privat-schriftliche Vereinbarung zwischen mir und meiner Frau

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    • privat-schriftliche Vereinbarung zwischen mir und meiner Frau

      Hallo an alle Mitglieder,

      ich hab eine Frage und hoffe sehr dass mir jemand helfen kann oder mich in die richtige Richtung schubsen kann .

      Ich habe in 4 Tagen den Hauptscheidungstermin, habe jetzt über 6 Wochen keine Antwort auf meinen letzten Brief an
      den gegnerischen Anwalt bekommen. In dem ich um eine Kopie der Vereinbarung gebeten habe die einige Forderungen
      meiner Nochfrau beinhaltet. Nun habe ich ein paar Tage vor der Scheidung endlich das Dokument bekommen.
      Da ich zu diesem Zeitpunkt als ich die Vereinbarung unterschrieben habe finanziell schon am Ende war und das meine
      Frau wusste, und ich nervlich wie auch körperlich am Ende. Lies ich mich von ihrer Anwältin und meiner Frau unter druck setzen
      und unterschrieb die Vereinbarung obwohl sie ungerecht und nicht abzuleisten ist. In dieser Fordert sie einen gewissen Unterhalt für sich
      und Unterhalt für unseren Sohn ( was ich auch bereit bin zu zahlen, denn ich liebe ihn). Dieser soll laut Vereinbarung jedes Jahr dann besprochen werden und angepasst!

      Kann ich diese Vereinbarung anfechten oder hab ich irgendeine Chance da raus zu kommen und vor allem
      kann sie nach-ehelichen Unterhalt damit fordern? ;( ?(

      Schon mal
      Vielen vielen Dank für Eure Tipps
    • Hallo stefma,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Hier Antworten auf deine Fragen:
      Vereinbarungen zum Ehegattenunterhalt (Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt; Kindesunterhalt) sind z. B. notariell zu beurkunden oder erfolgen gerichtlich.
      Rechtlich ist die von euch bei der Anwältin deiner Frau getroffene Vereinbarung zum Ehegatten- und Kindesunterhalt nichtig. Du musst dich nicht daran halten.
      Den Unterhalt für deinen Sohn würde ich in einem gesonderten Thread unter Angabe der wichtigsten Kriterien (Alter des Kindes, dein durchschnittliches Nettoeinkommen/Monat aus den letzten 12 Monaten) hier als Frage anonymisiert einstellen. Es werden sich dann sicherlich noch einige Fragen zur Berechnung durch die Antwortenden ergeben, aber am Ende hast du eine faire Berechnung.
      Wenn du dann zum Jugendamt gehst und dort (kostenlos) den Kindesunterhalt bis zur Volljährigkeit (nicht länger) titulieren lässt hast du zunächst erreicht, was du möchtest.
      Zum nachehelichen Unterhalt kannst du dann - wiederum in einem neuen Thread - dir hier weitere Auskünfte geben lassen. Wichtig ist jetzt der Kindesunterhalt.

      Viele Grüße

      heute

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von heute ()

    • Hallo Stefma,

      ich befürchte, das die Gegenseite sagen wird wir haben uns geeinigt. Hier ist das unterschriebene Dokument. Das Gericht könnte dies dann als Vergleich werten, da von Dir unterschrieben. Hast Du keinen eigenen Anwalt? Oder ist es eine einvenehmliche Scheidung, da braucht man dann eigentlich nur einen Anwalt. Es stellt sich da dann jedoch die Frage, inwieweit der gemeinsame Anwalt neutral gegenüber beiden Seiten handelt.

      Das Du Deinen Sohn liebst, ehrt Dich und ist wohl meist auch für Eltern normal. Trotz alledem solltest Du im eigenen interesse versuchen so wenig wie Möglich an Kindes und Ehegattenunterhalt zu zahlen. Denn wenn Du auf eine Summe festgenagelt bist, dann kommt man da meist nur sehr schwer bzw. kostspielig wieder raus. Wenn das erreicht ist, sollte es Dich nicht hindern, freiwillige Zusatzzahlungen an den Sohn zu leisten. Den die Summe auf die man Dich festlegt, wird und kann man bei Dir später Zwangsvollstrecken lassen. Übrigens, wenn ein Titel verlangt wird, achte darauf, das dieser bis zum 18. Lebensjahr befristet ist (mehr unten). Dann muß sich Dein Sohn später um eine Erneuerung kümmern. Du weist nicht was später mal wird, aber dazu hat ja bereits "heute" geschrieben". Mach für Deinen Sohn einen eigenen Tread auf. Danke.

