Wird Kindesunterhalt missbraucht?

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    • Hallo Adler,
      bin deiner Meinung. Missbrauch findet wohl nur in den seltensten Fällen statt.

      Die Ausweichdiskussion über Höhe und Angemessenheit des KU finde ich durchaus auch interessant. Allerdings eine interessante Diskussion zum falschen Thema. Wär ich edy, würd ich euch jetzt ne Sechs geben. 8)

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      die von mir angesetzt Wohnkosten des Kindes kannst Du dann aber so nicht berücksichtigen. Kein Kind, welches von ALG2 lebt, bekommt 250€ KdU, oder? Keinem Kind im ALG2-Bezug stehen 30 m2 zu. Ich war dabei von der Wohnsituation meiner 2. Familie ausgegangen. Und ganz ehrlich, mein 2. Kind, welches bei mir lebt, benötigt keine 332€ im Monat, oder wir kommen damit aus.

      Und für meine Situation, ja ich unterstelle meiner Ex Frau, dass sie den Unterhalt für sich missbraucht.

      Ich kann es mir nicht anders erklären. Warum musste ich dem Kind in den letzten Jahren 3 mal ein Fahrrad kaufen, damit es zur Schule fahren kann? Warum kaufe ich dem Kind ein Outfit für die Konfirmation und die Mutti meint er könne da auch in Jeans und Sweat-Shirt aufschlagen? Warum wird das Kind immer wieder von der Oma (meiner Mutter) eingekleidet?

      Auf der anderen Seite gibt´s aber ständig neue Nägel (werden Frauen eigentlich ohne Fingernägel geboren?). Das neuste Apfeltelefon ist auch immer im dabei, und xbox und wii stehen im Wohnzimmer.

      Ich bin echt nicht neidisch darauf, ich brauche das nicht. Habe dazu gar keine Zeit.

      Aber sag doch bitte mal ehrlich, für das Geld, welches ich für ´ne xbox ausgebe, bekomme ich auch ein Fahrrad, oder?

      LG chico
    • Hallo edy,

      du hast Recht, das Kindergeld wird beim ALG 2 voll angerechnet auf den Bedarf. Aber man bekommt es ja auch, ist also nur ein durchlaufender Posten. Es bleibt bei dem Regelsatz von 296 €, der tatsächlich zur Verfügung steht für die Lebenshaltungskosten ohne KdU.

      Chico hat in seiner Rechnung Unterhalt und Kindergeld addiert und dann die (individuellen) Kosten der Unterkunft abgezogen. Es verbleiben für den reinen Lebensunterhalt (nach chicos Rechnung 332 €.
      @ chico
      die von mir angesetzt Wohnkosten des Kindes kannst Du dann aber so nicht berücksichtigen. Kein Kind, welches von ALG2 lebt, bekommt 250€ KdU, oder? Keinem Kind im ALG2-Bezug stehen 30 m2 zu.

      Diese Rechnung mit den KdU hayt du doch selbst aufgemacht. Es spielt für meinen Vergleich aber absolut keine Rolle, wie hoch die KdU sind. Entstehen beim Hartz IV-Kind nur 100 oder gar 300 @€ KdU, so werden die doch vom JobCenter jeweils übernommen. Es verbleiben immer 296 € für den Lebensunterhalt. Bundesweit. Die KdU sind regional verschieden und natürlich stehen dem Kind keine 30 qm zu. Das schrieb ich aber schon weiter oben.
      Und ganz ehrlich, mein 2. Kind, welches bei mir lebt, benötigt keine 332€ im Monat, oder wir kommen damit aus.

      Das ist doch prima, ihr könnt gut wirtschaften. Wir reden aber nicht von Lebensmitteln allein, oder? Dafür sind im Regelsatz ca. 98 €/Monat (für einen 14jährigen) eingeplant. Die restlichen 230 € (in deinem Fall) müssen reichen für die Winterjacke, den Eintritt ins Freibad oder Kino, Beiträge zum Sportverein, den Urlaub, Schulmaterialien, Monatskarte ÖPNV, Einrichtung Kinderzimmer, anteiliger Stromverbrauch, Kindergeburtstage... Handy und PC hab ich jetzt ganz bewusst nicht erwähnt, das fällt wohl schon unter Luxus.

      Der Unterschied zwischen euch und Hartzern ist wohl der, das ihr - wenn ihr sparsam seid - damit auskommen könnt. Andere müssen.

