Wird Kindesunterhalt missbraucht?

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    • hallo,
      Ich habe lange überlegt, ob ich noch mal auf dieses Thema antworten soll.

      was das Thema Hobbits angeht, die haben sich die Kids immer selbst gesucht und auch immer mindestens ein Jahr, eher aber 4-8 Jahre gehabt.

      aber eine 4jährige oder eine 8jährige ist nicht immer in der Lage das argumentativ gegenüber jemandem durchzusetzen, der das nicht will.

      wohlgemerkt, in meinem Fall reden wir nicht über einen anderen Elternteil, der am existenzminimum lebt und auch damals nicht gelebt hat, sondern von jemandem für den es wichtig war, sich zweimal im Jahr beim herrenausstatter einkleiden zu lassen.


      ja, aber grundsätzlich ist es richtig, dass der Elternteil, der nicht überwiegend betreut, das Gefühl hat, der Unterhalt kommt beim Kind an.
      Aber all das wäre kein Problem, wenn man von Geburt an gleichberechtigt betreut.
      Ich weiß, jetzt kommen wieder Argumente, dass die Frauen meist weniger verdienen etc. Aber in der Elterninitiative darf man ja inzwischen auch arbeiten, so dass man sich die Betreuung teilen kann und beide Elternteile auch arbeiten können.
      Diese Regelungen sowie die Betreuung ab 1 Jahr kommt für mich und die Kids zu spät.
      Aber das ist eine Möglichkeit, die ich den erwachsenen Kids aufzeige, wenn das Gespräch auf. Nachwuchs kommt. Aber ich sehe auch, dass viele immer noch das traditionelle Familienbild leben und sich wundern, wenn der hautbetreuungselternteil nach der Trennung nicht bereit ist, betreuungsanteile abzugeben.

      In meinen Augen dürfte es für jedes Elternteil nur so viel Erziehungszeit und Elterngeld geben, wie der andere Elternteil auch beantragt hat. Wenn der Mann, als Beispiel, nur die 2 elternmonate beantragt, bekommt die Frau auch nur 2 Monate bewilligt. Dann würde es die gleichberechtigte Elternschaft ab Geburt und bei einer evtl. Trennung zwangsläufig das Wechselmedien geben.

      solange, das nicht so ist, wird es immer wieder betreuungselternteile geben, die den kindesunterhalt nicht ausschließlich für das Kind verwenden. Es wird auch weiterhin Elternteile geben, die sich der Unterhaltspflicht entziehen. Und Elternteile, die .... (List selbst vervollständigen).

      deswegen ab Geburt gleichberechtigte Betreuung und dann ist das alles einfacher zu handeln.

      ich sehe einige Paare, wo das gut funktioniert und ich sehe Paare, wo der Mann nur die 2 elternmonate nimmt und sich ansonsten auch nicht viel in die Betreuung einbringt. Oder wie der Mann meiner Nichte, mit dem älteren Kind nicht wirklich klar kommt, weil dies ihm nicht taff und autark genug ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      AnnaSophie schrieb:

      hallo,
      Ich habe lange überlegt, ob ich noch mal auf dieses Thema antworten soll.
      ich freu mich, dass Du es noch mal gemacht hast.
      Reden wir noch über das gleiche (Kindesunterhalt generell, eine vielleicht gerechtere Ermittlung und eine gerecht erscheinende Verwendung)?
      Oder brechen wir das gerade auf einen (kleinen) Bestandteil des Kindesunterhalts runter?
      Die Düssledorfer Tabelle ist ja an der Ermittlung des sozialhilferechtlichen Bedarfs (§ 28 SGB XII /Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020) orientiert - also nur des Barbedarfes - bis auf die Ausnahme des Wohnanteils.
      Wenn wir jetzt also über die Hobbyies (als einen der vielen Punkte, über die sich Eltern - getrennte wie zusammenlebende - streiten können) reden, dann muss noch in den Blick genommen werden, dass ein kleiner Satz für Hobbies in der DD-Tabelle enthalten ist. Die Höhe müsste sich jeder nach Dreisatz selbst ermitteln (Nr. 9 der EVS-Abteilung und Einzelposten für einen erwachsenen Sozialhilfeberechtigten).
      Schon jetzt ist es so, dass die Kosten für Hobbies, welche der betreuede Elternteil außerhalb des Unterhaltes haben möchte, nur über Mehrbedarf gefordert werden können. Und für Mehrbedarf gibt es Regeln: Notwendigkeit oder dass beide Eltern das (ggf. schon während des Zusammenlebens) einvernehmlich so entschieden haben oder das Kind eine besondere/außergewöhnliche Begabung aufweist.

