Beistandschaft bis und ab Volljährigkeit

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    • tompi13 schrieb:

      du schreibst, dass ich erst dann KU entrichten muss, wenn ALLE Unterlagen vorliegen.

      Moin Thomas,

      das ist richtig. Ohne Auskunft kein Unterhalt. Warte einfach ab.

      Ist die Auskunft dann unrichtig oder unvollständig, dann verlangste die eidesstattliche Versicherung vor Gericht.

      Vergleiche: Kammergericht, Urteil vom 06.06.2008 - 18 UF 215/07

      Das wird Wirkung zeigen. Und hat dann auch ein Ende.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von heute ()

    • Entschuldigung.... Ich frage deshalb so penetrant nach, damit deutlich wird, ab wann KU bezahlt werden muss. Also muss ich auf jeden Fall für Sohn ab Antrag KU bezahlen. Die Frage ist nur, wann das erste Geld überwiesen werden muss (plus aufgelaufenen Rückstand).

      Ich denke, ich warte auf ein Schreiben des Sohnes und werde nicht auf die Mail der Mutter antworten.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo Thomas,

      danke für Deine Mühe. Datenschutzrechtlich ist das m.E. ok.

      Wenn wir schon dabei sind, spricht was dagegen, diesen Brief auch noch anonymisiert hochzuladen?

      tompi13 schrieb:

      Ich habe gestern (ebenfalls) einen Brief (Förmliche Zustellung mit AZ im ockerfarbenen Umschlag)vom JA erhalten, in dem ich darauf hingewiesen werde, dass mein (bei der KM lebende) Sohn Mitte Oktober vj wird, dass er auch dann noch zur Schule gehen wird und weiterhin Unterhaltsanspruch besteht. Daher möchte mich das JA bitten den beiligenden Prüfbogen ausgefüllt mit den erforderlichen Nachweisen zurückzusenden, damit die Dame vom JA möglichst frühzeitig eine Berechnung des Unterhaltsanspruches errechnen kann. Ab VJ sind beide Eltern zum Bar-Unterhalt verpflichet, so der Brief. Abschließend noch der Hinweis, dass ach die Mutter zur Erteilung aufgefordert wurde.
      Beiliegend der Prüfbogen mit dem (in fettgedruckten) Hinweis, dass die Kosten, die durch falsches Ausfüllen der gesetzlichen Auskunftspflicht oder durch fehlende Belege MIR auferlegt werden können.


      PS: Gibt es diesen Prüfbogen bei irgendeinem Jugendamt zum Download im Internet?
    • Hey Thomas,

      wollen wir die Beamtin mal ein wenig ärgern?

      Sende ihr eine Mail, fordere sie auf, zum Zwecke der Überprüfung des Unterhaltsanspruchs von Sohn Nr. 1, vollständig Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse (incl. aller Belege) zu erteilen. Den blanko Prüfbogen des JA fügst du bei. 8)
    • Hallo Clint,

      wie bereits erwähnt, möchte ich das JA nicht mehr involvieren. Ich habe jahrelang mit dem Amt zu tun gehabt und nun sind beide Kinder vj, somit sind diese zukünftig meine Ansprechpartner. Ich halte wenig davon, das Amt mit solchen Anfragen zu bombardieren.
      Die Anschreiben werde ich in den nächsten Tagen Online stellen.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Clint schrieb:

      wollen wir die Beamtin mal ein wenig ärgern?

      Sende ihr eine Mail, fordere sie auf, zum Zwecke der Überprüfung des Unterhaltsanspruchs von Sohn Nr. 1, vollständig Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse (incl. aller Belege) zu erteilen. Den blanko Prüfbogen des JA fügst du bei. 8)

      Hallo Clint,

      ausgesprochen tolle Idee, wirklich... :thumbdown:

      Und zu Deiner Nachfrage ob kurtkurt Beamter sei: Man muss in dem Falle glaube ich kein Beamter sein, um das irgendwie sinnbefreit und NICHT lustig zu finden.

