Tochter abgebrochenes Studium, arbeitslos, holt sich das Arbeitsamt, Sozialamt das Geld von den Eltern zurück?

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    • Tochter abgebrochenes Studium, arbeitslos, holt sich das Arbeitsamt, Sozialamt das Geld von den Eltern zurück?

      Hallo liebe Forumsteilnehmer,
      bekanntlich muss man ja Unterhalt zahlen, bis das Kind eine Ausbildung hat. Kurz ist es dann, wenn das Kind nur einen Beruf erlernt. Lang wird es dann mit dem Unterhalt, wenn das Kind ein Studium angeht.

      In meinem Fall hat meine Tochter den Studiumsweg eingeschlagen.
      Ich habe keinen Kontakt zur Tochter, weil die Mutter die Tochter so negativ beeinflusst hat, dass ich nur noch der zahlende Vater bin.
      Die Mutter wollte das meine Tochter studiert und eine Akademikerin wird.
      Dabei hat sie aber nicht das Talent meiner Tochter beachtet.
      Sie hat 8 Semester studiert und in den 8 Semestern dreimal das Studienfach gewechselt. (Verschiedene Fachrichtungen)
      Nun hat sie alles hingeworfen und sie hat keinen Abschluß.
      Somit ist auch mein Unterhalt vorbei!

      -8 Semester und außer Spesen nichts gewesen!
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      Ihre langjährige Beziehung ist auch kaputt. Ihr Freund bezahlte die Wohnung.

      Jetzt eiert meine Tochter mit Mitte 20 herum und hat ein paar Aushilfsjobs, wo man wenig Geld bekommt.
      Sie pennt mal hier und da!

      Nun die wichtige Frage?

      Ich kenne mich da nicht so aus.
      Wenn meine Tochter nun zum Arbeitsamt oder Sozialamt geht, bekommt sie dann Unterstützung, damit sie leben kann oder Hartz4?
      Muss sie mit Mitte 20 jeden Job annehmen?
      Geht das Arbeitsamt /Sozialamt auf die Eltern, also auch auf mich zu und holt sich die Unkosten oder Unterstützung zurück, wenn es mit ihrem Job nicht klappt?

      Was kann ein Arbeitsamt oder Sozialamt fordern?

      Als Vater habe ich meine Pflicht getan, da ich 8 Semester und 25 Jahre Unterhalt bezahlt habe.

      Wer kennt sich da aus?

      Vielen Dank für Eure Meinungen !
    • Hallo der Gerechte,

      wenn die Tochter jetzt, nach Abbruch den Studiums im 8 Semester, Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt, das wäre ALG2, Sozialamt ist hier nicht zuständig, wird sie das vermutlich bekommen.

      Da sich die Tochter aber nicht in einer Ausbildung befindet, kann das Jobcenter keinen Rückgriff auf Dich nehmen. Hier greift § 1602 BGB. Was hindert die Tochter daran ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften? Ist sie krank, arbeitsunfähig?



      Was kann ein Arbeitsamt oder Sozialamt fordern?


      Vor dem geschilderten Hintergrund, nichts!

      Sollte die Tochter wieder eine Ausbildung aufnehmen, würde ich bezweifeln dass, bei der geschilderten Vita, Abbruch im 8 Semester mit dreifachem Richtungswechsel, der Unterhaltsanspruch wieder auflebt.

      LG chico