viel Erziehungszeit und Elterngeld geben, wie der andere Elternteil auch beantragt hat. Wenn der Mann, als Beispiel, nur die 2 elternmonate beantragt, bekommt die Frau auch nur 2 Monate bewilligt. Dann würde es die gleichberechtigte Elternschaft ab Geburt und bei einer evtl. Trennung zwangsläufig das Wechselmedien geben.
solange, das nicht so ist, wird es immer wieder betreuungselternteile geben, die den kindesunterhalt nicht ausschließlich für das Kind verwenden. Es wird auch weiterhin Elternteile geben, die sich der Unterhaltspflicht entziehen. Und Elternteile, die .... (List selbst vervollständigen).
deswegen ab Geburt gleichberechtigte Betreuung und dann ist das alles einfacher zu handeln.
ich sehe einige Paare, wo das gut funktioniert und ich sehe Paare, wo der Mann nur die 2 elternmonate nimmt und sich ansonsten auch nicht viel in die Betreuung einbringt. Oder wie der Mann meiner Nichte, mit dem älteren Kind nicht wirklich klar kommt, weil dies ihm nicht taff und autark genug ist.
Sophie
Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!