Wird Kindesunterhalt missbraucht?

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    • Hallo Sämsi,

      natürlich braucht ein 18jähriger genauso viel Geld wie am Tag zu vor. Nur sind ab diesem Tag beide Eltern barunterhaltspflichtig, die Erziehung ist an diesem Tag formal beendet. Ist das Kind privilegiert (in allgemeiner Schulausbildung), dann trifft beide Elternteile eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

      Heißt beide Eltern arbeiten Vollzeit und beteiligen sich am Unterhalt entsprechend ihrem Einkommen. Hier gibt es einen typischen Fall von Ungerechtigkeit, der meist die Männer benachteiligt: Mutter ist gut wieder verheiratet, arbeitet halbtags und ist aus dem Unterhalt raus. Jetzt versuche mal einer, sie mittels fiktivem Einkommen am Unterhalt zu beteiligen, so oder so ähnlich siehe Beitrag von Frau Glück.

      Natürlich ist mir bewusst, dass auch ein/e 18jährige/r noch Arbeit bedeutet für die Eltern, es lebt sich freier ohne volljähriges Kind im Haus als mit. Hier habe ich immer darauf bestanden, die Arbeit aufzuteilen. Es gibt genügend, was ein 18jähriger noch nicht alleine kann, Banken, Versicherungen, kann alles der Elternteil unterstützen, bei dem das Kind nicht lebt. Ich habe das immer gern gemacht, entlastet die Mutter und stärkt meine Beziehung zum Kind, wenn ich hier bei den Schritten ins Erwachsenenleben helfe.

      Bei dir scheint es so zu sein, dass der Vater sich nicht so gerne kümmert, schade vor allem für deine Tochter, aber auch für dich und den Vater selbst.

      Gruß Adler

      P.S: Wenn jemand meint, hier jemanden aus einem anderen Forum zu erkennen (Den Fall von Camper habe ich mir durchgelesen, haarsträubend), oder hinter einer Frau einen Mann vermutet, bitte beweisen. Einfach nur Verdächtigungen einzustellen finde ich unfair.
    • Hallo EPHESUS,

      hier geht es nicht um ein Zitat von Clint, denn Clint hat einen gewissen Robert zitiert.

      @Adler bin in die gleiche Falle getappt. Ist halt die Tücke einer Zitierfunktion.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Sämsi,

      das kann ja jeder so halten wie er möchte. Mann kann Beispielsweise anhand eines Haushaltsbuches dies darstellen. Warum eigentlich nicht? Dann mach ich halt zwei Häufchen. Wenn ich jemandem etwas besorge, mach ich das, ist einfacher wenn ich die Kohle wieder haben möchte.

      Es geht ja hier mitunter um die Möglichkeit der Transparenz, gegebenenfalls findet sich als Nebeneffekt die ein oder andere Einsparmöglichkeit?

      Mal böse gesagt, muß es Mineralwasser sein? Wenn man wenig hat, ist das so denke ich schon fast Luxus pur. Leitungswasser ist als "minimum" ausreichend. Man könnte ja auch Sprudler verwenden. Mit Wasser in Flaschen hat die Industrie ein "sehr gutes Bedürfnis" geweckt, mit dem Sie sehr viel Geld machen (Hochgerechnet auf 1.000 Liter). Aber ob man das so macht, bleibt jedem selbst überlassen....... 8o
    • @ kleine Hexe,

      die Studie ist ja ganz schön und nett. Soweit ich das gesehen habe geht es hierbei um Ehepaare und Ihre Kinder. Paare mit Kindern haben in aller Regel steuerliche Vorteile und eine gemeinsame Wohnung.

      Geschiedene haben meist jeder für sich eine eigene Wohnung, die Sie unterhalten müssen. Zudem meist die Steuerklasse 1. Das bedeutet letztlivh, das die Aufwendungen für zumindest eine Wohnung dann vom Grundsatz her nicht zur Verfügung stehen. Ehepaare haben daher eher mehr auch finanzielle Möglichkeiten beim zur Verfügung stehenden Haushaltseinkommen.

      Gibt es eine Studie, die diesen Umstand (geschiedene) berücksichtig?

      Danke
    • Hallo Ephesus,

      da siehst du schon, wohin du mit dieser Idee kommst.Dann wird es Diskussionen geben, welches Wasser nun das Beste und billigste ist und wo man noch einsparen könnte.

      Da kommt nie Ruhe in die Familie.

      Abgesehen davon , dass man auch noch was anderes zu tun hat. Und wer bitteschön prüft dann nach, ob die Häufchen auf dem Band ;) auch wirklich stimmen? Nicht etwa dass ich einen Schluck Wasser aus der Flasche meiner Tochter trinke.

      Grüße, sämsi
    • Hallo,

      Sämsi schrieb:

      Abgesehen davon , dass man auch noch was anderes zu tun hat. Und wer bitteschön prüft dann nach, ob die Häufchen auf dem Band auch wirklich stimmen? Nicht etwa dass ich einen Schluck Wasser aus der Flasche meiner Tochter trinke.
      Ich stelle mir gerade vor, dass dann beim Frühstück 1 Stück Butter ( für den Elternteil) und ein Becher Margarine (fürs Kind) auf dem Tisch stehen?

      gemeinsames Kochen? schwierig.

      Kind wird, z.B. von der Mutter ( mit deren Auto) von einer Disco abgeholt, wie wird das berechnet?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Zusammen,

      schick wirds dann auch bei 2 Kindern aus verschiedenen Beziehungen!

      Ich seh schon die 3 Nutellagläser und Milchflaschen auf meinem Frühstückstisch!

      Mal ehrlich, da müsste man dann schon einen Angestellten haben, der das alles ausein-
      ander klabüstert... sonst hat man keine Zeit mehr für die Betreuung des Kindes.
      Das bezahlt dann der Unterhaltspflichtige als Mehrbedarf... die Idee ist doch supi!

      Spaß beiseite... der Mindestbedarf ist nicht gerade hoch angesetzt, wie ich aus
      eigener Erfahrung weiß! Davon will der Jahresurlaub bezahlt werden, die Bekleidung,
      Schulsachen (dazu gehört in unserem Gymnsium auch ein PC), Mobiltelefon, Sportverein,
      Reitunterricht, Klassenreise, etc....!

      Wenn ich dann noch Verpflegung und Unterkunft einrechne, dann zahle ich immer drauf!
      LG
      Triene


      ____________________________
      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Hallo,

      mal von der anderen Seite erzählt:

      direkt nach der Trennung Unterhaltsstufe 8 errechnet, nach Jahres- und Steuerklassenwechsel hätte ich auf Stufe 7 reduzieren können, hab's aber nicht getan, geb's dem Kind ja gerne. Außerdem monatlich das Taschengeld direkt auf das Konto vom Kind überwiesen (wollte ich so, damit meine Tochter es direkt von mir bekommt), also in Summe ca monatlich 80€ mehr als ich gemusst hätte, mit KG standen also 750€ monatlich für das Kind zur Verfügung.

      Trotzdem hat meine Ex mir bei jeder Gelegenheit vorgehalten, dass das Geld nicht reicht.

      Gruß Adler

      P.S: Bei Kindern aus verschiedenen Beziehungen, wenn nach verschiedenen Unterhaltsstufen bezahlt wird: Kriegt das Kind vom reicheren Zahlelternteil dann die größeren Häufchen vom Band? :D
    • Schätzungen, Mutmaßungen vs. Fakten

      Hallo zusammen,
      eine interessante Diskussion, die edy da aufgemacht hat. Da diskuitieren erfahrene PraktikerInnen mit unterhaltszahlenden TheoretikerInnen. Natürlich ist es schwer, beide Gruppen auf einen Nenner zu bringen. Betreuende Elternteile müssen irgendwie mit dem wenigen Geld auskommen - unterhaltszahlende Eltern trauern um das viele Geld dass sie den Expartnern in den Rachen werfen müssen (beim Kind kommt das nie an - aber: wovon lebt es dann?).