      AnnaSophie schrieb:

      was das Thema Hobbits angeht, die haben sich die Kids immer selbst gesucht und auch immer mindestens ein Jahr, eher aber 4-8 Jahre gehabt.
      Cool, nicht jedes Kind hat derartiges Durchhaltevermögen.

      AnnaSophie schrieb:

      aber eine 4jährige oder eine 8jährige ist nicht immer in der Lage das argumentativ gegenüber jemandem durchzusetzen, der das nicht will.
      Das mag sein, aber den anderen Elternteil durch Schaffung vollendeter Tatsachen zu überrumpeln ist auch keine argumentative Durchsetzung.

      AnnaSophie schrieb:

      wohlgemerkt, in meinem Fall reden wir nicht über einen anderen Elternteil, der am existenzminimum lebt und auch damals nicht gelebt hat, sondern von jemandem für den es wichtig war, sich zweimal im Jahr beim herrenausstatter einkleiden zu lassen.
      Mh, das wäre auch nicht meins. Dennoch wäre mir vollkommen egal, wie der andere seine selbst verdiente Kohle verbraucht/raushaut/hortet oder sonstiges damit anstellt.
      Nur weil ich es nicht gut finde, dass (nein, tut er nicht, ist nur ein Beispiel) der Ex viel Geld für Modellflugzeugbau raushaut, kann ich doch nicht sagen: unser Kind will regelmäßig tauchen gehen und das gibt es hier nicht in der Nähe, also lass Dir was einfallen und lass zusätzlich jeden Monat als Anteil dafür 100 Euro rüberwachsen....
      An einem (teuren) Hobby hängt im Regelfall nicht das kindliche Wohl. Man kann diese Dinge bestimmt auch noch später machen (außer vielleicht im Knabenchor singen nach dem Stimmbruch...)
      Und die Kinder lernen auch, dass ein Elternteil etwas nicht möchte...wenn sie älter werden, wissen sie ganz genau, was sie bei wem bekommen/dürfen...
      Ich sponsere heute noch ab und an das eine oder andere Sportteil des volljährigen Kindes...

      Versteh mich bitte nicht falsch, Sophie - wenn wir hier darüber diskutieren, wie man eine gerechte und transparente Ermittlung/Verteilung des Kindesunterhalts erreichen kann, sollte das ja nicht an dem Punkt - die Eltern wollen ungleiche Dinge - scheitern. Das wollen sie auch jetzt schon und es beschäftigt die Gerichte auch jetzt schon....

      AnnaSophie schrieb:

