Gegenstandswert

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    • Hallo Glückpilz,

      Der Gegenstandswert dient z.B. der Ermittlung der Rechtanwaltsgebühren.

      geht es um Unterhalt, wird die mtl. geforderte Unterhaltssumme mit 12 multipliziert.

      Mtl.Forderung x 12 = Gegenstands/Streitwert.

      In einer Gebührentabelle wird dann abgelesen wie hoch die zu zahlenden RA-Gebühren sind.

      Wichtig: Gegenstandswert ist nicht gleich RA-Gebühren.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Glückspilz,

      hoffe doch für Dich das Dein Name für Dich Programm ist :)

      habe Dir ein paar Links bezüglich Anwaltsgebühren mit rein gehängt. Was gerne einmal von den Anwälten gemacht wird ist vor Gericht einen höheren Satz zu beantragen, weil der Aufwand ach so hoch war (bei vielen Briefen etc.).

      Mit den Rechnern öläst sich auch ganz gut mal das Prozeßkostenrisiko einschätzen. Im Extremfall muß halt der Verlierer alle Kosten tragen. Das hilft manchmal, wenn die Gegenseite trotz besseren Wissens meint, vor Gericht gehen zu müssen....

      Also bezüglich Kosten kannst ja mal unter folgenden Links schauen:

      spiegel.de/wirtschaft/prozessk…kadi-kostet-a-237919.html

      Weitere Links wegen Anwaltswerbung usw. gelöscht.

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    • Hallo Ephesus,
      warum eine einfache Frage so umständlich beantworten? Das verwirrt mehr als dass es dem Themenstarter hilft.
      Deine Verlinkung auf Werbeseiten habe ich gelöscht.

      @Glückspilz: In deinem Fall dient der Gegenstandswert zunächst der Ermittlung der voraussichtlichen Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren. Diese Kosten sind jeweils vom Antragsteller im Voraus an das Gericht zu zahlen.

      Viele Grüße

      heute

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    • Hallo Heute,

      es ist doch schön, dass man helfende Links hier gelöscht bekommt.

      Die von mir geposteteen Links haben mir in einem anderen Fall sehr geholfen. Schade das Du es dem Eröffner verwehrst sich einen eigenen Überblick über die möglicherweise hiermit verbundenen Kosten, die auf ihn zukommen verhinderst...... :cursing:
    • Hallo Ephesus,
      solche Anwaltslinks mögen hilfreich sein, sie dienen aber auch der Werbung für die jeweiligen Kanzleien. Und Werbelinks möchten wir hier nicht. Im Übrrigen stößt jeder, der sich zum Thema per Google o.ä. kundig machen möchte, auf diese Anwaltsseiten.
      Dein Vorwurf, wir würden mit der Löschung solcher Links irgendetwas verwehren, ist schon ziemlich dreist, um nicht zu sagen unverschämt.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo Ephesus,
      jedem steht es im Internet-Zeitalter frei sich dort zu informieren.
      Dieses von ISUV finanzierte Forum dient nicht dazu, Einzelpersonen kostenlose Werbung zu bieten.
      Anders verhält es bei z. B. bei Informationen der Deutschen Rentenversicherung, Juris, Focus, Spiegel (deshalb habe ich diesen Link nicht entfernt), Verbraucherberatung usw.
      ISUV will sich nicht dem Vorwurf aussetzen, ein "Mandatsbeschaffungsverein" für Anwälte zu sein. Leider gab es gelegentlich diese haltlose Unterstellung.

      Gruß

      heute

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    • Hallo Glückspilz,

      der Gegenstandswert (eigentlich Verfahrenswert, manche sprechen auch noch von Streitwert) für die Scheidung selbst ergibt sich aus dem dreifachen des Nettoeinkommens beider Ehegatten. Für den Versorgungsausgleich sind es zusätzlich pauschal 1.000 Euro (mind.).
      Und wer den Unterhalt und den Zugewinn vor Gericht klären lässt, hat nicht selten einen noch viel höheren Verfahrenswert.

      Geregelt ist das in den §§ 43 ff des FamGKG.

      Die Summe der Verfahrenswerte (sofern im Scheidungsverbund) ist Grundlage für die Ermittlung der Anwalts- und Gerichtskosten.
    • kurtkurt schrieb:

      Hallo Ephesus,
      solche Anwaltslinks mögen hilfreich sein, sie dienen aber auch der Werbung für die jeweiligen Kanzleien. Und Werbelinks möchten wir hier nicht. Im Übrrigen stößt jeder, der sich zum Thema per Google o.ä. kundig machen möchte, auf diese Anwaltsseiten.
      Dein Vorwurf, wir würden mit der Löschung solcher Links irgendetwas verwehren, ist schon ziemlich dreist, um nicht zu sagen unverschämt.
      Gruß
      Kurt

      Hallo Kurt kurt,

      ja es ist so, durch das Löschen wurde dem Eröffner des Threads die schnelle Information verwehrt. Oder hat derjenige, der die Links gelöscht hat diese an den Eröffner des Threads geschickt? Es ist nicht meine Absicht, hier für irgend jemanden Werbung zu machen. Es geht hier rein um die Information und ich denke um den Erfahrungsaustausch als auch die Hilfe zur Selbsthilfe, auch hier im Forum. Bitte korrigiert mich, wenn das nicht so ist, dann bin ich im falschen Forum.

      Ehrlich gesagt, wenn jemand gute Arbeit leistet, dann sollte er davon profitieren können, warum nicht? Wenn jemand in Hamburg ist und der andere in Garmisch, dann wird wohl kaum ein Mandat zustande kommen. Entscheiden ob ein Mandat zustande kommt ist immer noch Sache des jeweiligen Mandanten.

      Mir ist aber auch ehrlich gesagt keine Versicherung bekannt, die Scheidungsverfahren mit versichert. Die geposteten links habe ich irgendwann mal mit sehr sehr viel Zeitaufwand recherciert und Sie waren mir auch sehr hilfreich.

      Ich denke es ist manchmal sehr hilfreich, wenn man erkennt, das man um tausende von Euro streitet und gegebenenfalls das selbe an Geld nochmals für Anwalts und Gerichtskosten über alle Verfahrenszüge zu investieren. Manchmal wäre es da wohl sinnvoller zu verzichten. Beispielsweise wenn es um den abgenutzten Jahrealten Haushalt geht.

      Wenn Du das als Dreist und unverschämt empfindest. ok so what, Dein Empfinden, war aber von mir weder so beabsichtigt noch so gemeint, sorry. :rolleyes:

      @Glückspilz: Google dann halt mal nach Verfahrenswertrechnern, etc.
    • Hallo Clint,

      Mail mir da mal bitte den Namen, danke im voraus.

      Klar, da wo die meisten streiten, ist es halt nicht immer billig. So eine Art der "versicherung" kann schon mal dazu führen, das man eben weil man versichert ist prozessiert. Ich denke es wird niergends soviel gestritten wie bei Familiensachen und Erbschaften. Da geht es meist ich sag mal mehr um verletzten Stolz und dem anderen eins Auswischen oder ihm das nicht zu gönnen.

      Danke :love: