Hallo,
mein Ex hat mir die Steuerschuld nicht zurückerstattet, obwohl er sich schriftlich dazu verpflichtet hatte. Daraufhin habe ich die Anlage U beim FA widerrufen, ging ohne Probleme. Den ausstehenden Betrag musste ich dann ans FA überweisen.
Zur Zeit ist nichts zu holen bei ihm, das wird sich aber ändern. Weiß jemand, ob ich auf eine Verjährungsfrist achten muss?
LG, Dima
mein Ex hat mir die Steuerschuld nicht zurückerstattet, obwohl er sich schriftlich dazu verpflichtet hatte. Daraufhin habe ich die Anlage U beim FA widerrufen, ging ohne Probleme. Den ausstehenden Betrag musste ich dann ans FA überweisen.
Zur Zeit ist nichts zu holen bei ihm, das wird sich aber ändern. Weiß jemand, ob ich auf eine Verjährungsfrist achten muss?
LG, Dima