Volljährigkeit Titel

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    • Moin,

      das JA wird die Belege über die Einkünfte der Mutter nicht herausrücken und behaupten, die Mutter habe ihnen das untersagt (Datenschutz). Läuft ganz oft so. Obwohl das JA ganz genau weiß, dass ein Anspruch darauf besteht. Aber halt nicht gegen das JA, das ist schließlich nur noch beratend und unterstützend tätig!

      jo1 schrieb:

      Das Jugendamt hat unserer Tochter sogar gesagt, das ich selber einen Termin beim Jugendamt machen soll, um deren Berechnungsdokument abzuholen.
      Wieso schicken die mir das nicht zu?

      Sie werden dafür Gründe haben. ;) Einfach hingehen und die Berechnung abholen. Ganz unverbindlich und unabhängig von der Tätigkeit der Anwältin.

      Das Ergebnis des Anwaltstermins find ich sehr mager. Hat sie etwa nicht erklärt, wie und ab wann die Vollstreckbarkeit des letzten Urteils aufgehoben werden kann? Hat sie solche wichtigen prozessualen Angelegenheiten gar nicht angesprochen? Gerade auf sowas achten Anwälte meist ziemlich genau. War sie schon 2003/2005 als Anwältin an den Gerichtsverfahren beteiligt?

      Die eine Seite vom OLG übrigens ist doch gar kein Endurteil, oder? Mir sieht das "nur" nach einem ablehnenden OLG-Beschluss über Prozesskostenhilfe aus.
    • Hi Clint,

      danke dir für die Antwort.
      Ich komme jetzt durcheinander.
      Die Anwältin meinte, ich müsste den Titel von der KM einfordern, da sie ihn hat, ansonsten vom Kind einfordern, sonst Klage aber gegen unsere Tochter? Hab gestern nachgefragt, sie hat den nicht. Was jetzt?

      Langsam nervt das hin und her mit der KM, da wir unsere Tochter raushalten wollen. Hätte sie mir gestern ihre Unterlagen gegeben oder unsere Tochter hätte ich heute den Wisch in den Händen und der Jobcenter hätte sein gefordertes Dokument.

      Zum OLG: Aus diesem OLG Beschluss folgte das Anerkenntnisurteil, das ich anerkennen sollte.

      lg
    • Hi,

      habe heute mit dem Jugendamt gesprochen, die aber sehr nett war und mir erklärt hat, das ich die Berechnung morgen abholen könnte, die gleichzeitig schon Abänderung des Titels ist, bin gespannt auf die genauen Zahlen.

      lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jo1 ()

    • Hallo,

      auszugsweise aus einem ISUV Merkblatt:

      Die fiktive Zurechnung eines Einkommens bei einem Elternteil erfolgt jedoch nie bei der Berechnung des Volljährigenunterhalts.

      Des Weiteren wird dort erläutert, dass der leistungsfähige Elternteil (hier die Lehrerin) dann über den sog. familienrechtlichen Ausgleichsanspruch versuchen kann, sich vom anderen Elternteil (hier jo1) zumindest das "zurückzuholen", was bei Beachtung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit bei Quotenberechnung an Unterhaltshöhe sich errechnet hätte.

      Demnach wäre die Unterhaltsberechnung des Jugendamtes, die jo1 dem Job-Center zwecks Aufstockung vorzulegen beabsichtigt, schlichtweg falsch.

      Kann man das hier auch thematisieren: nächster Fach-Chat ausnahmsweise auch für Nichtmitglieder offen.
    • Hi alle zusammen,

      habe heute nett mit der Dame vom Jugendamt gesprochen und die Abänderung meines Unterhalt-Titels unterschrieben und abgeholt.
      Bei mir werden ca. 1000 € Einkommen berechnet, dadurch komme ich auf ca. 30% KU in Höhe von 133,- €.
      Irgendwie gelte ich nicht als Vollzeitbeschäftigter, obwohl ich erzählt habe, das ich mehr als 40 h die Woche habe, aber egal, dies gilt bindend bis Schulende Ende Juni und ab dann gilt 1300 € Selbstbehalt, da müsste unsere Tochter bei Auslandaufenthalt z.B. Bafög beantragen können, so das Jugendamt.
      Zahle ich jetzt bis Anfang Juli oder kann ich einen Monat länger bezahlen bis sie wieder neu ausrechnen lässt.