      Manchmal frage ich mich echt was in den leuten vorgeht...

      @ tompi und den Rest der Runde hier:

      Das Schreiben wegen der Beendigung der Beistandschaft und des Volljährigenunterhalts ist auf jeden Fall vom Stil und was die rechtliche Seite angeht in Ordnung. Ein wenig kurz vielleicht, aber da ja auch so gut wie kein Unterhaltsrückstand besteht ist das ok, zumal ja auch noch der Berechnungsbogen beigefügt ist.

      Hier hat das handelnde Jugendamt jedenfalls nichts falsch gemacht!

      LG Beistand79
    • Beistand79 schrieb:

      Hier hat das handelnde Jugendamt jedenfalls nichts falsch gemacht!

      Hallo Beistand,

      das würde ich erst unterschreiben, wenn ich die vollständigen Auskünfte von der Mutter hätte!

      Ein Rückblick:

      Die Berechnung des Jugendamtes zu den Haftungsanteilen beim Volljährigenunterhalt für den älteren Sohn erfolgte Mitte 2012. tompi hat die Berechnung damals so akzeptiert, wie sie ihm vom JA präsentiert wurde, er hat keine Belege über die Einkünfte der Mutter erhalten. Der bestehene Titel nervt ihn schon lange. Das Jugendamt hat sich damals gegen die Rückgabe des Titels ausgesprochen. Noch nicht einmal einen wirksamen Vollstreckungsverzicht hat tompi. Es existiert nur ein - nicht rechtswirksames - Schreiben des JA aus 2012. Sein Abänderungsanspruch besteht nach wie vor!!! Und er hat nach nun 2,5 Jahren ja wohl auch einen Anspruch auf neue Auskünfte. Oder etwa nicht?

      Sieh Dir mal diesen Mammut-Thread an:

      Unterhalt volljähriger Sohn bei Mutter lebend

      Jetzt hat tompi vom JA wieder eine Berechnung des Volljährigenunterhalts (jüngerer Sohn) erhalten, und wieder hat er keine Möglichkeit die Angaben der Mutter über ihre Einkünfte zu überprüfen. Auch dieses Schreiben ist nicht rechtswirksam, also keine Zahlungsaufforderung im rechtlichen Sinne. Aber Empfänger solcher Schreiben (juristische Laien) sehen es eben doch als "Zahlungsaufforderung" an, auch wenn da nur steht: "Ich bitte Sie, den errechneten Betrag ab Volljährigkeit direkt an Ihren Sohn auf das Ihnen bereits mitgeteilte Konto zu überweisen." Erst durch Forenbeiträge in diesem Thread ist tompi klar geworden, dass er noch gar nicht zahlen muss. Von sich aus sagt das JA dazu nichts. Es schreibt zwar ganz freundlich, aber es ist eben nicht neutral...

      Hinzu kommt noch, dass die Mutter wohl nicht in Vollzeit tätig ist! Sohn 2 ist laut Kopie einer Schulbescheinigung privilegiert!

      Voller Unterhalt trotz 80%-Job

      Ob das JA das in seiner Berechnung berücksichtigt hat?

      Jetzt mal in aller Deutlichkeit: Sollte einer der beiden Söhne (oder beide) rechtswirksame Zahlungsaufforderungen senden, bekommt tompi die Einkommensbelege der Mutter, vollständig, notfalls zusätzlich durch Verurteilung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (siehe Urteil weiter oben).
    • Brief von Sohn gekommen

      Hallo, guten Morgen und fröhliche..

      eben ein Einschreiben mit Rückschein vonna Post geholt. Siehe Anhang.

      Darin endlich DER Brief von Sohn mit der Aufforderung KU zu entrichten.
      Zum einen soll ich die Restsumme von Oktober, 5 Euro nochwas überweisen, dann die Hälfte des gleichen Monats i.H.v. 103 Euro und dann noch der aufgelaufene Betrag bis 31.12.14.