      Ich kann das auch, musste es auch schon können. Die Frage lautet aber doch, ob da Überschüsse sind, die man mutwillig verprassen kann. Das kann ich mir nicht vorstellen.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,

      meiner Meinung nach, muss es ja nicht unbedingt um "Verprassen" gehen.
      In unserem Fall bekommt die Ex 1180,- KU für 3 Kinder und das KG. Sind rund 1730,- . Doch dieses Geld kommt eben nicht den Kindern voll zu Gute! Sie bekommen KEIN Taschengeld, zahlt mein LG zusätzlich. Klamotten muss der Große zu großen Teilen selber bezahlen, und er zieht eben keine Klamotten mehr von Aldi an. Gerade aktuelles Beispiel: für eine Winterjacke bekommt er von EX 30,-!!!! Für 1 Paar Schuhe 40,-. Bei Größe 47!!! Den Rest muss er selber aufbringen. Er hat einen Job, was ich auch gut finde! Aber ein gewisser Teil soll auchsteht eben auch für Klamotten zur Verfügung! Er mäht jetzt zusätzlich bei uns den Rasen um sich was zu verdienen. Urlaub, Mannachaftsfahrten o.ä. Wird von uns bezahlt, weil Ex klar sagt, entweder zahlt Dein Vater, oder Du fährst nicht!
      Die anderen beiden Laufen in viel zu kleinen, kurzen Sachen rum, es gibt 1 Paar Schuhe. Bei einem 10 jährigen können die schon mal nass werden, was dann? Anziehen! Es heißt dann: Papa zahlt zu wenig, er ist schuld, wenn Du Dich erkältest! Im Sommer Sandalen? Nur weil wir die kaufen!!

      Was sie mit dem Geld macht? Nein, nicht verprassen! Aber es so einzusetzen, dass sie selber für ihren Lebensunterhalt nicht Arbeiten gehen muss, was sie eben auch nicht tut.
      Im Gegenteil, sie klagt gerade auf 1800,- Betreuungs- und Altersvorsorgeunterhalt. Bei einem Netto von 3700,- im Monat und Kindern, die 10, 15 und 17 Jahre alt sind!!!!

      Ich bekomme von meinem Ex 900,- KU für meine beiden Jungs 6 und 9. ich komme mit dem Geld gut über die Runden, bin aber sehr froh, dass ihr Vater ohne Murren! Urlaub, Klassenfahrten, Kommunion, Zahnspange hälftig mit übernimmt. Unser Umgang ist daher sehr entspannt, wovon natürlich die Jungs profitieren. Es gibt das, was es auch gegeben hätte, wenn wir noch zusammen wären! Wir haben Glück, dass wir uns das leisten können, es aber auch beide für unsere Kinder leisten wollen!

      @ Susanne
      Und Existenzangst, die kenne ich auch! Aber unabhängig vom KU, als vielmehr von meinem Job!


      Viele Grüße Diabolo
    • Hallo zusammen,

      ueber dieses Thema hatte ich vor 1 1/2 Jahren auch einen heftigen Disput mit meiner Ex-Frau, der aber nicht abschliessend geloest werden konnte.
      Es gab eine schriftliche Vereinbarung ueber den zu zahlenden Unterhalt ab Volljaehrigkeit (privilegiert zu diesem Zeitpunkt) zwischen uns.
      Es wurde sich auf Betraege in Hoehe von 133 Euro fuer sie und 450 Euro fuer mich geeinigt.
      Nun verhielt es sich aber so, dass weder diese 133 Euro noch das KG gezahlt bzw. durchgestellt wurden. Nein, es wurde von unserer Tochter noch ein Betrag von 150 Euro abverlangt. Machte in Summe dann mal eben 467 Euro, die "fuer das Kind" zu verwenden waren.
      Auf Nachfrage wurde mir von meiner Tochter mitgeteilt, dass sie
      - Handygebuehren selbst bezahlt
      - Aufwendungen fuer die Schule selbst bezahlt
      - Schulessen selbst bezahlt
      - Kleidung selbst bezahlt
      - Betankung des Fahrzeuges, das sie sich mit ihrer Schwester teilte, selbst bezahlt (gehoert sich auch so)
      - Klavierunterricht nicht hatte
      - sich der Zahnspange schon vor laengerer Zeit entledigt hatte
      - Nachhilfeunterricht nicht hatte
      - Urlaube sich selbst zusammen spart

