Hallo Forum,
wenn ein Unterhaltsempfänger für sich und sein Kind ca 1500€ Unterhalt erhält, und permanent mit einem weiteren Erwachsenen und dem 3 jahre alten Kind in einer kleinen 1 Zimmerwohnung lebt, kann man dann einklagen, dass diese Person im Interesse der gesundheit des Kindes eine grössere Wohnung sucht?
Das Jugendamt sagt, hier wäre nichts zu machen, da man niemanden zwingen kann in eine grössere Wohnung zu ziehen.
Ich finde, das ist aber nicht kindesgerecht, zumal man es sich mit 1500€ Unterhalt + 184€ KG durchaus leisten könnte.
Was sagen die Experten hier, kann man das einklagen?
Mein Argument: Wenn der Unterhaltsplichtige selber in einer 1ZW leben würde, würde er nie im Leben das Kind über das Wochenende zum Übernachten bekommen, da seine Wohnung zu klein ist. Dass das Kind aber permanent mit 2 Erwachsenen (Rauchern) in einem Zimmer isst, schläft, atmet ist aber ganz ok.
Wo ist da die Gerechtigkeit?
Gruss
Thomas
wenn ein Unterhaltsempfänger für sich und sein Kind ca 1500€ Unterhalt erhält, und permanent mit einem weiteren Erwachsenen und dem 3 jahre alten Kind in einer kleinen 1 Zimmerwohnung lebt, kann man dann einklagen, dass diese Person im Interesse der gesundheit des Kindes eine grössere Wohnung sucht?
Das Jugendamt sagt, hier wäre nichts zu machen, da man niemanden zwingen kann in eine grössere Wohnung zu ziehen.
Ich finde, das ist aber nicht kindesgerecht, zumal man es sich mit 1500€ Unterhalt + 184€ KG durchaus leisten könnte.
Was sagen die Experten hier, kann man das einklagen?
Mein Argument: Wenn der Unterhaltsplichtige selber in einer 1ZW leben würde, würde er nie im Leben das Kind über das Wochenende zum Übernachten bekommen, da seine Wohnung zu klein ist. Dass das Kind aber permanent mit 2 Erwachsenen (Rauchern) in einem Zimmer isst, schläft, atmet ist aber ganz ok.
Wo ist da die Gerechtigkeit?
Gruss
Thomas