Hallo Susanne,
offenbar willst Du mich nicht verstehen. Darauf gehe ich nicht weiter ein, weil es zu nichts führt.
Aber weil es hier um Kinder geht, finde ich dass die Grafik nicht passt, sie hier nicht hinein gehört.
Die Berechnung der ALGII-Regelsätze ist eine komplizierte Angelegenheit, da kann man nicht einfach 1,54 EUR Bildung herausnehmen und es auf den geringeren Regelsatz der Kinder herunter rechnen.
Daneben sollte meines Erachtens mindestens noch aufgeführt werden, welche Kosten durch die Gemeinschaft (Bund, Land, Kommune - zzgli. zum Elternanteil) für Kita, Hort, Schule, außerschulische Angebote uä. Leistungen, die mittelbar zur Bildung der Kinder gehören, aufgebracht werden. Und dies unabhängig davon, ob die Eltern der Kinder staatli. Leistungen beziehen.
Gruß, fras12
offenbar willst Du mich nicht verstehen. Darauf gehe ich nicht weiter ein, weil es zu nichts führt.
Aber weil es hier um Kinder geht, finde ich dass die Grafik nicht passt, sie hier nicht hinein gehört.
Die Berechnung der ALGII-Regelsätze ist eine komplizierte Angelegenheit, da kann man nicht einfach 1,54 EUR Bildung herausnehmen und es auf den geringeren Regelsatz der Kinder herunter rechnen.
Daneben sollte meines Erachtens mindestens noch aufgeführt werden, welche Kosten durch die Gemeinschaft (Bund, Land, Kommune - zzgli. zum Elternanteil) für Kita, Hort, Schule, außerschulische Angebote uä. Leistungen, die mittelbar zur Bildung der Kinder gehören, aufgebracht werden. Und dies unabhängig davon, ob die Eltern der Kinder staatli. Leistungen beziehen.
Gruß, fras12