      Sicherlich blieben da noch Posten wie anteilige Miete (ich kenne den Betrag, da unveraendert), Nebenkosten und Versicherung im Raum. Keine Frage. Bedauerlicherweise wurde meine, sicherlich recht scharf formulierte Anfrage, weshalb sich das so verhaelt, nicht beantwortet. Die 467 Euro wollten oder konnten nicht plausibel nachgewiesen werden (okay, muss sie ja auch nicht ... aber rechnen kann ich schon). Das Schreiben hatte ich mit unserer Tochter im Vorfeld abgestimmt, sie war also im Bilde und sah die Geschichte ebenfalls so.
      Nun denn, ich habe meiner Tochter gesagt, dass sie bitte dieses "Business" mit ihrer Mutter doch mal besprechen sollte. Hat sie aber nicht gemacht, um zusaetzlichen Stress zu vermeiden.

      Ob der Unterhalt missbraucht wurde?
      Es lag ein Anfangsverdacht vor.
      Wobei das bei einem Familieneinkommen von knapp 6.000 Euro netto (auf Seiten meiner Ex-Frau) schon sehr beschaemend waere.
      Und die Aussage, dass 300 Euro fuer eine Zwanzigjaehrige, die "nur" zur Schule geht und nicht jobbt - klar, sie stand ja auch nur kurz vor'm Abitur - doch wohl mehr als ausreichend waeren, auch vom Feinsten war. Wahrscheinlich haette sie dann die zusaetzlichen 100 Euro, die monatlich beisteuerte, dann auch noch abgeben duerfen...

      Die Nummer ist nunmehr ausgestanden, Tochter studiert auswaerts, bekommt von mir ausreichend Unterhalt - und ich hoffe, dass sich die Mutter ebenfalls daran beteiligt oder zumindest das Kindergeld durchstellt. Aber auch das ist zwischen unserer Tochter und der Mutter zu klaeren.

      Einen Beigeschmack hatte die Sache schon.

      Gruss

      Mark2
    • Hallo,

      da haben wir doch bei chico und Diabolo ein Muster, wie Missbrauch möglich ist: Die erforderlichen Ausgaben werden einfach nicht gemacht, weil man sich darauf verlässt, dass andere sie machen, also dass z.B. die Oma die Winterjacke kauft oder der Unterhaltszahler das Fahrrad oder das Taschengeld auch noch mit übernimmt.

      Dazu muss man/frau aber schon ganz schön kaltschnäuzig sein, so mit seinen Kindern umzugehen. Das finde ich daran noch das größere Unrecht, den Kindern so zu zeigen wie hilflos und erpressbar sie sind. Da ist es die Aufgabe der Umgangselternteile, ihnen die Wertschätzung zu geben, die sie vom betreuenden Elternteil nicht bekommen.

      Gruß Adler
    • Hallo zusammen,

      ein Stück weit gebe ich Susanne Recht, dass wir letztlich "am Thema vorbei" diskutieren, wenn wir darüber sprechen, ob die Sätze der DDT ausreichend sind oder nicht. Aber eben nur ein Stück weit, denn

      a) kann Missbrauch nur dann stattfinden, wenn die Sätze der DDT hoch genug sind, also so bemessen, dass sich der betreuende Elternteil davon etwas für sich "abzweigen" kann, und

      b) bin ich mir sicher, dass hinter diesen Vorwürfen in vielen Fällen nicht immer "harte Fakten" stecken, sondern der pure Frust, v.a. wenn dem Unterhaltspflichtigen nur der Selbstbehalt bleibt, von dem er nicht nur sich selbst, sondern auch noch den Umgang mit seinen Kindern finanzieren soll. Auch er muss ja Wohnraum, Lebensmittel, Freizeit, Geschenke etc. finanzieren - zusätzlich zum Unterhalt.

      Gerade, wenn der betreuende Elternteil wieder liiert ist und mit jemandem zusammenlebt und/oder berufstätig ist, ist der Lebensstandard unterm Strich dann dort oft höher als der eigene, sodass leicht das Gefühl aufkommen kann, der "A..." zu sein, der das Ganze auch noch finanzieren darf....

      Ob eine Winterjacke wirklich 200 € (oder auch "nur" die Hälfte) kosten muss, um etwas zu "taugen", wage ich zu bezweifeln. Das ist eine Kategorie Kosten, die ich bestenfalls für mich angemessen finde, da ich die Jacke viele Jahre tragen kann. Unsere Kinder frieren nicht in ihren günstigen Jacken, und sie schwitzen auch nicht. Qualität muss nicht teuer sein, und nicht jeder, der aufs Geld achtet, ist "geizig", nur, weil die Kinder die Haushaltslage genauso selbstverständlich mittragen müssen wie die Eltern auch.

