Realsplitting oder aussergewöhnliche Belastungen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Realsplitting oder aussergewöhnliche Belastungen

      Hallo Forum,

      Beim Realsplitting erhöht ja die steuerliche Erleichterung von 13805€ beim Unterhaltspflichtigen sein für den Unterhalt zugrundezulegendes Einkommen um eben diese 13805€, über das der Unterhaltsempfänger indirekt über eine Anpassung des Unterhalts profitiert. (Den Nachteil des Unterhaltsempfänders bezahlt ja der Unterhaltspflichtige ohnehin, welches er wiederrum als aussergewöhnliche Belastung absetzen könnte...)

      Wie ist das wenn man den Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung absetzt?
      Erhöht diese steuerliche Erleichterung von 8004.-€ auch das zugrundezulegendes Einkommen des Unterhaltspflichtigen?


      Stimmt diese Beispielrechnung beim Realsplitting?
      Unterhaltspflichtiger zahlt 1100€/Monat Trennungsunterhalt, somit 13200€/Jahr.
      Empfänger hat 0€ Einkommen.
      Somit kann der Unterhaltspflichtige des gesamten Unterhalt von der Steuer absetzen.
      Wenn er 1100€ Trennungsunterhalt zahlt, so müsste sein für den Unterhalt zugrundezulegendes Einkommen sein: 1100€ x 7/3 = 2566.66€/Mon, also 30800€/Jahr
      Die 13200€ erhöhen sein zugrundegelegtes Einkommen nun auf 44000€
      Somit zahlt er neuerdings 3/7 von 44000€ Trennungsunterhalt, also 18857,14€/Jahr, also 1571,42€/Monat.
      Es erhöht sich also sein neuer Trennungsunterhalt um 1571,42€ - 1100€ = 471,42€.
      Unter dem Strich hat der Empfänger 5657,14€ mehr im Jahr. Und der Unterhaltspflichtige 8147€ mehr wovon er den Nachteil des Empfängers noch zu bezahlen hat.

      bei aussergewöhnlichen Belastungen bekommt der Unterhaltspglichtige 8004€ also fast das gleiche, oder sogar mehr, da kein Nachteil.
      Aber erhöht diese Summe auch sein zugrundezulegendes Einkommen für die Unterhaltsberechnung?

      Für den Unterhaltsempfänger ist es doch hier allemal ratsam das RealSplitting vom Unterhaltspflichtigen einzufordern?
      Der Unterhaltspflichtige hat hier unter dem Strich kein Profit vom Realsplitting.


      Viele Grüsse
      Tommi
    • hi,

      Würde der Unterhaltsempfänger dann die Anlage U unterschreiben? Am besten vorher schriftlich vereinbaren . Im falle der Weigerung mit Unterhaltseinstellung... Bei Steuerfragen sollte man am besten einen Steuerberater z.B. einen Steuerhilfeverein aufsuchen... 8|
    • EPHESUS schrieb:

      hi,
      hi

      EPHESUS schrieb:

      Würde der Unterhaltsempfänger dann die Anlage U unterschreiben? Am besten vorher schriftlich vereinbaren . Im falle der Weigerung mit Unterhaltseinstellung... Bei Steuerfragen sollte man am besten einen Steuerberater z.B. einen Steuerhilfeverein aufsuchen...
      Wenn meine Berechnung stimmt, so würde der Unterhaltsempfänger dabei besonders profitieren. Er sollte nicht nur unterschreiben, er sollte das Realsplitting selber initiieren bzw. einfordern. Kann er das denn?

      Meine Frage war nur: Erhöhen Lohnsteuerrückzahlungen durch das Absetzen des Unterhalts über "aussergewöhnliche Belastungen" das zum Unterhalt zu berechnende Einkommen des Unterhaltspflichtigen, so wie es der Fall beim Realsplitting ist?

      Danke
      Tommi
    • ThomasMüller schrieb:

      Hallo Forum,

      ThomasMüller schrieb:


      Beim Realsplitting erhöht ja die steuerliche Erleichterung von 13805€ beim Unterhaltspflichtigen sein für den Unterhalt zugrundezulegendes Einkommen um eben diese 13805€, über das der Unterhaltsempfänger indirekt über eine Anpassung des Unterhalts profitiert. (Den Nachteil des Unterhaltsempfänders bezahlt ja der Unterhaltspflichtige ohnehin, welches er wiederrum als aussergewöhnliche Belastung absetzen könnte...)

      Wie ist das wenn man den Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung absetzt?
      Erhöht diese steuerliche Erleichterung von 8004.-€ auch das zugrundezulegendes Einkommen des Unterhaltspflichtigen?


      Stimmt diese Beispielrechnung beim Realsplitting?
      Unterhaltspflichtiger zahlt 1100€/Monat Trennungsunterhalt, somit 13200€/Jahr.
      Empfänger hat 0€ Einkommen.
      Somit kann der Unterhaltspflichtige des gesamten Unterhalt von der Steuer absetzen.
      Wenn er 1100€ Trennungsunterhalt zahlt, so müsste sein für den Unterhalt zugrundezulegendes Einkommen sein: 1100€ x 7/3 = 2566.66€/Mon, also 30800€/Jahr
      Die 13200€ erhöhen sein zugrundegelegtes Einkommen nun auf 44000€
      Somit zahlt er neuerdings 3/7 von 44000€ Trennungsunterhalt, also 18857,14€/Jahr, also 1571,42€/Monat.
      Es erhöht sich also sein neuer Trennungsunterhalt um 1571,42€ - 1100€ = 471,42€.
      Unter dem Strich hat der Empfänger 5657,14€ mehr im Jahr. Und der Unterhaltspflichtige 8147€ mehr wovon er den Nachteil des Empfängers noch zu bezahlen hat.

      bei aussergewöhnlichen Belastungen bekommt der Unterhaltspglichtige 8004€ also fast das gleiche, oder sogar mehr, da kein Nachteil.
      Aber erhöht diese Summe auch sein zugrundezulegendes Einkommen für die Unterhaltsberechnung?

      Für den Unterhaltsempfänger ist es doch hier allemal ratsam das RealSplitting vom Unterhaltspflichtigen einzufordern?
      Der Unterhaltspflichtige hat hier unter dem Strich kein Profit vom Realsplitting.


      Viele Grüsse
      Tommi
      Tommi, nein, Deine Annahmen stimmen so eben gerade nicht, nicht die 13.000,- € sind dem (Deinem) Einkommen zuzurechnen, sondern "nur" Dein steuerlicher Vorteil daraus, sagen wir mal 30 % oder so.

      Willst Du das mal genauer durchrechnen, empfehle ich ein Steuerprogramm aus dem Internet, setz' Dein Einkommen und den erhöhten Freibetrag aus der Anlage U ein, errechne den neuen Unterhaltsbetrag, dann erneut den (neuen) Anlage U Betrag, usw., bis sich keine Differenz mehr ergibt.

      Gruß, Icke

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Icke ()

    • Hi Icke,

      Icke schrieb:

      Tommi, nein, Deine Annahmen stimmen so eben gerade nicht, nicht die 13.000,- € sind dem (Deinem) Einkommen zuzurechnen, sondern "nur" Dein steuerlicher Vorteil daraus, sagen wir mal 30 % oder so.
      warum hätte man nur so einen geringen steuerlichen Vorteil?

      Icke schrieb:

      Willst Du das mal genauer durchrechnen, empfehle ich ein Steuerprogramm aus dem Internet, setz' Dein Einkommen und den erhöhten Freibetrag aus der Anlage U ein, errechne den neuen Unterhaltsbetrag, dann erneut den (neuen) Anlage U Betrag, usw., bis sich keine Differenz mehr ergibt.
      Gibt es solche Online Rechner wirklich?

      Icke schrieb:

      Gruß, Icke
      Icke, vielen Dank für eine Antwort.

      Kann man abschliessend sagen, dass sich Realsplitting auf jeden Fall mehr lohnt als aussergewöhnliche Belastungen, under der Bedingung dass einer viel verdient und der andere nichts?
    • Hi T.M.

      ja das ist es. Vom Grundsatz her wäre es wohl Möglivh bzw. Anzuraten, den entsprechenden Vorteil für den einzelnen dar zu stellen. Einmal halt höflich fragen bzw. anfragen. Wenn Sie das nicht will, dann begründen lassen... Ausfüllen, zwei Exemplatre an Ex schicken mit Darstellung und Fristsetzung das bis dahin zurückgeschickt wird.... :rolleyes: