tompi13 schrieb:
du schreibst, dass ich erst dann KU entrichten muss, wenn ALLE Unterlagen vorliegen.
Moin Thomas,
das ist richtig. Ohne Auskunft kein Unterhalt. Warte einfach ab.
Ist die Auskunft dann unrichtig oder unvollständig, dann verlangste die eidesstattliche Versicherung vor Gericht.
Vergleiche: Kammergericht, Urteil vom 06.06.2008 - 18 UF 215/07
Das wird Wirkung zeigen. Und hat dann auch ein Ende.
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