      lg
    • Hi jo1,

      erstaunlich ist, dass Du keinerlei detaillierte Informationen dazu lieferst:
      1. Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter incl. Vorlage der entsprechenden Belege
      2. Berechnungsbogen des Jugendamtes (lad doch mal zur Überprüfung hier hoch)
      3. Abänderung des Urteils (dazu reicht Deine Unterschrift nicht)
      Oder ist Dir das alles egal, Hauptsache Aufstockung erfolgt?
    • Hi Client,

      na ja, wer rechnen kann...
      1. Bei der KM wurde ca. 2350 € nach Abzug des Selbstbehalt und Abzug wegen zusätzlichem minderjährigem Kind berechnet.
      2. Den Berechnungsbogen habe ich gesehen und der ist mir ausführlich erläutert worden.
      3. Ich besitze seit gestern eine Urkunde über die Abänderung des KU, auf Wunsch kann ich diesen gerne hier reinstellen, aber was bringt das?
      Mein RA hat mir das gleiche erzählt.

      Egal ist mir das nicht, aber wenn beide Parteien (JA und RA) das gleiche erzählen und hier auch schon erwähnt worden ist, ist das bis Ende Schulzeit so und danach zählt der wirkliche Selbstebhalt von 1300 €, so das JA.

      lg
    • Hallo,

      an diesem "Fall" ist einiges zu bemängeln:
      1. Das unterhaltsrelevante Einkommen der Lehrerin wurde von jo1 nicht überprüft.
      2. Der (erst zuletzt erwähnte) KU-Abzug für ein minderjähriges Kind ist nicht i.O., siehe z.B. Leitlinien OLG Frankfurt "Zur Bildung der Haftungsquote ist vorab der angemessene Selbstbehalt jedes Elternteils und der Barbedarf weiterer jetzt gleichrangiger Kinder abzusetzen, wenn der verbleibende Betrag zur Bedarfsdeckung aller Kinder ausreicht."
        siehe hefam.de/DT/ffmAPap.html (mit Links zur Rechtsprechung BGH und BVerfG)
      3. Den Berechnungsbogen hat jo1 "gesehen und ausführlich erläutert bekommen", mitnehmen und überprüfen sollte er ihn offenbar nicht...
      4. jo1 hat eine Urkunde über die Abänderung des Unterhalts unterzeichnet! Und wo ist die vollstreckbare Ausfertigung des damaligen Urteils bzw. die wirksame Verzichtserklärung des Unterhaltsgläubigers???
      5. Auch die Rechtsanwältin hat nicht geschnallt, dass fiktive Einkünfte (aufgrund gesteigerter Erwerbsobliegenheit) bei jo1 nicht berücksichtigt werden (§ 1603 Abs. 2 S. 3 BGB). Oder es war Absicht... Vermutlich handelt es sich um die gleiche von 2003/2005.
      6. Wenn es legal ist, dass das Job-Center aufgrund dieser "Abänderung" nun wieder aufstockt, sollten die entsprechenden Gesetze gründlichst überprüft werden, denn es geht dann hier wieder mehrere Monate zu Lasten des Steuerzahlers. Als "Unterhalt zum Nulltarif" wird das an anderer Stelle im Netz bezeichnet...
    • jo1 schrieb:

      Bei mir werden ca. 1000 € Einkommen berechnet


      Hallo Jo,

      das verstehe ich noch immer nicht. Bezüglich der Quotelung gilt auch bei privilgiert Volljährigen der angemessene SB von 1300 €. Dein Einkommen liegt laut deinen eigenen Aussagen sogar unter dem notwendigen SB. Warum sollst du dann 30% bezahlen?

      Und wenn es ein gerichtliches Urteil gibt, das bis zum Erreichen des Abiturs gilt, unabhängig von der vorher erfolgenden Volljährigkeit und der damit verbundenen geänderten Berechnungsgrundlagen, wie kann dieses durch eine einfache Unterschrift beim JA abgeändert werden? Ich verstehe es wirklich nicht und würde mich über Erläuterungen freuen.