      Nun kann ich zurückschreiben und um die erforderlichen Finanz-Unterlagen der KM bitten.
      Ich bin gespannt, wie es weitergeht..
      Dateien
      • KU Forderung.jpg

        (84,32 kB, 109 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Ich sitze grad am Schreiben an Sohn.
      Welche Unterlagen in welchem Zeitraum muss ich denn von der Mutter einfordern. Reicht es, um die Einkommensnachweise für das gesamte Jahr 2014 zu bitten (inklusive Steuererstattung) oder von November 2013 bis Oktober 2014? Und steht es mir (rechtlich) zu, all das zu fordern, wie Clint in Thread 118 schrieb (Tantiemen, Steuervorteile, -und Rückzahlungen, Angaben eines Wohnwertvorteils aufgrund mietfreien Wohnens im Eigenheim, uswusf.)

      Wäre das nicht übers Ziel hinausgeschossen?

      Wie kann ich Sohn klar machen, dass mir das rechtlich zusteht, ohne mit der Axt zu werfen?

      Hier wurde mal irgendwo ein Paragraf (das schreibt man jetzt leider so!) zitiert, der klarlegte, dass das Schreiben vom Amt kein Rechtsaufforderung ist und dass mir die EK-Nachweise der Mutter zustehen.

      Klar ist natürlich auch, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dass diese Mahnung keinen Bestand im Sinne einer Zahlungsaufforderung bis 31.12.14 hat.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo Tompi,
      machs dir nicht zu kompliziert. Fordere deinen Sohn einfach nochmal auf, dir zwecks Überprüfung der Jugendamtsberechnung die entsprechenden Einkommensbelege der Mutter zukommen zu lassen. Und da würde ich, diesmal mal einer Meinung mit Clint, die Liste eins zu eins übernehmen, die dir in den vergangenen Jahren immer wieder vom Jugendamt zugegangen ist. Und fertig ist die Laube.
      Ansonsten keine Panik wegen der Anwaltsdrohung.

      tompi13 schrieb:

      Wie kann ich Sohn klar machen, dass mir das rechtlich zusteht, ohne mit der Axt zu werfen?

      Da musst du doch gar nichts erklären und klarmachen. Wenn er es jetzt immer noch nicht kapiert hat, dann soll er es sich halt von seinem Anwalt erklären lassen.
      Entspannte Feioertage
      Kurt
    • Hallo Thomas,

      schon geantwortet?

      Wenn nicht, ist dieser Vorschlag hier mal wieder mein voller Ernst: MAIL als Antwort reicht völlig aus. AN: Sohn2 (ja, genau die Mail-Adresse, unter der er geschrieben hat), CC: Frau ... vom JA ...

      Formuliere meine Worte bitte ganz freundlich nach Deinen Vorstellungen um.

      Hallo Sohnemann,

      hat Dir Frau ... vom JA ... nicht mitdiktiert, dass es ohne vollständige Auskünfte der Mutter über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse (incl. aller Belege) keinen Volljährigenunterhalt gibt? Das Original der Schulbescheinigung fehlt auch. Frage einen Rechtsanwalt, Mama wird ihn Dir bezahlen.

      Die Rückstände in Höhe von 5,76 € aus Zeiten Deiner Minderjährigkeit überweise ich unverzüglich.
    • Hai Hai,

      ich habe den Brief nun soweit fertig und werde ihn morgen mit der Post versenden.
      Alle Auskünfte habe ich aufgelistet, die auch in dem Prüfbogen des JAs stehen.
      So bitte ich um alle Unterlagen, die das JA auch von mir verlangt hat.
      Natürlich soll Sohn auch eine Schulbescheinigung im Original mitschicken.

      Ich überlege, ob ich den Brief per Einschreiben oder ganz normal versenden soll..
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13