      Nur mal so am Rande: Wenn Du am Ende bist und Dir was nicht leisten kannst, dann mach das auch nicht. Nun kannst Du zusehen, ob und wie Du wieder aus dieser Nummer raus kommst. Normalerweise ist man erwachsen und Unterschrift ist Unterschrift, es sei denn der Vertraga ist Sittenwidrig. Wwenn Du einen Beistand hast, weil Du nicht Geschäftsfähig bist, dann ist es vom Grundsatz her egal weil von haus aus Rechtsungültig. Wie willst Du beweisen, das Du "genötigt" wurdest?

      Nimm Dir zum Gericht einen Anwalt, das ist wichtig und dringend für Dich um weitern Schaden zu verhindern und sozusagen Schadensbegrenzung zu betreiben.

      Wieso soll der Unterhaltsbedarf jedes Jahr besprochen und angepast werden? Wie ist es dann geregelt, wenn Du nein sagst? Ja wir reden mal drüber und nun? Dem "wir reden jedes Jahr drüber", würde ich Aufgrund dessen einen JA-Titel verweigern, da man ja jedes Jahr darüber redet.......

      Klar, es wäre durchaus interessant, wie die Vereinbarung denn aussieht. Kannst Du die entsprechend hier anonymisiert einstellen? Wenn diese Vereinbarung vor Gericht als "Einigung" eingeht, dann wird Sie im Protokoll Eingang finden und damit Rechtsgültig werden. VORSICHT!

      Also Ruhe bewahren und bessonen handeln. Agieren nicht reagieren, denn wer reagieren muß ist nicht derjenige, der das Handeln bestimmt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von EPHESUS ()

    • Hallo,

      EPHESUS schrieb:

      Trotz alledem solltest Du im eigenen interesse versuchen so wenig wie Möglich an Kindes und Ehegattenunterhalt zu zahlen.
      Was hast du gegen Kinder?

      EPHESUS schrieb:

      Nun kannst Du zusehen, ob und wie Du wieder aus dieser Nummer raus kommst. Normalerweise ist man erwachsen und Unterschrift ist Unterschrift
      super Hilfe

      EPHESUS schrieb:

      Wwenn Du einen Beistand hast, weil Du nicht Geschäftsfähig bist,

      Wer hat das hier geschrieben?

      Hallo EPHESUS bei uns in der Firma hing ein Plakat mit den Worten:

      Vor Inbetriebnahme des Mundwerks bitte Gehirn einschalten



      abgewandelt:
      Vor Inbetriebnahme der Tastatur bitte Gehirn einschalten


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Ephesus,
      deine vermeintlichen Ratschläge scheinen von einem gefährlichen Halb- bis Unwissen geprägt zu sein.
      Glaubst du wirklich, es hilft den Themenstartern, wenn du - wie leider mehrfach geschehen - unrichtige, aus dem Zusammenhang gerissene, halbwahre Hinweise oder den Rat gibst, sich besser gleich an einen Anwalt zu wenden?
      Ich bin überzeugt, dass es in diesem Forum zahlreiche Ratgebende gibt, die dies sehr sorgfältig und häufig durch ihre Beiträge praktizieren. Mehrmals bist du von diesen zu Recht kritisiert worden; leider hat dies nichts bewirkt.
      Ich werde mich beim Forenadmin dafür einsetzen, dass du bei deinem nächsten Beitrag, der in der "Qualität" dem vom 13.10., 22.38 Uhr, an Stefma entspricht, eine Denkpause erhältst.

      heute
    • stefma schrieb:

      Lies ich mich von ihrer Anwältin und meiner Frau unter druck setzen
      und unterschrieb die Vereinbarung obwohl sie ungerecht und nicht abzuleisten ist. In dieser Fordert sie einen gewissen Unterhalt für sich
      und Unterhalt für unseren Sohn ( was ich auch bereit bin zu zahlen, denn ich liebe ihn). Dieser soll laut Vereinbarung jedes Jahr dann besprochen werden und angepasst!


      Hallo Stefma,

      wenn es sich dabei um eine Art außergerichtlichen Vergleich handelt, ist dieser nicht in der Form "bindend", wie das ein Gerichtsurteil oder eine von dir unterzeichnete Titulierung von Unterhaltsansprüchen wäre (also notariell beurkundet oder beim Jugendamt unterzeichnet).
      Laut unserem RA muss sich an einen solchen Vergleich keine der beiden Seiten halten, jeder kann den "Vertrag" einseitig "kündigen". Allerdings, so unser RA, hat man es dann unter Umständen nicht leicht, vor Gericht zu begründen, warum man zu seiner Zusage nicht mehr steht, falls der "Gegner" die Inhalte des Vergleichs gerichtlich durchsetzen will.

      Ich würde mich deshalb dringend von einem guten Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, da es hier um viel Geld geht und die rund 200 € Erstberatungsgebühr sich u.U. sehr schnell "amortisiert" haben.

      Was den Kindes- und Trennungsunterhalt betrifft, so schließe ich mich "heute" an und rate dir, zusätzlich zum Besuch beim Anwalt, die Daten anonymisiert hier einzustellen. Viele haben hier sehr viel Erfahrung in Sachen Unterhalstberechnung und können dir sagen, in welcher Höhe der Unterhalt realistisch wäre.
      Was dein Kind betrifft, könntest du diesen realistisch berechneten Unterhalt beim JA kostenlos titulieren lassen und damit ggfs. den Streitwert senken, falls die Kindsmutter eure (überhöhte) Vereinbarung gerichtlich anfechten möchte, denn dann ist nur die Differenz Grundlage für den sog. Streitwert.

      Befriste den Titel (falls er unumgänglich sein sollte) auf jeden Fall bis zum 18. Geburtstag, weil sich danach Grundlegendes ändern wird. U.a. wird dann auch die Kindsmutter barunterhaltspflichtig, und du kannst das volle Kindergeld verrechnen.

      Wenn dein Kind bei dir ist, steht es dir frei, ihm darüber hinaus freiwillig und je nach finanziellen Möglichkeiten weitere materielle Dinge zukommen zu lassen. Dann bekommt er sie aber direkt und sichtbar von dir, und ihr könnt z.B. schöne Dinge gemeinsam erleben (z.B. Freizeitpark), die bei einer überhöhten Unterhaltsleistung womöglich gar nicht mehr oder kaum noch machbar sind!

      Ein Recht auf Auskunft bzgl. des Gehalts besteht übrigens nur alle zwei Jahre; vorher nur dann, wenn man die begründete Annahme hat, dass sich wesentliche Änderungen ergeben haben.

      Wir benötigen für die Berechnung des Kindesunterhalts:
      Alter des Kindes,
      Anzahl Unterhaltsberechtigter insgesamt,
      Brutto,
      Netto,
      Steuerrückerstattung,
      weitere erhöhende Faktoren, falls vorhanden (z.B. Dienstwagen, eigene Immobilie),
      bereinigende Faktoren: berufsbedingte Ausgaben (z.B. gefahrene km, Gewerkschaftsbeiträge, BU-Versicherung etc.), private Vorsorge (RV, KV, Risiko-LV),
      Zuständiges OLG.

      Viele Grüße,
      HT
    • Hallo,

      ich finde den Hinweis auf die geleistete Unterschrift nicht so verkehrt. Vielleicht hilft er diesmal nicht mehr viel, aber als Hinweis für den TS und Mitleser es in Zukunft besser zu machen und nichts zu unterschreiben, mit dem man nicht einverstanden ist.

      Vielleicht kann ich noch etwas helfen: Ein Freund von mir hatte mit seiner Ex einen nachehelichen Unterhaltsverzicht schriftlich vereinbart. Dieser wurde nicht wirksam, weil der Vertrag nicht notariell beglaubigt war. Es besteht also die Möglichkeit, dass stefma hier noch rauskommt.

      Auf jeden Fall brauchst du einen eigenen Anwalt, denn sonst kannst du in der Verhandlung keine eigenen Anträge vorbringen. Wenn du keinen hast, suche dir einen und versuche im Zweifelsfall, den Termin zu verlegen.