      ja, aber grundsätzlich ist es richtig, dass der Elternteil, der nicht überwiegend betreut, das Gefühl hat, der Unterhalt kommt beim Kind an.
      Aber all das wäre kein Problem, wenn man von Geburt an gleichberechtigt betreut.
      Ich weiß, jetzt kommen wieder Argumente, dass die Frauen meist weniger verdienen etc. Aber in der Elterninitiative darf man ja inzwischen auch arbeiten, so dass man sich die Betreuung teilen kann und beide Elternteile auch arbeiten können.
      Diese Regelungen sowie die Betreuung ab 1 Jahr kommt für mich und die Kids zu spät.
      Aber das ist eine Möglichkeit, die ich den erwachsenen Kids aufzeige, wenn das Gespräch auf. Nachwuchs kommt. Aber ich sehe auch, dass viele immer noch das traditionelle Familienbild leben und sich wundern, wenn der hautbetreuungselternteil nach der Trennung nicht bereit ist, betreuungsanteile abzugeben.
      Mh.
      Ich mach das nicht am Geld fest. Eher an der fehlenden Möglichkeit der Männer zu stillen - und nein, die Flasche ist für mich kein adäquater Ersatz.
      Ich könnte jetzt stundenlange Ausführungen zur Belastung von stillenden und Vollzeit arbeitenden, den Nachtschlaf vermissenden Müttern machen - und der nichtpraktikablen Lösung, 2 mal die Arbeit für das Stillen unterbrechen zu können und und und ....
      Ich glaube auch, dass das traditionelle Rollenbild gelebt wird, weil ja doch ein Teil des Geldes wegfällt. Die Kosten aber nicht. Die fallen weiterhin in gleicher Höhe an.

      AnnaSophie schrieb:

      In meinen Augen dürfte es für jedes Elternteil nur so viel Erziehungszeit und Elterngeld geben, wie der andere Elternteil auch beantragt hat. Wenn der Mann, als Beispiel, nur die 2 elternmonate beantragt, bekommt die Frau auch nur 2 Monate bewilligt. Dann würde es die gleichberechtigte Elternschaft ab Geburt und bei einer evtl. Trennung zwangsläufig das Wechselmedien geben.
      In meinen Augen sollte es auch weiterhin den Eltern überlassen werden, wie sie dies nach der Geburt handhaben. Eine Gleichberechtigungs(möglichkeit) darf nicht zur Gleichmacherei verkommen.
      Ein Papa kann sicherlich das Kind genauso gut beruhigend durch den Gegend tragen. Stillen kann er dennoch nicht. Die Väter meiner Kinder haben sich immer - von Anfang an - hingebungsvoll um ihre Kinder gekümmert.
      Es soll aber auch Mütter geben, die eifersüchtig über ihre Kinder "wachen". Die es schwer oder gar nicht zulassen können, dass der Vater die enge Bindung zur Mutter "aufbricht".
      Wie willst Du das denn erfolgreich regeln können?

      AnnaSophie schrieb:

      deswegen ab Geburt gleichberechtigte Betreuung und dann ist das alles einfacher zu handeln.

      ich sehe einige Paare, wo das gut funktioniert und ich sehe Paare, wo der Mann nur die 2 elternmonate nimmt und sich ansonsten auch nicht viel in die Betreuung einbringt. Oder wie der Mann meiner Nichte, mit dem älteren Kind nicht wirklich klar kommt, weil dies ihm nicht taff und autark genug ist.
      Mh.
      Mein Mann hat auch nur 2 Elternmonate genommen....ich bestreite einfach mal, dass man an der Dauer der Elternzeit eine gleichberechtigte Betreuung festmachen kann.
      Und das andere, was Du über den Mann Deiner Nichte schreibst, kann auch einfach mit dem von der (Entwicklungs)Psychologie beschriebenem Fakt der "Passung" (zwischen Vater und Kind) zu tun haben.
      Wenn man mehrere Kinder hat, wird man vielleicht ja auch mit dem einen Kind am besten klar kommen, während man mit dem anderen immer die gleiche Art Auseinandersetzung hat. Das hat vermutlich eher mit unserer eigenen Prägung und unserem Charakter zu tun und weniger mit der Dauer der Elternmonate/gleichberechtigten Betreuung.

      Ich bin weiterhin der Meinung, dass - unabhängig von der Art der Betreuung der Kinder - eine Reform der Kinderunterhaltsberechnung und -verteilung dringend angezeigt ist.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja
      Ich finde auch das das Unterhaltsrecht sehr Reform bedürftig ist. Es wird oft vergessen das viele ( oder sogar sehr viele ) Väter und Mütter die Unterhalt zahlen, verdienst mäßig in der Stufe 1 der DDT Tabelle liegen und daher auch vielmals unter dem Selbstbehalt kommen. Allein wenn man da die Wohnkosten die eingeschlossen sind anschaut, reichen die nicht mal für ein 1 Zimmer Wohn WC und das auf beiden Seiten. Ich denke mal das daher auch viele Streitigkeiten kommen. Denn wenn der zahlende Elternteil so schon am Limit kratzt und dann noch wie AnnaSophie sagt Hobbys ( obwohl ich diese gut finde )für die Kinder dazu kommen sollen kann ich mir sehr gut vorstellen.
    • Hallo,

      Selbstbehalt/ Umgang

      Der Unterhalt ist so bemessen, dass das Kind am Wohlstand der Eltern teilhaben kann.(so wird es beschrieben).

      Ist ein Elternteil nahe oder "unter" seinem Selbstbehalt" klingt dies ziemlich absurd.

      Der Umgangs-Elternteil muss oft für Kosten Fahrten+Übernachtung aufkommen, um den Umgang

      wahrnehmen zu können. Dadurch fällt der Umgang sogar des öfteren aus.

      Das widerspricht dem Kindes-Wohl .


      Hat der betreuende Elternteil vielleicht einen neuen Partner, so scheint es dem Kind "zu Hause" ziemlich gut zu gehen, aber:

      Ist das Kind dann am Wochenende beim Umgangs-Elternteil, könnte es zum krassen Unterschied kommen.

      Der betreuende Elternteil kann sich vielleicht gerade noch eine "kleine hübsche" Wohnung leisten, extra

      Kinderzimmer ist oft nicht drin.

      Unternehmungen (wenn auch nur Schwimmbad) usw. könnten zu teuer sein.

      Das Kind wird somit auch nicht gerade zum Umgang motiviert. ( entspricht dies dem Kindeswohl) ?

      es gibt viel zu tun........

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,



      TanjaW9 schrieb:

      wo wird das beschrieben
      das ergibt sich m.E. schon aus den Einkommensstufen der DT.


      Netz schrieb:

      Bei der Bemessung des angemessenen Unterhalts entspreche es höchstrichterlich gebilligter Praxis, sich an Tabellensätzen wie z.B. der Düsseldorfer Tabelle zu orientieren, weil diese Richtsätze als Erfahrungswerte verstanden werden können, die den Lebensbedarf des Kindes – ausgerichtet an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes – auf der Grundlage durchschnittlicher Lebenshaltungskosten typisieren.



      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Tach edy,

      ich bin da anderer Meinung (klar, sonst würde ich ja nicht mehr antworten).
      Die Lebensstellung eines minderjährigen Kindes leitet sich zwar nach der Lebensstellung der Eltern ab (so der Kommentar von Viefhues zum 1610 BGB), aber: die Düssledorfer Tabelle bemisst sich in der Regel ausschließlich am Einkommen des (allein) Barunterhaltspflichtigen.
      Es wird zwar gesagt, dass das Kind an der gehobenen Lebensstellung des Betreuenden teilnimmt (über den Betreuungsunterhalt), dennoch nimmt das Kind meiner Meinung nach ausschließlich am "Wohlstand" des allein Barunterhaltspflichtigen teil - erst wenn eine Beteiligung des anderen Elternteils erreicht wird (entweder weil der während der Minderjährigkeit aufgrund eigener guter bis sehr guter Einkommensverhältnisse das müsste oder eben ab Volljährigkeit), nimmt das Kind durch höheren "Bedarf" auch am Wohlstand der Eltern teil.
      Und in der Regel bestimmt sich der Unterhalt nach den Einkommensverhältnissen, bzw. dem erziehlbaren Einkommen (inkl. Erträge aus Vermögen). Das Vermögen wird nur herangezogen, wenn man mit dem Einkommen nicht den Mindestbedarf der minderjährigen Kinder decken kann.


