Evt. ne komplizierte Sache

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    • Evt. ne komplizierte Sache

      Hallo zusammen.

      Also,ne recht komplizierte Sache:

      Ein Freund von mir lebt in Trennung von seiner Ehefrau.

      Es sind beide Kanadische Staatsbürger.Sie Hat als Frau Doktor eine Anstellung hier in Deutschland bekommen.
      nun haben sie sich getrennt und wollen die Scheidung(geheiratet in Kanada)
      Wie ist denn die weitere vorgehensweise,bzw.was passiert mit dem Mann.Denn er war bisher nur Hausmann(Sie verdient ja genug) Er hatte nur einen 400 Euro Job .

      Kann er Unterhalt einfordern???

      Wie schauts mit dem Aufenthaltsrecht aus??

      Kann überhaupt ein Deutsches Gericht die Ehe scheiden???

      Falls das nicht genug Infos sind.....einfach fragen,ich versuche alles zu beantworten.
      Lieben Gruss

      Andy
    • Hallo Andy,

      Wohnen beide eine Mindestzeit in Deutschland, kann auch ein deutsches Gericht die Scheidung vollziehen.( wichtig hier, der regelmäßige Aufenthalt).

      Beim Aufenthaltsrecht kommt es auf den Grund an, aus welchem es vergeben wurde,und an welche Bedingungen die Vergabe geknüpft ist.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo hollyandy,
      grundsätzlich ist sowohl in Deutschland oder in Kanada eine Scheidung möglich.
      Nach deutschem Recht hat der Ehemann natürlich einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ob es auch in Kanada Trennungsunterhalt gibt weiß ich nicht.
      Die- oder derjenige der Eheleute, die/der dir "nähersteht", sollte sich überlegen, ob sie/er ISUV-Mitglied wird, denn die Entscheidung, wo die Scheidung beantragt wird, ist von wesentlicher Bedeutung.
      In einem früheren ISUV-Report (Fachzeitschrift des Verbandes) hat es zu der Problematik, wo die Scheidung z. B. in einem Fall, wie du ihn schilderst, eingereicht werden sollte, einen aufschlussreichen Beitrag gegeben.
      Genaueres ggf. über PN.

      Gruß

      heute
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