Hallo zusammen.
Also,erstmal ein grosses Lob an allen,die hier den Fragestellern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Top!!!
Nun mein Anliegen.Ich hab das Forum mal quergelesen allerdings nicht das gefunden,was ich benötige.
So,folgende Fragen:
Ich hab einen Sohn,der nun 18 geworden ist und auch weiter von mir Unterhalt bekommen soll!!
Zur Berechnung des Barunterhaltes sind ja nun beide Elternteile verpflichtet.Ich bin mit dem Jugendamt in Kontakt und wollte vom Sachbearbeiter wissen,wie die finanzielle Situation der Mutter ist.Einzige Antwort war von ihm:Ich werde ihnen nichts zeigen,sie müssen meiner Auskunft vertrauen.
Allerdings würde ich gerne wissen,was meine Ex verdient.Denn sie wird einiges mehr verdienen als ich.Nur sie weigert sich relativ beharrlich am Telefon(unser einzige Kontaktart).Frage:muss sie mir ihre 12 Monatsabrechnungen geben(in Kopie) und auch den Steuerbescheid(Ich weis,das sie ihn jedes Jahr macht und auch einiges wiederbekommt) oder muss ich mit der Info des Jugendamtes,bezüglich des Verdienst leben???
Falls die Mutter(aus welchen Gründen auch immer) die Steuererklärung nicht vorlegt,was kann ich tun??
Mein Sohn geht im Moment noch 2 Jahre zur Schule........Ist eine Weiterführende,mehr wird mir nicht gesagt.Er hat also kein eigenes Einkommen.
Zu meinen Finanzen wäre zu sagen:1600.-Netto---Auszahlungsnetto
100.-Betriebliche Altersvorsorge D.h. Gesamtnetto 1700,-
300-350.- Spesen
Die Auflistung aus dem Grund,weil ich wissen möchte was speziell von meinen Spesen und der Altersvorsorge angerechnet wird.
Da die Mutter in einer seperaten Wohnung im Elternhaus wohnt und inoffiziel keine Miete zahlt müsste ja,die für die Unterhaltsberechnung"Offizielle" Miete in der Berechnung auftauchen.Allerdings traue ich der Mutter nur "von12 bis Mittag"Diese Miete muss ja dann in der Steuererklärung ihrer Eltern auftauchen.Kann das in Erfahrung gebracht werden?? Denn so traurig wie es ist,nur um wenige zu zahlen traue ich es ihr zu,eine Miete von---Sagen wir mal 600Euro----anzugeben.Obwohl sie Quasi umsonst im Elternhaus wohnt.
Ich würde auch gerne den Unterhalt auf ein Konto meines Sohnes überweisen.Kann die Mutter drauf bestehen es auf ihr Konto zu bekommen,oder muss mein Kurzer ein Konto haben für den Unterhalt???
Das fürs Erste.
Vielen Dank an alle,die sich Gedanken machen.
Lieben Gruss Andy
Also,erstmal ein grosses Lob an allen,die hier den Fragestellern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Top!!!
Nun mein Anliegen.Ich hab das Forum mal quergelesen allerdings nicht das gefunden,was ich benötige.
So,folgende Fragen:
Ich hab einen Sohn,der nun 18 geworden ist und auch weiter von mir Unterhalt bekommen soll!!
Zur Berechnung des Barunterhaltes sind ja nun beide Elternteile verpflichtet.Ich bin mit dem Jugendamt in Kontakt und wollte vom Sachbearbeiter wissen,wie die finanzielle Situation der Mutter ist.Einzige Antwort war von ihm:Ich werde ihnen nichts zeigen,sie müssen meiner Auskunft vertrauen.
Allerdings würde ich gerne wissen,was meine Ex verdient.Denn sie wird einiges mehr verdienen als ich.Nur sie weigert sich relativ beharrlich am Telefon(unser einzige Kontaktart).Frage:muss sie mir ihre 12 Monatsabrechnungen geben(in Kopie) und auch den Steuerbescheid(Ich weis,das sie ihn jedes Jahr macht und auch einiges wiederbekommt) oder muss ich mit der Info des Jugendamtes,bezüglich des Verdienst leben???
Falls die Mutter(aus welchen Gründen auch immer) die Steuererklärung nicht vorlegt,was kann ich tun??
Mein Sohn geht im Moment noch 2 Jahre zur Schule........Ist eine Weiterführende,mehr wird mir nicht gesagt.Er hat also kein eigenes Einkommen.
Zu meinen Finanzen wäre zu sagen:1600.-Netto---Auszahlungsnetto
100.-Betriebliche Altersvorsorge D.h. Gesamtnetto 1700,-
300-350.- Spesen
Die Auflistung aus dem Grund,weil ich wissen möchte was speziell von meinen Spesen und der Altersvorsorge angerechnet wird.
Da die Mutter in einer seperaten Wohnung im Elternhaus wohnt und inoffiziel keine Miete zahlt müsste ja,die für die Unterhaltsberechnung"Offizielle" Miete in der Berechnung auftauchen.Allerdings traue ich der Mutter nur "von12 bis Mittag"Diese Miete muss ja dann in der Steuererklärung ihrer Eltern auftauchen.Kann das in Erfahrung gebracht werden?? Denn so traurig wie es ist,nur um wenige zu zahlen traue ich es ihr zu,eine Miete von---Sagen wir mal 600Euro----anzugeben.Obwohl sie Quasi umsonst im Elternhaus wohnt.
Ich würde auch gerne den Unterhalt auf ein Konto meines Sohnes überweisen.Kann die Mutter drauf bestehen es auf ihr Konto zu bekommen,oder muss mein Kurzer ein Konto haben für den Unterhalt???
Das fürs Erste.
Vielen Dank an alle,die sich Gedanken machen.
Lieben Gruss Andy