      Eine Scheidung mit nur einem Anwalt macht nur dann einen Sinn, wenn die Parteien willens sind, den anderen nicht zu übervorteilen. "Unter Druck setzen" spricht eindeutig dagegen. Der Anwalt hat die Interessen dessen zu vertreten, der ihn bezahlt, er ist keinesfalls neutral. Trotzdem ist eine Scheidung mit einem Anwalt machbar, wenn die Parteien fair miteinander umgehen und derjenige, der keinen Anwalt hat, gut über seine Rechte informiert ist (z.B. durch dieses Forum, ISUV-Informationen u.ä.)

      Gruß Adler

      P.S.: ich habe den Beitrag abgeschickt ohne den von HT zu lesen, hatte eine Pause beim Schreiben eingelegt, bitte Doppelinfos zu entschuldigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Adler72 ()

    • Hallo an ALLE,

      vielen Dank für die vielen Rückmeldungen und Antworten. :)

      Ihr habt mir gezeigt dass ich nicht allein da stehe, das Hilft schon mal ungemein.

      Da anscheinend das unter Druck setzen des Gegenanwalts und meiner Frau nicht den Erwünschten Zweck erfüllt hat
      und das Angebot, das mir gestern per E-Mail von dem Gegenanwalt dass ich auf den Versorgungsausgleich verzichten soll
      dann kann man über die privatschriftliche Vereinbarung noch mal reden nicht bei mir auf Zustimmung gestoßen ist.
      Haben Sie mir vor einer halben Stunde mitgeteilt dass sie den Hauptscheidungstermin am Donnerstag aufgehoben haben
      und ich somit nicht erscheinen muss.
      Das verschafft mir denk ich Zeit und ich kann mir einen Fachanwalt nehmen.

      Vielen , vielen Dank für die Unterstützung
      Ich werde meine Fakten zusammensuchen , sie hier einstellen und
      bestimmt nochmal die eine oder andere Frage hier anbringen. :thumbsup:

      Gruß stefma

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stefma ()

    • Hallo,

      Prinzipiell ist nichts verkehrt daran, sich vorher über alles zu einigen, es zu Papier zu bringen und notariell beglaubigen zu lassen. Es spricht nichts dagegen, den Entwurf erst mal mit unserer Hilfe zu erstellen, dann kannst du immer noch einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

      Das mit dem Versorgungsausgleich verzichten ist völliger Unsinn, dass muss notariell beglaubigt sein und eine Kompensation muss gegeben sein, das winkt m.E. kein Richter einfach so durch.

      Eines solltet ihr beide euch klar machen: Ihr seid durch euer gemeinsames Kind für den Rest des Lebens miteinander verbunden, ihr wollt noch Zeugnisvergaben, Tanzschulabschlussbälle, Hochzeit und Taufen gemeinsam erleben, zumindest euer Kind will, dass ihr beide dort friedlich erscheinen könnt. Ich bin mit Kind und Ex und Patentante nach der Abifeier essen gegangen - das ist mehr wert als den anderen um ein paar tausend Euro zu betuppen. Rede mit deiner Nochfrau und versuche, einen Kompromiss hinzukriegen, bei dem sich beide gleich gut oder gleich schlecht fühlen.

      Gruß Adler
    • Hallo Adler,

      Leider Gottes geht und ging das ganze jetzt in eine Richtung die
      ich nie geglaubt hätte und auch nicht für Möglich gehalten hätte.

      Ich habe die Hoffnung das wenn jeder zu seinem Recht kommt
      und meine Frau verdaut hat, dass es nicht funktioniert hat
      mich "über den Tisch zu ziehen" und ich mich das erste mal seit dem
      wir uns kennen nicht wortlos alles über mich ergehen lasse.

      Das wir dann wieder eine Basis finden um gemeinsam an Feierlichkeiten
      unseres Sohnes teilnehmen zu können und Beide für Ihn da sein können

      Gruß stefma
    • Hallo Stefma,
      was meinst du mit "Hauptscheidungstermin"?
      Wenn das Gericht einen Termin verlegt geht diese Nachricht nicht von dem Anwalt deiner Frau an dich; du wirst immer direkt vom Gericht angeschrieben.
      Für deine Nachfrage dort leg' bitte das Aktenzeichen des Gerichts für euer Scheidungsverfahren zurecht; das wirst du benötigen.
      Es wäre schön, wenn du uns möglichst zeitnah informierst, wie es bei euch weitergeht.

      Viele Grüße

      heute

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heute ()