      Wir sehen "viel Geld" und "wenig Geld" wird im Zusammenhang mit Kindesunterhalt einer ganz subjektiven, fast kindlichen Betrachtungsweise unterzogen. Was hilft? Einfach mal die Fakten anschauen. Statistiken wurden hier schon angeführt. Aber Statistiken kann man doch nicht glauben. Oder? Wenn mir die Zahlen nicht passen, glaube ich sie eben nicht. Basta.

      In solchen Fällen empfehle ich, die Regelsätze der 'Hartz IV' - Gesetzgebung anzuschauen. Immerhin ein Gesetz, das ich nicht mit meiner statistischen Ungläubigkeit wegwischen kann.
      Ich nehme mal chicos Beispiel, weil das grad so gut passt.
      .
      ..verbleiben 332€ für Nahrung, Bekleidung und soziale Dinge.

      Der Regelsatz für ein 14jähriges Kind beträgt derzeit 296 €. Das sind grad mal 36 €, die chicos Kind mehr zur Verfügung hat. Rechnet man aber die Übernahme von Kosten für die Klassenfahrt, die Schülermonatskarte, die Kosten für Nachhilfe usw. (darauf hat ein Hartz IV-Empfänger Anspruch) dazu, dann sieht es schon schlecht aus für chicos Kind.

      OK, damit müssen viele leben, Hartzer sowieso. Das Kind wird nicht verhungern, aber - zumindest vom Unterhalt - auch nicht im Luxus leben können. Muss es ja auch nicht. Der Unterhalt soll ja in etwa an die bisherigen Lebensverhältnisse angepasst sein.

      Aber:
      Meine Ex-Frau finanziert mit dem Unterhalt für unser gemeinsames Kind sich und Ihre neue Familie.

      Da wird mir angst und bange. Hoffentlich gibt es hilfsbereite Nachbarn oder Verwandte. Das arme Kind.

      von chico
      Woher hat Mutti immer das Geld für neuste Smartphones? Woher kommt das Geld für Wii, PS x und Xbox?

      Das fragen sich Millionen deutscher Hausfrauen. Ich weiß es auch nicht. Der reiche Ehemann ist es ja wohl nicht. Vielleicht arbeitet sie viel? Reiche Verwandtschaft? Oder doch nur der KU?

      Liebe Grüße von
      Susanne
      (die viele Jahre ohne Murren KU gezahlt hat, der Papa auch, aber gelegentlich mit Murren)
    • Hallo,

      Um mal bei Chicos Beispiel zu bleiben:

      chico_LB schrieb:

      Breche ich das jetzt mal runter auf meine aktuelle familiäre Situation, 2 Erwachsene, ein Kind, in einem Haus mit 155 m2, von denen unser Kind ca. 30 m2 zur alleinigen Verfügung hat
      Es kommt natürlich auf die Wohngegend an.

      Ich denke bei einem m2- Preis in Städten (z.B. Frankfurt/M) sind 8€/m2 noch zu niedrig angesetzt.

      Da käme alleine schon für die Kaltmiete ein Betrag von 240€ raus.

      Dort hat man evtl. ein höheres Einkommen als in anderen Gegenden, was aber wenn die Mutter nicht Vollzeit arbeiten kann?



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Sämsi schrieb:

      Ich bekomme Unterhalt für meine 13 jährige Tochter. Ich hatte schon mal aufgezählt was ich davon alles bestreiten muss. Der Mietanteil und Nebenkosten, da sind locker 200,- bis 250,- weg. Lebensmittel, Schulzeug , Kleidung, Taschengeld, Musikschule, Instrumentenmiete, bald steht der Kauf einer eigenen Geige an, Klassenfahrten (nächstes Jahr nach Griechenland-bildungsfahrt-600,-€, Vater beteiligt sich in keiner Weise) Zahnspange 1000,-, zahle ich pro Monat 40€ Raten, Brille,Konfirmation nächstes Jahr mit allem was dazu gehört, usw. usf.


      Hallo zusammen,

      ich gebe zu, dass das ein Thema ist, das mich emotional werden lässt, aber Aussagen wie diese ärgern mich einfach.