      Wir als Zweitfamilie müssen übrigens "gut wirtschaften", das ist kein "Luxus", den wir uns gönnen, um das Bankkonto anwachsen zu lassen.
      Auch sind in unserem Haushaltsbuch alle Kosten enthalten, also auch Kleidung, Freizeit, Möbel (die nur sehr selten anfallen!) etc.

      Den Lebensstandard nach einer Trennung für die Kinder aufrechterhalten zu wollen, ist löblich und verständlich, aber in den meisten Fällen wohl unrealistisch:

      Nehmen wir einen Durchschnitts-Mann, der 2500 € brutto verdient und zwei Kinder hat. Das macht dann netto ca. 1880 € bei Steuerklasse III. Hinzu kommen zweimal 184 € Kindergeld. Die Frau arbeitet halbtags und verdient mit Steuerklasse V ca. 680 €. Dann hat die Familie ein Einkommen von 2928 €. Bei einer Miete von etwa 1000 € verbleiben 1928 € zum Leben, macht pro Person 482 €, also weniger als die geforderten DDT-Sätze, die, zusammen mit dem Kindergeld, schon jetzt fast alle darüber liegen.

      Nach der Trennung verdient der Mann mit Steuerklasse I rund 1660 € (also weniger als vorher), von denen nun drei Leute leben müssen, die Frau mit Klasse II rund 800 €. Nach Bereinigung des Einkommens muss er Unterhalt nach Stufe I zahlen, den er nicht voll erfüllen kann (Mangelfall), an Trennungsunterhalt ist nicht zu denken.
      Er darf nur 360 € Warmmiete haben, obwohl er beide Kinder regelmäßig bei sich hat. Alle Besuchskosten müssen ebenfalls vom SB finanziert werden. Dass der "alte" Lebensstandard damit nicht zu halten ist, liegt auf der Hand.
      Sie wird, wenn sie bei Teilzeit bleibt, mit Gehalt, Unterhalt und Kindergeld rund 1630 € zur Verfügung haben, also in etwa so viel wie der Mann vor Erbringung des Unterhalts.

      Warum sollten in dieser Situation alle den Gürtel enger schnallen, nur die Kinder nicht? In allen Familien steht und fällt der Lebensstandard der Kinder mit dem der Eltern. Das ist normal. Und solange sich Kinder geliebt fühlen und sie emotional gut aufgehoben sind, ist das meiner Meinung nach auch kein Problem.

      Zum Thema "Missbrauch" kann ich nur sagen, dass "meine" KM immer am Jammern und Klagen war, der KU reiche nicht, und jetzt kann sie sogar eine teure Privatschule finanzieren, ohne mehr Geld zu bekommen als vorher. Komisch finde ich das schon. Hat vorher vielleicht eine Art "Quersubventionierung" stattgefunden, die jetzt eben nicht mehr stattfinden kann, weil vom KU (+ Kindergeld) nicht nur "das Leben", sondern auch die Schule bezahlt werden muss? Dass sie es von "ihrem" Geld bezahlt, ist jedenfalls unwahrscheinlich, da sie Rentnerin ist und ihre Einkünfte unter dem SB liegen.

      Viele Grüße,
      HT
    • Hallo zusammen,
      mein Sohn (17) lebt bei der KM und ich hatte viele Jahre den Eindruck, dass sie den KU + Kindergeld einsetzt, um alles zu finanzieren, was unser Sohn braucht. Kosten für Klassenfahrten, Zahnspange etc. haben wir halbiert. Etwas teurere Klamotten (Winterjacke oder - Schuhe) habe ich zwischendurch mal so finanziert.

      Vor ca. 5 Jahren hat es angefangen, dass unser Sohn immer nur alte/abgetragene/etwas zu kleine Kleidung anhatte. Darauf angesprochen war es ihm peinlich, er wollte auch nicht, dass ich mit seiner Mutter darüber spreche. Er meinte, es wäre "wirklich alles ok". Gleichzeitig war er aber happy, wenn ich mit ihm neue Sachen kaufen ging. Eher beiläufig hat er irgendwann erzählt, dass der Vater von seinem kleinen Halbbruder keinen Unterhalt mehr zahlen würde und die Mama deshalb sauer sei. Tatsächlich habe ich das bei meiner Exfrau nicht thematisiert, weil sie sonst über meinen Sohn hergefallen wäre, weil er "gepetzt" hat. Satt dessen haben dann die Großeltern zweimal im Jahr Klamotten für ihn gekauft, das eine oder andere "Elektroteil" beikam er von mir.

      Geärgert habe ich mich dann vor einem Jahr, als meine Exfrau mit dem kleinen Halbbruder (und dessen arbeitslosen Vater, der immer mal wieder dort wohnt, obwohl eigentlich getrennt) für 2 Wochen in den Ferien flog, und unser Sohn zuhause bleiben musste. Er wurde explizit daheim gelassen, weil die andere Familie mal alleine etwas unternehmen wollte. Er war dann bei mir bzw. seinen Großeltern. Er hatte gehofft, dass sie ihm als "Ausgleich" bspw. in einem Feriencamp anmeldet oder vielleicht mal einen Kurztripp nur mit ihm macht. Das hat sie abgelehnt, weil sie ihn so schwierig findet und keine Lust hat, auch noch mit ihm wegzufahren bzw. Geld zu investieren, damit er alleine wegfahren kann.

      Bei unserer Trennung hätte ich die Hand ins Feuer gelegt, dass meine Exfrau für unseren Sohn "alles" macht. Dass ein neuer Mann und ein zweites Kind die Situation so verändern, habe ich mir nicht träumen lassen. Da ich selbst seit vielen Jahren wieder liiert bin und mit meiner Frau auch ein Kind habe, ist es mir mehr als fremd, wie man eines seiner Kinder so hinten an stellen kann. Mein großer Sohn ist bei allen Urlauben ganz selbstverständlich dabei - außer er selbst wollte nicht. Außerdem fahren wir einmal im Jahr nur wir zwei weg, bspw. ein paar Tage in der Jugendherberge.
      Viele Grüße
      Anton
    • Thema ist immer noch aktuell

      Hallo,

      Man hört schon mal: "meinem Kind würd' ich alles geben" aber wenn die/der EX auch davon profitiert?

      "In der Ehe waren teure Urlaube ok. Markenklamotten ok. Essen gehen ok. usw."

      Ja soll denn das Kind alleine Urlaub machen? Alleine ins Restaurant gehen? In den Freizeitpark?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      über die Antworten bin ich bis auf eine Ausnahme völlig entsetzt. Aber es ist einige Zeit vergangen und ich hoffe, dass bei einigen doch ein Bewußtwerdungsprozess eingeset hat.

      Ich bin Vater zweier Kinder die ich sehr liebe und für die ich mir alles abgerungen habe. Dem nicht genug kann ich von mir behaputen, dass ich für meine Familie, also auch meine Exfrau, und deren Verwandte sehr viel getan habe. Mehr, weit mehr als obligatorisch. Ein Rollenmodell habe ich erst in Trennungsforen kennengelernt - aber nie gelebt oder erfahren. Und trotz allem habe ich noch Vollzeit gearbeitet, nein mehr als das, Überstunden gemacht und mehr.

      So und jetzt bin ich geschieden. Das erste was ich als liebender Vater und emotionaler Bezugspunkt der Kinder zu hören bekomme ist, dass ich monatlich € 1300.- zu zahlen habe und meine Kinder nur 14 tägig am Wochenende sehen darf.

      WOW

      Und das von Personen, die mich nicht kennen und schon gar nicht meine Kinder oder Exfrau. Und wenn ich Umgang zu klären hätte solle ich doch zum Jugendamt.

      Klar, genau meine Vorstellung von Liberalität, Respekt und Vertrauen in MEINE Fähigkeiten mein Leben und sogar das von mir abhängigen Personene, meine Kinder, und Exfrau verantwortungsvoll zu führen.

      Meine Exfrau, die die Scheidung wollte, WOW, soviel Geld und dazu 2x das Kindergeld, ist mehr als ich durch eigen Arbeit verdiene. Ich wohne weiter in meiner eigenen Wohnung, die sie ohne mich nie gehabt hätte. Wenn ich arbeiten gehe, dann muss ich von meinem Geld noch Steuern zahlen. Also bleibe ich bei meinen € 400.- Job und habe mehr als ich je durch eigene Arbeit hätte erreichen können. Wer rechnet kommt auf ca. 2400.- netto. Cool man muss nur 2 Kinder machen. Nach dem Trennungsjahr reduziert sich das um ca. 600.-. Dennoch mehr als andere haben und sie nur 18 h arbeiten muss. Wenn sie etwas mehr arbeitet gleicht sie das wieder aus.