      Bisschen Lektüre zum Nachlesen:

      BGH Urteil vom 06.02.2002 - XII ZR 20/00 schrieb:

      Minderjährige Kinder ohne Einkünfte besitzen keine eigene unterhaltsrechtlich relevante Lebensstellung im Sinne des § 1610 Abs. 2 BGB. Sie leiten ihre Lebensstellung vielmehr von derjenigen ihrer unterhaltspflichtigen Eltern ab. Wird das Kind von einem Elternteil versorgt und betreut und leistet der andere Teil Barunterhalt, so bestimmt sich die Lebensstellung des Kindes grundsätzlich nach den Einkommens-und Vermögensverhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Da der für die Unterhaltsbemessung maßgebliche Lebensstandard im wesentlichen durch tatsächlich vorhandene Mittel geprägt ist, richtet sich auch die abgeleitete Lebensstellung des Kindes nach diesen Verhältnissen.

      Gruß Tanja
    • Hi!

      Wird der Kindesunterhalt vom betreuenden Elternteil "missbraucht" ?
      Ja, wird er. Zumindest bei mir der Fall. Meine Ex Partnerin ist auch nicht wirklich mit der Arbeit befreundet.
      "Das was ich gelernt habe möchte ich nicht mehr machen. Die zahlen zu schlecht"
      "Das was ich gemacht habe als wir uns kennengelernt haben auch nicht mehr, das ist mir zu stressig" -> Den Job hatte sie einen Monat gemacht als wir uns kennenlernten!

      Macht sich der betreuende Elternteil damit evtl. ein "schönes Leben" ? (
      gibt er das Geld für seine eigenen Kosten/ Wünsche aus ).
      Ja, nachweislich. Kauft man sich halt nen Laptop für ~1000€ und zahlt die Miete nicht.. Oder schicke neue Stiefel und allerhand. Auf H4 Niveu in der Regel "NICHT" möglich.


      Oder ist der Kindesunterhalt eher "knapp bemessen" ? sind die tätsächlichen Kosten sogar höher?
      Was heißt knapp bemessen? Das kommt wohl auf die Stufe an. Für nen Kind unter 3 + Kindergeld knapp 600€ ist sicherlich nicht wenig.


      Aber ich möchte eine Frage zurück geben.
      Ist der Selbstbehalt vollkommen weltfremd? In meiner alten Heimat hätte ich für die Wohnung die ich bewohne vielleicht ~500€ gezahlt. Hier zahle ich ~1000€. PLUS höhere Lebenshaltungskosten. Die 1180€ sind nen schlechter Witz.
      Aber stimmt, als Mann darf, nein muss, man dann eher in dem letzen Hinterhofloch ziehen, auch wenn es x Stunden von der Arbeit entfernt ist. Und wenn der Mann mal seinen Job verlieren sollte und gar in H4 abrutscht, muss er sich ÜBER Gebühr um einen neuen Job bekümmern, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt... Sowas von abartig...

      Und noch eine abschließende Frage:
      Sollten wirklich Männer ihr lebenlang zahlen, denen ein Kind untergeschoben wurde? Das "zum Kinder bekommen gehören immer zwei, mit verlaub, lasse ich hier nicht gelten". Dafür das Männern die Hammelbeine so lang gezogen werden und schützend die Hand über die Mütter gehalten wird, hat von staatlicher Seite nur einen einzigen Beweggrund. Nämlich finanzieller Natur.
      Wenn der Staat also möchte, dass weiter fleißig Kinder gezeugt werden um dem demographischen Wandel entgegenzuwirken, dann soll Papa Staat auch gerne für solche Fälle aufkommen.


      just my 2 cents :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JohnDoe ()

    • Hallo,

      JohnDoe schrieb:

      Wenn der Staat also möchte, dass weiter fleißig Kinder gezeugt werden um dem demographischen Wandel entgegenzuwirken, dann soll Papa Staat auch gerne für solche Fälle aufkommen.

      gegen den demographischen Wandeln bestehen mindestens 2 Möglichkeiten ;

      1. die Geburtenrate steigt

      2. man greift auf Kinder anderer Staaten zurück ( ich hoffe das ist nicht zu politisch?).

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • JohnDoe schrieb:

      Sollten wirklich Männer ihr lebenlang zahlen, denen ein Kind untergeschoben wurde? Das "zum Kinder bekommen gehören immer zwei, mit verlaub, lasse ich hier nicht gelten".
      Hallo JonDoe,

      netter Nick und netter Auftritt für einen "neuen" Forenteilnehmer.
      Vielleicht aber nur ein neuer Nick für einen alten? Wer weiß...

      Mir persönlich ist es recht egal, ob Du nicht gelten lässt, dass zum Kinder bekommen immer zwei gehören (was auch so nicht stimmt - das Kind bekommt immer noch nur eine - nämlich die, die es gebiert - aber wem erzähle ich das...) - zum Zeugen gehören zumindest zwei.
      Und der Mann hat es durch ganz einfach Methoden in der Hand, wenn er keine Nachkommen haben möchte. Wenn er aber zu geizig oder zu faul oder zu was weiß ich ist und sich lieber der Ausrede "untergeschoben" bedienen möchte - dann ist das eben so, es enthebt ihn aber nicht von seiner Pflicht.
      Und ja, auch ein (angeblich) 'untergeschobenes' Kind hat ein Anrecht darauf, dass sich seine Eltern um es kümmern.
      Das hat ja sogar der "Samenraub"-Mann eingesehen, der sich heute gern mit seiner erwachsenen und erfolgreichen Tochter schmücken mag...

      Nichts für Ungut.
      Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      JohnDoe schrieb:

      Sollten wirklich Männer ihr lebenlang zahlen, denen ein Kind untergeschoben wurde? Das "zum Kinder bekommen gehören immer zwei, mit verlaub, lasse ich hier nicht gelten".
      Hallo JonDoe,
      netter Nick und netter Auftritt für einen "neuen" Forenteilnehmer.
      Vielleicht aber nur ein neuer Nick für einen alten? Wer weiß...

      Mir persönlich ist es recht egal, ob Du nicht gelten lässt, dass zum Kinder bekommen immer zwei gehören (was auch so nicht stimmt - das Kind bekommt immer noch nur eine - nämlich die, die es gebiert - aber wem erzähle ich das...) - zum Zeugen gehören zumindest zwei.
      Und der Mann hat es durch ganz einfach Methoden in der Hand, wenn er keine Nachkommen haben möchte. Wenn er aber zu geizig oder zu faul oder zu was weiß ich ist und sich lieber der Ausrede "untergeschoben" bedienen möchte - dann ist das eben so, es enthebt ihn aber nicht von seiner Pflicht.
      Und ja, auch ein (angeblich) 'untergeschobenes' Kind hat ein Anrecht darauf, dass sich seine Eltern um es kümmern.
      Das hat ja sogar der "Samenraub"-Mann eingesehen, der sich heute gern mit seiner erwachsenen und erfolgreichen Tochter schmücken mag...

      Nichts für Ungut.
      Tanja

      Wie meinen? Neuer Alter? De facto war ich hier noch nie angemeldet. Keine Ahnung mit welchem Troll Du mich vergleichst. Und welchen Nick jemand wählt, obliegt in der Regel auch ihm. Vielleicht hätte ich PaulPanzer wählen sollen, wäre das genehm?

      Aber ja, die Mädels die absichtlich die Pille weglassen, da hat der Mann natürlich ebenfalls dafür zu Sorgen, dass sowas nicht passiert. Stimmt natürlich. Wie kann man nur so dämlich sein einer Frau zu vertrauen... Merkste was?