      Ein Barunterhaltspflichtiger darf nach DDT 360 € Warmmiete haben incl. Platz für die Kinder, die regelmäßig und gern zu Besuch kommen sollen, und da rechnet jemand mit 200 und mehr € anteiliger Kosten für ein Kinderzimmer?
      Musikunterricht und Instrumentenmiete sind nicht selbstverständlich, das können sich auch viele "intakte" Familien nicht leisten, und in diesen geht eben nur das, was geht. Eine Klassenfahrt von 600 € ist absurd teuer, eine medizinisch notwendige Zahnspange wird von der Kasse bezahlt (den Fall hatten wir selbst) und stellt ansonsten Sonderbedarf dar, der von beiden Eltern anteilig zu zahlen ist. usw. usf.

      Ich weiß nicht, was andere Leute kaufen, wo sie es kaufen, wie selbstverständlich ihnen bestimmte Marken sind, wie oft man den Neuerwerb bestimmter Dinge für "normal" hält, aber:
      Unsere "Zweitkinder" müssen mit erheblich weniger auskommen als den Sätzen der DDT, auch wenn sie ihnen rein rechnerisch (auf dem Papier, nach Unterhaltsrecht) zur Verfügung stehen. Aufbringen können wir diese Beträge nicht. Und wir müssen es auch nicht, auch nicht, wenn man teure, außerplanmäßige Kosten mit einbezieht. Und unsere Kinder hungern und darben nicht. In keinster Weise.

      Wir führen seit Jahren ein Haushaltsbuch, und deshalb weiß ich genau, was unsere Kinder kosten. Zu behaupten, dass man erheblich mehr als nach DDT benötigt (das Kindergeld sollte mit bedacht werden!), ist für mich absolut unverständlich.

      Lebt man zusammen, ist es ganz selbstverständlich, dass man nicht mehr ausgeben kann, als man hat, und dass man nicht einfach ungefragt das Geld des anderen ausgibt. Würde dies auch nach der Trennung beherzigt (auf beiden Seiten), wäre mancher Frust vielleicht nicht da...

      Susanne schrieb:

      Da diskuitieren erfahrene PraktikerInnen mit unterhaltszahlenden TheoretikerInnen.


      Nicht unbedingt. Viele Zahleltern haben eine neue Familie und sind sehr wohl auch Praktiker, wie oben dargelegt. Solchen Elternteilen wird man schwerlich vorhalten können, dass sie ja gar nicht wüssten, "was Kinder heute kosten".

      Susanne schrieb:

      Der Regelsatz für ein 14jähriges Kind beträgt derzeit 296 €. Das sind grad mal 36 €, die chicos Kind mehr zur Verfügung hat. Rechnet man aber die Übernahme von Kosten für die Klassenfahrt, die Schülermonatskarte, die Kosten für Nachhilfe usw. (darauf hat ein Hartz IV-Empfänger Anspruch) dazu, dann sieht es schon schlecht aus für chicos Kind.


      30 qm sind aber auch "fett" für ein Kinderzimmer und würden in keinster Weise vom Amt bezahlt. Nachhilfe = Mehrbedarf, Klassenfahrt evtl. Sonderbedarf etc. Das ist alles nicht so einfach.

      Ich vermisse bei der Diskussion aber auch die Frage der Machbarkeit. Klar wäre es toll, wenn man einem Kind einfach alles und einfach problemlos bieten könnte. Aber konnte man das vor der Trennung? Könnte man es jetzt, wenn man noch zusammen wäre? Muss nicht auch dem Zahlenden Gerechtigkeit widerfahren und seiner neuen Familie?
      Gerade der Vergleich mit Alg-II ist hier "gefährlich", denn wenn der Selbstbehalt deutlich höher ausfallen soll als Alg-II, dann müsste er um einiges angehoben werden, was die Zahl der Mangelfälle weiter steigen lassen würde.....

      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief,

      ja ich rechne mit reichlich 200,- Kosten für ein Kinderzimmer. Ich musste damals nach der Trennung aus unserem Haus raus, musste mir mit meiner Tochter eine Wohnung suchen. Wäre ich allein gewesen, hätte es eine 2zimmer Wohnung getan, so aber musste es eine 3 zimmer Wohnung sein, die eben um die 150-200,-€ teurer war.Das ist nun mal so.

      Und Strom, Heizung , Wasser gibt's auch nicht umsonst.

      Unsere beiden großen Kinder kamen auch in den Genuss von Musikschule (als wir noch zusammen waren)und die Kleine war dabei seit sie 2 Jahre alt ist, hatte später schon mit Geige angefangen als wir uns trennten. Sollte ich ihr das wieder nehmen?

      Mein Ex gibt da sowieso keinen Cent dazu, das ist also unser Privatvergnügen.

      Klar könnte ich sie auch von der Klassenfahrt zu Hause lassen. Es ist eine Fahrt nach Griechenland mit der Latein Lehrerin , die sehr engagiert ist, die auch vorher gefragt hat und es ist ihr bewusst dass das extrem teuer ist. Meine Tochter wird dort sicher viel sehen und lernen.Deswegen ermögliche ich es ihr. Ihr Vater gibt auch da nichts dazu, sie hat ihn schon gefragt.

      Zahnspange beteiligt sich der Vater auch nicht. Da müsste ich ein Gerichtsverfahren einleiten, dafür fehlen mir aber die Nerven. So zahle ich das alleine ratenweise ab.

      Ja und so geht das weiter.

      Mein Ex hat 1 Monat nach unserer Scheidung wieder geheiratet, nochmal ein Haus gebaut/gekauft und verdient sehr gut.

      Beim letzten Umgang sagt er zu unserer Tochter dass er sie ab jetzt nur noch 1mal im Monat holen wird, weil ihm das sonst zu teuer wird. Nun klappt es im Oktober gar nicht , erst wieder Mitte November.... Andere Väter kämpfen so hart darum ihre Kinder sehen zu können, und ich habe es immer ermöglicht und gefördert. Ist ein anderes Thema.

      Vielleicht ist dieser Thread ganz gut, um einander besser verstehen zu lernen und nicht vorschnell zu verurteilen.

      Grüße, Sämsi
    • EPHESUS schrieb:

      @ kleine Hexe,

      die Studie ist ja ganz schön und nett. Soweit ich das gesehen habe geht es hierbei um Ehepaare und Ihre Kinder. Paare mit Kindern haben in aller Regel steuerliche Vorteile und eine gemeinsame Wohnung.


      Es geht darum, dass Paare oder Alleinerziehende bei mehr Einkommen/KU auch mehr für die Kinder ausgeben.
      Es geht darum, dass Paare bei geringem Verdienst ihren Kindern z.B. keine Reitstunden ermöglichen können aber Alleinerziehende mit hohem KU/Einkommen dies tun werden - und hier sollte man Bedenken, dass der KU nur um 20-30 Euro steigt je 400 € Mehreinkommen.
      Es geht darum, dass gerade Alleinerziehende nach der Trennung den bisherigen Lebensstandard für das Kind beibehalten möchten und auch in weiten Teilen ermöglichen.
      Es geht darum, dass KU in den meisten Fällen immer komplett bei den Kindern ankommt und der Unterhaltsempfänger außer der Betreuungsleistung auch noch finanziell einen eigenen Beitrag leistet.
      Wenn mit erreichen der Volljährigkeit die Betreuungsleistung entfällt ändert sich nicht viel, der Unterhaltsempfänger hat sowieso bereits von seinem Verdienst zugesteuert und vermutlich den Teil der zukünftig durch die Unterhaltspflicht beider Elternteile auch auf ihn entfällt.

      Du erweckst den Eindruck, dass du zu denjenigen gehörst die glauben Kindesunterhalt ist generell viel zu hoch und wird sowieso nie von den Kindern verbraucht.
      Ich kenne so einen Fall:
      Mutter-Vater - ähnlicher Verdienst
      Mutter erhält KU, Vater zahlt und ist der Meinung die KM finanziert damit Haus und eigenen Lebensstil
      Kind geht mit 16 zum Vater, KV erhält gleichen Unterhaltsbetrag wie er gezahlt hat und das Kindergeld aber...
      am Monatsende ist nicht mehr auf dem Konto als vorher. ?(

      Ich bin der Meinung: der Mindestunterhalt reicht nicht aus um ein Kind zu finanzieren und auch bei höherem/hohem Kindesunterhalt zahlt der Unterhaltsempfänger immer dazu.
      Wenn der Unterhaltspflichtige glaubt bei erreichen der Volljährigkeit könne er massenweise Geld sparen, dann täuscht er sich ebenfalls.
      Der Unterhaltsbedarf wird neu gerechnet aus der Summe beider Einkünfte und steigt damit erst einmal.
      Nach aufteilen in die Haftungsanteile dürfte sich für den bisher Pflichtigen nicht so viel verändern wenn nicht der 2. Elternteil genausoviel oder mehr verdient.

      Kleine Hexe
    • Hallo Kleine Hexe,

      ich zweifle nicht an, dass es die Fälle gibt wie von dir beschrieben. Trotzdem gibt es auch die anderen, mit hohem Unterhalt mit dem man auskommen kann. Außerdem leistet auch der Unterhaltspflichtige zusätzlich, Miete eines Kinderzimmers, Kosten des Umgangs, Freizeit, Urlaub... Auch hier gilt, bei wem es sonst knapp ist wird das preiswerter hinkriegen müssen, wer mehr hat, wird auch seinem Kind mehr gönnen. Unterhaltspflichtige, die am Selbstbehalt sind, können das "eigentlich" auch nicht finanzieren, müssen es aber irgendwie schaffen.

      Ich bin sicher, Kinder merken ganz gut, ob die Eltern wirklich knapp dran sind (und können dann auch auf Materielles verzichten, sofern sie emotional alles bekommen, was sie brauchen) oder ob da jemand an ihnen sparen will. Großzügige oder geizige Eltern gibt es auf beiden Seiten, betreuende oder Umgangseltern. Ich verstehe, dass du dich gegen das Missbrauchsargument wendest, aber mich stört hier deine Einseitigkeit.

      Gruß Adler
    • Thema verfehlt

      Hallo zusammen,

      schau ich mir Edys Eingangsfrage an, so geht es doch darum, ob KU von betreuenden Eltern 'missbraucht' wird. Es geht nicht darum, ob KU zu hoch, zu niedrig oder sonstwas ist.

      Allerdings würde der 'Missbrauch' (falls er möglich ist) zu hohen KU implizieren oder aber eine gewisse Verwahrlosung der Kinder. Deshalb finde ich den Vergleich mit den Regelsätzen gar nicht so verkehrt. Die sind nun wirklich nicht üppig bemessen und basieren auf Zahlen des unteren Einkommensdrittels der Bevölkerung.

      Bei dem Vergleich sieht man, dass Kinder aus HartzIV-Familien und andere Kinder oft gar nicht soweit auseinander liegen. In den Regelsätzen sind Kosten der Unterkunft nicht enthalten. Die kommen extra. Und natürlich hat ein Kind in einer Hartz IV-Familie keinen Anspruch auf 30 qm. Andere Kinder wohl auch nicht. Darum geht es doch hier auch gar nicht.
      Es geht auch nicht um das Abstandsgebot zwischen Hartz IV und Lohnempfängern - bzw. Selbstbehalt. Bei dem Vergleich geht es ganz 'ungefährlich' um die Kosten, die ein Kind verursacht.
      Zitat von HT
      Nicht unbedingt. Viele Zahleltern haben eine neue Familie und sind sehr wohl auch Praktiker, wie oben dargelegt. Solchen Elternteilen wird man schwerlich vorhalten können, dass sie ja gar nicht wüssten, "was Kinder heute kosten".

      Natürlich wissen dese Eltern das, sie sind PraktikerInnen und UnterhaltszahlerInnen in Personalunion. Zumindest müssten sie es wissen.

      Bei einer Trennung - vor allen Dingen, wenn Kinder da sind - kommt doch in der Regel niemand schadlos davon. Auf beiden Seiten wird es finanziell eng. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Selbst bei nahezu gleichen Verdiensten, die nicht mal schlecht sind, gab es für mich Phasen, in denen ich um meine Existenz gebangt habe. Ich weiß, dass es vielen UnterhaltszahlerInnen schlimmer ging, weil sie nicht in so einer komfortablen Situation waren. Ich weiß auch - vor allen Dingen hier aus dem Forum - wie schwer es für manche UnterhaltszahlerInnen ist, das Geld Monat für Monat aufzubringen. Ich weiß durchaus auch, dass einigen betreuenden Elternteilen es nie reicht, sie das letzte rausholen wollen und den Hals nicht vollkriegen.