      Nun zum Topic:
      Ich werde ohne wenn einfach zu Unterhalt verpflichtet. Den muss ich verdienen, abgeben und nebenher mehr oer weniger gestresst mich um meine Kinder kümmern. Die Freiheit einfach zu sagen, ok du willst dich trennen, dann reduziere ich meine Arbeit um für meine Kinder da sein zu können wird mir böswillig ausgelegt und mir unterstellt, dass ich Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen möchte.

      ????

      Ich will doch für meine Kinder da sein wie ich es vor der Trennung auch war? Wieso bin ich schlecht?

      Während meine Exfrau mit 18 h pro Woche lässig ihr Leben führen kann in einer Sicherheit, dass ihr Lebensstandard immer gewährleistet bleibt und und zwanglos eine neue Zukunft aufbauen kann weill die KInder ja am Wochenende bei dem Vater sind.

      Der Missbrauch findet genau dann statt wenn einer mit dem Finger auf einen zeigt und ihm erklärt, dass er Unterhalt zu zahlen hat. Damit wird ein Druck ausgübt um einen anderen in eine Zwangslage zu bringen aus der er sich schlecht befreien kann.

      Vor allem nimmt man einem freien Menschen jegliches Achtung und erklärt ihm nur dann ein guter verantwortungsvoller Mensch zu sein wenn er Unterhalt zahlt. Nur dann ziegt er, dem öffentlichen Interesse, dass er für das Kindeswohl sorgt.

      Und alle, die bisher geschrieben haben fühlen sich in ihrer Unmündigkeit sehr wohl. Ich aber nicht. Ich weiß, dass ich ein guter Mensch bin, ein toller Papa und dass ich keine Bestätigung, keine Entmündigung und Bevormundung Dritter brauche um für mene Kinder in ihrem Interesse zu sorgen.

      Schlimm wie sehr euch diese Krake schon in ihrem Würgegriff hat.

      Was passiert wenn ihr unterhaltspflichtigen Väter eine Frau kennenlernt, eine Frau aus Indien, die ihr sehr liebt und eine gemeinsame Zukunft nur dann aussichtsreich scheint wenn ihr nach Indien zieht? Dort habt ihr aber keine Arbeit. Ihr geht trotzdem. Ihr kündigt eure arbeit und verlasst Deutschland. Was passiert? Bei euch laufen Unterhaltsschulden auf. Warum? Weil ihr eurer Pflicht im Interesse des Kindes nicht nachkommt.

      Was passiert wenn eine deutsche Frau das gleiche macht? Eine Frau mit einem Kind für das sie von dem entsorgten unehelichen Vater Unterhalt erhält. Diese Frau arbeitet Vollzeit und kündigt ihre Anstellung.

      WAAAS?

      Sie hat ein Kind, dass sie alleine versorgen muss? Sie zieht ins Ausland zu einem anderen Mann, der ist so blöd und kauft ein Haus, extra für sie und ihren Sohn. Sie findet im Ausland keine Anstellung und ...... lebt mit ihrem Kind im Ausland, dass ein anderer Mann aus Liebe zu ihr versorgt?

      Was bitte ist das?

      Sie bringt ihren Sohn zurück nach Deutschland zu seiner Oma, kehrt zurück nach Chile und wird schwanger. Schließlich kehrt sie alleine auch wieder zurück nach Deutschland und bringt hier ihr Kind zur Welt.

      Vor allem wisst ihr was? Als sie ins Ausland ging war dies in der Weltöffentlichkeit die romatischte Geschichte ever. Als sie zurück kam wollte ihr die Welt helfen wo es nur möglich war.

      Einem Menschen, der keinen Unterhalt zahlt sondern erhält und für ihre Eskapaden nutzt.

      Missbrauch fängt dann an wenn unbeteiligte Dritte die keine Ahnung haben einfach jeamden auswahlen und ihn unter Zwang setzen, UNTERHALT.
      Ich bin ein freier, guter Mensch und hatte ein selbstbestimmtes, verantwortungsvolles Leben geführt und genau deswegen missbraucht man mich, den Vater, und nennt es Unterhalt. Während sich die Mutter hinter ihren Kindern versteckt und sich vor der Arbeit drückt und lieber nicht arbeitet weil sie mehr Geld hat als wenn sie arbieten würde.

      Unterhalt ist zwangsenteignung und Missbrauch
    • Ja hallo,
      Ich kenne aber auch ne Mutter die ihren 18jährigen Sohn ins Ausland schickt zum studieren, ihre eigene Wohnung vermietet und zu ihrem Freund zieht (2-zi-Wohnung), schwarz für ein paar Kröten putzen geht und auch noch das Kindergeld einbehält mit der Begründung:" dein Vater bezahlt doch Unterhalt und die Oma die Unterkunft an der Uni."

      Gruß
    • auch keine Antwort auf Missbrauch oder nicht

      Hallo,

      es beantwortet nicht die ursprünglich Frage, passt aber vielleicht ganz gut:

      bertelsmann-stiftung.de/de/the…folgen-fuers-ganze-leben/

      OK, will keiner hören. Vielleicht regt es aber zum Nachdenken an. Die narzisstischen Persönlichkeiten, die hier ihre geistigen Ergüsse rausgewürgt haben, wird das kaum beeindrucken. Aber die vielen anderen hier, die einfach nur das Wohl ihrer Kinder im Blick haben - vielleicht auch gesellschaftspolitisch das Wohl aller Kinder wollen - haben was zum Denken.

      Es waren - wieder einmal - keine großen Überraschungen enthalten. Trotzdem merke ich auch bei mir, dass es gut ist, immer wieder damit konfrontiert zu werden.

      Nachdenkliche Grüße von
      Susanne
    • Hallo,

      hier mal ein Vergleich mit den Sätzen für ALGII-Empfänger. Die Kosten für Miete und NK ( KdU) kommen noch hinzu.

      Zum Vergrößern Grafik anclicken.

      [img]http://uploads.hartziv.org/regelsatztorte2016.jpg[/img]
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo edy,

      ich kenn die Zahlen ja - bis zur Genüge. Da es hier aber um Kindesunterhalt geht - der ja möglicherweise missbraucht wird - möchte ich unbedingt auch die Regelsätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Haushalt der Eltern ergänzend dazu nennen:

      Kinder 0-unter 6 Jahre 237 Euro
      Kinder 7-unter 14 Jahre 270 Euro
      Kinder 14-unter 18 Jahre 306 Euro
      Jugendliche bis unter 25 Jahre 324 Euro

      Besonders beschämend finde ich in der Regelsatz-Torte den Betrag von 1,54 Euro für Bildung. Diesen Betrag, der 0,38 % des Regelsatzes entspricht, muss man natürlich noch auf den Kinderregelsatz (Sozialgeld) runterbrechen. Dann hasse ma 'n Euro für einen Zwölfjährigen. Fairerweise muss man das sog. 'Bildungspaket' erwähnen, das mit großem Tamtam verabschiedet wurde, in der Praxis aber einfach nicht läuft. Einzig die Übernehme der Klassenfahrten läuft - das war aber auch nicht neu, das gab es immer schon.

      Ansonsten sind die möglichen Leistungen an so enge Kriterien gebunden, dass kaum jemand sie in Anspruch nehmen mag - oder kann. So werden zum Beispiel Kosten für Nachhilfe nur übernommen, wenn nachweislich die Versetzung gefährdet ist. Wer Interesse hat, kann sich hier einen Überblick verschaffen: hartziv.org/bildungspaket.html

      Susanne
    • Hallo, für mich sind 1,54 EUR mtl. für Bildung für einen Erwachsenen kein Aufreger.

      Auch das BuT- (Bildungs- und Teilhabepaket) ist kein Problem. Dabei geht es doch nur darum, eine Teilhabe an Aktivitäten zu ermöglichen, und nicht um wirkliche Bildung von Kindern; die Nachhilfe mal ausgenommen.

      Bildung für erwachsene ALGII-Bezieher wird doch nicht aus dem eigenen Regelsatz, also besagten 1,54EUR im Monat bezahlt.
      Die wahren Kosten für Bildungsmaßnahmen, Weiterbildung, Praktikum etc. übernimmt doch das Jobcenter aus dem Eingliederungstitel, nicht aus dem Regelsatz des Leistungsbeziehers.

      Gruß, fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo fras,

      Hallo, für mich sind 1,54 EUR mtl. für Bildung für einen Erwachsenen kein Aufreger.
      Wie schön, dass wenigstens deine Welt in Ordnung ist.

      Du hast eine sehr eingeschränkte Sichtweise auf Bildung. So was wie Musikunterricht kommt da wohl nicht vor? Was du mit den 'wahren Kosten für Bildungsmaßnahmen' meinst, ist scheinbar nur die berufliche Bildung (aber auch die wird nicht immer, nicht mal häufig von den JobCentern übernommen).

      Ich will dir natürlich deine Sichtweise nicht streitig machen - es besteht aber allgemeiner gesellschaftlicher Konsens, dass Bildung umfassender gemeint und auch gewollt ist. Aber so ist das in einer pluralistischen Gesellschaft. Man darf verschiedene Meinungen haben. Einigen ist Bildung wichtig - dir nicht so. Völlig OK.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      meine Sichtweise soll hier nur verdeutlichen, dass die 1,54 EUR nicht für Unterricht, Lehrbücher/ Schulbedarf (dafür gibts 2x im Jahr einen extra Betrag, insgesamt 100,-EUR) gedacht ist.

      Im übrigen geht es bei dem Regelsatz von 404 EUR ja um einen Erwachsenen.

      Und die erwachsenen Leistungsbezieher des Jobcenters bekommen ihre zusätzlichen Angebote, ob berufliche Weiterbildung oder die ganzen anderen Angebote, von denen sie so gern Gebrauch machen..., ohne dass sie das aus dem Regelsatz bezahlen müssten.

      Musikunterricht für Kinder - kann sich eine Familie ohne ALGII / Hartz4 auch selten leisten.
      In meinem Umfeld müssen da oft die Großeltern mit ran, genauso wie beim Reitsport, Judo oä.

      Ich finde einfach, dass man die Zahlen aus der Grafik dort oben nicht unkommentiert stehen lassen sollte, um sie dann auf Kinder herunterzurechnen, wie es die Medien schon zur Genüge tun..

      Gruß, fras12

      PS: Ja, wenn meine Welt in Ordnung wäre, wäre ich nicht hier.
      Ich sehe jetzt schon den Sommer 2017 auf mich zukommen und wieder neue Diskussionen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo Fras,

      Im übrigen geht es bei dem Regelsatz von 404 EUR ja um einen Erwachsenen.

      Ich finde einfach, dass man die Zahlen aus der Grafik dort oben nicht unkommentiert stehen lassen sollte, um sie dann auf Kinder herunterzurechnen, wie es die Medien schon zur Genüge tun..

      Ja, was denn sonst? Die Bildungskosten stehen proportional zur Regelleistung - und die ist bei Kindern nun einmal viel geringer. Dass dann nur noch der Euro rauskommt, bedarf keiner mathematischen Glanzleistung. Einfacher Dreisatz reicht.

      Bei deiner Definition von Bildung könnte man diese Position bei unter 14jährigen auch einfach streichen. Da is nix mit beruflicher Weiterbildung.
      Und die erwachsenen Leistungsbezieher des Jobcenters bekommen ihre zusätzlichen Angebote, ob berufliche Weiterbildung oder die ganzen anderen Angebote, von denen sie so gern Gebrauch machen..., ohne dass sie das aus dem Regelsatz bezahlen müssten.

      Was sind denn 'die ganzen anderen Angebote'? Mal davon abgesehen, dass ich mir auch nicht so eine Art Alg2finanziertes VHS-Angebot für Töpfern und Spanisch wünsche - ich glaube, du hast falsche Vorstellungen, was geht und - vor allen Dingen - was nicht. Viele der *Maßnahmen', die Alg2-Empfängern angeboten werden, dienen lediglich zur Feststellung der Arbeitsbereitschaft. Was durchaus auch legitim sein kann. Aber 'ausgesucht' wird das von den Leistungsempfängern in den seltensten Fällen.

      Aber das gehört eigentlich nicht zu unserem Thema. Es geht hier um Kinder, ausschließlich um Kinder und evtl. noch um die Vermutung/den Verdacht, dass Kindesunterhalt für andere Zwecke missbraucht wird. Selbstverständlich ist das gelegentlich auch der Fall. Da kommt der Unterhalt nicht hunderprozentig den Kindern zu Gute, das passiert auch schon mal bei der Regelleistung im Alg2. Der Normalfall ist das nicht - ganz einfach, weil die Höhe - weder beim Unterhalt noch bei Alg2 - das überhaupt hergibt.

      Gruß
      Susanne