      Und warum darf die KM Geld für ein minderjähriges Kind bereinigend ansetzen, obwohl sie für dieses eigentlich gar nicht barunterhaltspflichtig ist und das auch kein gemeinsames Kind von euch beiden ist?

      Gruß, HT
    • Hi Clint und Hochtief,

      vielen Dank für eure Antworten, Fragen und berechtigte Kritik.
      Ich habe gestern nach 3 Monaten Wartezeit endlich gedacht, ich habe was rechtliches in der Hand, kann meiner Tochter endlich ihren Anteil vom KU bezahlen (der schon als Dauerauftrag bis Juli eingerichtet ist) und der Jobcenter hat seine gewünschte Urkunde.
      Jetzt stehe ich wieder völlig ratlos da und frage mich, warum ich von JA und RA (dieselbe von 2003/05) sozusagen auf den Arm genommen werde oder wie soll ich das bezeichnen?
      Ich hole mir hier Rat, schreibe und frage hier gerne.

      Fakt ist, was mache ich jetzt?
      Bekomme ich einen neuen Beratungsschein, damit ich zu einem anderen Anwalt gehen kann? Was kann und darf ich von dem JA einfordern?

      lg
    • Hallo,

      wieder keine vernünftigen Informationen zu den "ausführlichen Erläuterungen des Jugendamtes zur Berechnung". Wieder keinerlei Informationen zum "Verbleib" des Berechnungsbogens. Wieder keine Informationen zur Aussage des Jugendamtes bzgl. Vorlage von Belegen über die unterhaltsrelevanten Einkünfte der Mutter.
      Und das plötzlich auftauchende minderjährige Kind? Ist dessen Vater auch leistungsunfähig?

      Und die Anwältin hat in einer Beratung - vorher - alles abgesegnet, ohne die Berechnung des Jugendamtes überhaupt gesehen, geschweige denn geprüft zu haben? Oder was hat sie im Beratungstermin gesagt.....?

      Wer nimmt hier eigentlich wen auf den Arm?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hallo,
      sofern auch der Anwalt von Jo die Berechnungsweise bestätigt hat, sollte man nun auch hier im Forum einfach mal damit abschliessen. Familienrecht bleibt hat sehr oft eine Einzelfallentscheidung, sofern Umstände die Anwendung "pauschaler Grundsätze" einschränken. Von > 300 Euro auf nun 133 Euro. Dies ist doch eine erhebliche Entlastung.
      Die Unterhaltspflicht bis Abschluss der Schule ist nun festgelegt. Damit hat Jo das erreicht was zu erreichen war.
      Gruß
      ernst
    • Hallo ernst,

      natürlich kann man das so sehen. Mir persönlich ging/geht es nicht darum, Jo zu kritisieren oder in irgendeine Richtung zu drängen, sondern meine Fragen stellen echtes Interesse dar; dahinter steht der Wunsch, die rechtliche Lage verstehen zu können. Einzelfallentscheidungen kann es ja nur dann geben, wenn der Gesetzgeber Ermessensspielräume lässt. Manche Dinge aber sind klar geregelt, von daher wüsste ich einfach gern, wie die Rechtslage ist.

      VG & einen schönen Sonntag,
      HT
    • Hi,

      ich möchte mich herzlich bedanken für euer Interesse.
      Ich bin froh, das Ruhe eingekehrt ist. Da KM wieder Abstand von mir gewünscht hat, hat unsere Tochter gestern das erste Mal Interesse gezeigt, beide Seiten anzuhören.
      Ich habe ihr meinen Standpunkt und Einkommensverhältnisse offen erklärt und auch, das ich nie etwas gegen die KM haben werde.
      Was mich stutzig macht, ist das die KM unserer Tochter erzählt, das KM ein Zusatzjob hinzuziehen müsste, um alles bezahlen zu können.
      Das verstehe ich nicht, aber ich erfahre leider nicht mehr, warum.

      lg