      Das wär auch ein Thema, wo man so richtig die Emotionen rauslassen könnte. Aber hier geht es nicht darum. Hier geht es um die Erfahrungen der User mit 'Missbrauch' des KU. Punkt. Dazu habe ich wenig gehört.

      Gruß
      Susanne
    • Hier geht es um die Erfahrungen der User mit 'Missbrauch' des KU. Punkt. Dazu habe ich wenig gehört.

      Gruß
      Susanne


      Meine Erfahrung: Unterhaltszahler (egal in welcher Höhe) werfen überaus häufig den Unterhaltsempfängern Mißbrauch vor da sie vor den tatsächlichen Kosten die Augen verschließen.
      Bei keinem dieser Fälle ist/war aber Mißbrauch gegeben und immer haben die Unterhaltsempfänger auch ihren eigenen finanziellen Beitrag dazu geleistet.
      Sobald sich der Unterhaltsempfänger etwas außerhab des Notwendigen leistet muß es zwangsläufig ja vom KU bezahlt worden sein.

      Mein Versuch war auch einmal aufzuzeigen was ein Kind kosten kann - eben immer abhängig von den Umständen bzw. vom Lebensstandard und von den Prioritäten die man setzt.
      Lieber eine gute Winterjacke für 200 € die dann 2 Winter erlebt als 3-4 Billigjacken für 40 € in denen das Kind entweder friert oder schwitzt.
      Der Unterhaltszahler sieht aber nur: Jacke gekauft - das dafür in diesem Monat bereits der halbe KU eingesetzt wurde oder eben in der Vergangenheit angespart - sieht er nicht.

      Persönlich kann ich allerdings nicht abschätzen wie häufig Mißbrauch zu Lasten der Kinder getrieben wird - ich kenne keinen Fall.

      Kleine Hexe
    • Thema lädt zum Verfehlen ein

      Hallo Susanne,

      Missbrauch ist ein starkes Wort - hier muss schon dauerhaft die Absicht vorliegen, Geld vom Kindesunterhalt abzuzweigen. Es ist hier im Forum vor kurzem ein Fall geschildert, wo dies aus Sicht des Themenstarters der Fall ist: Kind lebt in überbelegter Wohnung ohne eigenes Kinderzimmer, ist damit durch Passivrauchen gefährdet, geht nicht in den Kindergarten und lernt damit nicht die deutsche Sprache, Mutter und Oma sprechen in der Sprache ihres Herkunftslandes mit dem Kind. Der Verdacht lieg nahe, dass Geld zur Familie ins Herkunftland geschickt wird. Das mag angesichts der Lage in vielen Ländern verständlich sein, dafür ist der Unterhalt aber nicht gedacht.

      Alles andere, wenn z.B. von dem von mir gezahlten Unterhalt Stufe 8 tatsächlich ein paar € überbleiben sollten, ist kein Missbrauch - wer kann schon nachhalten, welcher € wofür ausgegeben wurde.

      Weil Fälle absichtlichen Missbrauches so selten sind, wird halt darüber diskutiert, ob der Unterhalt tatsächlich ausreicht oder nicht, das bietet sich einfach an. ;)

      Gruß Adler
    • Hallo edy,

      Der Vergleich mit den Regelsätzen beim ALGII, kommt der wirklich hin?

      ja, der Vergleich kommt hin. Ich hab mich exakt auf chicos Beispiel bezogen. Das waren 398 € Unterhalt + 184 € Kindergeld.
      Zitat von chico
      Ziehe ich das von den 582€ ab, verbleiben 332€ für Nahrung, Bekleidung und soziale Dinge. Das ist absolut ausreichend.

      Von den zur Verfügung stehenden Mitteln wurden die Wohnkosten in Höhe von 250 € abgezogen.

      Die verbliebenen 332 € habe ich mit dem Regelsatz verglichen (auch ohne Wohnkosten).

      Gruß
      Susanne
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