      Egal... Bei sowas bin ich raus..
    • Hallo John,

      vielleicht, vielleicht.
      So, wie Du über die Mutter Deines Kindes in anderen - zwei - Themen schreibst, kann es mit Deiner Meinung über die(se) Frau(en) ohnehin nicht so weit her sein. Von daher: so lange es Männer gibt, die Verhütung den Frauen überlassen, wird es Frauen geben, die sich ihren Kinderwunsch (oder ihre finanzielle Absicherung - wie Du es vielleicht siehst) auch über "unterschieben" erfüllen.

      Wenn Du kritische Worte nicht hören magst, dann versuch nicht das Thema in diese Richtung zu lenken

      Immer noch: nichts für Ungut
      Tanja
    • TanjaW9 schrieb:


      Von daher: so lange es Männer gibt, die Verhütung den Frauen überlassen, wird es Frauen geben, die sich ihren Kinderwunsch (oder ihre finanzielle Absicherung - wie Du es vielleicht siehst) auch über "unterschieben" erfüllen.
      Moin und
      hundertprozentige Zustimmung! Jeder Mann ist seines Glückes eigener Schmied und leistet seinen Anteil daran, dass Kinder in die Welt gesetzt werden. Wer das nicht will, muss selbst handeln und verlässt sich nicht auf Dritte, zumal jeder halbwegs gebildete Mann um die "Sicherheitslücken" der Pille wissen sollte.
    • Ganz einfache Antwort auf die Frage. Unterhalt wird bei Hartz 4 zum Teil als Einkommen der Mutter angerechnet.
      Es besteht keine Nachweis Pflicht über die Ausgaben. Dadurch besteht zumindest eine gewisse Gefahr das Unterhaltszahlungen Zweckentfremdet werden. Die Gefahr erhöht sich nochmals wenn der Unterhaltsempfänger auf Sozialleistungen angewiesen ist. Den mal ehrlich davon kann man in Deutschland nicht wirklich leben.
      Das ist kein General Verdacht von Unterhalts Empfängern und Sozialleistungsempfängern.
      Sondern zeigt nur das Schlupflöcher vorhanden sind. Die mit Sicherheit auch von einigen genutzt werden.
      Hier sollte man politisch auf jeden Fall nachbessern um keine falschen Anreize zu schaffen.
      Wer sich die ganze Sache mal genau betrachte wird feststellen das der deutsche Staat ne Menge Geld spart im Bereich Sozialleistungen. Mann nimmt Geld von den In der Öffentlichkeit Bösen Unterhaltspflichtigen der arbeitet und nachher unter Hartz 4 Niveau lebt und gibt es der Armen Alleinerziehenden Mutter die aufopferungsvoll zu Hause bleibt um die Kinder zu betreuen. Und spart Milliarden an Sozialleistungen und viele verdienen munter mit wie Anwälte Medien usw. Leider entspricht diese Darstellung nicht der Wirklichkeit in diesem Land. Sondern kaschiert nur das politische Versagen der letzten 20 Jahre. Sinkende Reallöhne, massiv steigende Mietpreise, wenig sozialer Wohnungsbau, Sozialabbau, fehlende und lange Zeit viel zu hohe Kosten für Betreuungsplätze für Kinder von Erwerbstätigen usw.
    • @Clausitus: naja, wenn man mit den 420 EUR warm nicht klar kommt, oder noch schlimmer fiktives Gehalt angerechnet bekommt, dann wird es eng. Und jetzt mal ehrlich: In welcher Nicht-Trennungsfamilie wird sowas wie eine erweiterte Erwerbsobliegenheit gelebt. Wirbt nicht sogar der Frauenministerium für gleichberechtigte Erziehung, d.h. beide Elternteile sollen auf 30 Stunden reduzieren? Und nach der Trennung dann natürlich wieder einer Vollzeit.
    • @Tical8228:
      In Deinem Ursprungsbeitrag sprachst Du von Unterhaltsforderungen, die das Jobcenter beitreibt - nicht das Jugendamt. Das Jobcenter darf jedoch nur beitreiben, wenn die Schranken des § 33 Abs. 2 Satz 3 berücksichtigt werden, wonach der Unterhaltspflichtige durch die Zahlungen nicht selbst SGB II-bedürftig werden darf ("Der Anspruch geht nur über, soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 bis 12 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt.").

      @Max Mustermann:
      Bei Unterhaltsforderungen des Jobcenters dürfen keine fiktiven Einkünfte herangezogen werden (s.o.).

      ---

      Grundsätzlich:
      Eine Unterhaltsberchnung, die nicht den o.g. Schranken des Jobcenters unterworfen ist, kann tatsächlich dazu führen, dass man weniger hat als ein H4-Empfänger - dann aber zumeist wegen Verstoßes gegen die Erwerbsobliegenheit und der Anrechnung fiktiver Einkünfte. Diese sind widerum nur möglich, wenn das Existenzminimum des Kindes (Mindestunterhalt) nicht sichergesetllt ist. Gäbe es den Staat als Ausfallbürgen nicht, würde kaum ein Unterhaltspflichtiger nicht alles in seiner Macht stehende unternehmen, um ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen.
    • Clausutis schrieb:

      Bei Unterhaltsforderungen des Jobcenters dürfen keine fiktiven Einkünfte herangezogen werden (s.o.).
      Das habe ich auch nicht behauptet, aber ich behaupte, dass es passieren kann, dass man durch Unterhaltsforderungen bei Kindesunterhalt selbst bedürftig wird. Bei mir im Ort liegt die angemessene Kaltmiete, die ein H4-Empfänger gezahlt bekommt, bei 490 EUR. Dazu erhält man noch die Heizkosten und den Regelsatz von 446 EUR. Damit ist man schon in der Nähe des Selbstbehalt. Wer also nur knapp mehr als den Selbstbehalt verdient, aber durch fiktives Einkommen zum Mindestunterhalt gezwungen wird, der kann direkt aufstockendes H4 beantragen, schon bei einem Kind.
      Es soll tatsächlich Menschen geben, die im Unterhaltsprozess gesagt haben, dass es ihnen egal ist, was der Richter da ausurteilt, weil die eh aufstocken müssen und einfach nur einen Beschluss brauchen. Die selben Menschen meinten auch, dass Richter nach solchen Aussagen plötzlich nicht mehr ganz so großzügig gegenüber dem bereuenden Elternteil sind.

      Es ist irgendwie schon traurig, dass man als Mann ggf. einen Großteil seines Erwerbslebens von H4 lebt, wenn man einen nicht so gut bezahlten Job hat, wenn die Frau sich lieber einen Neuen sucht. Die kann dann ggf. weiter im Wohlstand leben, wenn sie die Betreuung, für die sie von der Unterhaltspflicht entbunden wird, an die OGATA deligiert (die der Vater dann wieder anteilig bezahlen muss) und arbeiten geht. Interessant daran ist, dass eine Frau da ganz andere Möglichkeiten hat rauszukommen. Bei meiner Nachbarin sind nämlich die Kinder zum Vater abgewandert, als der Neue einzog. Und schwups war ein Baby da. Und siehe da: Unterhaltspflicht für die Dauer der Elternzeit ausgesetzt. In etwas über einem Jahr wird die Kleine 3, ich habe da schon eine Vermutung, wer dann wieder schwanger wird.

      Wen ich manchmal höre, dass es noch ein weiter Weg bis zur Gleichberechtigung ist, stimme ich meistens zu, frage mich aber auch, ob die andere Person das gleiche meint wie ich. Als ich gestern bspw. in der Mediation fragte, ob die Mediatorin denke, dass wir hier auch sitzen würden, wenn meine Ex der Vater wäre und ich die Mutter, erhielt ich eine überraschend ehrliche Antwort: "Nein, Mütter dürfen sich fast alles erlauben, von Vätern wird nahezu Perfektion erwartet, aber das ist die Realität, in der wir leben, also müssen Sie das akzeptieren." Ich kann dieser Logik nur leider nichts abgewinnen.